Unterricht und Erziehung nach den Grundsätzen der christlichen Bekenntnisse an den öffentlichen Grund-, Haupt- und Sondervolksschulen in Bayern
    DE - Landesrecht Bayern

    Unterricht und Erziehung nach den Grundsätzen der christlichen Bekenntnisse an den öffentlichen Grund-, Haupt- und Sondervolksschulen in Bayern

    Nach Art. 135 BV sind die öffentlichen Volksschulen gemeinsame Schulen für alle volksschulpflichtigen Kinder. In ihnen werden die Schüler nach den Grundsätzen der christlichen Bekenntnisse unterrichtet und erzogen.
    In der
    Sie sind als Konkretisierung der genannten Verfassungsbestimmung der pädagogischen Umsetzung des Verfassungsauftrags zugrunde zu legen.
    I.A.
    Dr. Kaiser
    Ministerialdirigent
    KWMBl I 1989 S. 15

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