Berücksichtigung der Arbeit des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge in den Schulen
DE - Landesrecht Bayern

Berücksichtigung der Arbeit des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge in den Schulen

Die Ständige Konferenz der Kultusminister hat am 23./24. Juni 1988 folgenden Beschluss gefasst:
„Im Jahre 1968 haben die Kultusminister die Verdienste des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge um die Pflege der Ruhestätten der Opfer beider Weltkriege gewürdigt und den Schulen die Mitwirkung an den Aufgaben des Volksbundes empfohlen. Die Kultusminister sehen heute wie damals Erhalt und Besuch dieser Mahnmale auch als Beitrag zur Versöhnung unter den Völkern.
Der Volksbund hat in der Zwischenzeit seine seit Jahrzehnten wahrgenommene Arbeit fortgesetzt und zugleich seine Bemühungen unter dem Motto „Versöhnung über den Gräbern - Arbeit für den Frieden" verstärkt, indem er alljährlich Jugendlager mit Pflegeaufgaben auf Kriegsgräberstätten im Bundesgebiet und im Ausland veranstaltet, die Jugendliche aus der Bundesrepublik Deutschland und aus mehreren europäischen Ländern zusammenführen. Eine Beteiligung von Schülerinnen und Schülern an der Arbeit des Volksbundes ist eine gute Möglichkeit, ihnen im Sinne der Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule die Aufgabe des Zusammenlebens der Völker in Frieden nahe zu bringen.
Die Kultusminister treten dafür ein, dass die Schulen auch weiterhin an den Aufgaben des Volksbundes mitwirken und damit die Erziehung zum Frieden fördern."
Um Beachtung wird gebeten.
Die Bekanntmachung vom 9. April 1968 Nr. II/12 -8/38085 (KMBl S. 133) wird aufgehoben.
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