Monitoring Gesetzessammlung

Gebührenreglement der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (410.413)

CH - OW

Gebührenreglement der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (410.413)

Gebührenreglement der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren

OGS 2008, 57 Gebührenreglement der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren vom 7. September 2006 1 Der Vorstand der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), gestützt auf Artikel 12 der Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen (Diplomanerkennungsvereinbarung) vom 18. Februar 1993 2 , beschliesst:

Art. 1

Geltungsbereich Das vorliegende Reglement regelt die Gebühren für Entscheide und Verrichtungen des Generalsekretariats der EDK und der Rek urskommission im Zusammenhang mit der nachträglichen Anerkennung schweizerischer Lehrdiplome und dem Vollzug des Personenfreizügigkeitsabkommens CHEU 3 , insbesondere der Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse gemäss dem Reglement über die Anerkennung ausländischer Ausbildungs abschlüsse 4 .

Art. 2

Gebührenansätze 1 Die Gebühren betragen: 1. Gebühr für die nachträgliche Anerkennung eines inländischen Ausbildungsabschlusses Fr. 100. – 2. a. Gebühr für die Überprüfung eines ausländi schen Ausbildungsab schlusses 5 Fr. 400. – 1 OGS 2008, 57; geändert durch die Nachträge vom 10. September 2009 und 30. September 2010 ( OGS 2010, 61) 2 GDB 410.4 3 SR 0.142.112.681 4 Rechtsgrundlagen der EDK: www.edk.ch > Dokumentation > Rechtssammlung, Ziff. 4 Diplomanerkennungen, 4.3.2.9 5 Geändert durch Nachtrag vom 30. September 2010, sofort in Kraft getreten
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht