Aufhebung der Bekanntmachung über das Verfahren nach der Zustellung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen oder Pfändungsbenachrichtigungen
1.
Die Bekanntmachung über das Verfahren nach der Zustellung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen oder Pfändungsbenachrichtigungen (Pfändungsbeschluss-Verfahren – PfändungsBek) vom 5. September 1980 (JMBl. S. 213), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 15. Februar 2006 (JMBl. S. 34) geändert worden ist, wird aufgehoben.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft.
Prof. Dr. Frank Arloth
Ministerialdirektor
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