Fortführung und Erweiterung des Schulversuchs zum Einsatz von Computer-Algebra-Systemen im Mathematikunterricht an Fachoberschulen
DE - Landesrecht Bayern

Fortführung und Erweiterung des Schulversuchs zum Einsatz von Computer-Algebra-Systemen im Mathematikunterricht an Fachoberschulen

1.  Historie und Zweck des Schulversuchs

¹Seit dem Schuljahr 2012/2013 läuft gemäß Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 29. Mai 2012 (KWMBl. S. 195) der Schulversuch zum Einsatz von Computer-Algebra-Systemen im Mathematikunterricht an Fachoberschulen. ²Ziel des Schulversuches ist die Erprobung neuer Medien im Mathematikunterricht. ³Die Verwendung von Computer-Algebra-Systemen soll dabei einen stärker eigentätigen, dynamischen und anschaulichen Zugang zu vielen mathematischen Inhalten ermöglichen. ⁴Bisher haben 14 Berufliche Oberschulen am Schulversuch teilgenommen.

2.  Fortführung und Erweiterung des Schulversuchs

Der Schulversuch soll zukünftig an folgenden 14 Schulen fortgeführt bzw. neu eingerichtet werden:
– Staatliche Berufliche Oberschule Friedberg,
– Staatliche Berufliche Oberschule Fürstenfeldbruck,
– Max-Grundig-Schule, Staatliche Berufliche Oberschule Fürth,
– Staatliche Berufliche Oberschule Ingolstadt,
– Staatliche Berufliche Oberschule Kelheim,
– Staatliche Berufliche Oberschule für Technik München,
– Staatliche Berufliche Oberschule Neu-Ulm,
– Staatliche Fachoberschule II Nürnberg,
– Städtische Berufliche Oberschule Nürnberg,
– Staatliche Berufliche Oberschule Regensburg,
– Staatliche Berufliche Oberschule Rosenheim,
– Friedrich-Fischer-Schule, Staatliche Berufliche Oberschule Schweinfurt,
– Staatliche Berufliche Oberschule Straubing,
– Staatliche Berufliche Oberschule Würzburg.

3.  Durchführung des Schulversuchs

3.1  Organisation des Schulversuchs an der teilnehmenden Schule

¹Der Schulversuch wird in der Ausbildungsrichtung Technik durchgeführt. ²Die Schülerinnen und Schüler dieser Ausbildungsrichtung können sich im Rahmen der schulorganisatorischen Möglichkeiten für den Besuch einer CAS-Klasse anmelden. ³An jeder der am Schulversuch teilnehmenden Schulen wird neben der CAS-Klasse bzw. den CAS-Klassen mindestens eine weitere Klasse ohne CAS in der jeweiligen Jahrgangsstufe geführt. ⁴Zu Beginn jedes Schuljahres können die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich neu entscheiden, ob sie in der CAS-Klasse bleiben oder in eine Klasse ohne CAS wechseln möchten. ⁵Auch der Wechsel von einer Klasse ohne CAS in eine CAS-Klasse ist zu Beginn des Schuljahres grundsätzlich möglich. ⁶Die Schülerinnen und Schüler sind darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit eine CAS-Klasse zu besuchen bzw. in eine CAS-Klasse zu wechseln aus schulorganisatorischen Gründen nicht garantiert werden kann.
⁷Die am Schulversuch teilnehmende Schule entscheidet, ob es aus schulorganisatorischen Gesichtspunkten möglich ist, dass den Schülerinnen und Schülern auch die Möglichkeit der Teilnahme an der Fachabitur- bzw. Abiturprüfung mit CAS-Teil gegeben werden kann. ⁸Zudem besteht für alle Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer der am Schulversuch teilnehmenden Schulen Wahlfreiheit, ob sie die Fachabitur- bzw. Abiturprüfung im Rahmen des Schulversuchs mit CAS-Teil ablegen oder ob sie an der Prüfung im gewöhnlichen Format teilnehmen möchten. ⁹Die Schülerinnen und Schüler müssen sich diesbezüglich bis zum 1. März des Schuljahres, in dem die jeweilige Prüfung abgelegt werden soll, entscheiden.

