Monitoring Gesetzessammlung

Allgemeine Bedingungen der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) für Endverbrau... (732.15)

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Allgemeine Bedingungen der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) für Endverbrau... (732.15)

Allgemeine Bedingungen der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) für Endverbraucher und Produzenten

1 Endverbraucher und Produzenten – EKZ
732.15 Allgemeine Bedingungen der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) für Endverbraucher und Produzenten
31 (vom 8. September 2008)
1 Der Verwaltungsrat, gestützt auf §
2 Abs. 1 lit. g der EKZ-Verordnung vom 13. Februar 1985
2 , beschliesst: Teil 1: Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Grundlagen und Geltungsbereich
1.1
31 Diese Allgemeinen Be dingungen gelten für Endverbraucher und Produzenten, welche direkt an das Verteilnetz der EKZ ange schlossen sind, nachstehend Kund en genannt. Sie gelten für die Nutzung des Netzes der EKZ (Netznutzung), für die Grundver sorgung, für die Einspeisung von Elektrizität und für die Ersatz versorgung mit Elektrizität. Sie bilden zusammen mit den auf die Gesetzgebung gestützten Verordnungen und den erlassenen Vor schriften, allfälligen vertraglichen Regelungen bezüglich Rück lieferung, dem allfällig individuell ausgestellten Netznutzungsver trag, dem Netzanschlussvertrag und den jeweils gültigen Preis- und Tarifstrukturen die Grundl age des Rechtsverhältnisses zwi schen den EKZ und ihren Kunden. Für die Produzenten gelten in sbesondere die Be stimmungen im Teil 5.
1.2
32
1.3
31 In besonderen Fällen, wie zum Beispiel bei vorübergehender Ener gielieferung (Baustellen, Ausstellungen, Festanlässe), bei Bereit stellung und Lieferung von Ersatz energie, bei Energielieferung an Kunden mit Erzeugungsanl agen können besondere Bedingun gen vereinbart werden. In diesen Fällen gelten die vorliegenden allgemeinen Bedingungen und Preis- /Tarifstrukturen nur insoweit, als nichts Abweichendes festgesetzt oder vereinbart worden ist.
1.4 . . .
22
1.5 Diese allgemeine n Bedingungen können au f der Homepage der EKZ, www.ekz.ch , eingesehen bzw. he runtergeladen werden.
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