Verordnung des Wirtschaftsministeriums über Zuständigkeiten nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsfachkräfte-Verordnung) Vom 4. Dezember 1974
§ 1
Zuständige Behörde im Sinne von § 7
Abs. 2, § 12
Abs. 1 bis 4, § 13
Abs. 1 und 2 und § 18
des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit vom 12. Dezember 1973 (BGBl. I S. 1885) in der jeweils geltenden Fassung sind die nach § 1
der Arbeitszeitzuständigkeitsverordnung zuständigen Behörden.
§ 2
(aufgehoben)
§ 3
Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 1974 in Kraft.
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