Dienstausweis für bestätigte Jagdaufseher
DE - Landesrecht Bayern

Dienstausweis für bestätigte Jagdaufseher

Dienstausweise für bestätigte Jagdaufseher (Art. 41 Abs. 6 Satz 1 BayJG) sind ab sofort gemäß nachfolgendem Muster auszustellen.
Die bisher ausgestellten Dienstausweise sind durch neue zu ersetzen.
Die Bekanntmachung vom 21. März 1979 Nr. R 4-5037/320 (LMBl 1979 S. 79) wird aufgehoben.
I. A.
Dr. Neidlinger
Ministerialdirigent
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