Fortschreibung des Vergabehandbuchs Bayern für Bauleistungen
DE - Landesrecht Bayern

Fortschreibung des Vergabehandbuchs Bayern für Bauleistungen

1. 

Die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wurde mit Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über das Handbuch für die Vergabe und Durchführung von Bauleistungen durch Behörden des Freistaates Bayern (Vergabehandbuch Bayern für Bauleistungen – VHB Bayern) vom 12. Juli 2011 (AllMBl. S. 419, StAnz. Nr. 28) ermächtigt, künftig notwendige Ergänzungen und Fortschreibungen des Vergabehandbuchs Bayern für Bauleistungen bekannt zu machen. Die Aufgaben der ehemaligen Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr werden nunmehr vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr ausgeführt.

2. 

Die Einführung der VOB/A 2019 führt zu Anpassungen an den Formblättern und Richtlinien des VHB Bayern.

3. 

Auf Grundlage der Fortschreibung des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB 2017) durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und der geplanten Fortschreibung des Handbuches für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA-B-StB) durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wurde das Vergabehandbuch Bayern für Bauleistungen fortgeschrieben und tritt am 30. Oktober 2019 – Ausgabe Oktober 2019 – in Kraft.

4. 

Die Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr über die Fortschreibung des Vergabehandbuchs Bayern für Bauleistungen vom 9. Februar 2018 (AllMBl. S. 183) tritt mit Ablauf des 29. Oktober 2019 außer Kraft.

5. 

Das Vergabehandbuch Bayern für Bauleistungen wird als Lesefassung fortgeschrieben und im Internet unter https://www.stmb.bayern.de/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/bauauftraege/index.php eingestellt.
Helmut Schütz
Ministerialdirektor
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