Monitoring Gesetzessammlung

Reglement über Kurs- und Projektwochen an der Volksschule (412.121.5)

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Reglement über Kurs- und Projektwochen an der Volksschule (412.121.5)

Reglement über Kurs- und Projektwochen an der Volksschule

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1.7.00 - 29 Reglement über Kurs- und Projektwochen
412.121.5 Reglement über Kurs- und Projektwochen an der Volksschule (vom 20. September 1988)
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Kurs- und
Projektwochen

§ 1.

In Kurs- und Projektwochen werden Themen bearbeitet und Arbeitsweisen angewende t, die der klassen-, stufen- und abteilungs übergreifenden Zusammenarbeit so wie der Vertiefung und Ergänzung des üblichen Unterrichts dienen.
Kurswoche,
Projektwoche,
Begriffe

§ 2.

In einer Kurswoche stehen de n Schülern verschiedene Kurs angebote zur Auswahl offen, die unter sich keinen inhaltlichen Zusam menhang haben müssen. Eine Projektwoche steht unter einem Gesamtthema, dessen Teil themen von verschiedenen Schüler gruppen möglichst in Eigeninitia tive bearbeitet werden. Auch hier stehen den Schülern die Teilthemen zur Wahl offen. Nicht unter die Regelung dieses Reglements fallen Unterrichts projekte, die ein einzelner Lehrer an seiner Klasse durchführt.
Kursangebote,
Projektthemen

§ 3.

Die Kursangebote und Projektth emen liegen im handwerk lichen, hauswirtschaftlichen, musisc h-künstlerischen, sportlichen, so zialen, lebenskundlichen und kognit iven Bereich. Anregungen der Schüler werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
Bewilligung

§ 4.

Für die Bewilligung von Kursund Projektwochen ist die Schulpflege zuständig.
Gesuch

§ 5.

Die Lehrerschaft reicht das Gesuch bis spätestens zwei Monate vor Beginn der Ku rs- bzw. Projektwoche der Schulpflege ein. Dem Gesuch werden ein detaillierte r Organisationsplan , eine Aufstel lung über die Kosten sowie Kurz beschreibungen der einzelnen Kurse bzw. Projektthemen beigelegt.
Durchführung

§ 6.

Im Laufe eines Schuljahres darf nur eine Kurs- bzw. Projekt woche zu drei bis sechs Tagen durchgeführt werden. Kurse und Projekte können auch während der gleichen Woche angeboten werden. Während der Bewährungszeit an er sten Klassen der Oberstufe bis zum Zeitpunkt der Einreichung der Zwischenzeugnisse werden keine Kurs- und Projektwochen durchgeführt.
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