Das Projekt-Seminar zur beruflichen Orientierung in Jahrgangsstufe 11 des neunjährigen Gymnasiums
¹Die Schülerinnen und Schüler belegen in Jahrgangsstufe 11 des neunjährigen Gymnasiums ein Projekt-Seminar zur beruflichen Orientierung (P-Seminar). ²Gemeinsam mit dem Modul zur beruflichen Orientierung in Jahrgangsstufe 9 und dem Aufbaumodul zur beruflichen Orientierung in den Jahrgangsstufen 12 und 13 fördert es – dem Gesamtkonzept der beruflichen Orientierung am Gymnasium entsprechend – das im LehrplanPLUS verankerte schulart- und fächerübergreifende Bildungs- und Erziehungsziel der beruflichen Orientierung am Gymnasium.
³Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus legt gemäß § 20 der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO) hierzu Folgendes fest:
1. Ziele und Inhalte
¹Ziele und Inhalte des P-Seminars sind im Fachlehrplan „Projekt-Seminar zur beruflichen Orientierung“ festgelegt. ²Sie sind Gegenstand der kontinuierlichen Unterrichtsarbeit in den dafür in Anlage 1 der GSO vorgesehenen Stunden.
³Ausgehend von einer schulischen Projektarbeit mit Bezug zur wissenschaftlichen bzw. beruflichen Praxis (externe Partner) reflektieren die Schülerinnen und Schüler ihre persönlichen Stärken und Interessen, erhalten Einblicke in verschiedene Berufsfelder und erlernen Grundlagen des Projektmanagements. ⁴Dadurch vertiefen die Schülerinnen und Schüler ihre Berufsfindungskompetenz, d. h. die Fähigkeit, eigenständig eine reflektierte Berufswahlentscheidung zu treffen.
2. Konzept und Information
¹Die Schule informiert die Schülerinnen und Schüler rechtzeitig vor der Wahl über das Konzept des jeweiligen P-Seminars. ²Hierzu gehören insbesondere folgende Angaben: Leitfach, Thema der Projektarbeit, Überblick über das Projekt, zur Anwendung kommende Methoden des Projektmanagements, projektspezifische Möglichkeiten der beruflichen Orientierung, mit der Projektarbeit verbundene Studiengänge bzw. Berufsfelder, externe Partner und deren Einbindung, vorgesehene Arten der Leistungserhebungen, voraussichtlicher Umfang der Aktivitäten außerhalb der stundenplanmäßigen Unterrichtszeit sowie ggf. Voraussetzungen für die Teilnahme.
3. Wahl
¹Die Schülerinnen und Schüler können aus dem von der Schule zur Wahl gestellten Angebot grundsätzlich frei wählen. ²Jedes P-Seminar wird einem für die fachlichen Anforderungen maßgeblichen Leitfach aus dem Pflicht- oder Wahlpflichtbereich der jeweiligen Ausbildungsrichtung zugeordnet. ³Damit kommen auch Pflicht- oder Wahlpflichtfächer als Leitfach eines P-Seminars in Betracht, die in einer der Jahrgangsstufen 5 bis 10, nicht jedoch in Jahrgangsstufe 11 unterrichtet werden. ⁴Es ist – je nach den konzeptspezifischen Voraussetzungen für die Teilnahme – zudem grundsätzlich möglich, dass P-Seminare ausbildungsrichtungsübergreifend angeboten werden.
⁵Für die modernen Fremdsprachen, die Religionslehre sowie die Informatik, die spät beginnende Informatik, die Wirtschaftsinformatik sowie die Sozialpraktische Grundbildung gelten folgende Besonderheiten:
Moderne Fremdsprachen
¹Ein P-Seminar mit einer modernen Fremdsprache als Leitfach kann nur von Schülerinnen und Schülern gewählt werden, die die erforderlichen Sprachkenntnisse haben. ²Es können auch Schülerinnen und Schüler zugelassen werden, die in Jahrgangsstufe 11 den Fremdsprachenunterricht in einer spät beginnenden Fremdsprache besuchen. ³Spät beginnende Fremdsprachen kommen als Leitfach für P-Seminare nicht in Frage.
Katholische und Evangelische Religionslehre
¹Die Leitung eines P-Seminars mit Leitfach Katholische Religionslehre oder Evangelische Religionslehre liegt bei der Religionslehrerin bzw. beim Religionslehrer und gewinnt von der Thematik und der Lehrkraft her ein klares Profil. ²Die Teilnahme am Seminar steht allen Schülerinnen und Schülern, unabhängig von ihrer Konfession, Religionszugehörigkeit oder der Teilnahme am Religions- bzw. Ethikunterricht, offen.
Informatik, spät beginnende Informatik und Wirtschaftsinformatik
Ein P-Seminar mit Informatik, spät beginnender Informatik oder Wirtschaftsinformatik als Leitfach steht grundsätzlich denjenigen Schülerinnen und Schülern offen, die den jeweiligen Fachunterricht in Jahrgangsstufe 11 besuchen, mit der Möglichkeit zur Öffnung für alle Schülerinnen und Schüler, die entweder Informatik, spät beginnende Informatik oder Wirtschaftsinformatik besuchen.
