VSG-VO
DE - Landesrecht Baden-Württemberg

Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO) Vom 5. Februar 2010

§ 1 Festlegung Europäischer Vogelschutzgebiete

Die in der Anlage 1 aufgeführten Gebiete werden als Europäische Vogelschutzgebiete gemäß Artikel 4 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (ABl. L 20 vom 26. Januar 2010, S. 7) festgelegt.

§ 2 Gebietsabgrenzungen

Die Gebietsabgrenzungen der Europäischen Vogelschutzgebiete ergeben sich aus den von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg bearbeiteten und von 1 bis 2582 durchgängig nummerierten Teilkarten im Maßstab 1 : 5000 mit Stand vom 1. Februar 2010 in der Anlage 2. Die Karten sind Bestandteil dieser Verordnung.

§ 3 Erhaltungsziele

(1) Erhaltungsziele der Europäischen Vogelschutzgebiete sind die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der Bestände und Lebensräume der in der Anlage 1 aufgeführten Brutvogelarten und der in Gruppen zusammengefassten oder einzeln aufgeführten Vogelarten, die in dem Vogelschutzgebiet rasten, mausern oder überwintern. In der Anlage 1 werden ferner die gebietsbezogenen Erhaltungsziele für die einzelnen Vogelarten festgesetzt.
(2) Der Erhaltungszustand einer Vogelart umfasst die Gesamtheit der Einflüsse, die sich langfristig auf die Verbreitung und die Größe der Populationen der betreffenden Arten in dem jeweiligen Gebiet auswirken können. Der Erhaltungszustand wird als günstig betrachtet, wenn
1.
auf Grund der Daten über die Populationsdynamik der Art anzunehmen ist, dass diese Vogelart ein lebensfähiges Element des natürlichen Lebensraumes, dem sie angehört, bildet und langfristig weiterhin bilden wird, und
2.
das natürliche Verbreitungsgebiet dieser Art weder abnimmt noch in absehbarer Zeit vermutlich abnehmen wird und
3.
ein genügend großer Lebensraum vorhanden ist und wahrscheinlich weiterhin vorhanden sein wird, um langfristig ein Überleben der Populationen dieser Art zu sichern.

§ 4 Ersatzverkündung

(1) Die Verordnung mit der Anlage 1, die die festgelegten Europäischen Vogelschutzgebiete des § 1 näher bestimmt, die in den jeweiligen Gebieten vorkommenden Vogelarten aufführt und die hieraus abgeleiteten gebietsbezogenen Erhaltungsziele nach § 3 Abs. 1 festsetzt sowie mit der Anlage 2, die die in § 2 genannten Karten der Gebietsabgrenzungen im Maßstab 1 : 5000 enthält, wird beim Ministerium Ländlicher Raum auf die Dauer von zwei Wochen, beginnend am Tag nach Verkündung dieser Verordnung im Gesetzblatt, zur kostenlosen Einsichtnahme durch jedermann während der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt. Entsprechend wird die Verordnung mit der Anlage 1 sowie den das jeweilige Gebiet betreffenden Karten der Anlage 2 bei folgenden unteren Verwaltungsbehörden zur kostenlosen Einsichtnahme durch jedermann während der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt:
-
Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn in Walldürn,
-
Gemeindeverwaltungsverband Langenau in Langenau,
-
Gemeindeverwaltungsverband Müllheim-Badenweiler in Müllheim,
-
Große Kreisstadt Aalen in Aalen, -
Große Kreisstadt Achern in Achern, -
Große Kreisstadt Balingen in Balingen, -
Große Kreisstadt Bruchsal in Bruchsal, -
Große Kreisstadt Crailsheim in Crailsheim, -
Große Kreisstadt Donaueschingen in Donaueschingen,
-
Große Kreisstadt Ettlingen in Ettlingen, -
Große Kreisstadt Fellbach in Fellbach, -
Große Kreisstadt Gaggenau in Gaggenau, -
Große Kreisstadt Geislingen an der Steige in Geislingen an der Steige,
-
Große Kreisstadt Göppingen in Göppingen, -
Große Kreisstadt Heidenheim an der Brenz in Heidenheim an der Brenz,
-
Große Kreisstadt Herrenberg in Herrenberg, -
Große Kreisstadt Kehl in Kehl, -
Große Kreisstadt Konstanz in Konstanz, -
Große Kreisstadt Leimen in Leimen, -
Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu in Leutkirch im Allgäu
-
Große Kreisstadt Metzingen in Metzingen, -
Große Kreisstadt Nürtingen in Nürtingen, -
Große Kreisstadt Offenburg in Offenburg, -
Große Kreisstadt Radolfzell am Bodensee in Radolfzell am Bodensee,
-
Große Kreisstadt Rastatt in Rastatt, -
Große Kreisstadt Remseck am Neckar in Remseck am Neckar,
-
Große Kreisstadt Reutlingen in Reutlingen, -
Große Kreisstadt Rheinstetten in Rheinstetten, -
Große Kreisstadt Rottenburg am Neckar in Rottenburg am Neckar,
-
Große Kreisstadt Rottweil in Rottweil, -
Große Kreisstadt Schorndorf in Schorndorf, -
Große Kreisstadt Schramberg in Schramberg, -
Große Kreisstadt Schwäbisch Hall in Schwäbisch Hall,
-
Große Kreisstadt Schwetzingen in Schwetzingen, -
Große Kreisstadt Singen (Hohentwiel) in Singen (Hohentwiel),
-
Große Kreisstadt Stutensee in Stutensee, -
Große Kreisstadt Tübingen in Tübingen, -
Große Kreisstadt Tuttlingen in Tuttlingen, -
Große Kreisstadt Villingen-Schwenningen in Villingen-Schwenningen,
-
Große Kreisstadt Waiblingen in Waiblingen, -
Große Kreisstadt Waldshut-Tiengen in Waldshut-Tiengen,
-
Große Kreisstadt Wangen im Allgäu in Wangen im Allgäu,
-
Große Kreisstadt Weil am Rhein in Weil am Rhein,
-
Große Kreisstadt Weinheim in Weinheim, -
Landratsamt Alb-Donau-Kreis in Ulm, -
Landratsamt Biberach in Biberach a. d. Riß, -
Landratsamt Bodenseekreis in Friedrichshafen, -
Landratsamt Böblingen in Böblingen, -
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald in Freiburg,
-
Landratsamt Calw in Calw, -
Landratsamt Emmendingen in Emmendingen, -
Landratsamt Enzkreis in Pforzheim, -
Landratsamt Esslingen in Esslingen, -
Landratsamt Freudenstadt in Freudenstadt, -
Landratsamt Göppingen in Göppingen, -
Landratsamt Heidenheim in Heidenheim, -
Landratsamt Heilbronn in Heilbronn, -
Landratsamt Hohenlohekreis in Künzelsau, -
Landratsamt Karlsruhe in Karlsruhe, -
Landratsamt Konstanz in Konstanz, -
Landratsamt Lörrach in Lörrach, -
Landratsamt Ludwigsburg in Ludwigsburg, -
Landratsamt Main-Tauber-Kreis in Tauberbischofsheim,
-
Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis in Mosbach, -
Landratsamt Ortenaukreis in Offenburg, -
Landratsamt Ostalbkreis in Aalen, -
Landratsamt Rastatt in Rastatt, -
Landratsamt Ravensburg in Ravensburg, -
Landratsamt Rems-Murr-Kreis in Waiblingen, -
Landratsamt Reutlingen in Reutlingen, -
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis in Heidelberg, -
Landratsamt Rottweil in Rottweil, -
Landratsamt Schwäbisch Hall in Schwäbisch Hall, -
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis in Villingen-Schwenningen,
-
Landratsamt Sigmaringen in Sigmaringen, -
Landratsamt Tübingen in Tübingen, -
Landratsamt Tuttlingen in Tuttlingen, -
Landratsamt Waldshut in Waldshut-Tiengen, -
Landratsamt Zollernalbkreis in Balingen, -
Stadt Baden-Baden in Baden-Baden, -
Stadt Freiburg in Freiburg i. Br., -
Stadt Heidelberg in Heidelberg, -
Stadt Karlsruhe in Karlsruhe, -
Stadt Mannheim in Mannheim, -
Landeshauptstadt Stuttgart in Stuttgart, -
Stadt Ulm in Ulm, -
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Albstadt mit der Gemeinde Bitz in Albstadt,
-
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Bad Friedrichshall mit den Gemeinden Oedheim und Offenau in Bad Friedrichshall,
-
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Bad Säckingen mit den Gemeinden Herrischried, Murg und Rickenbach in Bad Säckingen,
-
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Bietigheim-Bissingen mit den Gemeinden Ingersheim und Tamm in Bietigheim-Bissingen,
-
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Bühl mit der Gemeinde Ottersweier in Bühl,
-
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Ehingen (Donau) mit den Gemeinden Griesingen, Öpfingen und Oberdischingen in Ehingen (Donau),
-
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Freudenstadt mit den Gemeinden Seewald und Bad Rippoldsau-Schapbach in Freudenstadt,
-
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Friedrichshafen mit der Gemeinde Immenstaad in Friedrichshafen,
-
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Hechingen mit den Gemeinden Jungingen und Rangendingen in Hechingen,
-
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Hockenheim mit den Gemeinden Altlußheim, Neulußheim und Reilingen in Hockenheim,
-
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Kirchheim unter Teck mit den Gemeinden Dettingen unter Teck und Notzingen in Kirchheim unter Teck,
-
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Lörrach mit der Gemeinde Inzlingen in Lörrach,
-
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Mössingen mit den Gemeinden Bodelshausen und Ofterdingen in Mössingen,
-
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Mühlacker mit der Gemeinde Ötisheim in Mühlacker,
-
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Nagold mit der Stadt Haiterbach und den Gemeinden Ebhausen und Rohrdorf in Nagold,
-
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Oberkirch mit der Stadt Renchen und der Gemeinde Lautenbach in Oberkirch,
-
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Öhringen mit den Gemeinden Pfedelbach und Zweiflingen in Öhringen,
-
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Spaichingen mit den Gemeinden Aldingen, Balgheim, Böttingen, Denkingen, Dürbheim, Frittlingen, Hausen ob Verena und Mahlstetten in Spaichingen,
-
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Stockach mit den Gemeinden Bodmann-Ludwigshafen, Eigeltingen, Hohenfels, Mühlingen und Orsingen-Nenzingen in Stockach,
-
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Überlingen mit den Gemeinden Owingen und Sipplingen in Überlingen,
-
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Vaihingen an der Enz mit der Stadt Oberriexingen und den Gemeinden Sersheim und Eberdingen in Vaihingen an der Enz,
-
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Waldkirch mit den Gemeinden Gutach und Simonswald in Waldkirch.
(2) Die Verordnung mit der Anlage 1 sowie die das Gebiet der jeweiligen unteren Verwaltungsbehörde betreffenden Karten der Anlage 2 sind nach Ablauf der Auslegungsfrist bei den in Absatz 1 bezeichneten Stellen zur kostenlosen Einsichtnahme durch jedermann während der Sprechzeiten niedergelegt.

§ 5 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

Stuttgart, den 5. Februar 2010

Hauk

 

Hinweis:

Diese Verordnung einschließlich der Anlage 1 und einem Karten-Service zur Anlage 2 ist zusätzlich im Internet abrufbar unter http://www.natura2000-bw.de
.

Anlage 1

Anlage 1 der Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO) vom 5. Februar 2010

INHALTSVERZEICHNIS
I. Städte und Gemeinden mit Vogelschutzgebieten
II. Vogelschutzgebiete in alphabetischer Reihenfolge
III. Gebietsbezogene Erhaltungsziele

I. Städte und Gemeinden mit Vogelschutzgebieten

Gemeinde

Gebietsname(n)

Gebietsnummer(n)

Aalen

Ostalbtrauf bei Aalen

7126-401

Achern

Acher-Niederung

7314-441

Achern

Korker Wald

7313-442

Achern

Nordschwarzwald

7415-441

Achern

Renchniederung

7313-441

Adelsheim

Jagst mit Seitentälern

6624-401

Aichelberg

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

Aichelberg

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

Aichtal

Schönbuch

7420-441

Aitern

Südschwarzwald

8114-441

Albbruck

Südschwarzwald

8114-441

Albershausen

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

Albstadt

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

Allensbach

Bodanrück

8220-402

Allensbach

Mindelsee

8220-403

Allensbach

Überlinger See des Bodensees

8220-404

Allensbach

Untersee des Bodensees

8220-401

Alleshausen

Federseeried

7923-401

Allmendingen

Schmiechener See

7624-402

Allmendingen

Täler der Mittleren Flächenalb

7624-441

Alpirsbach

Nordschwarzwald

7415-441

Altdorf

Schönbuch

7420-441

Altenriet

Schönbuch

7420-441

Altlußheim

Rheinniederung Altlußheim - Mannheim

6616-441

Altlußheim

Wagbachniederung

6717-401

Altshausen

Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Weiher

8123-441

Ammerbuch

Kochhartgraben und Ammertalhänge

7419-401

Ammerbuch

Schönbuch

7420-441

Appenweier

Kammbach-Niederung

7413-441

Appenweier

Korker Wald

7313-442

Appenweier

Renchniederung

7313-441

Argenbühl

Bodenmöser

8325-441

Asselfingen

Donauried

7527-441

Au am Rhein

Rheinniederung Elchesheim - Karlsruhe

7015-441

Aulendorf

Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Weiher

8123-441

Bad Bellingen

Rheinniederung Haltingen - Neuenburg mit Vorbergzone

8211-401

Bad Buchau

Federseeried

7923-401

Bad Ditzenbach

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

Bad Dürrheim

Baar

8017-441

Bad Friedrichshall

Jagst mit Seitentälern

6624-401

Bad Herrenalb

Nordschwarzwald

7415-441

Bad Krozingen

Bremgarten

8011-441

Bad Peterstal-Griesbach

Nordschwarzwald

7415-441

Bad Rippoldsau-Schapbach

Nordschwarzwald

7415-441

Bad Schussenried

Federseeried

7923-401

Bad Überkingen

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

Bad Überkingen

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

Bad Urach

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

Bad Wildbad im Schwarzwald

Nordschwarzwald

7415-441

Bad Wimpfen

Jagst mit Seitentälern

6624-401

Bad Wurzach

Rohrsee

8125-441

Bad Wurzach

Wurzacher Ried

8025-401

Baden-Baden

Nordschwarzwald

7415-441

Bahlingen

Kaiserstuhl

7912-442

Baiersbronn

Nordschwarzwald

7415-441

Balgheim

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

Balingen

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

Balingen

Wiesenlandschaft bei Balingen

7718-441

Bärenthal

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

Bartholomä

Albuch

7226-441

Berghülen

Täler der Mittleren Flächenalb

7624-441

Berglen

Streuobst- und Weinberggebiete zw. Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen

