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Regierungsratsbeschlussüber den Beitritt zur Vereinbarung über die interkantonale Hil... (543.22)

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Regierungsratsbeschlussüber den Beitritt zur Vereinbarung über die interkantonale Hil... (543.22)

Regierungsratsbeschlussüber den Beitritt zur Vereinbarung über die interkantonale Hilfeleistung durch den Zivilschutz bei Katastrophen und in Notlagen

OGS 2005, 51 und 52 Regierungsratsbeschluss über den Beitritt zur Vereinbarung über die inte r kantonale Hilfeleistung durch den Zivilschutz bei Katastrophen und in Notlagen vom 16. August 2005 1 Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 6 Absatz 2 des Bundes gesetzes über den Bevölkerung s schutz und den Zivilschutz vom 4. Oktober 2002 2 sowie Artikel 20 Absatz 2 des Staatsverwaltungsgesetzes vom 8. Juni 1997 3 und Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a des Zivilschutzgesetzes vom 22. Oktober 2004 4 , beschliesst: 1. Der Kanton tritt der Vereinbarung über die interkantonale Hilfeleistung durch den Zivilschutz bei Katastrophen und in Notlagen vom 13. Mai 2005 bei. 2. Der Regierungsrat beschliesst im Rahmen seiner verfassungsmässigen Finanzbefugnisse über den Einsatz der kan tonalen Zivilschutzorgani sat i on zur interkantonalen Hilfeleistung bei Katastrophen und in Notlagen bis zu zwanzig Tagen. Für die Bewilligung länger dauernder Einsätze bleibt die Zustimmung des Kanton s rats vorbehalten. 1 OGS 2005, 51 2 SR 520.1 3 GDB 130.1 4 GDB 543.1
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