Sozialpraktische Grundbildung
Für Schülerinnen und Schüler des Sozialwissenschaftlichen Gymnasiums kann ein P‑Seminar mit Leitfach Sozialpraktische Grundbildung angeboten werden, mit der Möglichkeit zur Öffnung für alle Schülerinnen und Schüler.
4. Projekt und externe Partner
¹Obligatorisch für das Projekt sind die berufsweltbezogene Projektarbeit im Team, die Zusammenarbeit mit einem oder mehreren außerschulischen Partnern sowie die Förderung der Berufsfindungskompetenz.
²Die Leiterin bzw. der Leiter des Seminars legt die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Projektarbeit der Schülerinnen und Schüler fest.
³Wenn ein staatliches Gymnasium im Einzelfall eine Kooperationsvereinbarung mit einem außerschulischen Partner abschließt, ist dafür das Muster auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zu verwenden. ⁴Schließt ein kommunales oder privates Gymnasium eine Kooperationsvereinbarung ab, wird empfohlen, sich an diesem Muster zu orientieren.
5. Dokumentation
Jede Schülerin und jeder Schüler dokumentiert die im Rahmen des P-Seminars erbrachten individuellen Projektbeiträge sowie entsprechende Nachweise zur Vertiefung des individuellen Prozesses der beruflichen Orientierung in einem Portfolio, auch als Grundlage für Beratungs-, Entscheidungs- und ggf. Bewerbungsprozesse.
6. Zertifikat
¹Die Schülerinnen und Schüler erhalten von der Schule am Ende der Jahrgangsstufe 11 ein Zertifikat nach beiliegendem Muster. ²In dem Zertifikat sind der Name der Schülerin oder des Schülers, das Leitfach des P-Seminars, das Thema der Projektarbeit, eine Kurzbeschreibung des Projekts sowie die im Jahreszeugnis erzielte, vorrückungsrelevante Note anzugeben.
³Das Zertifikat darf keine Bemerkung enthalten, die den Übertritt ins Berufsleben erschwert.
7. Weitere Rahmenbedingungen
P-Seminarangebot
¹Das P-Seminarangebot orientiert sich an den Zielen des Gymnasiums, am Schulprofil und den personellen Kapazitäten der Schule sowie der Verfügbarkeit externer Partner. ²Ein Anspruch auf Einrichtung von P-Seminaren in bestimmten Fächern oder auf Teilnahme an bestimmten P-Seminaren besteht nicht. ³Die P-Seminare finden grundsätzlich in der Schule statt.
Pflichtveranstaltungen
¹Die P-Seminare sind Pflichtveranstaltungen der Schule. ²Die Schülerinnen und Schüler genießen bei der Teilnahme an diesen schulischen Pflichtveranstaltungen den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. ³Maßgeblich für die Ausdehnung dieses Schutzes auf Tätigkeiten außerhalb des engeren Schulbereichs ist, dass die Schule weiter gestaltenden organisatorischen Einfluss auf die externe Durchführung des Seminars hat. ⁴Dies hat die Schule bei der Kooperation mit außerschulischen Projekt-Partnern sicherzustellen.
⁵Im Übrigen verpflichtet sich die Schule, in Zweifelsfällen mit dem Träger der Schülerunfallversicherung abzuklären, inwieweit der Schutz der gesetzlichen Schülerunfallversicherung greift.
Lehrkräfteeinsatz
¹Unterrichtende Lehrkräfte sollen über die Fakultas oder Lehrerlaubnis im jeweiligen Leitfach verfügen. ²Im Fach Ethik kann ein Seminar auch von Lehrkräften angeboten werden, die an einer entsprechenden Fortbildungsmaßnahme für den Ethikunterricht in der Oberstufe (Zertifizierung ALP Dillingen) teilgenommen haben.
Anordnungen, Unentgeltlichkeit, Verschwiegenheit
Die Schule hat die Schülerinnen und Schüler darüber zu belehren, dass sie während der Teilnahme an P-Seminarveranstaltungen bei externen Projekt-Partnern auch den Anordnungen der zuständigen Beschäftigten Folge zu leisten haben, dass sie einer dort bestehenden Hausordnung unterliegen, dass sie für ihre Tätigkeit im Rahmen der P‑Seminare kein Entgelt fordern oder entgegennehmen dürfen und dass sie zum Stillschweigen über alle Angelegenheiten verpflichtet sind, die ihnen im Rahmen der Seminare in außerschulischen Einrichtungen zur Kenntnis gelangen, soweit sie der Geheimhaltung unterliegen.
Fahrten
Für Fahrten im Rahmen der Seminare gilt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „Durchführungshinweise zu Schülerfahrten“ vom 9. Juli 2010 (KWMBl. S. 204).
8. Geltungsbereich
Diese Bekanntmachung gilt für den Bildungsgang des neunjährigen Gymnasiums.
9. Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2022 in Kraft.
Stefan Graf
Ministerialdirektor
Anlagen
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