Öffentliches Auftragswesen; Neufassung der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
DE - Landesrecht Bayern

Öffentliches Auftragswesen; Neufassung der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)

Mit Bekanntmachung vom 5. August 2003 (Nr. I B 3 - 26 50 00/12) hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit die vom Hauptausschuss des Deutschen Verdingungsausschusses (DVAL) erarbeitete Neufassung der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) - Fassung 2003 - bekannt gegeben und als Beilage Nr. 178a zum Bundesanzeiger vom 23.09.2003 veröffentlicht. Diese Fassung ersetzt den Teil B, der zuletzt mit der Neufassung der VOL (Ausgabe 2002, Beilage Nr. 216a zum Bundesanzeiger vom 20.11.2002) veröffentlicht worden ist.
Nachfolgend die wichtigsten Änderungen:
- Die Verjährungsfristen für Mängelansprüche (vormals bezeichnet als „Gewährleistungsfristen “) wurden in § 14 Nr. 3 VOL/B von bislang 6 Monaten auf die gesetzlichen Fristen angehoben (Regelfall 2 Jahre, § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB, bzw. im Fall des § 634a Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 195 BGB 3 Jahre).
- In § 11 Nr. 2 wurde eine Obergrenze für Vertragsstrafen in Höhe von 8 % des nicht nutzbaren Teils der Leistung festgelegt.
- In § 18 Nr. 1 Abs. 1 wurde ein Auftragswert von 50.000,- € als Mindestgrenze für die Zulässigkeit von Sicherheitsleistungen eingeführt.
- Des Weiteren sind sprachliche Anpassungen, insbesondere an das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz, erfolgt.
Der vollständige Text der Neufassung der VOL/B kann im Internet unter http://www.stmwivt.bayern.de/wirtschaft/oeffentliches.html abgerufen werden.
Dr. Joachim Kormann
Ministerialdirektor
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