7123-441

Bernau

Südschwarzwald

8114-441

Betzenweiler

Federseeried

7923-401

Beuren

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

Beuren

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

Beuron

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

Bingen

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

Binzen

Tüllinger Berg und Gleusen

8311-441

Bisingen

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

Bissingen an der Teck

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

Bissingen an der Teck

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

Blaubeuren

Täler der Mittleren Flächenalb

7624-441

Blaustein

Täler der Mittleren Flächenalb

7624-441

Blumberg

Baar

8017-441

Blumberg

Wutach und Baaralb

8116-441

Bodelshausen

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

Bodman-Ludwigshafen

Bodanrück

8220-402

Bodman-Ludwigshafen

Überlinger See des Bodensees

8220-404

Böhmenkirch

Albuch

7226-441

Böhmenkirch

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

Boll

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

Boll

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

Böllen

Südschwarzwald

8114-441

Bollschweil

Südschwarzwald

8114-441

Bonndorf im Schwarzwald

Südschwarzwald

8114-441

Bonndorf im Schwarzwald

Wutach und Baaralb

8116-441

Bönnigheim

Stromberg

6919-441

Bopfingen

Tierstein mit Hangwald und Egerquelle

7127-401

Böttingen

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

Bötzingen

Kaiserstuhl

7912-442

Bötzingen

Mooswälder bei Freiburg

7912-441

Brackenheim

Stromberg

6919-441

Bräunlingen

Baar

8017-441

Bräunlingen

Mittlerer Schwarzwald

7915-441

Bräunlingen

Wutach und Baaralb

8116-441

Braunsbach

Kocher mit Seitentälern

6823-441

Breisach am Rhein

Kaiserstuhl

7912-442

Breisach am Rhein

Rheinniederung Breisach - Sasbach mit Limberg

7911-401

Breisach am Rhein

Rheinniederung Neuenburg - Breisach

8011-401

Breitnau

Südschwarzwald

8114-441

Bretzfeld

Kocher mit Seitentälern

6823-441

Brigachtal

Baar

8017-441

Bruchsal

Saalbachniederung bei Hambrücken

6817-441

Brühl

Rheinniederung Altlußheim - Mannheim

6616-441

Bubsheim

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

Buchen (Odenwald)

Lappen bei Walldürn

6422-401

Buchenbach

Südschwarzwald

8114-441

Buchheim

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

Buggingen

Bremgarten

8011-441

Bühl

Acher-Niederung

7314-441

Bühl

Nordschwarzwald

7415-441

Bühl

Riedmatten und Schiftunger Bruch

7214-441

Bühlertal

Nordschwarzwald

7415-441

Bühlertann

Kocher mit Seitentälern

6823-441

Bühlerzell

Kocher mit Seitentälern

6823-441

Burladingen

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

Burladingen

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

Cleebronn

Stromberg

6919-441

Crailsheim

Jagst mit Seitentälern

6624-401

Creglingen

Wiesenweihe Taubergrund

6425-441

Dachsberg (Südschwarzwald)

Südschwarzwald

8114-441

Dauchingen

Baar

8017-441

Deggingen

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

Deggingen

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

Deilingen

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

Deißlingen

Baar

8017-441

Denkingen

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

Dettenhausen

Schönbuch

7420-441

Dettenheim

Hardtwald nördlich von Karlsruhe

6916-441

Dettenheim

Rheinniederung Karlsruhe - Rheinsheim

6816-401

Dettingen an der Erms

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

Dettingen unter Teck

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

Dettingen unter Teck

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

Dietingen

Schlichemtal

7717-401

Dobel

Nordschwarzwald

7415-441

Donaueschingen

Baar

8017-441

Donaueschingen

Mittlerer Schwarzwald

7915-441

Donaueschingen

Wutach und Baaralb

8116-441

Donzdorf

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

Dornstadt

Täler der Mittleren Flächenalb

7624-441

Dörzbach

Jagst mit Seitentälern

6624-401

Dossenheim

Bergstraße Dossenheim - Schriesheim

6518-401

Dotternhausen

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

Durbach

Nordschwarzwald

7415-441

Dürbheim

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

Durchhausen

Baar

8017-441

Dürnau

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

Dürnau

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

Dußlingen

Mittlerer Rammert

7519-401

Edingen-Neckarhausen

Rheinniederung Altlußheim - Mannheim

6616-441

Efringen-Kirchen

Rheinniederung Haltingen - Neuenburg mit Vorbergzone

8211-401

Egesheim

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

Eggenstein-Leopoldshafen

Hardtwald nördlich von Karlsruhe

6916-441

Eggenstein-Leopoldshafen

Rheinniederung Karlsruhe - Rheinsheim

6816-401

Ehingen (Donau)

Täler der Mittleren Flächenalb

7624-441

Eichstegen

Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Weiher

8123-441

Eichstetten

Kaiserstuhl

7912-442

Eisenbach (Hochschwarzwald)

Mittlerer Schwarzwald

7915-441

Eislingen/ Fils

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

Elchesheim-Illingen

Rheinniederung Elchesheim - Karlsruhe

7015-441

Elzach

Mittlerer Schwarzwald

7915-441

Emeringen

Täler der Mittleren Flächenalb

7624-441

Endingen am Kaiserstuhl

Kaiserstuhl

7912-442

Engstingen

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

Eningen unter Achalm

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

Enzklösterle

Nordschwarzwald

7415-441

Epfendorf

Schlichemtal

7717-401

Eriskirch

Eriskircher Ried

8323-401

Erkenbrechtsweiler

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

Erligheim

Stromberg

6919-441

Eschbach

Bremgarten

8011-441

Eschbach

Rheinniederung Neuenburg - Breisach

8011-401

Eschenbach

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

Eschenbach

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

Essingen

Albuch

7226-441

Ettlingen

Kälberklamm und Hasenklamm

7016-401

Feldberg (Schwarzwald)

Südschwarzwald

8114-441

Fellbach

Unteres Remstal

7121-442

Fichtenberg

Kocher mit Seitentälern

6823-441

Forbach

Nordschwarzwald

7415-441

Forchheim

Rheinniederung Sasbach - Wittenweier

7712-401

Forchtenberg

Kocher mit Seitentälern

6823-441

Frankenhardt

Jagst mit Seitentälern

6624-401

Freiberg am Neckar

Pleidelsheimer Wiesental mit Altneckar

7021-401

Freiburg im Breisgau

Mooswälder bei Freiburg

7912-441

Freiburg im Breisgau

Schönberg bei Freiburg

8012-441

Freiburg im Breisgau

Südschwarzwald

8114-441

Freudenstadt

Nordschwarzwald

7415-441

Freudental

Stromberg

6919-441

Frickenhausen

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

Fridingen an der Donau

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

Friedenweiler

Mittlerer Schwarzwald

7915-441

Friedenweiler

Wutach und Baaralb

8116-441

Friedrichshafen

Eriskircher Ried

8323-401

Friesenheim

Kinzig-Schutter-Niederung

7513-441

Frittlingen

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

Fröhnd

Südschwarzwald

8114-441

Fronreute

Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Weiher

8123-441

Furtwangen im Schwarzwald

Mittlerer Schwarzwald

7915-441

Gaggenau

Nordschwarzwald

7415-441

Gaienhofen

Untersee des Bodensees

8220-401

Gaildorf

Kocher mit Seitentälern

6823-441

Gammelshausen

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

Gammelshausen

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

Gammertingen

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

Gärtringen

Schönbuch

7420-441

Geisingen

Baar

8017-441

Geislingen an der Steige

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

Geislingen an der Steige

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

Geislingen

Wiesenlandschaft bei Balingen

7718-441

Gemeindefreier Grundbesitz

Rheinniederung Sasbach - Wittenweier

7712-401

Gengenbach

Nordschwarzwald

7415-441

Gerabronn

Jagst mit Seitentälern

6624-401

Gernsbach

Nordschwarzwald

7415-441

Gerstetten

Eselsburger Tal

7327-441

Gingen an der Fils

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

Gingen an der Fils

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

Glottertal

Mittlerer Schwarzwald

7915-441

Göppingen

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

Göppingen

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

Görwihl

Südschwarzwald

8114-441

Gosheim

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

Gottenheim

Mooswälder bei Freiburg

7912-441

Graben-Neudorf

Hardtwald nördlich von Karlsruhe

6916-441

Graben-Neudorf

Saalbachniederung bei Hambrücken

6817-441

Grabenstetten

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

Grafenhausen

Südschwarzwald

8114-441

Grenzach-Wyhlen

Tüllinger Berg und Gleusen

8311-441

Gruibingen

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

Guggenhausen

Pfrunger und Burgweiler Ried

8022-401

Güglingen

Stromberg

6919-441

Gundelsheim

Jagst mit Seitentälern

6624-401

Gutach (Schwarzwaldbahn)

Mittlerer Schwarzwald

7915-441

Gütenbach

Mittlerer Schwarzwald

7915-441

Gutsbezirk Münsingen, gemfr. Gebiet

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

Häg-Ehrsberg

Südschwarzwald

8114-441

Hardheim

Heiden und Wälder Tauberland

6323-441

Hardt

Mittlerer Schwarzwald

7915-441

Hardthausen am Kocher

Kocher mit Seitentälern

6823-441

Hartheim

Bremgarten

8011-441

Hartheim

Rheinniederung Neuenburg - Breisach

8011-401

Hattenhofen

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

Hausach

Mittlerer Schwarzwald

7915-441

Hausen am Tann

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

Häusern

Südschwarzwald

8114-441

Hayingen

Täler der Mittleren Flächenalb

7624-441

Hechingen

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

Hechingen

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

Heidelberg

Steinbruch Leimen

6618-401

Heidenheim an der Brenz

Albuch

7226-441

Heiningen

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

Heiningen

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

Heitersheim

Bremgarten

8011-441

Heitersheim

Rheinniederung Neuenburg - Breisach

8011-401

Herbolzheim

Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust

7712-402

Herbrechtingen

Donauried

7527-441

Herbrechtingen

Eselsburger Tal

7327-441

Heroldstatt

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

Herrenberg

Schönbuch

7420-441

Herrischried

Südschwarzwald

8114-441

Hettingen

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

Heubach

Albtrauf Heubach

7225-401

Hildrizhausen

Schönbuch

7420-441

Hilzingen

Hohentwiel/Hohenkrähen

8218-401

Hinterzarten

Südschwarzwald

8114-441

Hochdorf

Lindenweiher

7924-401

Hochdorf

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

Höchenschwand

Südschwarzwald

8114-441

Hockenheim

Rheinniederung Altlußheim - Mannheim

6616-441

Hockenheim

Schwetzinger und Hockenheimer Hardt

6617-441

Hohberg

Kinzig-Schutter-Niederung

7513-441

Holzgerlingen

Schönbuch

7420-441

Holzmaden

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

Hornberg

Mittlerer Schwarzwald

7915-441

Hüfingen

Baar

8017-441

Hüfingen

Mittlerer Schwarzwald

7915-441

Hüfingen

Wutach und Baaralb

8116-441

Hügelsheim

Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung

7114-441

Hügelsheim

Riedmatten und Schiftunger Bruch

7214-441

Hülben

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

Ibach

Südschwarzwald

8114-441

Iffezheim

Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung

7114-441

Igersheim

Wiesenweihe Taubergrund

6425-441

Ihringen

Kaiserstuhl

7912-442

Illingen

Enztal Mühlhausen - Roßwag

7019-441

Illingen

Stromberg

6919-441

Ilshofen

Jagst mit Seitentälern

6624-401

Ilshofen

Kocher mit Seitentälern

6823-441

Immendingen

Baar

8017-441

Immendingen

Höwenegg

8018-401

Ingelfingen

Jagst mit Seitentälern

6624-401

Ingelfingen

Kocher mit Seitentälern

6823-441

Ingersheim

Pleidelsheimer Wiesental mit Altneckar

7021-401

Inzigkofen

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

Irndorf

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

Isny im Allgäu

Adelegg

8226-441

Isny im Allgäu

Bodenmöser

8325-441

Jagsthausen

Jagst mit Seitentälern

6624-401

Jagstzell

Jagst mit Seitentälern

6624-401

Jungingen

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

Kanzach

Federseeried

7923-401

Kappel-Grafenhausen

Rheinniederung Sasbach - Wittenweier

7712-401

Karlsdorf-Neuthard

Saalbachniederung bei Hambrücken

6817-441

Karlsruhe

Hardtwald nördlich von Karlsruhe

6916-441

Karlsruhe

Kälberklamm und Hasenklamm

7016-401

Karlsruhe

Rheinniederung Elchesheim - Karlsruhe

7015-441

Karlsruhe

Rheinniederung Karlsruhe - Rheinsheim

6816-401

Kehl

Gottswald

7513-442

Kehl

Kammbach-Niederung

7413-441

Kehl

Kinzig-Schutter-Niederung

7513-441

Kehl

Korker Wald

7313-442

Kehl

Renchniederung

7313-441

Kehl

Rheinniederung Kehl - Helmlingen

7313-401

Kehl

Rheinniederung Nonnenweier - Kehl

7512-401

Kenzingen

Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust

7712-402

Kenzingen

Johanniterwald

7712-403

Kenzingen

Rheinniederung Sasbach - Wittenweier

7712-401

Ketsch

Rheinniederung Altlußheim - Mannheim

6616-441

Kirchberg an der Jagst

Jagst mit Seitentälern

6624-401

Kirchentellinsfurt

Schönbuch

7420-441

Kirchheim unter Teck

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

Kleines Wiesental

Südschwarzwald

8114 - 441

Kohlberg

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

Kohlberg

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

Kolbingen

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

Köngen

Grienwiesen und Wernauer Baggerseen

7322-401

Königheim

Heiden und Wälder Tauberland

6323-441

Königsbronn

Albuch

7226-441

Königseggwald

Pfrunger und Burgweiler Ried

8022-401

Königsfeld im Schwarzwald

Baar

8017-441

Königsheim

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

Konstanz

Bodanrück

8220-402

Konstanz

Konstanzer Bucht des Bodensees

8321-401

Konstanz

Überlinger See des Bodensees

8220-404

Konstanz

Untersee des Bodensees

8220-401

Krauchenwies

Baggerseen Krauchenwies/Zielfingen

7921-401

Krautheim

Jagst mit Seitentälern

6624-401

Kuchen

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

Kuchen

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

Külsheim

Heiden und Wälder Tauberland

6323-441

Künzelsau

Kocher mit Seitentälern

6823-441

Kupferzell

Kocher mit Seitentälern

6823-441

Laichingen

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

Langenau

Donauried

7527-441

Langenbrettach

Kocher mit Seitentälern

6823-441

Langenburg

Jagst mit Seitentälern

6624-401

Lauf

Acher-Niederung

7314-441

Lauf

Nordschwarzwald

7415-441

Lauterach

Täler der Mittleren Flächenalb

7624-441

Leibertingen

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

Leimen

Schwetzinger und Hockenheimer Hardt

6617-441

Leimen

Steinbruch Leimen

6618-401

Lenningen

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

Lenningen

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

Lenzkirch

Wutach und Baaralb

8116-441

Leutkirch im Allgäu

Adelegg

8226-441

Lichtenau

Acher-Niederung

7314-441

Lichtenau

Rheinniederung Kehl - Helmlingen

7313-401

Lichtenau

Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung

7114-441

Lichtenstein

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

Linkenheim-Hochstetten

Hardtwald nördlich von Karlsruhe

6916-441

Linkenheim-Hochstetten

Rheinniederung Karlsruhe - Rheinsheim

6816-401

Löchgau

Stromberg

6919-441

Loffenau

Nordschwarzwald

7415-441

Löffingen

Baar

8017-441

Löffingen

Mittlerer Schwarzwald

7915-441

Löffingen

Wutach und Baaralb

8116-441

Lonsee

Salenberg

7425-401

Lorch

Streuobst- und Weinberggebiete zw. Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen

7123-441

Lörrach

Tüllinger Berg und Gleusen

8311-441

Mahlstetten

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

Mannheim

Rheinniederung Altlußheim - Mannheim

6616-441

March

Mooswälder bei Freiburg

7912-441

Maulbronn

Stromberg

6919-441

Maulbronn

Weiher bei Maulbronn

7018-401

Meißenheim

Rheinniederung Nonnenweier - Kehl

7512-401

Mengen

Baggerseen Krauchenwies/Zielfingen

7921-401

Merzhausen

Schönberg bei Freiburg

8012-441

Meßstetten

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

Metzingen

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

Michelbach an der Bilz

Kocher mit Seitentälern

6823-441

Möckmühl

Jagst mit Seitentälern

6624-401

Mönchweiler

Baar

8017-441

Moos

Untersee des Bodensees

8220-401

Moosburg

Federseeried

7923-401

Mössingen

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

Mössingen

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

Mühlacker

Enztal Mühlhausen - Roßwag

7019-441

Mühlenbach

Mittlerer Schwarzwald

7915-441

Mühlhausen im Täle

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

Mühlhausen-Ehingen

Hohentwiel/Hohenkrähen

8218-401

Mühlheim an der Donau

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

Mulfingen

Jagst mit Seitentälern

6624-401

Müllheim

Südschwarzwald

8114-441

Munderkingen

Täler der Mittleren Flächenalb

7624-441

Münsingen

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

Münsingen

Täler der Mittleren Flächenalb

7624-441

Münstertal/ Schwarzwald

Südschwarzwald

8114-441

Nagold

Ziegelberg

7418-401

Neckargemünd

Felsenberg

6618-402

Neidlingen

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

Neidlingen

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

Neudenau

Jagst mit Seitentälern

6624-401

Neuenburg am Rhein

Bremgarten

8011-441

Neuenburg am Rhein

Rheinniederung Haltingen - Neuenburg mit Vorbergzone

8211-401

Neuenburg am Rhein

Rheinniederung Neuenburg - Breisach

8011-401

Neuenstadt am Kocher

Kocher mit Seitentälern

6823-441

Neuenstein

Kocher mit Seitentälern

6823-441

Neuffen

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

Neuffen

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

Neulußheim

Wagbachniederung

6717-401

Neuried

Kinzig-Schutter-Niederung

7513-441

Neuried

Rheinniederung Nonnenweier - Kehl

7512-401

Niedereschach

Baar

8017-441

Niedernhall

Kocher mit Seitentälern

6823-441

Niederstotzingen

Donauried

7527-441

Nordrach

Nordschwarzwald

7415-441

Notzingen

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

Nufringen

Schönbuch

7420-441

Nürtingen

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

Nusplingen

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

Oberboihingen

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

Oberharmersbach

Nordschwarzwald

7415-441

Oberhausen-Rheinhausen

Wagbachniederung

6717-401

Oberkirch

Kammbach-Niederung

7413-441

Oberkirch

Nordschwarzwald

7415-441

Oberkirch

Renchniederung

7313-441

Oberkochen

Albuch

7226-441

Obermarchtal

Täler der Mittleren Flächenalb

7624-441

Oberndorf am Neckar

Brandhalde

7617-401

Obernheim

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

Oberried

Südschwarzwald

8114-441

Oberrot

Kocher mit Seitentälern

6823-441

Obersontheim

Kocher mit Seitentälern

6823-441

Oberwolfach

Nordschwarzwald

7415-441

Offenau

Jagst mit Seitentälern

6624-401

Offenburg

Gottswald

7513-442

Offenburg

Kammbach-Niederung

7413-441

Offenburg

Kinzig-Schutter-Niederung

7513-441

Ofterdingen

Mittlerer Rammert

7519-401

Oftersheim

Schwetzinger und Hockenheimer Hardt

6617-441

Oggelshausen

Federseeried

7923-401

Ohmden

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

Öhningen

Untersee des Bodensees

8220-401

Öhringen

Kocher mit Seitentälern

6823-441

Ölbronn-Dürrn

Weiher bei Maulbronn

7018-401

Oppenau

Nordschwarzwald

7415-441

Ostrach

Pfrunger und Burgweiler Ried

8022-401

Ottenhöfen im Schwarzwald

Nordschwarzwald

7415-441

Ottersweier

Acher-Niederung

7314-441

Ottersweier

Nordschwarzwald

7415-441

Owen

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

Owen

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

Pfaffenhofen

Stromberg

6919-441

Pfedelbach

Kocher mit Seitentälern

6823-441

Pfullingen

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

Philippsburg

Rheinniederung Karlsruhe - Rheinsheim

6816-401

Philippsburg

Saalbachniederung bei Hambrücken

6817-441

Pleidelsheim

Pleidelsheimer Wiesental mit Altneckar

7021-401

Pliezhausen

Schönbuch

7420-441

Plüderhausen

Streuobst- und Weinberggebiete zw. Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen

7123-441

Radolfzell am Bodensee

Bodanrück

8220-402

Radolfzell am Bodensee

Mindelsee

8220-403

Radolfzell am Bodensee

Untersee des Bodensees

8220-401

Rammingen

Donauried

7527-441

Rastatt

Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung

7114-441

Ratshausen

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

Ravenstein

Jagst mit Seitentälern

6624-401

Rechtenstein

Täler der Mittleren Flächenalb

7624-441

Reichenau

Bodanrück

8220-402

Reichenau

Untersee des Bodensees

8220-401

Reichenbach am Heuberg

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

Reilingen

Schwetzinger und Hockenheimer Hardt

6617-441

Remseck am Neckar

Unteres Remstal

7121-442

Remshalden

Streuobst- und Weinberggebiete zw. Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen

7123-441

Renchen

Korker Wald

7313-442

Renchen

Renchniederung

7313-441

Renquishausen

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

Reutlingen

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

Reutlingen

Schönbuch

7420-441

Rheinau

Acher-Niederung

7314-441

Rheinau

Kammbach-Niederung

7413-441

Rheinau

Korker Wald

7313-442

Rheinau

Renchniederung

7313-441

Rheinau

Rheinniederung Kehl - Helmlingen

7313-401

Rheinau

Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung

7114-441

Rheinhausen

Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust

7712-402

Rheinhausen

Johanniterwald

7712-403

Rheinhausen

Rheinniederung Sasbach - Wittenweier

7712-401

Rheinmünster

Acher-Niederung

7314-441

Rheinmünster

Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung

7114-441

Rheinmünster

Riedmatten und Schiftunger Bruch

7214-441

Rheinstetten

Rheinniederung Elchesheim - Karlsruhe

7015-441

Riedhausen

Pfrunger und Burgweiler Ried

8022-401

Riedlingen

Täler der Mittleren Flächenalb

7624-441

Riegel

Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust

7712-402

Riegel

Kaiserstuhl

7912-442

Riegel

Rheinniederung Sasbach - Wittenweier

7712-401

Rietheim-Weilheim

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

Ringsheim

Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust

7712-402

Roigheim

Jagst mit Seitentälern

6624-401

Römerstein

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

Rosengarten

Kocher mit Seitentälern

6823-441

Rottenburg am Neckar

Kochhartgraben und Ammertalhänge

7419-401

Rottenburg am Neckar

Mittlerer Rammert

7519-401

Rottenburg am Neckar

Schönbuch

7420-441

Rottweil

Baar

8017-441

Rudersberg

Streuobst- und Weinberggebiete zw. Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen

7123-441

Rust

Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust

7712-402

Rust

Rheinniederung Sasbach - Wittenweier

7712-401

Sachsenheim

Stromberg

6919-441

Salem

Salemer Klosterweiher

8221-401

Sandhausen

Schwetzinger und Hockenheimer Hardt

6617-441

Sankt Blasien

Südschwarzwald

8114-441

Sankt Georgen im Schwarzwald

Baar

8017-441

Sankt Georgen im Schwarzwald

Mittlerer Schwarzwald

7915-441

Sankt Johann

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

Sankt Märgen

Mittlerer Schwarzwald

7915-441

Sankt Peter

Mittlerer Schwarzwald

7915-441

Sasbach

Acher-Niederung

7314-441

Sasbach

Kaiserstuhl

7912-442

Sasbach

Nordschwarzwald

7415-441

Sasbach

Rheinniederung Breisach - Sasbach mit Limberg

7911-401

Sasbach

Rheinniederung Sasbach - Wittenweier

7712-401

Sasbachwalden

Nordschwarzwald

7415-441

Satteldorf

Hohenloher Ebene östlich von Wallhausen

6726-441

Satteldorf

Jagst mit Seitentälern

6624-401

Schallstadt

Mooswälder bei Freiburg

7912-441

Schallstadt

Schönberg bei Freiburg

8012-441

Scheer

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

Schelklingen

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

Schelklingen

Schmiechener See

7624-402

Schelklingen

Täler der Mittleren Flächenalb

7624-441

Schenkenzell

Nordschwarzwald

7415-441

Schlaitdorf

Schönbuch

7420-441

Schlat

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

Schlat

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

Schliengen

Rheinniederung Haltingen - Neuenburg mit Vorbergzone

8211-401

Schlierbach

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

Schluchsee

Südschwarzwald

8114-441

Schömberg

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

Schonach im Schwarzwald

Mittlerer Schwarzwald

7915-441

Schönau im Schwarzwald

Südschwarzwald

8114-441

Schönenberg

Südschwarzwald

8114-441

Schöntal

Jagst mit Seitentälern

6624-401

Schönwald im Schwarzwald

Mittlerer Schwarzwald

7915-441

Schopfheim

Südschwarzwald

8114-441

Schorndorf

Streuobst- und Weinberggebiete zw. Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen

7123-441

Schramberg

Mittlerer Schwarzwald

7915-441

Schriesheim

Bergstraße Dossenheim - Schriesheim

6518-401

Schrozberg

Jagst mit Seitentälern

6624-401

Schutterwald

Gottswald

7513-442

Schutterwald

Kinzig-Schutter-Niederung

7513-441

Schwäbisch Hall

Kocher mit Seitentälern

6823-441

Schwanau

Rheinniederung Nonnenweier - Kehl

7512-401

Schwanau

Rheinniederung Sasbach - Wittenweier

7712-401

Schwenningen

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

Schwetzingen

Rheinniederung Altlußheim - Mannheim

6616-441

Seebach

Nordschwarzwald

7415-441

Seekirch

Federseeried

7923-401

Seewald

Nordschwarzwald

7415-441

Sersheim

Stromberg

6919-441

Sigmaringen

Baggerseen Krauchenwies/Zielfingen

7921-401

Sigmaringen

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

Sigmaringendorf

Baggerseen Krauchenwies/Zielfingen

7921-401

Sigmaringendorf

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

Simonswald

Mittlerer Schwarzwald

7915-441

Singen (Hohentwiel)

Hohentwiel/Hohenkrähen

8218-401

Singen (Hohentwiel)

