Stärkung der Eigenverantwortung beruflicher Schulen Schulversuch Profil 21 Berufliche Schule in Eigenverantwortung
DE - Landesrecht Bayern

Stärkung der Eigenverantwortung beruflicher Schulen Schulversuch Profil 21 Berufliche Schule in Eigenverantwortung

Der Schulversuch „Profil 21 – – Berufliche Schule in Eigenverantwortung“ (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 24. April 2006 (KWMBl I S. 102)), an dem 18 bayerische berufliche Schulen teilnehmen, erprobt eine weitgehende Eigenverantwortung von beruflichen Schulen als konsequente Fortsetzung der Inneren Schulentwicklung in Bayern. Durch die erweiterte Selbstständigkeit soll den individuellen Bedürfnissen der einzelnen Schule stärker Rechnung getragen werden. Die erweiterte Selbstständigkeit verlangt aber auch eine höhere Qualitätsverantwortung und eine kontinuierliche Qualitätsarbeit der Schulen. Wesentlich ist dabei, dass die gestellten Qualitätsansprüche nachweisbar erfüllt werden. Deshalb wurde im Rahmen des Schulversuches „Profil 21“ ein „Qualitätsmanagementsystem an beruflichen Schulen (QmbS)“ unter Einbeziehung der bayerischen externen und internen Evaluation entwickelt und an den in der
QmbS kann ab dem Schuljahr 2009/10 von allen beruflichen Schulen eingeführt werden. Eine Kurzbeschreibung von QmbS und Hinweise auf die Einführungsmodalitäten finden sich in der Anlage.
Erhard
Ministerialdirektor

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