Vertrag zwischen den Ständen Zürich und Schwyz betreffend die Abflussverhältnisse des... (724.31)
Vertrag zwischen den Ständen Zürich und Schwyz betreffend die Abflussverhältnisse des... (724.31)
Vertrag zwischen den Ständen Zürich und Schwyz betreffend die Abflussverhältnisse des Hüttensees und des Sihlflusses
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724.31 Ve r t r a g zwischen den Ständen Zürich und Schwyz betreffend die Abflussverhältnisse des Hüttensees und des Sihlflusses (vom 19. Mai 1841)
1 Der eidgenössische Stand Zürich, für sich und mit besonderer Rücksicht auf die Besitzer der Wasser werke an der Sihl, der eidgenössische Stand Schwyz, für sich und mit besonderer Rück sicht auf die Besitzer der Wasser werke an dem Mühlebach des Hüttensees, haben nach vorhergegangener Prüfung so wohl der rechtlichen als der tech nischen und faktischen Verhältnisse des Sihlflusses und des Hüttensees zum Behuf der Festhaltung eines ge sicherten Rechtszustandes und im Interesse der beiderseitigen Angehörigen nachfolgenden Vertrag abgeschlossen
3 : I. Der hohe Stand Schwyz verpflic htet sich gegenüber dem hohen Stande Zürich und den Wasserwerkbesi tzern an der Sihl, dafür zu sor gen, dass das Wasser des Sihlflusses an keiner Stelle und zu keinen Zei ten aus der Sihl weder ganz noch teilweise abgeleit et werde und dass dasselbe somit vollständig und unge schmälert an der Grenze des Stan des Zürich diesem zugeführt werde, wie es von alters her auch immer geschehen ist. Es darf demnach kein Kanal und keine Wasserleitung irgendwelcher Art auf schwyzerischem Gebiet angelegt werden, durch welche dem Sihlfluss Wasser entzog en und nicht mehr vor Erreichung der Grenze in denselben zurückgeführt würde.
2 II. Dagegen verpflichtet sich der hohe Stand Zürich gegenüber dem hohen Stande Schwyz und den Besitzern von Wasserwerken an dem aus dem Hüttensee fliessenden Ba ch, die Bewilligung zu erteilen, dass der Ausfluss dieses Mühlebaches um vier Fuss tiefer gelegt werde als der in dem Expertenbericht der Herren Negrelli und Eberle unter dem 7. Januar 1838 angenommene und nach einem Zeichen in der dorti