Untersee des Bodensees

8220-401

Sinzheim

Riedmatten und Schiftunger Bruch

7214-441

Sipplingen

Überlinger See des Bodensees

8220-404

Sonnenbühl

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

Sontheim an der Brenz

Donauried

7527-441

Spaichingen

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

Steinheim am Albuch

Albuch

7226-441

Steinmauern

Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung

7114-441

Sternenfels

Stromberg

6919-441

Stetten am kalten Markt

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

Stimpfach

Jagst mit Seitentälern

6624-401

Stra ß berg

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

Stühlingen

Wutach und Baaralb

8116-441

Stutensee

Hardtwald nördlich von Karlsruhe

6916-441

Stuttgart

Vogelinsel Max-Eyth-See

7121-441

Süßen

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

Süßen

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

Talheim

Baar

8017-441

Tauberbischofsheim

Heiden und Wälder Tauberland

6323-441

Tiefenbach

Federseeried

7923-401

Titisee-Neustadt

Mittlerer Schwarzwald

7915-441

Todtmoos

Südschwarzwald

8114-441

Todtnau

Südschwarzwald

8114-441

Triberg im Schwarzwald

Mittlerer Schwarzwald

7915-441

Trossingen

Baar

8017-441

Tübingen

Mittlerer Rammert

7519-401

Tübingen

Schönbuch

7420-441

Tunau

Südschwarzwald

8114-441

Tuningen

Baar

8017-441

Tuttlingen

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

Überlingen

Überlinger See des Bodensees

8220-404

Uhingen

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

Uhldingen-Mühlhofen

Salemer Klosterweiher

8221-401

Uhldingen-Mühlhofen

Überlinger See des Bodensees

8220-404

Ühlingen-Birkendorf

Südschwarzwald

8114-441

Ulm

Täler der Mittleren Flächenalb

7624-441

Umkirch

Mooswälder bei Freiburg

7912-441

Unterensingen

Grienwiesen und Wernauer Baggerseen

7322-401

Unterkirnach

Baar

8017-441

Unterkirnach

Mittlerer Schwarzwald

7915-441

Untermarchtal

Täler der Mittleren Flächenalb

7624-441

Untermünkheim

Kocher mit Seitentälern

6823-441

Urbach

Streuobst- und Weinberggebiete zw. Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen

7123-441

Uttenweiler

Federseeried

7923-401

Utzenfeld

Südschwarzwald

8114-441

Vaihingen an der Enz

Enztal Mühlhausen - Roßwag

7019-441

Vaihingen an der Enz

Stromberg

6919-441

Vellberg

Kocher mit Seitentälern

6823-441

Veringenstadt

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

Villingen-Schwenningen

Baar

8017-441

Villingen-Schwenningen

Mittlerer Schwarzwald

7915-441

Vogtsburg im Kaiserstuhl

Kaiserstuhl

7912-442

Vogtsburg im Kaiserstuhl

Rheinniederung Breisach - Sasbach mit Limberg

7911-401

Vöhrenbach

Mittlerer Schwarzwald

7915-441

Vörstetten

Mooswälder bei Freiburg

7912-441

Waghäusel

Saalbachniederung bei Hambrücken

6817-441

Waghäusel

Wagbachniederung

6717-401

Waiblingen

Unteres Remstal

7121-442

Waldbronn

Kälberklamm und Hasenklamm

7016-401

Walddorfhäslach

Schönbuch

7420-441

Waldenbuch

Schönbuch

7420-441

Waldkirch

Mittlerer Schwarzwald

7915-441

Waldshut-Tiengen

Südschwarzwald

8114-441

Walldorf

Schwetzinger und Hockenheimer Hardt

6617-441

Walldürn

Lappen bei Walldürn

6422-401

Wallhausen

Hohenloher Ebene östlich von Wallhausen

6726-441

Wangen im Allgäu

Schwarzensee und Kolbenmoos

8324-441

Wehingen

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

Wehr

Südschwarzwald

8114-441

Weil am Rhein

Rheinniederung Haltingen - Neuenburg mit Vorbergzone

8211-401

Weil am Rhein

Tüllinger Berg und Gleusen

8311-441

Weil im Schönbuch

Schönbuch

7420-441

Weilen unter den Rinnen

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

Weilheim

Südschwarzwald

8114-441

Weilheim an der Teck

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

Weilheim an der Teck

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

Weinheim

Wachenberg bei Weinheim

6418-401

Weisenbach

Nordschwarzwald

7415-441

Weißbach

Kocher mit Seitentälern

6823-441

Weisweil

Rheinniederung Sasbach - Wittenweier

7712-401

Wellendingen

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

Welzheim

Streuobst- und Weinberggebiete zw. Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen

7123-441

Wembach

Südschwarzwald

8114-441

Wendlingen am Neckar

Grienwiesen und Wernauer Baggerseen

7322-401

Wendlingen am Neckar

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

Werbach

Heiden und Wälder Tauberland

6323-441

Wernau (Neckar)

Grienwiesen und Wernauer Baggerseen

7322-401

Wernau (Neckar)

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

Widdern

Jagst mit Seitentälern

6624-401

Wieden

Südschwarzwald

8114-441

Wiesensteig

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

Wilhelmsdorf

Pfrunger und Burgweiler Ried

8022-401

Willstätt

Gottswald

7513-442

Willstätt

Kammbach-Niederung

7413-441

Willstätt

Kinzig-Schutter-Niederung

7513-441

Willstätt

Korker Wald

7313-442

Willstätt

Rheinniederung Nonnenweier - Kehl

7512-401

Winden im Elztal

Mittlerer Schwarzwald

7915-441

Winterbach

Streuobst- und Weinberggebiete zw. Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen

7123-441

Wittighausen

Wiesenweihe Taubergrund

6425-441

Wolpertshausen

Kocher mit Seitentälern

6823-441

Wolpertswende

Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Weiher

8123-441

Wurmlingen

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

Wüstenrot

Kocher mit Seitentälern

6823-441

Wutach

Wutach und Baaralb

8116-441

Wyhl

Rheinniederung Sasbach - Wittenweier

7712-401

Zaberfeld

Stromberg

6919-441

Zell im Wiesental

Südschwarzwald

8114-441

Zell unter Aichelberg

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

Zell unter Aichelberg

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

Zimmern ob Rottweil

Baar

8017-441

Zweiflingen

Kocher mit Seitentälern

6823-441

Zwiefalten

Täler der Mittleren Flächenalb

7624-441

II. Vogelschutzgebiete in alphabetischer Reihenfolge

1.
Acher-Niederung (Gebietsnummer DE 7314-441) 2.
Adelegg (Gebietsnummer DE 8226-441) 3.
Albtrauf Heubach (Gebietsnummer DE 7225-401) 4.
Albuch (Gebietsnummer DE 7226-441) 5.
Baar (Gebietsnummer DE 8017-441) 6.
Baggerseen Krauchenwies/Zielfingen (Gebietsnummer DE 7921-401)
7.
Bergstraße Dossenheim - Schriesheim (Gebietsnummer DE 6518-401)
8.
Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Weiher (Gebietsnummer DE 8123-441)
9.
Bodanrück (Gebietsnummer DE 8220-402) 10.
Bodenmöser (Gebietsnummer DE 8325-441) 11.
Brandhalde (Gebietsnummer DE 7617-401) 12.
Bremgarten (Gebietsnummer DE 8011-441) 13.
Donauried (Gebietsnummer DE 7527-441) 14.
Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust (Gebietsnummer DE 7712-402)
15.
Enztal Mühlhausen - Roßwag (Gebietsnummer DE 7019-441)
16.
Eriskircher Ried (Gebietsnummer DE 8323-401) 17.
Eselsburger Tal (Gebietsnummer DE 7327-441) 18.
Federseeried (Gebietsnummer DE 7923-401) 19.
Felsenberg (Gebietsnummer DE 6618-402) 20.
Gottswald (Gebietsnummer DE 7513-442) 21.
Grienwiesen und Wernauer Baggerseen (Gebietsnummer DE 7322-401)
22.
Hardtwald nördlich von Karlsruhe (Gebietsnummer DE 6916-441)
23.
Heiden und Wälder Tauberland (Gebietsnummer DE 6323-441)
24.
Hohenloher Ebene östlich von Wallhausen (Gebietsnummer DE 6726-441)
25.
Hohentwiel/Hohenkrähen (Gebietsnummer DE 8218-401)
26.
Höwenegg (Gebietsnummer DE 8018-401) 27.
Jagst mit Seitentälern (Gebietsnummer DE 6624-401)
28.
Johanniterwald (Gebietsnummer DE 7712-403) 29.
Kaiserstuhl (Gebietsnummer DE 7912-442) 30.
Kälberklamm und Hasenklamm (Gebietsnummer DE 7016-401)
31.
Kammbach-Niederung (Gebietsnummer DE 7413-441) 32.
Kinzig-Schutter-Niederung (Gebietsnummer DE 7513-441)
33.
Kocher mit Seitentälern (Gebietsnummer DE 6823-441)
34.
Kochhartgraben und Ammertalhänge (Gebietsnummer DE 7419-401)
35.
Konstanzer Bucht des Bodensees (Gebietsnummer DE 8321-401)
36.
Korker Wald (Gebietsnummer DE 7313-442) 37.
Lappen bei Walldürn (Gebietsnummer DE 6422-401) 38.
Lindenweiher (Gebietsnummer DE 7924-401) 39.
Mindelsee (Gebietsnummer DE 8220-403) 40.
Mittlere Schwäbische Alb (Gebietsnummer DE 7422-441)
41.
Mittlerer Rammert (Gebietsnummer DE 7519-401) 42.
Mittlerer Schwarzwald (Gebietsnummer DE 7915-441)
43.
Mooswälder bei Freiburg (Gebietsnummer DE 7912-441)
44.
Nordschwarzwald (Gebietsnummer DE 7415-441) 45.
Ostalbtrauf bei Aalen (Gebietsnummer DE 7126-401)
46.
Pfrunger und Burgweiler Ried (Gebietsnummer DE 8022-401)
47.
Pleidelsheimer Wiesental mit Altneckar (Gebietsnummer DE 7021-401)
48.
Renchniederung (Gebietsnummer DE 7313-441) 49.
Rheinniederung Altlußheim - Mannheim (Gebietsnummer DE 6616-441)
50.
Rheinniederung Breisach - Sasbach mit Limberg (Gebietsnummer DE 7911-401)
51.
Rheinniederung Elchesheim - Karlsruhe (Gebietsnummer DE 7015-441)
52.
Rheinniederung Haltingen - Neuenburg mit Vorbergzone (Gebietsnummer DE 8211-401)
53.
Rheinniederung Karlsruhe - Rheinsheim (Gebietsnummer DE 6816-401)
54.
Rheinniederung Kehl - Helmlingen (Gebietsnummer DE 7313-401)
55.
Rheinniederung Neuenburg - Breisach (Gebietsnummer DE 8011-401)
56.
Rheinniederung Nonnenweier - Kehl (Gebietsnummer DE 7512-401)
57.
Rheinniederung Sasbach - Wittenweier (Gebietsnummer DE 7712-401)
58.
Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung (Gebietsnummer DE 7114-441)
59.
Riedmatten und Schiftunger Bruch (Gebietsnummer DE 7214-441)
60.
Rohrsee (Gebietsnummer DE 8125-441) 61.
Saalbachniederung bei Hambrücken (Gebietsnummer DE 6817-441)
62.
Salemer Klosterweiher (Gebietsnummer DE 8221-401)
63.
Salenberg (Gebietsnummer DE 7425-401) 64.
Schlichemtal (Gebietsnummer DE 7717-401) 65.
Schmiechener See (Gebietsnummer DE 7624-402) 66.
Schönberg bei Freiburg (Gebietsnummer DE 8012-441)
67.
Schönbuch (Gebietsnummer DE 7420-441) 68.
Schwarzensee und Kolbenmoos (Gebietsnummer DE 8324-441)
69.
Schwetzinger und Hockenheimer Hardt (Gebietsnummer DE 6617-441)
70.
Steinbruch Leimen (Gebietsnummer DE 6618-401) 71.
Streuobst- und Weinberggebiete zw. Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen (Gebietsnummer DE 7123-441)
72.
Stromberg (Gebietsnummer DE 6919-441) 73.
Südschwarzwald (Gebietsnummer DE 8114-441) 74.
Südwestalb und Oberes Donautal (Gebietsnummer DE 7820-441)
75.
Täler der Mittleren Flächenalb (Gebietsnummer DE 7624-441)
76.
Tierstein mit Hangwald und Egerquelle (Gebietsnummer DE 7127-401)
77.
Tüllinger Berg und Gleusen (Gebietsnummer DE 8311-441)
78.
Überlinger See des Bodensees (Gebietsnummer DE 8220-404)
79.
Unteres Remstal (Gebietsnummer DE 7121-442) 80.
Untersee des Bodensees (Gebietsnummer DE 8220-401)
81.
Vogelinsel Max-Eyth-See (Gebietsnummer DE 7121-441)
82.
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb (Gebietsnummer DE 7323-441)
83.
Wachenberg bei Weinheim (Gebietsnummer DE 6418-401)
84.
Wagbachniederung (Gebietsnummer DE 6717-401) 85.
Weiher bei Maulbronn (Gebietsnummer DE 7018-401)
86.
Wiesenlandschaft bei Balingen (Gebietsnummer DE 7718-441)
87.
Wiesenweihe Taubergrund (Gebietsnummer DE 6425-441)
88.
Wurzacher Ried (Gebietsnummer DE 8025-401) 89.
Wutach und Baaralb (Gebietsnummer DE 8116-441) 90.
Ziegelberg (Gebietsnummer DE 7418-401)

III. Gebietsbezogene Erhaltungsziele

1.

Acher-Niederung (Gebietsnummer DE 7314-441)

Größe: 1030 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Freiburg, Karlsruhe

Stadt-/Landkreis(e):

Ortenaukreis, Rastatt
Städte und Gemeinden: Achern, Bühl, Lauf, Lichtenau, Ottersweier, Rheinau, Rheinmünster, Sasbach

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Baumfalke (Falco subbuteo) -

Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
-
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)

Eisvogel (Alcedo atthis) -

Erhaltung der naturnahen Gewässer -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
-
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
-
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Grauammer (Emberiza calandra) -

Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
-
Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
-
Erhaltung von Gras- und Erdwegen -
Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)

Großer Brachvogel (Numenius arquata) -

Erhaltung von weiträumigen, offenen und unzerschnittenen Kulturlandschaften ohne Sichtbarrieren
-
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen -
Erhaltung von Grünland, insbesondere von extensiv genutzten Wiesen
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen in Niederungswiesenkomplexen
-
Erhaltung der Seggenriede -
Erhaltung von nassen Bodenverhältnissen mit weichem, stocherfähigem Untergrund
-
Erhaltung von hohen Grundwasserständen -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen und Drahtzäune
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.- 31.8.)

Kiebitz (Vanellus vanellus) -

Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
-
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
-
Erhaltung von Viehweiden -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
-
Erhaltung von Grünlandbrachen -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
-
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
-
Erhaltung von Wässerwiesen -
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.- 31.8.)

