WiFöNOG BW 2004
DE - Landesrecht Baden-Württemberg

Gesetz zur Neuordnung der Wirtschaftsförderung Vom 23. November 2004

Artikel 1 bis 4 (Änderungsanweisungen)

Artikel 5 Sicherstellung der Personalvertretung

Zum Personalrat beim Wirtschaftsministerium treten bis zur nächsten Wahl vier zum Wirtschaftsministerium versetzte
Mitglieder aus den örtlichen Personalräten beim Landesgewerbeamt
Baden-Württemberg hinzu, die am 31. Dezember 2004 bei der Dienststelle
in Stuttgart und der Direktion Karlsruhe bestehen. Sie werden von den zum
Wirtschaftsministerium versetzten Mitgliedern dieser Personalräte gemeinsam
gewählt. Das lebensälteste Mitglied beruft zur Wahl ein.

Artikel 6 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Die auf den Artikeln 3, 4 und 5 beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnungen können
auf Grund der jeweils einschlägigen Ermächtigungen durch Rechtsverordnung
geändert oder aufgehoben werden.

Artikel 7 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
STUTTGART, den 23. November 2004

Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:

Teufel

Müller

Rech

Dr. Schavan

Prof. Dr. Frankenberg

Prof. Dr. Goll

Stratthaus

Stächele

Gönner

Mappus

Köberle

 

Dr. Mehrländer

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