Empfehlungen zum Förderschwerpunkt Sprache
DE - Landesrecht Bayern

Empfehlungen zum Förderschwerpunkt Sprache

Nachstehend werden in Ergänzung zu den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur sonderpädagogischen Förderung in den Schulen in der Bundesrepublik Deutschland (KM-Bekanntmachung vom 16. September 1994, KWMBl I S. 458) die von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland am 26. Juni 1998 beschlossenen Empfehlungen zum Förderschwerpunkt Sprache bekannt gemacht:

1. Ziele und Aufgaben

1.1 Allgemeines

Sonderpädagogische Förderung soll das Recht der Kinder und Jugendlichen mit Förderbedarf im Bereich der Sprache auf eine ihren persönlichen Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung und Erziehung verwirklichen. Es soll erreicht werden, dass die Kinder und Jugendlichen über einen dialoggerichteten Gebrauch Sprache aufbauen und ausgestalten, diese in Bewährungssituationen anwenden, sich als kommunikationsfähig erleben und lernen, mit sprachlichen Beeinträchtigungen und deren Auswirkungen umzugehen.
Sprache und Sprechen haben in ihrer sinn- und identitätsstiftenden Wirksamkeit wie auch in ihren kulturtradierenden Funktionen sowie durch ihre wechselseitigen Bezüge zu den verschiedenen Persönlichkeitsbereichen eine herausragende Bedeutung für die Entwicklung des einzelnen Menschen. Beeinträchtigungen im Bereich der Sprache wirken sich auf die Person in ihren vielfältigen Beziehungen zur Außenwelt und auf den Entwicklungs- und Lernprozess aus. Sonderpädagogische Förderung hat das Ziel, Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf im Bereich der Sprache dabei zu unterstützen, eine möglichst allseitig entfaltete sprachliche Handlungskompetenz und eine selbstbestimmte Verständigungsfähigkeit zu erwerben. Sprachliches Handeln hat als Ausgangspunkt die alltägliche Lebenspraxis der Menschen, in der Sprachgebrauch und Sprechtätigkeit sich zu bewähren haben und in der Sprachfunktionen und Sprachformen erst ihren Sinn erlangen. Sprachliches Handeln umfasst somit Spracherwerb, sinnhaften Sprachgebrauch und Sprechtätigkeit.