Neuntöter (Lanius collurio) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten
-
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
-
Erhaltung der Streuwiesen -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
-
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten

Rotmilan (Milvus milvus) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
-
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)

Schwarzmilan (Milvus migrans) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Waldbeständen -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung der Gewässer -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)

Wachtel (Coturnix coturnix) -

Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
-
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
-
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken
-
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
-
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten

Weißstorch (Ciconia ciconia) -

Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
-
Erhaltung der Riede, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
-
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
-
Erhaltung von hohen Grundwasserständen -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
-
Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern

Wespenbussard (Pernis apivorus) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Laub- und Mischwäldern -
Erhaltung von Feldgehölzen -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)

Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel

Möwen (Schwarzkopfmöwe) -

Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Würmern
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Nahrungsgebiete

Kornweihe (Circus cyaneus) -

Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
-
Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
2.

Adelegg (Gebietsnummer DE 8226-441)

Größe: 2862 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Tübingen

Stadt-/Landkreis(e):

Ravensburg

Städte und Gemeinden:

Isny im Allgäu

 

Leutkirch im Allgäu

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Auerhuhn (Tetrao urogallus) -

Erhaltung von lichten, mehrschichtigen und strukturreichen Nadel- oder Mischwäldern, insbesondere mit Anteilen von Tanne und Buche sowie einer gut entwickelten beerstrauchreichen Bodenvegetation
-
Erhaltung von Beständen mit Altholzstrukturen -
Erhaltung von randlinienreichen Strukturen in Form von häufigen Wechseln zwischen dichten und lichten Bestandesteilen sowie Bestandeslücken
-
Erhaltung der anmoorigen Standorte -
Erhaltung der Balzplätze -
Erhaltung von Schlafbäumen -
Erhaltung von Bodenaufschlüssen zur Aufnahme von Magensteinchen und zum Staubbaden
-
Erhaltung von Biotopverbundkorridoren oder Trittsteinhabitaten zwischen besiedelten Waldgebieten
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Drahtzäune und Windkraftanlagen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für Jungvögel, Kiefern- und Fichtennadeln im Herbst und Winter, Blatt- und Blütenknospen von Laubbäumen im Frühjahr, Kräutern, Gräsern und Beeren im Sommer und Frühherbst
-
Erhaltung der genetischen Ausstattung der angestammten Population, die an die hiesigen Lebensbedingungen angepasst ist
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Zeiten besonderer Empfindlichkeit (1.3.-15.7.) und störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rückzugsräume im Winter

Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli) -

Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, südexponierten, steil abfallenden Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)

Dreizehenspecht (Picoides tridactylus) -

Erhaltung von Nadelwäldern bzw. Bergmischwäldern der montanen und hochmontanen Stufe
-
Erhaltung von Bereichen mit natürlicher Walddynamik einschließlich Zerfallsstadien
-
Erhaltung einer nachhaltigen Ausstattung mit Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Holzkäferlarven und -puppen

Grauspecht (Picus canus) -

Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
-
Erhaltung von Auenwäldern -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
-
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Haselhuhn (Tetrastes bonasia) -

Erhaltung von strukturreichen mehrschichtigen Wäldern, die junge Stadien der Waldsukzession mit Weich- oder Pionierlaubhölzern aufweisen
-
Erhaltung von Niederwaldsukzession -
Erhaltung von bach- und wegebegleitenden Laubbaumbeständen als wichtiges Element von Biotopverbundachsen
-
Erhaltung von krautreichen Wegrandstrukturen -
Erhaltung von Bestandeslücken mit Bodenvegetation
-
Erhaltung von einzelnen tief beasteten Nadelhölzern und kleineren Nadelholzdickungen
-
Erhaltung von Bodenaufschlüssen zur Aufnahme von Magensteinchen und zum Staubbaden
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Drahtzäune und Windkraftanlagen
-
Erhaltung der genetischen Ausstattung der angestammten Population, die an die hiesigen Lebensbedingungen angepasst ist
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Blütenkätzchen, Laubbaumknospen, Kräutern, Gräsern und Beeren für Altvögel sowie Insekten für Jungvögel
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Zeiten besonderer Empfindlichkeit (15.3.-15.7.) und störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rückzugsräume im Winter

Hohltaube (Columba oenas) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen

Neuntöter (Lanius collurio) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
-
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölzen
-
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
-
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten

Raufußkauz (Aegolius funereus) -

Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern, insbesondere buchenreichen Nadelmischwäldern
-
Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
-
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von stehendem Totholz mit großem Stammdurchmesser
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)

Ringdrossel (Turdus torquatus) -

Erhaltung von strukturreichen, naturnahen und nadelholzreichen Bergwäldern
-
Erhaltung von Mosaiken aus Wald und Offenland bzw. Lichtungen
-
Erhaltung von Flächen mit baumartenreicher Sukzession
-
Erhaltung von extensiv bewirtschaftetem Grünland, insbesondere von kurzrasigen Flächen
-
Erhaltung von Waldinnen- und -außensäumen -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.7.)

Schwarzmilan (Milvus migrans) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
-
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung der naturnahen Fließgewässer -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)

Schwarzspecht (Dryocopus martius) -

Erhaltung von ausgedehnten Wäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Totholz -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Sperlingskauz (Glaucidium passerinum) -

Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern
-
Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen -
Erhaltung von stehendem Totholz -
Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Bäche

Uhu (Bubo bubo) -

Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
-
Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung von offenem Wiesengelände mit Feldgehölzen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten

Weißrückenspecht (Dendrocopos leucotos) -

Erhaltung von alten und lichten Bergmischwäldern (Fichten-Tannen-Buchen-Wäldern) mit hohem Laubholzanteil, insbesondere in südexponierter Lage
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung einer nachhaltigen Ausstattung mit Totholz, insbesondere von noch stehendem Totholz
-
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen

Wespenbussard (Pernis apivorus) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Laub- und Mischwäldern -
Erhaltung von Feldgehölzen -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
3.

Albtrauf Heubach (Gebietsnummer DE 7225-401)

Größe: 427 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Stuttgart

Stadt-/Landkreis(e):

Ostalbkreis

Städte und Gemeinden:

Heubach

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Uhu (Bubo bubo) -

Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
-
Erhaltung der Wacholderheiden und von offenem Wiesengelände mit Feldgehözen und Heckenstreifen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten

Wanderfalke (Falco peregrinus) -

Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
4.

Albuch (Gebietsnummer DE 7226-441)

Größe: 8645 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Stuttgart

Stadt-/Landkreis(e):

Göppingen, Heidenheim, Ostalbkreis

Städte und Gemeinden:

Bartholomä, Böhmenkirch, Essingen, Heidenheim an der Brenz, Königsbronn, Oberkochen, Steinheim am Albuch

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Baumfalke (Falco subbuteo) -

Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
-
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)

Grauspecht (Picus canus) -

Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
-
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
-
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Heidelerche (Lullula arborea) -

Erhaltung der großflächigen Mager- und Trockenrasen sowie Heiden
-
Erhaltung von größeren Waldlichtungen -
Erhaltung der kleinflächigen Borstgrasrasen mit Heidelbeerfluren
-
Erhaltung von trockenen, sonnigen, vegetationsarmen bzw. -freien Stellen
-
Erhaltung einer lückigen und lichten Vegetationsstruktur mit vereinzelten Büschen und Bäumen
-
Erhaltung von Rand- und Saumstrukturen sowie Brachland
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten im Sommerhalbjahr
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)

Hohltaube (Columba oenas) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen

Raufußkauz (Aegolius funereus) -

Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel-, Misch- oder Buchenwäldern, insbesondere buchenreichen Nadelmischwäldern
-
Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
-
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von stehendem Totholz mit großem Stammdurchmesser
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)

Rotmilan (Milvus milvus) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
-
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)

Schwarzmilan (Milvus migrans) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
-
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
-
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)

Schwarzspecht (Dryocopus martius) -

Erhaltung von ausgedehnten Wäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Totholz -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Sperlingskauz (Glaucidium passerinum) -

Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern
-
Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen -
Erhaltung von stehendem Totholz -
Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Gewässer wie Bäche, Weiher, Hülben und Wasser gefüllten Dolinen

Wachtel (Coturnix coturnix) -

Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
-
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
-
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, Dolinen-Einbrüche, quellige Flecken, Kleinmulden, Steinfelder, Magerrasen-Flecken
-
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
-
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten

Wanderfalke (Falco peregrinus) -

Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-30.6.)

Wendehals (Jynx torquilla) -

Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit
-
Lichtungen oder am Rande von Offenland -
Erhaltung der Magerrasen und Heiden -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen

Wespenbussard (Pernis apivorus) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
-
Erhaltung von Feldgehölzen -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)

Wiesenschafstelze (Motacilla flava) -

Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grünlandgebieten
-
Erhaltung von extensiven Viehweiden -
Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten
-
Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern -
Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume an Weg- und Feldrändern,
-
aber auch von Brachflächen -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
-
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
5.

Baar (Gebietsnummer DE 8017-441)

Größe: 37702 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Freiburg

Stadt-/Landkreis(e):

Breisgau-Hochschwarzwald, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Tuttlingen

Städte und Gemeinden:

Bad Dürrheim, Blumberg, Bräunlingen, Brigachtal, Dauchingen, Deißlingen, Donaueschingen, Durchhausen, Geisingen, Hüfingen, Immendingen, Königsfeld im Schwarzwald, Löffingen, Mönchweiler, Niedereschach, Rottweil, Sankt Georgen im Schwarzwald, Talheim, Trossingen, Tuningen, Unterkirnach, Villingen-Schwenningen, Zimmern ob Rottweil

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Baumfalke (Falco subbuteo) -

Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
-
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)

Bekassine (Gallinago gallinago) -

Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
-
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore
-
Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden
-
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben
-
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)

Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli) -

Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, südexponierten, steil abfallenden Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht
-
Erhaltung der Steppenheidegebiete mit spärlichem Baumbestand, wechselnder Strauchschicht und geschlossener Kurzrasendecke
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)

Beutelmeise (Remiz pendulinus) -

Erhaltung von Flussauen -
Erhaltung der Sümpfe mit ihren Wäldern -
Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit Röhrichten, Gebüschen und Silberweidenbeständen oder anderen Bäumen mit herabhängenden Zweigen
-
Erhaltung von ausgeprägten Krautschichten und typischen Kletterpflanzen der Auenwälder wie Hopfen und Waldrebe
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.- 31.7.)

Braunkehlchen (Saxicola rubetra) -

Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Feuchtgrünlandkomplexen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen
-
Erhaltung der Großseggenriede, Moore und Heiden -
Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
-
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)

Eisvogel (Alcedo atthis) -

Erhaltung der naturnahen Gewässer -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
-
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
-
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Grauammer (Emberiza calandra) -

Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
-
Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
-
Erhaltung von Gras- und Erdwegen -
Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)

Grauspecht (Picus canus) -

Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
-
Erhaltung von Auenwäldern -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
-
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Hohltaube (Columba oenas) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen

Kiebitz (Vanellus vanellus) -

Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
-
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
-
Erhaltung von Viehweiden -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore
-
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
-
Erhaltung von Grünlandbrachen -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
-
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
-
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.- 31.8.)

Knäkente (Anas querquedula) -

Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Gräben
-
Erhaltung der zur Brutzeit überschwemmten Wiesenbereiche und Sümpfe
-
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
-
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.6.-15.9.)

Krickente (Anas crecca) -

Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
-
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
-
Erhaltung der vegetationsreichen Moorseen -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.- 31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.)

Mittelspecht (Dendrocopos medius) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
-
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
-
Erhaltung von stehendem Totholz -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen

Neuntöter (Lanius collurio) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland- und Heidegebieten
-
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
-
Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder
-
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
-
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten

Rotmilan (Milvus milvus) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
-
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-31.8.)

Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola) -

Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten
-
Erhaltung der Heiden und Moore -
Erhaltung der Ried- und Streuwiesen -
Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen sowie Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
-
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen

Schwarzmilan (Milvus migrans) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
-
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
-
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)

Schwarzspecht (Dryocopus martius) -

Erhaltung von ausgedehnten Wäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Totholz -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Sperlingskauz (Glaucidium passerinum) -

Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern
-
Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen -
Erhaltung von stehendem Totholz -
Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Gewässer wie Bäche und Karseen
-
Erhaltung der Moore

Wachtel (Coturnix coturnix) -

Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
-
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
-
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden, Steinfelder, Magerrasen-Flecken und Steinriegel
-
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
-
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten

Wachtelkönig (Crex crex) -

Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen
-
Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen
-
Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken
-
Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.)
-
Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)

Wanderfalke (Falco peregrinus) -

Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-30.6.)

Wasserralle (Rallus aquaticus) -

Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
-
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
-
Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
-
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)

Weißstorch (Ciconia ciconia) -

Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
-
Erhaltung der Niedermoore, Tümpel, Teiche, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
-
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
-
Erhaltung von hohen Grundwasserständen -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
-
Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern

Wendehals (Jynx torquilla) -

Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
-
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
-
Erhaltung der Magerrasen, Heiden und Steinriegel-Hecken-Gebiete
-
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen

Wespenbussard (Pernis apivorus) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
-
Erhaltung von Feldgehölzen -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-31.8.)

Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) -

Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben, Moorkolke
-
Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
-
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel

Entenvögel (Krickente, Tafelente, Gänsesäger), Lappentaucher (Zwergtaucher) -

Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
-
Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließgewässer
-
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
-
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
-
Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
-
Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen insbesondere für die Krickente
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Amphibien für Säger und Lappentaucher, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien für Gründelenten, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchenten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Reiher (Silberreiher) und Storchenvögel (Schwarzstorch) -

Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
-
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
-
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
-
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
-
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland und Mooren mit hohen Grundwasserständen sowie Wässerwiesen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Watvögel (Bekassine, Bruchwasserläufer, Kampfläufer, Kiebitz) -

Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
-
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
-
Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke
-
Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließ- und Stillgewässern, die zur Ausbildung von Kies-, Sand- und Schlammbänken bzw. -inseln führt
-
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
-
Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand sowie Wässerwiesen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Ufer- und Flachwasserbereichen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Kornweihe (Circus cyaneus) und Rohrweihe (Circus aeruginosus) -

Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
-
Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze

Rot- (Milvus milvus) und Schwarzmilan (Milvus migrans) -

Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
-
Erhaltung einer vielfältig strukturierten Agrarlandschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze

Eisvogel (Alcedo atthis) -

Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer -
Erhaltung der im Winter eisfreien Nahrungsgewässer
-
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete

Raubwürger (Lanius excubitor) -

Erhaltung von Landschaften mit Heckenstrukturen, lockeren Streuobstwiesen und Feldgehölzen
-
Erhaltung der beweideten Wacholderheiden mit Busch- und Baumgruppen
-
Erhaltung der Moore mit Büschen und Bruchwaldinseln
-
Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
-
Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete
6.

