Monitoring Gesetzessammlung

WerkVErsFzgV BW

DE - Landesrecht Baden-Württemberg

WerkVErsFzgV BW

Verordnung des Innenministeriums über Zuständigkeiten nach der Verordnung über den Einsatz von Ersatzfahrzeugen im Werkverkehr Vom 25. März 1971

§ 1

Zuständige Behörde im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung über den Einsatz von Ersatzfahrzeugen im Werkverkehr vom 20. Dezember 1970 (BGBl. I S. 1781) ist die untere Verwaltungsbehörde.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Stuttgart, den 25. März 1971
In Vertretung des Ministerialdirektors Dr. Klickermann
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht