Leitfaden für die Behandlung von zeitgebundenen Kosten (ZGK) im Tunnelbau
Regierungen
Autobahndirektionen
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag
1. Allgemeines
1.1
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 07/2017 vom 23. März 2017, veröffentlicht im Verkehrsblatt Nr. 9 vom 13. Mai 2017, den „Leitfaden für die Behandlung von zeitgebundenen Kosten (ZGK) im Tunnelbau“ bekannt gegeben.
1.2
¹Der „Leitfaden für die Behandlung von zeitgebundenen Kosten (ZGK) im Tunnelbau“ ist mit dem Ziel erarbeitet worden, die Kriterien zur Ausschreibung und Abrechnung von ZGK im Tunnelbau zu vereinheitlichen und damit eine gute Abrechnungsbasis für den Bau von Straßentunneln in geschlossener Bauweise zu schaffen. ²Die Erarbeitung erfolgte durch eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Fachleuten (Verwaltung und Ingenieurbüros) aus Deutschland und Österreich. ³Als Anlage zum Leitfaden sind drei Beispiele beigefügt, in denen die Systematik der verschiedenen Verfahren erläutert ist.
2. Anwendung
2.1
¹Der „Leitfaden für die Behandlung von zeitgebundenen Kosten (ZGK) im Tunnelbau“ wird für den Geschäftsbereich der Bundesfernstraßen, der Staatsstraßen und Kreisstraßen, die von den Staatlichen Bauämtern verwaltet werden, zur Anwendung empfohlen. ²Den kommunalen Straßenbaulastträgern wird empfohlen, den „Leitfaden für die Behandlung von zeitgebundenen Kosten (ZGK) im Tunnelbau“ auch in ihrem Zuständigkeitsbereich anzuwenden.
2.2
¹Bei der Anwendung des Leitfadens ist zu beachten, dass das Matrixmodell nur der Vollständigkeit halber behandelt wird. ²Die Begrifflichkeiten der ÖNORM B 2203 weichen teilweise von den in Deutschland üblichen Bezeichnungen ab. ³Die projektspezifische Anwendung des Matrixmodells bedarf in Deutschland einer einzelvertraglichen Regelung. ⁴Hierbei sind mögliche Konflikte mit anderen Regelwerken (z.B. VOB) zu prüfen.
2.3
¹Der „Leitfaden für die Behandlung von zeitgebundenen Kosten (ZGK) im Tunnelbau“ ist nicht geeignet, als Ganzes als Vertragsbestandteil in die Leistungsbeschreibung aufgenommen zu werden. ²Vielmehr sind die Teile des Leitfadens, die dem Vertrag zugrunde gelegt werden sollen, in die Baubeschreibung aufzunehmen. ³Die aus dem Leitfaden übernommenen Begriffsbestimmungen sind mit den sonst im Vertrag verwendeten Begriffen abzustimmen und gegebenenfalls anzupassen.
2.4
Bei Anwendung des Leitfadens bitten wir nach Beendigung der Rohbauarbeiten um Übersendung eines Erfahrungsberichts an die Oberste Baubehörde.
3. Bezugsmöglichkeit
Der „Leitfaden für die Behandlung von zeitgebundenen Kosten (ZGK) im Tunnelbau“ steht auf den Internetseiten der BASt (
Helmut Schütz
Ministerialdirektor
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