Baggerseen Krauchenwies/Zielfingen (Gebietsnummer DE 7921-401)

Größe: 750 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Tübingen

Stadt-/Landkreis(e):

Sigmaringen

Städte und Gemeinden:

Krauchenwies, Mengen, Sigmaringendorf, Sigmaringen

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Bekassine (Gallinago gallinago) -

Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit extensiv genutzten Nasswiesen
-
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen -
Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden
-
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben
-
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)

Eisvogel (Alcedo atthis) -

Erhaltung der naturnahen Gewässer -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
-
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
-
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Flussseeschwalbe (Sterna hirundo) -

Erhaltung der naturnahen Flüsse und Seen mit Schotter- und Kiesbänken oder Schwemmsandinseln
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit offenen Kiesinseln
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 30.9.)

Kiebitz (Vanellus vanellus) -

Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
-
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
-
Erhaltung von Viehweiden -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
-
Erhaltung von Grünlandbrachen -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
-
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
-
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)

Kolbenente (Netta rufina) -

Erhaltung der Flachwasserseen oder -zonen mit Wasserpflanzenvorkommen, insbesondere Armleuchteralgen und Laichkrautgewächse
-
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
-
Aufrechterhaltung eines Wasserregimes ohne starke Wasserstandsschwankungen während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4. - 15.9.)
-
Erhaltung einer ausreichenden Wasserqualität für Wasserpflanzenvorkommen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie flache, vegetationsreiche Teiche
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (1.6.-15.9.)

Rotmilan (Milvus milvus) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
-
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)

Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus) -

Erhaltung der Gewässer mit Flachwasser- und Verlandungszonen sowie aufgelockerten Schilfbeständen
-
Erhaltung von Kiesinseln oder -halbinseln -
Erhaltung von Feuchtgebieten und Grünland in Flussniederungen und Auenlandschaften
-
Erhaltung der Lachmöwenkolonien -
Erhaltung von Pionier- bis frühen Sukzessionsstadien an den Brutplätzen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.7)

Schwarzmilan (Milvus migrans) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
-
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
-
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)

Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana) -

Erhaltung der Verlandungszonen mit niedrig überfluteter abwechslungsreicher krautiger Vegetation wie in Übergangszonen zwischen Röhrichten und Großseggenrieden, im Uferbereich von ausgedehnten Schilfbeständen und in überschwemmten Feuchtwiesen
-
Erhaltung einer flachen Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.)
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie staunasse Torfstiche und Entwässerungsgräben mit Schilfstreifen, Seggenbülten und einer lockeren Krautschicht
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit

Wasserralle (Rallus aquaticus) -

Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
-
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
-
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)

Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) -

Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben
-
Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
-
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel

Entenvögel (Gänsesäger) -

Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
-
Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Baggerseen, Weiher und Fließgewässer
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Reiher (Rohrdommel, Silberreiher) -

Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
-
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
-
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
-
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
-
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland mit hohen Grundwasserständen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Watvögel (Bekassine) -

Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
-
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
-
Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm- und Sandbänke
-
Erhaltung von zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
-
Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Ufer- und Flachwasserbereichen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, Insektenlarven und Sämereien
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Seeschwalben (Trauerseeschwalbe) -

Erhaltung der Stillgewässer mit Flachwasserzonen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit kleinen Fischen, Insekten und kleineren Krebstieren
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs-(nur Sturmmöwe) und Nahrungsgebiete

Fischadler (Pandion haliaetus) -

Erhaltung der fischreichen Gewässer -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete

Schwarzmilan (Milvus migrans) -

Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
-
Erhaltung einer vielfältig strukturierten Agrarlandschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze

Raubwürger (Lanius excubitor) -

Erhaltung von Landschaften mit Heckenstrukturen, lockeren Streuobstwiesen und Feldgehölzen
-
Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
-
Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete
7.

Bergstraße Dossenheim - Schriesheim (Gebietsnummer DE 6518-401)

Größe: 371 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Karlsruhe

Stadt-/Landkreis(e):

Rhein-Neckar-Kreis

Städte und Gemeinden:

Dossenheim, Schriesheim

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Baumfalke (Falco subbuteo) -

Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der strukturreichen Gewässer und Feuchtgebiete
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)

Grauspecht (Picus canus) -

Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
-
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von mageren Mähwiesen -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
-
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Mittelspecht (Dendrocopos medius) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
-
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
-
Erhaltung von stehendem Totholz -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen

Neuntöter (Lanius collurio) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland-, Heide- und Weinbaugebieten
-
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
-
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
-
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten

Schwarzspecht (Dryocopus martius) -

Erhaltung von ausgedehnten Wäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Totholz -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Uhu (Bubo bubo) -

Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
-
Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten

Wanderfalke (Falco peregrinus) -

Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)

Wendehals (Jynx torquilla) -

Erhaltung von aufgelockerten Laub- und Mischwäldern auf trockenen Standorten mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
-
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
-
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen

Wespenbussard (Pernis apivorus) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Laub- und Mischwäldern -
Erhaltung von Feldgehölzen -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)

Zaunammer (Emberiza cirlus) -

Erhaltung von extensiv genutzten Weinbergslagen mit eingestreuten dichten Gebüsch- oder Gehölzgruppen
-
Erhaltung von reich strukturiertem Nutzgartengelände und Streuobstwiesen, bevorzugt in sonnenexponierter Hanglage
-
Erhaltung von einzeln stehenden schlanken, hochgewachsenen Baum- und Buschgestalten
-
Erhaltung von ungenutzten Randstreifen und trockenen Säumen
-
Erhaltung von kleineren, zeitweise brach fallenden Flächen
-
Erhaltung von Bewirtschaftungsweisen, die zu niedrig und lückig bewachsenem Erdboden führen
-
Erhaltung von Stoppelbrachen als Überwinterungsflächen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten zur Jungvogelaufzucht

Zippammer (Emberiza cia) -

Erhaltung der sonnenexponierten offenen Felswände und von Steinschutthalden der Steinbrüche
-
Erhaltung eines Strukturmosaiks aus vegetationsarmen Flächen, Gebüschen, Säumen, Felsen und Steinschutthalden
-
Erhaltung von Lichtungen und Pionierwaldstadien an süd- bis südwestexponierten Steilhängen
-
Erhaltung von extensiv genutzten strukturreichen steilen Weinberghängen mit besonnten Trockenmauern oder Steinriegeln
-
Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für die Jungvogelaufzucht
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-15.8.)
8.

Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Weiher (Gebietsnummer DE 8123-441)

Größe: 1626 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Tübingen

Stadt-/Landkreis(e):

Ravensburg

Städte und Gemeinden:

Altshausen, Aulendorf, Eichstegen, Fronreute, Wolpertswende

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Baumfalke (Falco subbuteo) -

Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
-
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)

Bekassine (Gallinago gallinago) -

Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
-
Erhaltung der naturnahen Moore -
Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden
-
Erhaltung von zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben
-
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)

Braunkehlchen (Saxicola rubetra) -

Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen
-
Erhaltung der Großseggenriede und Moore -
Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
-
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)

Grauspecht (Picus canus) -

Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
-
Erhaltung von Auenwäldern -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
-
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Hohltaube (Columba oenas) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen

Kiebitz (Vanellus vanellus) -

Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
-
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
-
Erhaltung von Viehweiden -
Erhaltung der naturnahen Moore -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
-
Erhaltung von Grünlandbrachen -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
-
Erhaltung von zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
-
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)

Krickente (Anas crecca) -

Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Weiher, Kleingewässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
-
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
-
Erhaltung der vegetationsreichen Moorgewässer -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.- 31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.)

Rohrweihe (Circus aeruginosus) -

Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
-
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
-
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)

Rotmilan (Milvus milvus) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
-
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)

Schwarzmilan (Milvus migrans) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
-
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
-
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)

Schwarzspecht (Dryocopus martius) -

Erhaltung von ausgedehnten Wäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Totholz -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Schwarzstorch (Ciconia nigra) -

Erhaltung von ausgedehnten und gewässerreichen Wäldern
-
Erhaltung der Bachauen und Sümpfe mit ihren Wäldern
-
Erhaltung der Feuchtgebiete und Fließgewässer im Wald und in Waldnähe
-
Erhaltung von Altholzinseln im Wald -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
-
Erhaltung von zu Horstanlagen geeigneten Altbäumen, insbesondere hohe Eichen, Buchen und Kiefern mit freier Anflugmöglichkeit in eine breite, lichte und starkastige Krone
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen, Wasserinsekten, Amphibien, Kleinsäugern
-
Erhaltung störungsfreier Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Fortpflanzungszeit (1.3. - 31.8.)

Wachtel (Coturnix coturnix) -

Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
-
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
-
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden
-
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
-
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten

Wasserralle (Rallus aquaticus) -

Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
-
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
-
Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
-
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)

Wespenbussard (Pernis apivorus) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
-
Erhaltung von Feldgehölzen -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)

Zwergdommel (Ixobrychus minutus) -

Erhaltung der flachen Verlandungszonen an Seen, Weihern und langsam fließenden Gewässern
-
Erhaltung der reich strukturierten Röhrichte und Großseggenriede sowie Schilfreinbestände, die auch einzelne Gebüsche enthalten können
-
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
-
Erhaltung einer flachen Überstauung des Röhrichts in den Brutgebieten während der gesamten Fortpflanzungszeit (1.5.-15.9.)
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Wasserinsekten und kleineren Amphibien
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit

Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) -

Erhaltung der deckungsreichen Gewässer wie Tümpel, Weiher, flache Seen, Moorgewässer und Feuchtwiesengräben
-
Erhaltung der langsam fließenden Bäche -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel

Raubwürger (Lanius excubitor) -

Erhaltung von Landschaften mit Heckenstrukturen, lockeren Streuobstwiesen und Feldgehölzen
-
Erhaltung der Moore mit Büschen und Bruchwaldinseln
-
Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
-
Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete
9.

Bodanrück (Gebietsnummer DE 8220-402)

Größe: 6311 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Freiburg

Stadt-/Landkreis(e):

Konstanz

Städte und Gemeinden:

Allensbach, BodmanLudwigshafen, Konstanz, Radolfzell am Bodensee, Reichenau

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Baumfalke (Falco subbuteo) -

Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
-
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)

Grauspecht (Picus canus) -

Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
-
Erhaltung von Auenwäldern -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
-
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Mittelspecht (Dendrocopos medius) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
-
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
-
Erhaltung von stehendem Totholz -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen

Moorente (Aythya nyroca) -

Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen
-
Erhaltung der vegetationsreichen Moorseen -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Schwimmpflanzen- und Flachwasserzonen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie flache, vegetationsreiche Tümpel abgetorfter Hochmoorflächen
-
Erhaltung störungsfreier Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.1.-15.10.)

Schwarzmilan (Milvus migrans) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
-
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
-
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)

Schwarzspecht (Dryocopus martius) -

Erhaltung von ausgedehnten Wäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Totholz -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Wespenbussard (Pernis apivorus) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
-
Erhaltung von Feldgehölzen -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
10.

Bodenmöser (Gebietsnummer DE 8325-441)

Größe: 918 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Tübingen

Stadt-/Landkreis(e):

Ravensburg

Städte und Gemeinden:

Argenbühl, Isny im Allgäu

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Baumfalke (Falco subbuteo) -

Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
-
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)

Bekassine (Gallinago gallinago) -

Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
-
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore
-
Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden
-
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und ständig Wasser führenden Gräben
-
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)

Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli) -

Erhaltung der flachen, feuchten, mit Bergkiefern, Fichten und Birken durchsetzten Hochmoore mit geringer Strauch- und geschlossener Krautschicht
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)

Braunkehlchen (Saxicola rubetra) -

Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen
-
Erhaltung der Großseggenriede und Moore -
Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
-
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)

Gänsesäger (Mergus merganser) -

Erhaltung der Flüsse und Bäche mit klarem Wasser und vegetationsarmem Grund
-
Erhaltung von alten höhlenreichen Baumbeständen entlang der Brutgewässer
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten, auch von künstlichen Nisthilfen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.6.)

Grauspecht (Picus canus) -

Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
-
Erhaltung von Auenwäldern -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
-
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Krickente (Anas crecca) -

Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
-
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
-
Erhaltung der vegetationsreichen Stillgewässer im Moorbereich
-
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.- 31.8.) sowie der Mauser (1.7.- 30.9.)

Neuntöter (Lanius collurio) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten
-
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
-
Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder
-
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
-
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten

Rotmilan (Milvus milvus) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
-
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)

Schwarzmilan (Milvus migrans) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
-
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
-
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)

Schwarzspecht (Dryocopus martius) -

Erhaltung von ausgedehnten Wäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Totholz -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Wachtel (Coturnix coturnix) -

Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
-
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
-
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken und Kleinmulden
-
Erhaltung von wildkrautreichen kleineren Brachen
-
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten

Wachtelkönig (Crex crex) -

Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen
-
Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen
-
Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken
-
Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.)
-
Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)

Wasserralle (Rallus aquaticus) -

Erhaltung der stehenden Gewässer wie Teiche mit Flachwasserzonen
-
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
-
Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
-
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)

Zwergtaucher (Tachybaptus ruficolli)s -

Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel und Feuchtwiesengräben
-
Erhaltung der langsam fließenden Bäche und Gräben
-
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
11.

Brandhalde (Gebietsnummer DE 7617-401)

Größe: 10 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Freiburg

Stadt-/Landkreis(e):

Rottweil

Städte und Gemeinden:

Oberndorf am Neckar

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Wanderfalke (Falco peregrinus) -

Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2. - 30.6.)
12.

