Dienstanweisung für die Ministerialbeauftragten für die Realschulen
DE - Landesrecht Bayern

Dienstanweisung für die Ministerialbeauftragten für die Realschulen

Aufgrund von Art. 116 Abs. 4 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und § 44 Abs. 2 der Schulordnung für schulartübergreifende Regelungen an Schulen in Bayern (BaySchO) wird bestimmt:

1. 

 ¹Zur Beratung und Unterstützung der Realschulen in allen schulischen Angelegenheiten werden vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus (im Folgenden: Staatsministerium) Ministerialbeauftragte für die Realschulen bestellt. ²Wesentliche Ziele ihrer Zusammenarbeit mit den Realschulen, insbesondere in den Bereichen Personalentwicklung, Unterrichtsentwicklung und Organisationsentwicklung, sind die systemische und systematische Weiterentwicklung der Schulqualität und des Schulartprofils, die Sicherung der Vergleichbarkeit von Leistungsanforderungen und Bewertungsmaßstäben sowie von weiteren Standards. ³Die Ministerialbeauftragten evaluieren die Realschulen und beraten sie u. a. bei der Weiterarbeit mit den Evaluationsergebnissen. ⁴Ihre Beratung bezieht weitere Mitglieder der Realschulgemeinschaft sowie externe Partner ein, wo dies erforderlich ist. ⁵Die Ministerialbeauftragten besuchen die Realschulen in regelmäßigen Abständen und nach Bedarf und berichten dem Staatsministerium. ⁶Sie üben die unmittelbare Schulaufsicht aus und stellen ein Kompetenzzentrum der Beratung dar. ⁷Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben werden die Ministerialbeauftragten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Fachmitarbeiterinnen und Fachmitarbeitern unterstützt. ⁸Sie werden darüber hinaus insbesondere mit folgenden Aufgaben betraut:

1.1 

Schüler- und Elternangelegenheiten

1.1.1 

Begleitung des Aufnahmeverfahrens und der zentralen Abschlussprüfungen

1.1.2 

Klärung von Elternanliegen

1.1.3 

Gewährung von Nachteilsausgleich und Notenschutz bei Prüfungen und Leistungsnachweisen für Schülerinnen und Schüler nach Maßgabe von § 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BaySchO

1.2 

Organisatorisches

1.2.1 

Koordinierung von Maßnahmen und Veranstaltungen verschiedener Realschulen

1.2.2 

Vorbereitung und Leitung von Direktorentagungen

1.2.3 

Vorprüfung von Anträgen auf Errichtung und Ausbau von Realschulen

1.2.4 

Mitwirkung bei Einrichtung und Durchführung von offenen und gebundenen Ganztagsangeboten sowie beim zugehörigen Aufsichts- und Qualitätsmanagement

1.3 

Personalangelegenheiten

1.3.1 

Gewinnung und Förderung von Führungsnachwuchs

1.3.2 

Personalbewirtschaftung nach Vorgabe und in Abstimmung mit dem Staatsministerium

1.3.3 

Überprüfung der dienstlichen Beurteilungen der Lehrkräfte an staatlichen Realschulen und Mitwirkung bei den dienstlichen Beurteilungen der Direktorinnen und Direktoren staatlicher Realschulen entsprechend den Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte sowie der Schulleiterinnen und Schulleiter an Schulen in Bayern in der jeweils geltenden Fassung

1.3.4 

Stellungnahme zu Bewerbungen um die Besetzung von Funktionsstellen und zu Versetzungswünschen von Schulleiterinnen und Schulleitern im Bereich staatlicher Realschulen sowie Überprüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit der zum jeweiligen Besetzungsverfahren gehörenden Unterlagen

1.3.5 

Amtseinführung der neu bestellten und Verabschiedung der ausscheidenden Direktorinnen und Direktoren staatlicher Realschulen

1.3.6 

Gutachten über die pädagogische Eignung von Lehrkräften an privaten Realschulen

1.4 

Fortbildung und Zusammenarbeit mit anderen Stellen

1.4.1 

Organisation der regionalen Lehrerfortbildung und Durchführung von besonderen Fortbildungsmaßnahmen

1.4.2 

Beratung in Fragen der digitalen Bildung

1.4.3 

Verantwortung für das Praktikumsamt

1.4.4 

Koordination der Zusammenarbeit zwischen Universitäten/Hochschulen und Realschulen

1.4.5 

Beratung anderer Institutionen und Behörden in fachlichen Angelegenheiten

1.4.6 

Zusammenarbeit mit den Vertreterinnen und Vertretern der Schulaufsicht der anderen Schularten nach Maßgabe der Bekanntmachung zur Vernetzung der Schulaufsicht und Stärkung ihrer Beratungsfunktion vom 24. Januar 2012 (KWMBl. S. 42) in der jeweils geltenden Fassung

2. 

¹Die Ministerialbeauftragten erfüllen ferner die Aufgaben, die ihnen das Staatsministerium allgemein oder im Einzelfall zuweist. ²Das Staatsministerium kann den Ministerialbeauftragten auch Aufgaben zuweisen, die über ihren Aufsichtsbezirk hinausreichen. ³Sonstige in Rechts- und Verwaltungsvorschriften aufgeführte Aufgaben der Ministerialbeauftragten werden durch diese Bekanntmachung nicht berührt.

3. 

Die Ministerialbeauftragten nehmen ihre Aufgaben im Namen und nach den Weisungen des Staatsministeriums wahr.

4. 

