Monitoring Gesetzessammlung

BBl 2026 2102

CH - Bundesblatt

BBl 2026 2102

Einziehungsverfügung

Einziehungsverfügung
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) verfügt:
1)
Die am 21. Juli 2026 beim kantonalen Veterinäramt Schaffhausen abgegebene Vogelspinne ( Brachypelma smithii ) wird gestützt auf Artikel 16 Absatz 1bis Buchstabe c des Bundesgesetzes über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (BGCITES; SR 453 ) als herrenloses Gut eingezogen.
2)
Einer allfälligen Einsprache gegen diese Verfügung wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
3)
Diese Verfügung wird im Bundesblatt veröffentlicht.
4)
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung schriftlich beim BLV, Schwarzenburgstrasse 155, 3003 Bern, Einsprache erhoben werden (Art. 24 BGCITES). Die Einsprache hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die Beweismittel sind, soweit sie die Einsprache führende Partei in den Händen hat, beizulegen.
4. August 2026 Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Bundesrecht
Einziehungsverfügung. Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
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