3.2  Zulassung der zu verwendenden Geräte

¹Im Rahmen des Schulversuchs können unterschiedliche Computer-Algebra-Systeme eingesetzt werden. ²Neben Handgeräten mit entsprechender Software können auch hardwareunabhängige Softwarelösungen eingesetzt werden. ³Die eingesetzten Computer-Algebra-Systeme benötigen eine Zulassung, deren Vergabe dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus vorbehalten ist. ⁴Den teilnehmenden Schulen bleibt die Wahl des jeweiligen Computer-Algebra-Systems freigestellt. ⁵Für Leistungserhebungen und Abschlussprüfungen sind zugelassen:
– GeoGebra,
– ClassPad 330 von Casio,
– ClassPad II fx-CP400 von Casio,
– TI-Nspire CAS von Texas Instruments,
– TI-Nspire CX CAS von Texas Instruments,
– TI-Nspire CX II-T CAS von Texas Instruments,
– Voyage 200 von Texas Instruments,
– Prime Graphing Calculator von Hewlett Packard,
– MathCAD.
⁶Grundsätzlich ist für Leistungserhebungen auch der Einsatz eines anderen Handgeräts bzw. einer anderen CAS-Softwarelösung im Rahmen des Schulversuchs denkbar. ⁷Dies bedarf einer Einzelfallgenehmigung durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
⁸GeoGebra wurde von der Johannes-Kepler-Universität Linz (Prof. Hohenwarter) entwickelt und wird aktuell durch eine länderübergreifende Arbeitsgruppe stetig verbessert und erweitert. ⁹Die Software umfasst inzwischen neben Dynamischer Geometrie und Analysis auch Funktionen der Stochastik und ein Computer-Algebra-System (CAS), so dass alle benötigten Funktionen für eine CAS-Fachabitur- bzw. Abiturprüfung zur Verfügung stehen. 1⁰Für die Nutzung von GeoGebra wird entweder ein PC, ein Note- oder Netbook, ein Tablet oder ein Smartphone benötigt. 1¹Dies hat einerseits den Vorteil, dass für die Verwendung von GeoGebra kein eigenes Gerät angeschafft werden muss, das in anderen Fächern oder auch privat kaum eingesetzt werden kann. ¹2Andererseits ist bei der Zulassung eines Note- oder Netbooks, Tablets oder Smartphones als Hilfsmittel in Leistungsnachweisen oder der CAS-Fachabitur bzw. CAS-Abiturprüfung in besonderer Weise sicherzustellen, dass Unterschleif unterbunden wird. ¹3Dies leistet derzeit eine Prüfungsumgebung, die es im Schulversuch auf ihre Praktikabilität hin zu evaluieren gilt.
¹4Die am Schulversuch teilnehmenden Schulen wählen für ihre CAS-Klassen jeweils zu Schuljahresbeginn ein Computer-Algebra-System aus, das dann während des Schuljahres ausschließlich verwendet wird. ¹5Ein Wechsel zwischen den Computer-Algebra-Systemen im Laufe des Schulversuchs ist möglich. ¹6Auch die Verwendung unterschiedlicher Computer-Algebra-Systeme in unterschiedlichen Klassen oder unterschiedlichen Jahrgangsstufen ist denkbar.

4.  Budgetneutralität

Für die Teilnahme am Schulversuch ist kein Budgetzuschlag vorgesehen.

5.  Auswertung der Ergebnisse

¹Der Schulversuch wird durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus begleitet und im Rahmen der Lehrplanevaluation im Schuljahr 2022/2023 erneut evaluiert. ²Die teilnehmenden Schulen wirken am Evaluationsverfahren mit.

6.  Verlängerung des Schulversuchs

¹Aufgrund der geplanten Evaluation der neuen Lehrpläne und Prüfungsmodi wird der Schulversuch zunächst bis zum 31. Juli 2024 verlängert. ²Insbesondere die Einsatzmöglichkeiten von GeoGebra in Prüfungen durch den integrierten Prüfungsmodus sollen im Rahmen des Schulversuchs weiter untersucht werden.

7.  Inkrafttreten, Außerkrafttreten

¹Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2022 in Kraft. ²Sie tritt am 31. Juli 2024 außer Kraft.
Stefan Graf
Ministerialdirektor
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