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Allgemeine Bedingungen für die Netznutzung durch Verteilnetzbetreiber im Mittelspannu... (732.17)

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Allgemeine Bedingungen für die Netznutzung durch Verteilnetzbetreiber im Mittelspannu... (732.17)

Allgemeine Bedingungen für die Netznutzung durch Verteilnetzbetreiber im Mittelspannungsnetz der EKZ auf der Netzebene 5a

1 Netznutzung durch Verteilnetzbet reiber im Mittelspannungsnetz
732.17 Allgemeine Bedingungen für die Netznutzung durch Verteilnetzbetreiber im Mittelspannungsnetz der EKZ auf der Netzebene 5a (vom 29. Juni 2020)
1 Der Verwaltungsrat, gestützt auf §
2 Abs. 1 lit. g der EKZ-Verordnung vom 13. Februar 1985
3 , beschliesst:
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Diese allgemeinen Bedingungen (nachfolgende AB genannt) gelten für die Netznutzung durch Verteilnetzbetreiber (nachfolgend EVU genannt) im Mittelspannungsnetz de r Elektrizitätswerke des Kan tons Zürich (nachfolgend EKZ genannt) auf der Netzebene 5a. Sie bilden zusammen mit den in Art.
4 genannten Bestimmungen die Grundlage des Rechtsverhältnisses zwischen den EKZ und dem EVU, welches gemäss diesen AB entsteht.
1.2 Der Netzanschluss und der Ener giebezug sind nicht Gegenstand dieser AB.
2. Entstehung des Rechtsverhältnisses
2.1 Das Rechtsverhältnis entsteht mit der Netznutzung durch das EVU.
2.2 Die Netznutzung durch das EVU im Netz der EKZ setzt in jedem Fall einen gültigen Netzanschlus svertrag für sämtliche Übergabe stellen voraus.
3. Beendigung des Rechtsverhältnisses
3.1 Mit der Beendigung des Netzanschlussvertrages gemäss Ziff. 2.2 en det auch das Rechtsverhältnis gemäss diesen AB.
3.2 Die Nichtnutzung des Netzes wi rd nicht als Kündigung verstanden und bewirkt keine Beendigung des Rechtsve rhältnisses.
4. Vertragsgrundlagen und Bestandteile
4.1 Für die Nutzung der Netzin frastruktur der EKZ gelten – die gesetzlichen Grundlagen, insbesondere das EKZ-Gesetz
2 , das
5
4 gen Ausführungsbestimmungen,
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