1.2 Pädagogische Ausgangslage

Die pädagogische Ausgangslage von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf im Bereich sprachlichen Handelns ist wesentlich geprägt durch kulturell-gesellschaftliche Hintergründe des Sprachgebrauchs, dessen kommunikative Bedingungen und kognitive Voraussetzungen. Sie wird mitbestimmt durch die Art und Weise, in der das Kind seine Sprache in Laut und Schrift aufbaut. Dabei spielen die Ausbildung und das Zusammenwirken von Sensorik, Motorik, Kognition, Emotion, Soziabilität und Kommunikation eine große Rolle. Schließlich wird jede Sprachhandlung realisiert in Bezug zum Kommunikationspartner, mit Bezug zum Inhalt und im Rahmen der mehr oder weniger adäquaten eigenen sprachlichen und nichtsprachlichen Mittel. Nicht gelingende Sprachhandlungen können also verschieden und unterschiedlich komplex begründet und ausgeprägt sein und in Wechselwirkung treten mit allen Bereichen der Persönlichkeitsentwicklung, der Interaktion, dem Erleben und dem Lernen. Die Art der sprachlichen Beeinträchtigung, ihre Entstehungsbedingungen und ihre Bedeutung für das Erleben und das Erkennen sowie die Folgen für die Kommunikation können für das Kind oder den Jugendlichen mit Blick auf dessen soziale Wirklichkeit und seine persönliche Selbstbestimmung zu einer Behinderung werden.
Schülerinnen und Schüler können somit in den kommunikativen und in den repräsentationalen Funktionen der Sprache wie auch in der Vergegenständlichung von Sprache eingeschränkt und deshalb in ihrer Persönlichkeits- und Sozialentwicklung und in ihrem Schulerfolg gefährdet sein. Einschränkungen in ihren sprachlichen Handlungsfähigkeiten ergeben sich für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer Entwicklungs- und Lernbedingungen Sprache in Laut und Schrift als Mittel der Erkenntnis, der Darstellung, des Ausdrucks und der Kommunikation nicht erwartungsgemäß und altersüblich gebrauchen können. Solche Beeinträchtigungen können von unzureichenden sozialen, emotionalen und sprachlichen Erfahrungen und Vorbildern sowie Gelegenheiten des Sprachgebrauchs und von bestimmten Lebens- und Lernbedingungen herrühren. Die pädagogische Bedeutung dieser Bedingungen, ihrer Verflechtungen und ihrer Entwicklungsdynamik prägt das individuelle sonderpädagogische Förderbedürfnis des einzelnen Kindes.
Für die sonderpädagogische Förderung ist es notwendig, Ausprägungsformen, mögliche Bedingungshintergründe, Entwicklungsverläufe und Wechselwirkungen von Beeinträchtigungen sprachlichen Handelns zu erkennen. Dabei werden Wissensbestände aus Bezugsdisziplinen wie Kognitionswissenschaften, Kommunikationswissenschaften, Bereiche der Linguistik, der Psychologie, der Medizin unter pädagogischem Leitgedanken in die Förderplanung einbezogen. Vor diesem Hintergrund werden in der sonderpädagogischen Förderung die Bildungs- und Erziehungsziele sowie die Unterrichtsinhalte pädagogisch aufbereitet.
Eine der zentralen Bezugsdisziplinen für die sprachliche Förderung ist die Sprachwissenschaft. Sie betrachtet Sprache u. a. als ein eigenständiges Regelsystem. Die hier unterschiedenen, sich wechselseitig beeinflussenden sprachlichen Gestaltungsebenen können für die Analyse der sprachlichen Handlungsmittel und des sprachlichen Handelns der Schülerinnen und Schüler und für die pädagogische Arbeit mit ihnen aufschlussreich sein, auch wenn das gesamte Spektrum sprachlicher Beeinträchtigungen mit dieser aus der Sicht der Sprachwissenschaft hergeleiteten Betrachtung nicht zu erfassen ist:
– Atmung, Stimmgebung, Artikulation (fonetische Ebene),
– parasprachliche Gestaltungsmittel (prosodisch-suprasegmentale Ebene),
– Sprachlaute und Sprachlautgruppen unter dem Gesichtspunkt ihrer bedeutungsdifferenzierenden Funktion (fonologische Ebene),
– Begriffsbildung, begriffsgebundene Wortbedeutung, Wortschatz (lexikalisch-semantische Ebene),
– Wortbildung, Satzbildung (morphologisch-syntaktische Ebene),
– kommunikativer Sprachgebrauch (pragmatisch-kommunikative Ebene).
Sonderpädagogische Förderung im Bereich sprachlichen Handelns ist durch ein hohes Maß an Komplexität in der Aufgabenstellung gekennzeichnet. Individuelle Förderbedürfnisse und kindliche Erfahrungen sind mit schulischen Anforderungen in Übereinstimmung zu bringen. Dabei hat sonderpädagogische Förderung zum einen die Aufgabe, der Entstehung und Verfestigung sprachlicher Beeinträchtigungen in Laut und Schrift vorzubeugen und frühzeitig Auswirkungen auf andere Entwicklungs- und Lernbereiche zu verhindern. Zum anderen erschließt sie mit den Schülerinnen und Schülern Wege, ihre sprachlichen und nichtsprachlichen Handlungsmöglichkeiten zu erkennen, zu erweitern und auszugestalten, Sprache und Sprechen als Mittel und als Gegenstand sprachlichen Handelns zu nutzen. Sonderpädagogische Förderung verhilft auch dazu, trotz einer sprachlichen Beeinträchtigung zu eigenständigem Handeln in kommunikativen Bezügen zu finden sowie Begrenzungen sprachlichen Handelns zu überwinden, zu mindern oder anzuerkennen.
Sonderpädagogische Förderung berücksichtigt die allgemeinen und die besonderen Bedingungen, Ausgangslagen und Vorgänge, unter denen Kinder und Jugendliche Sprache in ihren Funktionen, Formen und Bedeutungen aufnehmen, verarbeiten, gebrauchen und wie sie Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse auf allen Sprachgestaltungsebenen in Laut und Schrift einschließlich der Fähigkeit, über die Sprache zu reflektieren, erwerben.
Aufgabe sonderpädagogischer Förderung ist es,
– einer Entstehung oder Verfestigung von Beeinträchtigungen im sprachlichen Handeln entgegenzuwirken und damit Auswirkungen auf die personale und soziale Entwicklung zu verhindern,
– die jeweilige sprachliche Beeinträchtigung und deren Auswirkungen in ihren Ausprägungen und ihrer Regelhaftigkeit, in ihrem Bedingungsgefüge und ihrer Entwicklungsdynamik zu erkennen,
– die Bedeutung einer sprachlichen Beeinträchtigung für das individuelle Erleben und schulische Lernen der Schülerinnen und Schüler, für ihre personale und soziale Entwicklung und insbesondere für ihre sprachlich-kommunikativen Möglichkeiten zu erschließen und
– individuelle pädagogische Fördernotwendigkeiten in Erziehung und Unterricht zu begründen, Wege einer entsprechenden Förderung aufzuzeigen und mit den Schülerinnen und Schülern zu verwirklichen und Beeinträchtigungen sprachlichen Handelns - wo immer möglich - aufzuheben, um
– eine bestmögliche schulische und berufliche Eingliederung oder Wiedereingliederung und gesellschaftliche Teilhabe zu erlangen.
Sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt Sprache bleibt dabei immer eingebunden in ein allgemeines pädagogisches Rahmenkonzept.

