Verordnung des Wirtschaftsministeriums über Zuständigkeiten nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsfachkräfte-Verordnung) Vom 4. Dezember 1974
§ 1
                            Zuständige Behörde im Sinne von § 7
 Abs. 2, § 12
 Abs. 1 bis 4, § 13
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Abs. 1 und 2 und § 18
 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit vom 12. Dezember 1973 (BGBl. I S. 1885) in der jeweils geltenden Fassung sind die nach § 1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            der Arbeitszeitzuständigkeitsverordnung zuständigen Behörden.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2
                            (aufgehoben)
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3
                            Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 1974 in Kraft.