Deutsche Rechtschreibung
DE - Landesrecht Bayern

Deutsche Rechtschreibung

Für den Umgang mit der deutschen Rechtschreibung in den Schulen gelten ab dem 1. August 2006 die folgenden Bestimmungen:
Die Amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung in der Fassung von 2006 ist die verbindliche Grundlage des Unterrichts an allen Schulen
Die gültige Fassung von Regeln und Wörterverzeichnis (Stand 2006) ist im Internet-Auftritt des Instituts für deutsche Sprache zugänglich (http://www.ids-mannheim.de/reform/).
Bis zum 31. Juli 2007 werden Schreibweisen, die durch die Amtliche Regelung (Stand 2006) überholt sind, nicht als Fehler markiert und bewertet.
In Zweifelsfällen werden Wörterbücher zu Grunde gelegt, die nach Erklärung des Verlags der Amtlichen Regelung (Stand 2006) vollständig entsprechen.
Die Bekanntmachung vom 27. Juli 2005 (KWMBl I S. 246) tritt mit Wirkung vom 31. Juli 2007 außer Kraft; die darin verfügte Verlängerung der Übergangsfrist endet damit. Die Bekanntmachung vom 22. Mai 1996 (KWMBl I S. 272, KWMBl I So.-Nr. 1 Satz 1) wird mit Wirkung vom 31. Juli 2006 aufgehoben.
Erhard
Ministerialdirektor
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