2.  Sonderpädagogischer Förderbedarf

Sonderpädagogischer Förderbedarf im sprachlichen Handeln ist bei Schülerinnen und Schülern anzunehmen, die in ihren Bildungs-, Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten hinsichtlich des Spracherwerbs, des sinnhaften Sprachgebrauchs und der Sprechtätigkeit so beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können. Sonderpädagogische Förderung muss rechtzeitig einsetzen, denn in der Schule ist Sprache nicht nur ein herausragender Lerngegenstand, sondern schulisches Lernen ist vor allem sprachlich vermitteltes Lernen. Sprache ist ein zentrales Medium schulischen Lernens.
Sonderpädagogischer Förderbedarf kann in jeder Phase des Spracherwerbs und in jedem Lebensalter, überwiegend bei Kindern im Elementarbereich und im Primarbereich auftreten. Der Schwerpunkt sonderpädagogischer Förderung in der Schule liegt daher in den ersten Schuljahren. Bei spezifischer Förderung können sprachliche Beeinträchtigungen und ihre Auswirkungen oft bereits in dieser Zeit überwunden werden.
Unterschiede im Förderbedarf ergeben sich bei Schülerinnen und Schülern aus Art und Umfang der jeweiligen sprachlichen Beeinträchtigung, ihren jeweiligen spezifischen Bedingungshintergründen und Entwicklungsverläufen und ihrer jeweiligen Bedeutung für den Einzelnen. Zudem können individuelle Lernmöglichkeiten, Gegebenheiten und Anforderungen des erzieherischen und sprachlichen Umfeldes, Erfolge und Misserfolge bisheriger Förderung bedeutsam sein. Aus dem sonderpädagogischen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler erwächst also ein komplexes Aufgabenfeld der schulischen Förderung. In jedem neuen Lernzusammenhang werden die jeweils bestehenden und die anzustrebenden Fähigkeiten und Fertigkeiten im sprachlichen Handeln entfaltet und mit schulischen Anforderungen zusammengeführt. Darüber hinaus kann der Förderbedarf im Bereich sprachlichen Handelns sich überschneiden mit Förderbedarf in anderen Entwicklungs- und Lernbereichen. Für die pädagogisch-didaktische Konzeptbildung und die Förder- und Unterrichtspraxis sind daher heben der speziellen sonderpädagogischen Kompetenz im Förderschwerpunkt Sprache ein den einzelnen Förderschwerpunkt übergreifendes Denken und kooperatives Handeln unverzichtbar.
Der sonderpädagogische Förderbedarf von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen im sprachlichen Handeln umfasst vielfältige Aufgaben bei der Entwicklung eines Selbstkonzeptes und der Überwindung, Minderung oder Kompensation der Beeinträchtigung und ihrer Auswirkungen sowie die Unterstützung der Kinder und Jugendlichen bei der Ausweitung ihrer sozialen und kommunikativen Handlungsfähigkeiten. Dabei geht es um die Sensibilisierung für eigene, aber auch durch Gesprächspartner verursachte, aufrechterhaltende oder verstärkende Anteile an einer erschwerten Kommunikation und die Entwicklung unterstützender Handlungsformen.
Alle Förderangebote, die sich auf Teilbereiche wie Sensorik, Motorik, Kognition, Emotion, Soziabilität und Kommunikation richten, sind Bestandteile eines umfassenden zielgerichteten Förderplans zum sprachlichen Handeln, der in das pädagogische Gesamtkonzept für die Lerngruppe einzupassen ist. Bei den Angeboten werden die persönliche Erlebniswelt der Schülerinnen und Schüler sowie ihre schulischen und außerschulischen Erfahrungsbereiche beachtet. Die Stärkung der Eigenaktivität der Schülerinnen und Schüler dient der Sprechfreude und regt zur selbsttätigen Anwendung und Erprobung entwickelter und erlernter sprachlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten an.
Sonderpädagogische Förderung unterstützt bestimmte Schülerinnen und Schüler auch dabei, Begrenzungen in den sprachlichen Handlungskompetenzen zu akzeptieren und zu lernen, mit diesen Begrenzungen umzugehen. Zudem sind Angebote erforderlich, die sich an die Dialogpartner von Kindern und Jugendlichen mit Förderbedarf im Bereich sprachlichen Handelns richten: Informationen und Hinweise bezüglich Ausprägung, Bedingungsgefüge und Folgen von sprachlichen Beeinträchtigungen und Behinderungen, Handlungsvorschläge für Eltern. Darüber hinaus kann eine Einbeziehung weiterer therapeutischer und sozialer Hilfen außerschulischer Maßnahmeträger notwendig sein.

3. Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf

Die Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf

3.1 Ermittlung sonderpädagogischen Förderbedarfs

Bei der Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs sind die diagnostischen Fragestellungen auf ein qualitatives und quantitatives Profil notwendiger Fördervorhaben zu richten, die Grundlage sein sollen für eine Empfehlung zur Förderung. Es sind Art und Umfang des sonderpädagogischen Förderbedarfs auf der Basis einer Kind-Umfeld-Analyse zu erheben. Dabei werden insbesondere die sprachlichen Handlungskompetenzen des Kindes vor dem Hintergrund seiner persönlichen Lebenssituation und der schulischen Anforderungen beschrieben, pädagogisch interpretiert und als spezifisches Förderbedürfnis ausgewiesen. Darüber hinaus sind die im konkreten Einzelfall jeweils gegebenen und organisierbaren Formen der Förderung in der Schule abzuklären, die die Schülerin oder der Schüler besucht oder besuchen soll.
Für die Erhebung des sonderpädagogischen Förderbedarfs können Informationen aus folgenden Bereichen wichtig sein:
– Beeinträchtigungen im sprachlichen Handeln:Spracherwerb, Sprachgebrauch, Sprechtätigkeit; Bedeutung für Erleben und Lernen sowie Folgen für die Kommunikation,
– Verlauf der Entwicklung und Aneignung von Sprache und Sprechen sowie Maßnahmen und Ergebnisse bisheriger Förderung,
– individuelle Lebens- und Erziehungsumstände sowie soziale Einbindung und schulisches Umfeld,
– ggf. weitere Beeinträchtigungen, insbesondere des Hörvermögens, der auditiven und visuellen Wahrnehmung und der Motorik,
– ggf. medizinische und psychologische Untersuchungsergebnisse,
– allgemeiner Entwicklungs- und Leistungsstand.
Im Einzelfall ist eine interdisziplinäre Diagnostik zum Verständnis der sprachlichen Beeinträchtigung und zur Planung von abgestimmten Förderintentionen hilfreich; dabei können neben den sonderpädagogischen Lehrkräften z.B. auch Ärztinnen und Ärzte aus verschiedenen Fachgebieten wie Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Phoniatrie, Neurologie, Kieferorthopädie, Pädiatrie, Psychologinnen und Psychologen sowie Vertreterinnen und Vertreter medizinisch-therapeutischer und sozialer Dienste beteiligt sein. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob durch eine vorausgehende oder die Förderung begleitende medizinische oder psychologisch-psychotherapeutische Behandlung oder durch den Einsatz technischer und apparativer Hilfsmittel die Lernvoraussetzungen verbessert werden können.
Alle Informationen sind unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Eltern pädagogisch zu gewichten und zu einer Empfehlung zur Förderung zusammenzuführen.

