Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra)
1. Einführung
1.1
Die zwischen den Landesjustizverwaltungen und dem Bundesministerium der Justiz vereinbarte Neufassung der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) wird für den Freistaat Bayern mit Wirkung vom 1. August 2022 in Kraft gesetzt.
1.2
Der Wortlaut der Anordnung wurde am 20. Juli 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht, BAnz AT 20.07.2022 B1.
2. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
2.1
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2022 in Kraft; sie ist unbefristet gültig.
2.2
Die Bekanntmachung über die Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) vom 15. April 2019 (BayMBl. Nr. 160) tritt mit Wirkung vom 1. August 2022 außer Kraft.
Heinz-Peter Mair
Ministerialdirigent
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