Verleihung einer Denkmalschutzmedaille
DE - Landesrecht Bayern

Verleihung einer Denkmalschutzmedaille

1. Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst verleiht Personen oder Vereinigungen, die sich besondere Verdienste um den Denkmalschutz erworben haben, eine Medaille, die die Bezeichnung „Denkmalschutzmedaille “ erhält.
2. Die Medaille wird in einer Stufe verliehen und grundsätzlich im Jahr bis zu 40mal vergeben. Sie ist kein Orden oder Ehrenzeichen im Sinne des Art. 118 Abs. 5 der Bayerischen Verfassung und auch nicht zum Tragen in der Öffentlichkeit bestimmt.
3. Über die Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt, die gleichzeitig mit der Medaille ausgehändigt wird.
4. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 21. Juli 1977 Nr. IV/2-7/99 817 (KMBl I S. 486) wird aufgehoben.
Professor Wolfgang Wild
Staatsminister
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