3.2 Entscheidung über den Bildungsgang und den Förderort

Auf der Grundlage der Empfehlung und unter Beteiligung der Eltern
Bei der Entscheidung sind einzubeziehen:
– Art und Umfang des Förderbedarfs,
– Stellungnahmen der Eltern, ggf. beratender Gremien und Dienste,
– Fördermöglichkeiten der allgemeinen Schulen,
– Verfügbarkeit des erforderlichen sonderpädagogischen Personals einschließlich ambulanter sonderpädagogischer Dienste,
– Verfügbarkeit technischer und apparativer Hilfsmittel sowie spezieller Lehr- und Lernmittel.
Grundsätzlich ist derjenige Förderort zu wählen, der auf bestmögliche Weise dem Förderbedarf dieser Kinder und Jugendlichen, ihrer Selbstfindung und Persönlichkeitsentwicklung gerecht wird und die schulische und gesellschaftliche Eingliederung sowie die Vorbereitung auf Beruf und Leben leisten kann.
Alle Entscheidungen über den individuellen Förderbedarf und den Förderort erfordern in geeigneten Abständen eine Überprüfung.

4.  Erziehung und Unterricht

Erziehung und Unterricht zielen auf den Erwerb von Wissen, die Entwicklung von Fähigkeiten und Fertigkeiten unter erschwerten sprachlichen Bedingungen sowie den Aufbau von Einstellungen und Haltungen. Die Förderbedürfnisse der Schülerinnen und Schüler machen eine spezifische Gestaltung der Erziehungs- und Unterrichtsangebote notwendig. Es müssen insbesondere kommunikations-förderliche Erziehungs- und Unterrichtssituationen und -zusammenhänge hergestellt werden, in denen sich die Schülerinnen und Schüler mit ihren Fähigkeiten und Neigungen, mit ihren Motiven, Fragen und Zielvorstellungen als handelnde Personen erleben und begegnen sowie Interesse an der Weiterentwicklung ihrer sprachlichen Handlungskompetenzen aufbauen können. Sonderpädagogische Förderung soll in angemessener Zeit zu Ergebnissen führen, damit die Schülerinnen und Schüler den nötigen Zugang zu weiterführendem - in der Schule vorrangig sprachlich vermitteltem - Lernen gewinnen.
Dabei können sprachtherapeutische Maßnahmen erforderlich werden, die Einsicht in erwartungsüblichen Sprachgebrauch vermitteln und in spezifisch strukturierten Lernsituationen Erprobung und Übung sprachlichen Handelns sichern. Sie unterstützen die Schülerinnen und Schüler bei ihrer Selbstkonzeptbildung und sind darauf gerichtet, dass diese den ihren Fähigkeiten entsprechenden Schulerfolg erreichen können. Sprachtherapeutische Maßnahmen der Schule tragen dazu bei, die nötige Intensität und Spezifik der individuellen Förderung zu gewährleisten. Schulische Sprachtherapie, Erziehung und Unterricht stehen in Wechselwirkung miteinander.

4.1  Erziehung

Erziehung ist in der Auseinandersetzung mit Möglichkeiten und Begrenzungen sprachlicher Handlungsfähigkeit vor allem darauf gerichtet, die Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler zu festigen und diese dabei zu unterstützen, Sicherheit in sozialen und kommunikativen Zusammenhängen zu erwerben. Ausgehend von der konkreten Lebenssituation hilft Erziehung, die persönlichen Erfahrungen der Kinder und Jugendlichen mit ihrem Sprachgebrauch, dessen Möglichkeiten und Grenzen, aufzuarbeiten und Veränderungsmöglichkeiten zu finden.
Erziehung unterstützt die Erweiterung der sprachlichen Handlungskompetenzen insbesondere durch den Aufbau einer persönlichen sprachlichen Identität, einer realistischen Selbsteinschätzung sowie eines positiven Selbstwertgefühls. Sie soll dazu verhelfen, sich in der Gemeinschaft zu orientieren, sich einzuordnen und sich zu behaupten, Kontakte anzunehmen, anzubahnen und auszugestalten. Sie ermuntert die Schülerinnen und Schüler, in Kommunikationssituationen auf ihre Bedürfnisse aufmerksam zu machen.
Erziehung greift die unterschiedlichen Reaktionen der Umwelt auf und gibt Einblick, wie Vorurteile über Beeinträchtigungen, Behinderungen und behinderte Menschen entstehen und auch abgebaut werden können.

