Neufassung der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher
1.
Die Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) tritt in einer Neufassung am 1. September 2013 in Kraft. Die Urschrift der GVGA wird im Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Prielmayerstraße 7 (Justizpalast), 80335 München, archivmäßig verwahrt. Der Wortlaut der Neufassung wird als Sonderdruck veröffentlicht; er wird als Loseblattausgabe verteilt werden.
2.
Mit Ablauf des 31. August 2013 tritt die Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) vom 10. Juli 2012 (JMBl S. 58) außer Kraft.
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