Aufhebung der Bekanntmachung zur Durchführung des Gesetzes über das bevölkerungsbezogene Krebsregister Bayern
DE - Landesrecht Bayern

Aufhebung der Bekanntmachung zur Durchführung des Gesetzes über das bevölkerungsbezogene Krebsregister Bayern

Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zur Durchführung des Gesetzes über das bevölkerungsbezogene Krebsregister Bayern (BayKRG) vom 4. Dezember 2006 (AllMBl. S. 701) wird aufgehoben.
Diese Bekanntmachung tritt mit Ablauf des 31. März 2017 in Kraft.
Ruth Nowak
Ministerialdirektorin
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