4.2  Unterricht

Der Unterricht geht von den Bildungszielen und -inhalten der allgemeinen Schulen aus. Es gilt, von einer Vielfalt einzelner Aspekte zu einem didaktischen Konzept zu finden, das Ziele und Inhalte des Unterrichts mit den Förderbedürfnissen der Schülerinnen und Schüler zu individuellen Anforderungsprofilen zusammenführt. Bei der Themenwahl sind die Interessen und die durch die sprachliche Beeinträchtigung entstandene persönliche Situation der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen.
Dies heißt für den Unterricht,
– dass die sprachlichen und weiteren Kompetenzen und deren Bedeutung für das Lernen und Erleben der Schülerin oder des Schülers im Rahmen einer Verlaufsdiagnostik erfasst und Sprachförderziele bestimmt werden,
– dass der Unterrichtsgegenstand auf immanente sprachliche Anforderungen und auf sprachliche Fördermöglichkeiten für die Schülerin oder den Schüler überprüft wird,
um dann die Inhalte und Ziele von Unterricht und sonderpädagogischer Förderung aufeinander beziehen und miteinander verbinden zu können.
Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den individuellen sprachlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerin oder des Schülers und den immanenten sprachlichen Anforderungen des Unterrichtsgegenstandes ist Voraussetzung dafür, dass die jeweiligen Lernsituationen und Lerninhalte durch die Schülerinnen und Schüler auch sprachlich bewältigt werden können. Die Auswahl und Aufbereitung der Unterrichtsthemen sollten deshalb an den Erfahrungen der Kinder anknüpfen, sodass der inhaltliche Zugang gesichert und die Lerninhalte für sie trotz der erschwerten sprachlichen Bedingungen erschließbar, nachvollziehbar und verständlich sind.
Darüber hinaus muss der Unterricht einen hohen Aufforderungscharakter für die Schülerinnen und Schüler haben, sprachhandelnd tätig zu werden. Verstehen und Sprachgebrauch werden durch das Bedürfnis nach Entdeckung, Eigentätigkeit und Sinnfindung angestoßen und bestimmt. Für die didaktisch-methodische Gestaltung bieten sich daher der handlungs- und projektorientierte Unterricht, die Gestaltung lebensnaher Unterrichtssituationen, auch das Aufsuchen von außerschulischen Lernorten an. Die aus der Sache begründeten Anlässe und Notwendigkeiten zur Versprachlichung, zur spontanen Mitteilung von Entdecktem, zur gegenseitigen Abstimmung und Zusammenarbeit können für die Schülerinnen und Schüler eine Herausforderung darstellen, Sprache handlungsbegleitend und zugleich handlungsleitend zu verwenden. Der Unterricht soll dazu ermutigen, Sprache unter fachlicher Begleitung nach Inhalt und Form eigentätig zu gebrauchen und zu verinnerlichen. Die dabei neu erworbenen sprachlichen Kompetenzen sowie Lern- und Handlungsstrategien müssen in neuen Sachzusammenhängen und Lernsituationen erprobt, variiert, gesichert und erweitert werden.
Die inhaltliche und strukturelle Vielschichtigkeit der kindlichen Förderbedürfnisse und die Heterogenität in den Lerngruppen machen eine Differenzierung der Anforderungen in Erziehung und Unterricht erforderlich. Die Lernangebote im Unterricht müssen sich deshalb über eine Lerngruppenorientierung hinaus auch auf die Förderpläne der einzelnen Schülerinnen und Schüler beziehen. Eine Differenzierung kann erfolgen hinsichtlich der Lernhilfen, der sprachlichen Anforderungen, durch die Anteile von sprachlich stärker strukturierten und offeneren Unterrichtsphasen und nicht zuletzt durch den Einsatz sonderpädagogischer Methoden und Medien. Lernwege und Lernstrategien der Schülerinnen und Schüler variieren hinsichtlich der Arbeits- und Sozialformen, der Inhalte und Anzahl der Lernschritte, der Lernzeit, der Phasen von Übung und Wiederholung.
Sonderpädagogische Förderung darf nicht zu einer überfordernden Fülle von nebeneinander stehenden Förder- und Therapieangeboten führen. Alle Fördervorhaben sollen in einem für die Schülerinnen und Schüler erkennbaren Zusammenhang mit unterrichtlichen Themen stehen, auch dann, wenn eine notwendige Einzel- oder Kleingruppenförderung neben oder zusätzlich zum Klassenunterricht durchgeführt wird.
Bei der Verwirklichung der individuellen Förderpläne in Erziehung und Unterricht sind vorrangig folgende allgemeine methodische Grundsätze und inhaltliche Angebotsformen zu beachten:
In Schule und Unterricht sind für Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf im Bereich der Sprache Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine erfolgreiche Kommunikation für alle Beteiligten ermöglichen und sprachliches Lernen begünstigen. Hierzu gehören u. a. ein sprachliches Vorbild, ein kindgemäßes sprachliches Umfeld, die Gestaltung einer anregenden kommunikativen Atmosphäre, sprachliche und nichtsprachliche Impulse zur Sprachanregung, das gegenseitige Zuhören und Verstehen und die inhaltliche Absicherung des Unterrichtsgegenstandes. Es sind Sprechanlässe zu schaffen und zu gestalten z.B. durch Beobachtungshinweise, durch Anregungen zu Vermutungsäußerungen, durch Angebote von Aufgaben und Problemstellungen, die unter Einsatz sprachlicher Mittel gelöst werden können, durch die Partnerarbeit, durch das Unterrichtsgespräch, durch Erzählen, durch Berichten und durch das Rollenspiel. Das handlungsbegleitende Sprechen, Chorsprechen und Chorsingen und insbesondere Elemente aus der rhythmisch-musikalischen Erziehung können das Empfinden für Sprachformen wecken, sprachliche Strukturen verdeutlichen helfen und damit sprachliches Lernen unterstützen. Auch ist darauf zu achten, dass die Zeitanteile, in denen die Schülerinnen und Schüler sprachlich tätig sind, wachsen können. Im pädagogischen Dialog stehen hierbei das vertrauensvolle Miteinandersprechen und das aktive Mitgestalten im Vordergrund.
Es gilt, die besonderen Fördermöglichkeiten zu nutzen, die durch die Unterrichtssprache der Lehrkraft gegeben sind. Hierzu gehören der Modellcharakter der Sprache, ihr formender Einfluss auf die Sprache der Kinder und auf die pädagogische Atmosphäre, der Einsatz von Sprache als sinnerschließende Verständnishilfe und zur Vermittlung von Denkanstößen, zur Handlungssteuerung, zur Initiierung von Lernprozessen und zur Sicherung von Lernergebnissen. Die Gestaltung der
Es werden Gelegenheiten geschaffen und Hilfen angeboten zur
Dem Erwerb der
Mehrsprachig aufwachsende Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf stellen differenzierte Anforderungen an die Diagnostik und an den Unterricht. Die Wertschätzung der
Dem
Angebahnte sprachliche Fähigkeiten und Fertigkeiten werden im Unterricht durch wiederholtes, variationsreiches, individuell angepasstes Üben gefestigt und für neue Sprachsituationen verfügbar gemacht. Abwechslungsreiche Übungsformen bieten Gelegenheit, sprachliche Sicherheit und Erfolgserlebnisse zu erreichen.
Die Aneignung von Unterrichtsinhalten unter erschwerten sprachlichen Bedingungen und die gleichzeitige Weiterentwicklung der individuellen sprachlichen Handlungskompetenzen stellen hohe Anforderungen an die Schülerinnen und Schüler. Es ist daher auf einen ausgewogenen Wechsel von Konzentration und Entspannung im Unterricht zu achten.
Die Förderung der sprachlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten wird durch geeignete unterrichtliche Medien, Arbeits- und Kommunikationshilfen unterstützt. Technische Medien können z.B. das Festhalten und die Wiedergabe von Schüler- und von Lehrersprache ermöglichen. Sie dienen der Speicherung, der Rückmeldung und der Selbstkorrektur und helfen z.B. bei der phonematischen Differenzierung, der Übung einer korrekten Lautbildung, der Erweiterung des Wortschatzes. Apparative Hilfsmittel können z.B. der Erhöhung der Lautstärke und der Kontrolle des Sprechtempos dienen. Speziell aufbereitete Lehr- und Lernmittel und auch Spielematerial sollen dazu beitragen, die Arbeit am Aufbau und an der Ausdifferenzierung, insbesondere die Übung einzelner sprachlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten, zu unterstützen. Der Einsatz von Medien ist stets neu auf seine Wirksamkeit und Notwendigkeit zu prüfen. Die notwendigen Ausstattungen in den Schulen erfolgen nach in den Ländern geltenden Regelungen.
Bei mündlichen und schriftlichen Leistungsanforderungen und -kontrollen sowie bei Prüfungen darf den Betroffenen kein Nachteil aufgrund einer sprachlichen Beeinträchtigung oder Behinderung entstehen. Erforderlichenfalls ist ein Ausgleich zu schaffen. Das Zulassen oder Bereitstellen von Kommunikationshilfen, die Gewährung einer Zeitzugabe und das Ersetzen von mündlichen Aufgaben durch schriftliche können ein Nachteilsausgleich sein.
Die Qualität der Förderung ist grundsätzlich durch eine begleitende Dokumentation der Förderziele, der Förderangebote und -verlaufe sowie der erreichten Lernfortschritte abzusichern. Dies heißt auch, dass Inhalte und Methoden hinsichtlich Effizienz und individueller Angemessenheit ständiger Reflexion und Revision unterliegen müssen.
Die Angebote zur Förderung im Bereich sprachlichen Handelns sind abzustimmen mit den Angeboten aller Lehrkräfte, die mit denselben Schülerinnen und Schülern unterrichtlich arbeiten. Hierzu gehört auch die Einbindung

