Bürger-Engagement für Moderne Verwaltung
DE - Landesrecht Bayern

Bürger-Engagement für Moderne Verwaltung

1.  Grundsätze und Ziele

Staat und Gesellschaft stehen vor immer neuen
Das
Die Initiative – Vorschlagswesen „Bürger-Engagement für Moderne Verwaltung “ – richtet sich an die Bürger und die private Wirtschaft. Sie zielt nicht auf staatliche Wirtschaftsbetriebe, Rechtsprechung und politisch gestaltete Regierungstätigkeit; dafür sind von Verfassungs wegen andere Instrumente vorgesehen.

2.  Teilnehmer

Teilnehmen können alle, die an der weiteren Verbesserung der staatlichen Verwaltung interessiert sind.
Ausgenommen sind Personen und Institutionen, die sich gewerblich oder beruflich mit Organisations-, Automations- und Controllingfragen beschäftigen.

3.  Der Vorschlag für moderne Verwaltung

Ein Vorschlag ist jede
Ein Vorschlag ist möglichst kurz und klar zu fassen und gegebenenfalls durch Skizzen, Berechnungen oder sonst geeignet zu erläutern. Der erwartete Erfolg sowie der für die Umsetzung des Vorschlags erforderliche voraussichtliche Aufwand sollen möglichst präzise berechnet oder dargelegt werden.

4.  Adresse, Kennwort und Zuständigkeiten

Innovative Vorschläge für eine moderne Verwaltung können
Jeder Vorschlag soll mit einem
Die Vorschläge werden von der Staatskanzlei den zuständigen Staatsministerien zur eigenverantwortlichen Prüfung und Entscheidung vorgelegt.

5.  Annahme und Umsetzung der Vorschläge

Angenommen werden die Vorschläge, die den Qualitätskriterien entsprechen (neuartig, spürbare Verbesserung/Beschleunigung, Nutzen in angemessenem Verhältnis zum Aufwand). Bei mehreren gleichartigen Vorschlägen ist für die Annahme die Reihenfolge des zeitlichen Eingangs maßgeblich.

6.  In-Kraft-Treten

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. März 2000 in Kraft.
Der Bayerische Ministerpräsident
Dr. Edmund Stoiber
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