Monitoring Gesetzessammlung

BBl 2026 2098

CH - Bundesblatt

BBl 2026 2098

Notifikation

Notifikation
(Art. 36 Bst. b Verwaltungsverfahrensgesetz vom 20. Dezember 1968, VwVG; SR 172.021 ).
Ali Eslami, geboren am 21. März 1988, Iran, ohne Zustellungsdomizil in der Schweiz.
Das Bundesverwaltungsgericht verfügt:
1.
Der Beschwerdeführer wird aufgefordert, einen Kostenvorschuss von 1200 Franken in der Höhe der mutmasslichen Verfahrenskosten zu leisten (allfällige Überweisungskosten gehen zu Lasten des Beschwerdeführers). Dieser Betrag ist innert 30 Tagen ab Publikation dieser Zwischenverfügung im Bundesblatt unter Angabe der Geschäftsnummer F-4871/2026 zu Gunsten der Gerichtskasse (IBAN CH54 0900 0000 3021 7609 6, Swift-Code POFICHBEXXX) zu überweisen.
2.
Bei ungenutzter Frist wird auf die Beschwerde unter Kostenfolge nicht eingetreten. Die Frist gilt als gewahrt, wenn der Betrag rechtzeitig zugunsten des Bundesverwaltungsgerichts der Schweizerischen Post übergeben oder einem Post- oder Bankkonto in der Schweiz belastet worden ist. Bei einer Banküberweisung aus dem Ausland muss der Betrag rechtzeitig dem Konto des Bundesverwaltungsgerichts gutgeschrieben worden sein.
3.
Diese Verfügung geht an den Beschwerdeführer und die Vorinstanz.
3. August 2026 Bundesverwaltungsgericht: Abteilung VI
Bundesrecht
Notifikation. Bundesverwaltungsgericht: Abteilung VI
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