5. Formen und Orte sonderpädagogischer Förderung

Die schulische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich sprachlichen Handelns hat ihren Schwerpunkt im Primarbereich. Sie hat zu einer Vielfalt von Förderformen und Förderorten geführt. Es entwickeln sich vermehrt Formen der gemeinsamen Erziehung und Unterrichtung. Vorbeugende Maßnahmen erfahren eine hohe Bewertung.

5.1 Vorbeugende Maßnahmen

Frühe Hilfen, insbesondere in den für den Spracherwerbsprozess sensiblen Phasen vor Schuleintritt, sind von ausschlaggebender Bedeutung für die Sprachentwicklung. Rechtzeitige Förderung kann sprachliche Beeinträchtigungen und Behinderungen verhindern, mindern und weitergehende Auswirkungen vermeiden helfen. Sie zielt auf die Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit des Kindes und erfolgt in gemeinsamer Tätigkeit von Kindern und deren Eltern, Pädagoginnen oder Pädagogen. Die Spieltätigkeit der Kinder eignet sich in besonderer Weise zur Entfaltung und Erprobung sprachlichen Handelns; innerhalb eines für die Kinder sinnvollen und kommunikationsförderlichen Handlungs- und Lernzusammenhanges werden die für den Sprachgebrauch und die Sprechtätigkeit relevanten Aspekte wie Sensorik, Kognition, Motorik, Emotionalität, Kommunikativität und Soziabilität zielbezogen gefördert.
Förderung im Rahmen der Vorbeugung umfasst in der Grundschule die allgemeine Sprachförderung und pädagogische Angebote, die das Erlernen des Lesens und Schreibens unterstützen und mögliche Gefährdungen bei der Aneignung der Schriftsprache berücksichtigen. Sonderpädagogische Hilfestellung ist darauf gerichtet, dass sprachliche Auffälligkeiten sich nicht verfestigen. Sie kann z.B. erfolgen in Form von Beratung mit Lehrkräften und Eltern, in der Möglichkeiten und Wege miteinander besprochen werden, sprachanregende Erziehungs- und Lernsituationen in Schule und häuslichem Umfeld herzustellen und zu gestalten und damit zu einer erfolgreichen Schullaufbahn beizutragen.
Der interdisziplinären Zusammenarbeit kommt in der Frühförderung und bei vorbeugenden Maßnahmen in Kindergarten und Schule eine hohe Bedeutung zu. Ihr Erfolg beruht auf dem engen und vertrauensvollen Zusammenwirken von Eltern, Kindergärten, Sonderkindergärten, schulvorbereitenden Einrichtungen und Schulen, sonderpädagogischen Beratungsstellen, medizinischen Diensten, Gesundheitsämtern, Sozialpädiatrischen Zentren, Erziehungsberatungsstellen sowie weiteren, auch außerschulischen Maßnahmeträgern, die jeweils unterschiedliche Fachkompetenzen einbringen.

