Richtlinie zur Nahverkehrsplanung
DE - Landesrecht Bayern

Richtlinie zur Nahverkehrsplanung

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie hat im Vollzug des Bayerischen ÖPNV-Gesetzes (BayÖPNVG) zusammen mit verschiedenen Beteiligten eine „Leitlinie zur Nahverkehrsplanung" erstellt. Diese Leitlinie ersetzt die „Richtlinie zur Nahverkehrsplanung" vom 25. März 1977. Alle wesentlichen Entscheidungsträger des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs haben ein Exemplar der Leitlinie erhalten. Beim Öffentlichkeitsreferat des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Technologie können weitere Exemplare angefordert werden.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Verkehr vom 25. März 1977 (WVMBI S. 81) zum Erlass einer Richtlinie zur Nahverkehrsplanung wird aufgehoben.
I. A. Schneider
Ministerialdirektor
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