¹In jedem Regierungsbezirk wird vom Staatsministerium eine Ministerialbeauftragte bzw. ein Ministerialbeauftragter für Realschulen bestellt. ²Für den Regierungsbezirk Oberbayern wird je eine Ministerialbeauftragte bzw. ein Ministerialbeauftragter für München, Oberbayern-Ost und Oberbayern-West bestellt.

5. 

¹Die Zuständigkeit der Ministerialbeauftragten bzw. des Ministerialbeauftragten für die Realschulen in München erstreckt sich auf alle Realschulen im Bereich der Landeshauptstadt München und des Landkreises München. ²Sie bzw. er ist für den Aufbau des Dienstsitzes und die unter Nr. 1 und 2 genannten Aufgaben mit folgenden Maßgaben zuständig: Die Aufgaben nach Nr. 1.3.3 und 1.4.1 sowie Nr. 1.3.6, soweit sie bereits beantragte Nachweise betreffen, werden zunächst weiterhin durch die Ministerialbeauftragten für die Realschulen in Oberbayern‑Ost für den Landkreis München und in Oberbayern-West für die Landeshauptstadt München wahrgenommen. ³Die Aufgabe nach Nr. 1.4.3 wird weiterhin durch die Ministerialbeauftragten für die Realschulen in Oberbayern-Ost für den Landkreis München und in Oberbayern-West für die Landeshauptstadt München wahrgenommen.

6. 

Die Aufsichtsbezirke Oberbayern-Ost und Oberbayern-West werden wie folgt abgegrenzt:

6.1 

Der Aufsichtsbezirk Oberbayern-Ost umfasst die Stadt Rosenheim und die Landkreise Altötting, Bad Tölz-Wolfratshausen, Berchtesgadener Land, Ebersberg, Erding, Freising, Miesbach, Mühldorf a. Inn, Rosenheim und Traunstein.

6.2 

Der Aufsichtsbezirk Oberbayern-West umfasst die Stadt Ingolstadt sowie die Landkreise Dachau, Eichstätt, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Landsberg am Lech, Neuburg‑Schrobenhausen, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Starnberg und Weilheim-Schongau.

7. 

¹Die Ministerialbeauftragten sind auch für die Abendrealschulen zuständig. ²Die Zuständigkeit für die Schulen besonderer Art betreffend wird auf Art. 122 Abs. 1 Satz 1 BayEUG und die Schulordnung für die Schulen besonderer Art (BesASO) vom 30. August 2006 (GVBl. S. 722, BayRS 2235-2-1-1-UK) in deren jeweils geltenden Fassung verwiesen.

8. 

¹Dienstsitz der Ministerialbeauftragten ist die Schule, deren Leitung ihnen zugleich übertragen ist. ²Die Bezeichnung der Ministerialbeauftragten lautet: „Die bzw. der Ministerialbeauftragte für die Realschulen in …………“ (Angabe des Aufsichtsbezirks).
Aufsichtsbezirk:
Dienstsitz:
München
Staatliche Realschule München III
Aschauer Straße 9
81549 München
Oberbayern-Ost
Staatliche Realschule Wasserburg
Auf der Burg 6
83512 Wasserburg a. Inn
Tel.: 08071 903300
Fax: 08071 9033029
Oberbayern-West
Staatliche Realschule Fürstenfeldbruck
Bahnhofstraße 15
82256 Fürstenfeldbruck
Tel.: 08141 502610
Fax: 08141 502611
Niederbayern
Staatliche Realschule Landshut
Christoph-Dorner-Straße 18
84028 Landshut
Tel.: 0871 96570050
Fax: 0871 96570060
Oberpfalz
Staatliche Realschule Regensburg II
Isarstraße 24
93057 Regensburg
Tel.: 0941 5071096
Fax: 0941 5071099
Oberfranken
Staatliche Realschule Bayreuth
Adolf-Wächter-Straße 10
95447 Bayreuth
Tel.: 0921 50703880
Fax: 0921 507038814
Mittelfranken
Staatliche Realschule Nürnberg I
Pommernstraße 10
90451 Nürnberg
Tel.: 0911 646092
Fax: 0911 646854
Unterfranken
Staatliche Realschule Würzburg I
Frankfurter Straße 71
97082 Würzburg
Tel.: 0931 4534514
Fax: 0931 4534545
Schwaben
Staatliche Realschule Augsburg I
Völkstraße 20
86150 Augsburg
Tel.: 0821 3241521
Fax: 08 21 3241525

9. 

¹Die bzw. der Ministerialbeauftragte führt ein Dienstsiegel mit dem kleinen Staatswappen. ²§ 33 der Lehrerdienstordnung (LDO) gilt entsprechend.

10. 

¹Die Ministerialbeauftragten vertreten sich wechselseitig wie folgt:
– München/Oberbayern-West
– Oberbayern-Ost/Niederbayern
– Mittelfranken/Oberpfalz
– Oberfranken/Unterfranken.
²Die bzw. der Ministerialbeauftragte für die Realschulen in Schwaben wird durch die Ministerialbeauftragte bzw. den Ministerialbeauftragten für die Realschulen in München vertreten. ³Die Ministerialbeauftragten vertreten sich entsprechend bei Angelegenheiten der eigenen Schule und bei Beschwerden gegen eigene Entscheidungen. ⁴Die Bestellung einer weiteren Vertreterin bzw. eines weiteren Vertreters regelt jede bzw. jeder Ministerialbeauftragte für ihren bzw. seinen Aufsichtsbezirk.

11. 

¹Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2022 in Kraft. ²Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Dienstanweisung für die Ministerialbeauftragten für die Realschulen vom 20. März 2012 (KWMBl. S. 144) tritt mit Ablauf des 31. Juli 2022 außer Kraft.
Stefan Graf
Ministerialdirektor
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