5.2 Sonderpädagogische Förderung im gemeinsamen Unterricht

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich sprachlichen Handelns können allgemeine Schulen besuchen, wenn dort die notwendigen personellen und sächlichen Voraussetzungen gegeben sind oder geschaffen werden können.
Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf im Bereich sprachlichen Handelns sind in der allgemeinen Schule in ein altersangemessenes sprachliches Umfeld eingebunden, das ihnen die Gelegenheit gibt, auch über das Sprachvorbild anderer Kinder die eigene (Kinder-) Sprache zu kontrollieren, ihre neu erworbenen sprachlichen und anderen Fähigkeiten und Fertigkeiten in natürlicher Weise zu erproben. Sie können in der Begegnung mit nichtbehinderten Kindern u.a. lernen, die kommunikativen Auswirkungen ihres sprachlichen Handelns aus anderer Sicht zu verstehen. Sie sind dabei zu ermuntern, sich in der Begegnung nicht von Vorbehalten ihnen gegenüber entmutigen zu lassen. Die nichtbehinderten Kinder erhalten Gelegenheit, ihre Mitschülerinnen und Mitschüler mit sprachlichen Beeinträchtigungen als Personen wertzuschätzen, Verständnis für ihre Probleme aufzubringen und ihnen in Schule und Unterricht kooperativ und kommunikativ zu begegnen.
Der gemeinsame Unterricht erfordert eine Verständigung der jeweilig beteiligten Lehrkräfte auf ein pädagogisch-didaktisches Rahmenkonzept. Sonderpädagogische Förderangebote sind inhaltlich und organisatorisch in die Unterrichtsvorhaben der allgemeinen Schule einzugliedern. Ein das sprachliche Lernen fördernder gemeinsamer Unterricht ist für alle Schülerinnen und Schüler von Bildungswert. Das Aufgabenfeld der im Förderschwerpunkt Sprache qualifizierten sonderpädagogischen Lehrkräfte umfasst vor allem
die diagnostische Arbeit,
– die Planung und die Durchführung sonderpädagogischer Förderung und sprachtherapeutischer Maßnahmen,
– den gemeinsamen Unterricht,
– die Zusammenarbeit mit den Eltern und mit Fachdiensten,
– die Fortschreibung der Förderpläne.
Zu den Aufgaben aller Lehrkräfte gehören in diesem Zusammenhang
– die Kooperation miteinander und die gemeinsame Gestaltung sprachförderlicher Angebote in Unterricht und Schule,
– die Berücksichtigung sonderpädagogischer Belange im Unterricht,
– die Förderung des gemeinsamen Lebens und Lernens der Schülerinnen und Schüler durch die Unterstützung der Kontakte untereinander in Unterricht und Schulleben,
– die Zusammenarbeit mit den Eltern,
– die Förderung der Zusammenarbeit mit den Personen der Schule, die für die Bildung der Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf Verantwortung tragen.

5.3 Sonderpädagogische Förderung in Sonderschulen

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich sprachlichen Handelns, für die die notwendigen Förderbedingungen in allgemeinen Schulen nicht geschaffen werden können, werden in Sonderschulen unterrichtet.
Die Schule für Sprachbehinderte ist als Durchgangsschule konzipiert. Sie führt ihre Schülerinnen und Schüler in die allgemeine Schule zurück, sobald aufgrund der erworbenen sprachlichen Kompetenzen eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht der allgemeinen Schule zu erwarten ist. Die Aufnahme in die Sonderschule sollte daher möglichst früh, z.B. bei Schuleintritt, erfolgen. Übergänge in die allgemeine Schule sind während der gesamten Schulzeit möglich. Eine enge Zusammenarbeit der Sonderschule mit den allgemeinen Schulen in ihrem Einzugsgebiet ist notwendig, um ihre Schülerinnen und Schüler beim Übergang begleiten und diesen absichern zu können. In der Schule für Sprachbehinderte wird grundsätzlich nach den Lehrplänen der allgemeinen Schule unterrichtet.

5.4 Sonderpädagogische Förderung in Kooperation mit allgemeinen Schulen

Schulen und Klassen für Sprachbehinderte arbeiten eng mit allgemeinen Schulen zusammen. Kooperative Formen der Erziehung und Unterrichtung ermöglichen allen Beteiligten Erfahrungen im unvoreingenommenen Umgang miteinander; vielfach können die durch den gemeinsamen Unterricht förderlichen Aspekte auch in kooperativen Formen der Erziehung und Unterrichtung zur Geltung kommen.
Die Durchlässigkeit der Schulen, die gemeinsamen Unterrichtsanteile und der Wechsel von Schülerinnen und Schülern aus der Schule oder Klasse für Sprachbehinderte in allgemeine Schulen werden durch kooperative Formen begünstigt. Darüber hinaus leisten beispielsweise Begegnungsveranstaltungen wichtige Beiträge für die Anliegen und Möglichkeiten der Sprachförderung.
Die Einrichtung von Klassen der Schule für Sprachbehinderte in räumlicher Nähe zu Klassen der allgemeinen Schulen schafft günstige Rahmenbedingungen für angestrebte Kooperationen. Bei Schulgründungen soll der Standort der Schulen für Sprachbehinderte so gewählt werden, dass eine enge Zusammenarbeit mit allgemeinen Schulen möglich wird.

