Bestimmung von Fachrichtungen an den Fachbereichen der Bayerischen Beamtenfachhochschule
DE - Landesrecht Bayern

Bestimmung von Fachrichtungen an den Fachbereichen der Bayerischen Beamtenfachhochschule

Aufgrund von § 2 Satz 2 der Verordnung über die Errichtung von Fachbereichen an der Bayerischen Beamtenfachhochschule vom 25. Februar 1975 (GVBl S. 25, FMBl S. 214) wird vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen im Einvernehmen mit den Staatsministerien des Innern, der Justiz, für Unterricht und Kultus und für Arbeit und Sozialordnung Folgendes bestimmt:
An den Fachbereichen der Bayerischen Beamtenfachhochschule
Im Fachbereich Rechtspflege die Fachrichtungen
Rechtspfleger
Justizvollzug;
im Fachbereich Archiv- und Bibliothekswesen die Fachrichtungen
Archivwesen
Bibliothekswesen;
im Fachbereich Finanzwesen die Fachrichtungen
Steuer
Staatsfinanz;
im Fachbereich Sozialverwaltung die Fachrichtungen
Rentenversicherung
Staatliche Sozialverwaltung
Landwirtschaftliche Sozialversicherung
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