Festsetzung der Zahl der ehrenamtlichen Richter in der bayerischen Sozialgerichtsbarkeit
DE - Landesrecht Bayern

Festsetzung der Zahl der ehrenamtlichen Richter in der bayerischen Sozialgerichtsbarkeit

1.  Zahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der bayerischen Sozialgerichtsbarkeit

Aufgrund § 13 Abs. 4 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) in Verbindung mit § 3 der Verordnung über die Führung der Dienstaufsicht über die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit und über die Festsetzung der Zahl und die Berufung der Sozialrichter und Landessozialrichter wird die Zahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für die Kammern und Senate für Angelegenheiten
der Sozialversicherung und der Arbeitsförderung,
des sozialen Entschädigungsrechts und des Schwerbehindertenrechts,
der Grundsicherung für Arbeitsuchende,
der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes und
des Vertragsarztrechts
beim Landessozialgericht und bei den Sozialgerichten wie folgt festgelegt:

1.1  Landessozialgericht

Sozialversicherung und Arbeitsförderung
Versicherte
120
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber einschließlich der Grundsicherung für Arbeitsuchende
140
Soziales Entschädigungsrecht und Schwerbehindertenrecht
Mit dem sozialen Entschädigungsrecht und dem Schwerbehindertenrecht vertraute Personen
15
Versorgungsberechtigte, Menschen mit Behinderung und Versicherte
15
Sozialhilfe und Asylbewerberleistungsgesetz
30
Vertragsarztrecht
Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
11
Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte
6
Vertreterinnen und Vertreter der Krankenkassen
7

1.2  Sozialgericht Augsburg

Sozialversicherung und Arbeitsförderung
Versicherte
110
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber einschließlich der Grundsicherung für Arbeitsuchende
130
Soziales Entschädigungsrecht und Schwerbehindertenrecht
Mit dem sozialen Entschädigungsrecht und dem Schwerbehindertenrecht vertraute Personen
21
Versorgungsberechtigte, Menschen mit Behinderung und Versicherte
23
Sozialhilfe und Asylbewerberleistungsgesetz
20

1.3  Sozialgericht Bayreuth

Sozialversicherung und Arbeitsförderung
Versicherte
80
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber einschließlich der Grundsicherung für Arbeitsuchende
100
Soziales Entschädigungsrecht und Schwerbehindertenrecht
Mit dem sozialen Entschädigungsrecht und dem Schwerbehindertenrecht vertraute Personen
26
Versorgungsberechtigte, Menschen mit Behinderung und Versicherte
26
Sozialhilfe und Asylbewerberleistungsgesetz
20

1.4  Sozialgericht Landshut

Sozialversicherung und Arbeitsförderung
Versicherte
100
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber einschließlich der Grundsicherung für Arbeitsuchende
100
Soziales Entschädigungsrecht und Schwerbehindertenrecht
Mit dem sozialen Entschädigungsrecht und dem Schwerbehindertenrecht vertraute Personen
20
Versorgungsberechtigte, Menschen mit Behinderung und Versicherte
18
Sozialhilfe und Asylbewerberleistungsgesetz
20

1.5  Sozialgericht München

Sozialversicherung und Arbeitsförderung
Versicherte
286
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber einschließlich der Grundsicherung für Arbeitsuchende
327
Soziales Entschädigungsrecht und Schwerbehindertenrecht
Mit dem sozialen Entschädigungsrecht und dem Schwerbehindertenrecht vertraute Personen
46
Versorgungsberechtigte, Menschen mit Behinderung und Versicherte
44
Sozialhilfe und Asylbewerberleistungsgesetz
60
Vertragsarztrecht
Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
105
Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte
25
Vertreterinnen und Vertreter der Krankenkassen
45

1.6  Sozialgericht Nürnberg

Sozialversicherung und Arbeitsförderung
Versicherte
120
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber einschließlich der Grundsicherung für Arbeitsuchende
140
Soziales Entschädigungsrecht und Schwerbehindertenrecht
Mit dem sozialen Entschädigungsrecht und dem Schwerbehindertenrecht vertraute Personen
25
Versorgungsberechtigte, Menschen mit Behinderung und Versicherte
23
Sozialhilfe und Asylbewerberleistungsgesetz
30
Vertragsarztrecht
Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
3
Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte
2
Vertreterinnen und Vertreter der Krankenkassen
5

1.7  Sozialgericht Regensburg

Sozialversicherung und Arbeitsförderung
Versicherte
110
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber einschließlich der Grundsicherung für Arbeitsuchende
130
Soziales Entschädigungsrecht und Schwerbehindertenrecht
Mit dem sozialen Entschädigungsrecht und dem Schwerbehindertenrecht vertraute Personen
26
Versorgungsberechtigte, Menschen mit Behinderung und Versicherte
28
Sozialhilfe und Asylbewerberleistungsgesetz
20

1.8  Sozialgericht Würzburg

Sozialversicherung und Arbeitsförderung
Versicherte
90
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber einschließlich der Grundsicherung für Arbeitsuchende
100
Soziales Entschädigungsrecht und Schwerbehindertenrecht
Mit dem sozialen Entschädigungsrecht und dem Schwerbehindertenrecht vertraute Personen
29
Versorgungsberechtigte, Menschen mit Behinderung und Versicherte
20
Sozialhilfe und Asylbewerberleistungsgesetz
20

2.  Inkrafttreten, Außerkrafttreten

¹Diese Bekanntmachung tritt am 1. Dezember 2018 in Kraft. ²Mit Ablauf des 30. November 2018 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen über die Festsetzung der Zahl der ehrenamtlichen Richter in der bayerischen Sozialgerichtsbarkeit vom 15. Februar 2006 (AllMBl. S. 112) außer Kraft.
Michael Höhenberger
Ministerialdirektor
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