5.5 Sonderpädagogische Förderung im Rahmen von sonderpädagogischen Förderzentren

Sonderpädagogische Förderzentren haben als regionale oder überregionale Einrichtungen die Aufgabe, sonderpädagogische Förderung in einzelnen oder mehreren Förderschwerpunkten an unterschiedlichen Förderorten, nach Möglichkeit in der allgemeinen Schule, fachgerecht und möglichst wohnortnah durchzuführen. Vorbeugende Maßnahmen sind ein wesentliches Aufgabenfeld von Förderzentren. Bei der Herausbildung von Förderzentren lassen sich verschiedene Richtungen ausmachen, die einer fachlichen und organisatorischen Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung in der allgemeinen Schule im gemeinsamen Unterricht Rechnung tragen. Dabei gibt es unterschiedliche Organisationsformen: Förderzentren mit Sonderschulangebot und zusätzlicher sonderpädagogischer Förderung in allgemeinen Schulen sowie Förderzentren als Koordinations- und Kompetenzsteilen für sonderpädagogische Lehrkräfte, die sonderpädagogische Förderung ausschließlich in allgemeinen Schulen durchführen.
Förderzentren mit mehreren Förderschwerpunkten müssen über sonderpädagogische Lehrkräfte aus den angebotenen Fachrichtungen verfügen. Für Kinder und Jugendliche, die neben ihrer sprachlichen Beeinträchtigung weitere Auffälligkeiten oder Behinderungen zeigen, ist eine auf die Gesamtheit ihrer Förderbedürfnisse ausgerichtete sonderpädagogische Förderung vorzuhalten und damit eine enge fachliche Zusammenarbeit der sonderpädagogischen Lehrkräfte der verschiedenen Fachrichtungen unverzichtbar.

5.6 Sonderpädagogische Förderung im berufsorientierenden und berufsbildenden Bereich und beim Übergang in die Arbeitswelt

Berufsorientierung und -Vorbereitung sind grundsätzlich Aufgaben der allgemeinen Schulen, aber auch der Sonderschulen in den Fällen, in denen Schülerinnen und Schüler bis zum Ende ihrer Schulzeit die Schule für Sprachbehinderte besuchen. Die Schule arbeitet eng mit Einrichtungen der Berufsberatung, den beruflichen Schulen, den Betrieben zusammen. Besuche in Betrieben und Betriebspraktika sind von großer Bedeutung für die Berufswahl. Sonderpädagogische Lehrkräfte aus Sonderschulen, Förderzentren oder auch den Beratungsstellen für Sprachbehinderte unterstützen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf beim Übergang in die Berufswelt durch individuelle Beratung und ggf. spezielle Kursangebote.
Sonderpädagogische Förderung im Bereich sprachlichen Handelns kann hier umfassen:
– individuelle Beratung,
– Förderung im Bereich des Umgehen-Könnens mit verbliebenen sprachlichen Beeinträchtigungen,
– Übungen zum Bestehen-Können in kommunikativen Bewährungssituationen.

6.  Zusammenarbeit

Bei Kindern und Jugendlichen mit Förderbedarf im Bereich sprachlichen Handelns ist eine intensive und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Eltern und den an der Förderung beteiligten Personen erforderlich. Es sind Verbindungen herzustellen und zu nutzen zwischen Elternhaus, Schule, Beratungsstellen, Frühförderstellen, schulpsychologischen, schulärztlichen und sozialen Diensten, Kliniken, Fachpraxen, sodass die Hilfeleistungen koordiniert und verfügbare Ressourcen und Kompetenzen effektiv eingesetzt und ausgeschöpft werden können.
Die Zusammenarbeit hat zum Ziel, das Verständnis für die Förderbedürfnisse der Kinder und Jugendlichen zu verbessern sowie die schulischen Anforderungen und die Lebenssituation der Schülerin oder des Schülers aufeinander abzustimmen und Überforderungen zu vermeiden. Hierzu sind z.B. gegenseitige Information, Beratung, Hausbesuche, Hospitation, Transparenz der Fördervorhaben hilfreich. Eltern und Lehrkräfte informieren sich gegenseitig über wichtige Beobachtungen hinsichtlich des Erlebens und Verhaltens der Kinder oder Jugendlichen innerhalb und außerhalb der Schule, über Lernfortschritte und Lernschwierigkeiten. Beide Seiten beraten sich über mögliche Förderangebote. Häusliche und schulische Angebote sollen sich gegenseitig ergänzen und verstärken. Vielfach ist es notwendig, Eltern für die Förderung ihrer Kinder zu gewinnen und sie in diese einzubeziehen.
Die Kompetenzen und pädagogischen Angebote aller innerhalb einer Schule arbeitenden Lehrkräfte sind zu einem auf die Förderbedürfnisse der Schülerinnen und Schüler zugeschnittenen schuleigenen Förderkonzept zusammenzuführen.

7.  Einsatz und Qualifikation der Lehrkräfte

Die schulische Förderung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich sprachlichen Handelns erfordert den Einsatz von fachspezifisch ausgebildeten sonderpädagogischen Lehrkräften.
Die Ausbildung der sonderpädagogischen Lehrkräfte muss die Breite und Struktur des gesamten Tätigkeitsfeldes berücksichtigen. Sie muss Fach- und Beratungskompetenz im Förderschwerpunkt Sprache vermitteln, die notwendige Wissensanteile aus den wesentlichen Bezugswissenschaften sowie Kenntnisse und Handlungswissen hinsichtlich gestörten Schriftspracherwerbs einschließt. Auch muss sie einen Überblick über den Gesamtbereich der Erziehung und Unterrichtung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, insbesondere in den Förderschwerpunkten Lernen und emotionale und soziale Entwicklung, enthalten.
Die Lehrkräfte müssen befähigt werden, sonderpädagogische Förderung in Erziehung und Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an verschiedenen Förderorten und damit in unterschiedlichen pädagogischen Zusammenhängen zu verwirklichen.
Zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität sonderpädagogischer Förderung ist eine regelmäßige fachliche Fortbildung erforderlich. In den Fortbildungsangeboten ist der Kooperations-, Beratungs- und Abstimmungsbedarf mit anderen Fachkräften wie Lehrkräfte der allgemeinen Schulen, sonderpädagogische Lehrkräfte mit anderen Förderschwerpunkten sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Medizin, Psychologie, Sozialpädagogik, Logopädie zu berücksichtigen.

8.  Schlussbestimmung

Die Empfehlungen für den Unterricht in der Schule für Sprachbehinderte - Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10. November 1978 - werden hiermit aufgehoben.
I. A. Erhard
Ministerialdirigent
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