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Reglement zur Ausbildung von Berufsbildungsverantwortlichen im Haupt- und Nebenberuf ... (414.55)

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Reglement zur Ausbildung von Berufsbildungsverantwortlichen im Haupt- und Nebenberuf ... (414.55)

Reglement zur Ausbildung von Berufsbildungsverantwortlichen im Haupt- und Nebenberuf an der Pädagogischen Hochschule Zürich

1 Berufsbildungsverantwortliche im Haupt- und Nebenberuf PHZH
414.55 Reglement zur Ausbildung von Berufsbildungsverantwortlichen im Haupt- und Nebenberuf an der Pädagogischen Hochschule Zürich (vom 1. Oktober 2019)
1 ,
2 Der Fachhochschulrat, gestützt auf §
10 Abs. 3 lit. c des Fachhochschulgesetzes vom 2. April
2007
3 , beschliesst:
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
Studien
-
abschlüsse

§ 1.

Die Pädagogische Hochschule Zürich (PHZH) verleiht Lehr diplome für Berufsbildungsverantwortliche im Haupt- und Nebenberuf. Sie bestätigen den Abschluss der Studiengänge gemäss Art. 40 und 41 der eidgenössischen Berufs bildungsverordnung (BBV)
5 .
Zielsetzung

§ 2.

Die Studiengänge sollen die Abso lventinnen und Absolventen berufsbegleitend für den Unterricht in der Berufsbildung qualifizieren. Inhaltlich orientieren sich die St udiengänge an den Vorgaben des Bun des, namentlich an den Rahmenle hrplänen für Berufsbildungsverant wortliche. Die Verbindung von Theori e und Praxis stellt sicher, dass in der Ausbildung berufspädagogisc he Handlungskompetenz erworben wird.
Gebühren

§ 3.

Die Studiengebühren richten si ch nach der Verordnung über die Studiengebühren an de r Zürcher Fachhochschule
4 .
Anwendungs
-
bereich

§ 4.

Soweit dieses Regl ement keine besondere n Vorschriften ent hält, kommen die für die Ausbildungss tudiengänge an der PHZH gelten den Rechtserlasse analog zur Anwendung.
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