WiFöNOG BW 2004
    DE - Landesrecht Baden-Württemberg

    Gesetz zur Neuordnung der Wirtschaftsförderung Vom 23. November 2004

    Artikel 1 bis 4 (Änderungsanweisungen)

    Artikel 5 Sicherstellung der Personalvertretung

    Zum Personalrat beim Wirtschaftsministerium treten bis zur nächsten Wahl vier zum Wirtschaftsministerium versetzte
    Mitglieder aus den örtlichen Personalräten beim Landesgewerbeamt
    Baden-Württemberg hinzu, die am 31. Dezember 2004 bei der Dienststelle
    in Stuttgart und der Direktion Karlsruhe bestehen. Sie werden von den zum
    Wirtschaftsministerium versetzten Mitgliedern dieser Personalräte gemeinsam
    gewählt. Das lebensälteste Mitglied beruft zur Wahl ein.

    Artikel 6 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

    Die auf den Artikeln 3, 4 und 5 beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnungen können
    auf Grund der jeweils einschlägigen Ermächtigungen durch Rechtsverordnung
    geändert oder aufgehoben werden.

    Artikel 7 Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.
    Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
    STUTTGART, den 23. November 2004

    Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:

    Teufel

    Müller

    Rech

    Dr. Schavan

    Prof. Dr. Frankenberg

    Prof. Dr. Goll

    Stratthaus

    Stächele

    Gönner

    Mappus

    Köberle

     

    Dr. Mehrländer

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