Allgemeine Studienordnung der Zürcher Hochschule der Künste (414.262)
Allgemeine Studienordnung der Zürcher Hochschule der Künste (414.262)
Allgemeine Studienordnung der Zürcher Hochschule der Künste
1 Allgemeine Studienordnung der Zürcher Hochschule der Künste
414.262 Allgemeine Studienordnung der Zürcher Hochschule der Künste (vom 18. Dezember 2007)
1 Der Fachhochschulrat, gestützt auf §
10 Abs. 3 lit. a, c und l de s Fachhochschulgesetzes vom
2. April 2007
2 , beschliesst: A. Allgemeines
Allgemeine
Ziele des
Studiums
§ 1.
1 Das Studium an der Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) dient den Studierenden zur Erarbeit ung und Vertiefung künstlerischer, gestalterischer, pädagogischer sowie wissenschaftlicher Erkenntnisse und Erfahrungen im gewä hlten Fachgebiet.
2 Es qualifiziert die Studierenden im künstlerischen und gestalteri schen Bereich durch Entwicklung de r Kreativität, des Ausdrucksver mögens, der Vermittlungsfähigkeit, des Rezeptionsverständnisses und der kulturellen Bildung.
3 Es befähigt die Studierenden in sbesondere, ihre Fähigkeiten, Er kenntnisse und Methoden in ihrer künftigen beruflichen Tätigkeit an zuwenden.
Gegenstand und
Geltungsbereich
§ 2.
1 Diese Studienordnung regelt die Grundsätze über die Zu lassung zum Studium und die Organisation des Studiums auf Bachelor- Stufe sowie, besondere Regelungen vorbehalten, auf Master-Stufe.
2 Die Hochschulleitung erlässt fü r die einzelnen Studiengänge be sondere Studienordnungen (BSO). Die BSO können zur vorliegenden Studienordnung abweichende Bestimmu ngen enthalten. Sie unterlie gen der Genehmigung durch den Fachhochschulrat.
3 Die Hochschulleitung legt die in haltlichen Ziele und Grundlagen wie allgemeine Lehrziele, Ausbil dungsstruktur, Lehrplan, Lehrveran staltungen in den Ausbildungskonzepten fest.