Gemeinsame Verordnung der Landesregierung sowie des Wirtschaftsministeriums über Zuständigkeiten nach dem Fahrpersonalgesetz und der nach ihm ergangenen Rechtsverordnungen (FPersGZuVO) Vom 22. November 1977
§ 1
                            Zuständige Behörden für die Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (FPersG) vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 641) in der jeweils geltenden Fassung sind
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die unteren Verwaltungsbehörden,
2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            neben den unter Nummer 1 aufgeführten Behörden im Rahmen der Verkehrsüberwachung der Polizeivollzugsdienst.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die TÜV Süd Auto Service GmbH und die DEKRA Automobil GmbH für die Antragsannahme und die Ausgabe von Fahrerkarten, Unternehmenskarten und Werkstattkarten nach §§ 5, 7 und 9
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            der Fahrpersonalverordnung.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2
                            (aufgehoben)
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3
                            (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Gleichzeitig tritt die Gemeinsame Verordnung der Landesregierung sowie des Arbeits- und Sozialministeriums, des Innenministeriums und des Wirtschaftsministeriums über Zuständigkeiten nach dem Gesetz über das Fahrpersonal im Straßenverkehr vom 14. September 1971 (GBl. S. 385), geändert durch § 17 Satz 2 Nr. 57 der Verordnung vom 3. Dezember 1974 (GBl. S. 524), außer Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stuttgart, den 22. November 1977
                        
                        
                    
                    
                    
                Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:
                            Dr. Filbinger
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Palm
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Hahn
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Weiser
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Teufel
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schiess
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Adorno
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ministerium für Arbeit,
 Gesundheit und Sozialordnung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Griesinger
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ministerium für Wirtschaft,
 Mittelstand und Verkehr
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Eberle