Bremgarten (Gebietsnummer DE 8011-441)

Größe: 1.694 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Freiburg

Stadt-/Landkreis(e):

Breisgau-Hochschwarzwald

Städte und Gemeinden:

Bad Krozingen, Buggingen, Eschbach, Hartheim, Heitersheim, Neuenburg am Rhein

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Baumfalke (Falco subbuteo) -

Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
-
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4. - 15.9.)

Braunkehlchen (Saxicola rubetra) -

Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen
-
Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
-
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)

Grauammer (Emberiza calandra) -

Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
-
Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
-
Erhaltung von Gras- und Erdwegen -
Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)

Großer Brachvogel (Numenius arquata) -

Erhaltung von weiträumigen, offenen und unzerschnittenen Kulturlandschaften ohne Sichtbarrieren
-
Erhaltung von Grünland, insbesondere von extensiv genutzten Wiesen
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen in Niederungswiesenkomplexen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen und Drahtzäune
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)

Kiebitz (Vanellus vanellus) -

Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
-
Erhaltung der extensiv genutzten Wiesenkomplexe -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
-
Erhaltung von Grünlandbrachen -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)

Neuntöter (Lanius collurio) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten
-
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
-
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
-
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten

Orpheusspötter (Hippolais polyglotta) -

Erhaltung von frühen und mittleren Sukzessionsstadien an warmen und trockenen Standorten
-
Erhaltung von dichten, nicht zu hohen Gebüschen, einzelnen Bäumen und einer ausgedehnten Krautschicht
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten

Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola) -

Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten
-
Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen, Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachflächen
-
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen

Triel (Burhinus oedicnemus) -

Erhaltung des Gebietscharakters mit weiträumigen, offenen und zusammenhängenden Kulturlandschaften
-
Erhaltung von steinigen Flächen -
Erhaltung des wechselweisen Anbaus von Getreide, Mais, Kartoffeln sowie anderen Kulturen, die zur Fortpflanzungszeit (1.4. - 31.8.) eine für den Triel geeignete Wuchshöhe aufweisen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren
-
Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Grassäumen
-
Erhaltung von Gras- und Erdwegen -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4. - 31.8.)

Wachtel (Coturnix coturnix) -

Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
-
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
-
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel und Magerrasen-Flecken
-
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
-
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten

Wespenbussard (Pernis apivorus) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Laub- und Mischwäldern -
Erhaltung von Feldgehölzen -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)

Wiesenschafstelze (Motacilla flava) -

Erhaltung von extensiv genutzten Grünlandgebieten
-
Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten, insbesondere Früh- und Spätkartoffeln
-
Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras- und Staudensäume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
-
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
-
Erhaltung von wenigstens zeitweilig Wasser führenden Senken mit Röhricht
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
13.

Donauried (Gebietsnummer DE 7527-441)

Größe: 4253 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Stuttgart, Tübingen

Stadt-/Landkreis(e):

Alb-Donau-Kreis, Heidenheim

Städte und Gemeinden:

Asselfingen, Herbrechtingen, Langenau, Niederstotzingen, Rammingen, Sontheim an der Brenz

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Baumfalke (Falco subbuteo) -

Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
-
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)

Bekassine (Gallinago gallinago) -

Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
-
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore
-
Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden
-
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben
-
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)

Beutelmeise (Remiz pendulinus) -

Erhaltung von Flussauen -
Erhaltung der Sümpfe mit ihren Wäldern -
Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit Röhrichten, Gebüschen und Silberweidenbeständen oder anderen Bäumen mit herabhängenden Zweigen
-
Erhaltung von ausgeprägten Krautschichten und typischen Kletterpflanzen der Auenwälder wie Hopfen und Waldrebe
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.- 31.7.)

Braunkehlchen (Saxicola rubetra) -

Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen
-
Erhaltung der Großseggenriede und Moore -
Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
-
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)

Grauammer (Emberiza calandra) -

Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
-
Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
-
Erhaltung von Gras- und Erdwegen -
Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)

Großer Brachvogel (Numenius arquata) -

Erhaltung von weiträumigen, offenen und unzerschnittenen Kulturlandschaften ohne Sichtbarrieren
-
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore
-
Erhaltung von Grünland, insbesondere von extensiv genutzten Wiesen
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen in Niederungswiesenkomplexen
-
Erhaltung der Seggenriede -
Erhaltung von nassen Bodenverhältnissen mit weichem, stocherfähigem Untergrund
-
Erhaltung von hohen Grundwasserständen -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen und Drahtzäune
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)

Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis) -

Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten

Hohltaube (Columba oenas) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen

Kiebitz (Vanellus vanellus) -

Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
-
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
-
Erhaltung von Viehweiden -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore
-
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
-
Erhaltung von Grünlandbrachen -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
-
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
-
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)

Knäkente (Anas querquedula) -

Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Gräben
-
Erhaltung der zur Brutzeit überschwemmten Wiesenbereiche und Sümpfe
-
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
-
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.6.-15.9.)

Neuntöter (Lanius collurio) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten
-
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- und stachelbewehrte Gehölze
-
Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder
-
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
-
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten

Rohrweihe (Circus aeruginosus) -

Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
-
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
-
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)

Schlagschwirl (Locustella fluviatilis) -

Erhaltung der Niedermoore, Fließ- und Stillgewässer begleitenden dichten Ufervegetation und von Feuchtgebieten mit Sukzessions- und Bewaldungsstadien
-
Erhaltung von lichten Auenwäldern

Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana) -

Erhaltung der Verlandungszonen mit niedrig überfluteter abwechslungsreicher krautiger Vegetation wie in Übergangszonen zwischen Röhrichten und Großseggenrieden, im Uferbereich von ausgedehnten Schilfbeständen und in überschwemmten Feuchtwiesen
-
Erhaltung einer flachen Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.)
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie staunasse Torfstiche und Entwässerungsgräben mit Schilfstreifen, Seggenbülten und einer lockeren Krautschicht
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit

Triel (Burhinus oedicnemus) -

Erhaltung des Gebietscharakters mit weiträumigen, offenen und zusammenhängenden Kulturlandschaften
-
Erhaltung von steinigen Flächen -
Erhaltung des wechselweisen Anbaus von Getreide, Mais, Kartoffeln sowie anderen Kulturen, die zur Fortpflanzungszeit (1.4. - 31.8.) eine für den Triel geeignete Wuchshöhe aufweisen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren
-
Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Grassäumen
-
Erhaltung von Gras- und Erdwegen -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4. - 31.8.)

Wachtel (Coturnix coturnix) -

Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
-
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
-
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken
-
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
-
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten

Wachtelkönig (Crex crex) -

Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen
-
Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen
-
Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken
-
Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.)
-
Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)

Wasserralle (Rallus aquaticus) -

Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
-
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
-
Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
-
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)

Wespenbussard (Pernis apivorus) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Laub- und Mischwäldern -
Erhaltung von Feldgehölzen -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)

Wiesenschafstelze (Motacilla flava) -

Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grünlandgebieten, insbesondere der Ried- und Streuwiesen
-
Erhaltung von extensiven Viehweiden -
Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten
-
Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern -
Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
-
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
-
Erhaltung von Wasser führenden Gräben -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten

Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel

Silberreiher (Egretta alba) -

Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
-
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
-
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
-
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
-
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland und Mooren mit hohen Grundwasserständen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Watvögel (Großer Brachvogel, Kampfläufer, Kiebitz) -

Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
-
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
-
Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke
-
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
-
Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Kornweihe (Circus cyaneus) und Wiesenweihe (Circus pygargus) -

Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
-
Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
-
Erhaltung von extensiv genutzten Feuchtgrünlandkomplexen und der Riedgebiete
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze

Rotmilan (Milvus milvus) -

Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
-
Erhaltung einer vielfältig strukturierten Agrarlandschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze

Sumpfohreule (Asio flammeus) -

Erhaltung der Niedermoorflächen mit ausgedehnten Seggenrieden und kleinen Feldgehölzen im Donauried
-
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
-
Erhaltung von hohen Grundwasserständen -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie fest installierte Drahtzäune
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
14.

Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust (Gebietsnummer DE 7712-402)

Größe: 1085 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Freiburg

Stadt-/Landkreis(e):

Emmendingen, Ortenaukreis

Städte und Gemeinden:

Herbolzheim, Kenzingen, Rheinhausen, Riegel, Ringsheim, Rust

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Baumfalke (Falco subbuteo) -

Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
-
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)

Braunkehlchen (Saxicola rubetra) -

Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen
-
Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
-
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)

Grauammer (Emberiza calandra) -

Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
-
Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
-
Erhaltung von Gras- und Erdwegen -
Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)

Großer Brachvogel (Numenius arquata) -

Erhaltung von weiträumigen, offenen und unzerschnittenen Kulturlandschaften ohne Sichtbarrieren
-
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen -
Erhaltung von Grünland, insbesondere von extensiv genutzten Wiesen
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen in Niederungswiesenkomplexen
-
Erhaltung von nassen Bodenverhältnissen mit weichem, stocherfähigem Untergrund
-
Erhaltung von Wässerwiesen -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen und Drahtzäune
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)

Kiebitz (Vanellus vanellus) -

Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
-
Erhaltung der extensiv genutzten Wiesenkomplexe -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
-
Erhaltung von Grünlandbrachen -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
-
Erhaltung von Flutmulden und zeitweise überschwemmten Senken
-
Erhaltung von Wässerwiesen -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)

Neuntöter (Lanius collurio) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten
-
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
-
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
-
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten

Raubwürger (Lanius excubitor) -

Erhaltung von Hecken sowie Kleinstrukturen wie kleinflächige Brachen, sumpfige Senken, Einzelbüsche und -bäume und unbefestigte Feldwege
-
Erhaltung von magerem Grünland -
Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
-
Erhaltung von unzerschnittenen Landschaften, insbesondere ohne befestigte Wege und Straßen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Großinsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.7.)

Rotmilan (Milvus milvus) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
-
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)

Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola) -

Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten
-
Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen sowie Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
-
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen

Schwarzmilan (Milvus migrans) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
-
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
-
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)

Wachtel (Coturnix coturnix) -

Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
-
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
-
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken
-
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
-
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten

Weißstorch (Ciconia ciconia) -

Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
-
Erhaltung der Tümpel, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
-
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
-
Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern

Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel

Storchenvögel (Weißstorch) -

Erhaltung der naturnahen Flussniederungen -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
-
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland mit Wässerwiesen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete

Watvögel (Bruchwasserläufer, Kampfläufer, Kiebitz) -

Erhaltung der naturnahen Flussniederungen -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
-
Erhaltung von Flutmulden und zeitweise überschwemmten Senken
-
Erhaltung von ausgedehntem Grünland mit Wässerwiesen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Hohltaube (Columba oenas) -

Erhaltung von artenreichen Wildkrautbeständen, Ackerrandstreifen sowie Grassäumen

Kornweihe (Circus cyaneus) -

Erhaltung der Röhrichte -
Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
15.

Enztal Mühlhausen - Roßwag (Gebietsnummer DE 7019-441)

Größe: 540 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Karlsruhe, Stuttgart

Stadt-/Landkreis(e):

Enzkreis, Ludwigsburg

Städte und Gemeinden:

Illingen, Mühlacker, Vaihingen an der Enz

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Baumfalke (Falco subbuteo) -

Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
-
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)

Eisvogel (Alcedo atthis) -

Erhaltung der naturnahen Gewässer -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
-
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
-
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Grauspecht (Picus canus) -

Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
-
Erhaltung von Auenwäldern -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
-
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
-
Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten

Hohltaube (Columba oenas) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen

Mittelspecht (Dendrocopos medius) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
-
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
-
Erhaltung von stehendem Totholz -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen

Neuntöter (Lanius collurio) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland-, Heide- und Weinbaugebieten
-
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
-
Erhaltung der Streuwiesen -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
-
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten

Rotmilan (Milvus milvus) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
-
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)

Schwarzmilan (Milvus migrans) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
-
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
-
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe und an Fließgewässern
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)

Schwarzspecht (Dryocopus martius) -

Erhaltung von ausgedehnten Wäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Totholz -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Uhu (Bubo bubo) -

Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
-
Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung von offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten

Wachtelkönig (Crex crex) -

Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen
-
Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen
-
Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken
-
Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.)
-
Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)

Wanderfalke (Falco peregrinus) -

Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)

Wendehals (Jynx torquilla) -

Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
-
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
-
Erhaltung der Magerrasen, Heiden und Steinriegel-Hecken-Gebiete
-
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen

Wespenbussard (Pernis apivorus) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
-
Erhaltung von Feldgehölzen -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)

Wiedehopf (Upupa epops) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen sowie Wiesen- und Weinbaulandschaften
-
Erhaltung von blütenreichen Böschungen und Ruderalfluren, extensiven Viehweiden
-
Erhaltung der Mager- und Trockenrasen -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
-
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
-
Erhaltung von Feldgärten -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen in bis zu 10 m Höhe sowie der Nisthilfen und weiterer Nistgelegenheiten wie Höhlungen in Mauern, Hütten und Holzstapeln
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten wie Maulwurfs- und Feldgrillen sowie großen Käfern
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.8.)

Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) -

Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, Feuchtwiesengräben
-
Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
-
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
16.

Eriskircher Ried (Gebietsnummer DE 8323-401)

Größe: 604 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Tübingen

Stadt-/Landkreis(e):

Bodenseekreis

Städte und Gemeinden:

Eriskirch, Friedrichshafen

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Baumfalke (Falco subbuteo) -

Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
-
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)

Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus) -

Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
-
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)

Eisvogel (Alcedo atthis) -

Erhaltung der naturnahen Gewässer -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
-
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
-
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Grauspecht (Picus canus) -

Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
-
Erhaltung von Auenwäldern -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung von mageren Mähwiesen -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
-
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Kiebitz (Vanellus vanellus) -

Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
-
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
-
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
-
Erhaltung von Grünlandbrachen -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
-
Erhaltung von zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
-
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.- 31.8.)

Kolbenente (Netta rufina) -

Erhaltung der Flachwasserzonen mit Wasserpflanzenvorkommen, insbesondere Armleuchteralgen und Laichkrautgewächse
-
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden
-
Erhaltung einer ausreichenden Wasserqualität für Wasserpflanzenvorkommen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (1.6.-15.9.)

Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola) -

Erhaltung von extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten
-
Erhaltung der Ried- und Streuwiesen -
Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen, Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
-
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen

Schwarzmilan (Milvus migrans) -

Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
-
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
-
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)

Wachtel (Coturnix coturnix) -

Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
-
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
-
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken
-
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
-
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten

Wasserralle (Rallus aquaticus) -

Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden Gewässern
-
Erhaltung der schilfbewachsenen Wassergräben -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)

Wendehals (Jynx torquilla) -

Erhaltung von Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
-
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen

Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) -

Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Altarme
-
Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
-
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel

Entenvögel (Krickente, Reiherente, Schellente, Schnatterente, Singschwan, Tafelente), Lappentaucher (Haubentaucher, Schwarzhalstaucher) -

Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
-
Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Altarme und Fließgewässer
-
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
-
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
-
Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
-
Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen insbesondere insbesondere für Krickenten
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen, Amphibien, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Reiher (Silberreiher) -

Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
-
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
-
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
-
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
-
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland mit hohen Grundwasserständen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Watvögel (Alpenstrandläufer, Großer Brachvogel, Zwergstrandläufer) -

Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
-
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
-
Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Schlick-, Sand- und Kiesbänke
-
Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließ- und Stillgewässern, die zur Ausbildung von Kies-, Sand- und Schlammbänken bzw. -inseln führt
-
Erhaltung von Flutmulden und zeitweise überschwemmten Senken
-
Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und andere Wirbeltieren sowie Sämereien
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Seeschwalben (Trauerseeschwalbe) -

Erhaltung der Stillgewässer mit Flachwasserzonen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit kleinen Fischen, Insekten und kleineren Krebstieren
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete

Kormoran (Phalacrocorax carbo) -

Erhaltung der fischreichen Gewässer -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Raubwürger (Lanius excubitor) -

Erhaltung von Landschaften mit Feldgehölzen -
Erhaltung der Riede mit Büschen und Bruchwaldinseln
-
Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
-
Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete
17.

Eselsburger Tal (Gebietsnummer DE 7327-441)

Größe: 328 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Stuttgart

Stadt-/Landkreis(e):

Heidenheim

Städte und Gemeinden:

Gerstetten, Herbrechtingen

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Wanderfalke (Falco peregrinus) -

Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2. - 30.6.)
18.

Federseeried (Gebietsnummer DE 7923-401)

Größe: 2930 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Tübingen

Stadt-/Landkreis(e):

Biberach

Städte und Gemeinden:

Alleshausen, Bad Buchau, Bad Schussenried, Betzenweiler, Kanzach, Moosburg, Oggelshausen, Seekirch, Tiefenbach, Uttenweiler

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Bekassine (Gallinago gallinago) -

Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
-
Erhaltung der naturnahen Moore -
Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden
-
Erhaltung von zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben
-
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)

Blaukehlchen (Luscinia svecica) -

Erhaltung der Verlandungszonen, Schilfröhrichte und feuchten lockeren Weidengebüsche
-
Erhaltung der Fließgewässer und ihrer Auen -
Erhaltung von reich strukturierten Grabenrändern, Dämmen und Böschungen
-
Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Torfstiche mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und deren Larven
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.)

Braunkehlchen (Saxicola rubetra) -

Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen
-
Erhaltung der Großseggenriede, Moore und Heiden -
Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
-
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)

Flussseeschwalbe (Sterna hirundo) -

Erhaltung der naturnahen Seen mit Schotter- und Kiesbänken oder Schwemmsandinseln
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit offenen Kiesinseln
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 30.9.)

Grauspecht (Picus canus) -

Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
-
Erhaltung von Auenwäldern -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
-
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Großer Brachvogel (Numenius arquata) -

Erhaltung von weiträumigen, offenen und unzerschnittenen Kulturlandschaften ohne Sichtbarrieren
-
Erhaltung der naturnahen Moore -
Erhaltung von Grünland, insbesondere von extensiv genutzten Wiesen
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen in Niederungswiesenkomplexen
-
Erhaltung der Seggenriede -
Erhaltung von nassen Bodenverhältnissen mit weichem, stocherfähigem Untergrund
-
Erhaltung von hohen Grundwasserständen -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen und Drahtzäune
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)

Krickente (Anas crecca) -

Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
-
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
-
Erhaltung der vegetationsreichen Moorseen -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.- 31.8.) sowie der Mauser (1.7.- 30.9.)

Raubwürger (Lanius excubitor) -

Erhaltung von magerem Grünland -
Erhaltung der Moore mit Büschen und Bruchwaldinseln
-
Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
-
Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
-
Erhaltung von unzerschnittenen Landschaften, insbesondere ohne befestigte Wege und Straßen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Großinsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.7.)

Rohrweihe (Circus aeruginosus) -

Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
-
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
-
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)

Rotmilan (Milvus milvus) -

Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
-
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-31.8.)

Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus) -

Erhaltung der Gewässer mit ausgedehnten Verlandungszonen
-
Erhaltung der Großseggenriede sowie nassen aber nicht großflächig überfluteten lockeren Röhrichte mit ausgeprägter Krautschicht und einzelnen Büschen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Verlandungszonen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.7.)

Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola) -

Erhaltung der Heiden und Moore -
Erhaltung der Ried- und Streuwiesen -
Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen, Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
-
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen

Schwarzmilan (Milvus migrans) -

Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
-
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
-
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)

Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana) -

Erhaltung der Verlandungszonen mit niedrig überfluteter abwechslungsreicher krautiger Vegetation wie in Übergangszonen zwischen Röhrichten und Großseggenrieden, im Uferbereich von ausgedehnten Schilfbeständen und in überschwemmten Feuchtwiesen
-
Erhaltung einer flachen Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.)
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie staunasse Torfstiche und Entwässerungsgräben mit Schilfstreifen, Seggenbülten und einer lockeren Krautschicht
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit

Wachtelkönig (Crex crex) -

Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen
-
Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen
-
Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken
-
Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.)
-
Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)

Wasserralle (Rallus aquaticus) -

Erhaltung der stehenden Gewässer mit Flachwasserzonen
-
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
-
Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
-
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)

Weißstorch (Ciconia ciconia) -

Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
-
Erhaltung der Niedermoore, Kleingewässer, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
-
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
-
Erhaltung von hohen Grundwasserständen -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
-
Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern

Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel

Rallen (Tüpfelsumpfhuhn, Wasserralle) -

Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Seen und Moore
-
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
-
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
-
Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
-
Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Reiher (Rohrdommel, Silberreiher) und Storchenvögel (Weißstorch) -

Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Seen und Moore
-
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
-
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
-
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
-
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland und Mooren mit hohen Grundwasserständen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Watvögel (Bekassine) -

Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Seen und Moore
-
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
-
Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke
-
Erhaltung der naturnahen Dynamik an Fließgewässern, die zur Ausbildung von Kies-, Sand- und Schlammbänken bzw. -inseln führt
-
Erhaltung von, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
-
Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand sowie Wässerwiesen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Ufer- und Flachwasserbereichen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Seeschwalben (Flussseeschwalbe) -

Erhaltung der Stillgewässer mit Flachwasserzonen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit kleinen Fischen, Insekten und kleineren Krebstieren
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs-(nur Sturmmöwe) und Nahrungsgebiete

Kornweihe (Circus cyaneus) und Merlin (Falco columbarius) -

Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
-
Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze

Wiesenschafstelze (Motacilla flava) -

Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grünlandgebieten, insbesondere der Ried- und Streuwiesen
-
Erhaltung der ausgedehnten Verlandungszonen mit Röhrichten
19.

Felsenberg (Gebietsnummer DE 6618-402)

Größe: 6 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Karlsruhe

Stadt-/Landkreis(e):

Rhein-Neckar-Kreis

Städte und Gemeinden:

Neckargemünd

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Wanderfalke (Falco peregrinus) -

Erhaltung von offenen Felswänden des Steinbruchs mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
-
Erhaltung des Lebensraums ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen
-
Erhaltung als störungsfreie oder zumindest störungsarme Fortpflanzungsstätte während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
20.

Gottswald (Gebietsnummer DE 7513-442)

Größe: 2208 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Freiburg

Stadt-/Landkreis(e):

Ortenaukreis

Städte und Gemeinden:

Kehl, Offenburg, Schutterwald, Willstätt

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Baumfalke (Falco subbuteo) -

Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)

Grauspecht (Picus canus) -

Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
-
Erhaltung von Auenwäldern -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
-
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Hohltaube (Columba oenas) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen

Mittelspecht (Dendrocopos medius) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
-
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
-
Erhaltung von stehendem Totholz -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen

Schwarzmilan (Milvus migrans) -

Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
-
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
-
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)

Schwarzspecht (Dryocopus martius) -

Erhaltung von ausgedehnten Wäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Totholz -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Wespenbussard (Pernis apivorus) -

Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
-
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-31.8.)
21.

Grienwiesen und Wernauer Baggerseen (Gebietsnummer DE 7322-401)

Größe: 69 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Stuttgart

Stadt-/Landkreis(e):

Esslingen

Städte und Gemeinden:

Köngen, Unterensingen, Wendlingen am Neckar, Wernau (Neckar)

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Beutelmeise (Remiz pendulinus) -

Erhaltung von Flussauen -
Erhaltung der Sümpfe mit ihren Wäldern -
Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit Röhrichten, Gebüschen und Silberweidenbeständen oder anderen Bäumen mit herabhängenden Zweigen
-
Erhaltung von ausgeprägten Krautschichten und typischen Kletterpflanzen der Gewässer begleitenden Gehölze wie Hopfen und Waldrebe
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.- 31.7.)

Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus) -

Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
-
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5. - 31.8.)

Eisvogel (Alcedo atthis) -

Erhaltung der naturnahen Gewässer -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
-
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
-
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Grauspecht (Picus canus) -

Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
-
Erhaltung von Auenwäldern -
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
-
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Kiebitz (Vanellus vanellus) -

Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
-
Erhaltung von Viehweiden -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
-
Erhaltung von Grünlandbrachen -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Wiesen
-
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)

Kleines Sumpfhuhn (Porzana parva) -

Erhaltung der ungenutzten wasserständigen Schilfröhrichte und Großseggenriede mit wasserseitigen Knickschicht-Bereichen
-
Erhaltung einer Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fortpflanzungszeit (1.4.-15.9.)
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit

Knäkente (Anas querquedula) -

Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer und von Wasser führenden Gräben
-
Erhaltung der zur Brutzeit überschwemmten Wiesenbereiche und Sümpfe
-
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.6.-15.9.)

Krickente (Anas crecca) -

Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
-
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.- 31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.)

Mittelspecht Dendrocopos medius) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
-
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
-
Erhaltung von stehendem Totholz -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen

Neuntöter (Lanius collurio) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten
-
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
-
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Grünlandbrachen
-
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten

Wasserralle (Rallus aquaticus) -

Erhaltung der stehenden Gewässer mit Flachwasserzonen
-
Erhaltung der schilfbewachsenen Wassergräben -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)

Wendehals (Jynx torquilla) -

Erhaltung der Magerrasen und Grünlandbrachen -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen

Zwergdommel (Ixobrychus minutus) -

Erhaltung der flachen Verlandungszonen an natürlichen und künstlichen Stillgewässern und langsam fließenden Gewässern
-
Erhaltung der reich strukturierten Röhrichte und Großseggenriede sowie Schilfreinbestände, die auch einzelne Gebüsche enthalten können
-
Erhaltung der während der gesamten Fortpflanzungszeit (1.5.-15.9.) wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen
-
Erhaltung von langen Röhricht -Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Wasserinsekten und kleineren Amphibien
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit

Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) -

Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer
-
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel

Rallen (Tüpfelsumpfhuhn) -

Erhaltung der Feuchtgebiete -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
-
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
-
Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
-
Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Reiher (Nachtreiher, Rohrdommel) -

Erhaltung der Feuchtgebiete -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
-
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
-
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
-
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen mit Grünland
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Kormoran (Phalacrocorax carbo) -

Erhaltung der fischreichen Gewässer -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Beutelmeise (Remiz pendulinus) -

Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit ausgedehnten Röhrichten und Gebüschen
-
Erhaltung der ausgedehnten Landröhrichte 22.

Hardtwald nördlich von Karlsruhe (Gebietsnummer DE 6916-441)

Größe: 4742 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Karlsruhe

Stadt-/Landkreis(e):

Karlsruhe

Städte und Gemeinden:

Dettenheim, Eggenstein-Leopoldshafen, Graben-Neudorf, Karlsruhe, Linkenheim-Hochstetten, Stutensee

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Baumfalke (Falco subbuteo) -

Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)

Beutelmeise (Remiz pendulinus) -

Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit Röhrichten, Gebüschen und Silberweidenbeständen oder anderen Bäumen mit herabhängenden Zweigen
-
Erhaltung von ausgeprägten Krautschichten und typischen Kletterpflanzen der Auenwälder wie Hopfen und Waldrebe
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.- 31.7.)

Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus) -

Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
-
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)

Eisvogel (Alcedo atthis) -

Erhaltung der Gewässer -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
-
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
-
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Flussseeschwalbe (Sterna hirundo) -

Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit offenen Kiesinseln
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 30.9.)

Grauspecht (Picus canus) -

Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
-
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
-
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Heidelerche (Lullula arborea) -

Erhaltung von größeren Waldlichtungen -
Erhaltung von trockenen, sonnigen, vegetationsarmen bzw. -freien Stellen
-
Erhaltung einer lückigen und lichten Vegetationsstruktur mit vereinzelten Büschen und Bäumen
-
Erhaltung von Rand- und Saumstrukturen -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand- und Kiesgruben mit flächigen Rohbodenstandorten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten im Sommerhalbjahr
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)

Hohltaube (Columba oenas) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen

Mittelspecht (Dendrocopos medius) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
-
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
-
Erhaltung von stehendem Totholz -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen

Neuntöter (Lanius collurio) -

Erhaltung von lichten Waldbeständen und größeren Lichtungen
-
Erhaltung von Graswegen, Ruderal- und Staudenfluren
-
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten

Raubwürger (Lanius excubitor) -

Erhaltung von lichten Waldbeständen und größeren Lichtungen
-
Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
-
Erhaltung von unzerschnittenen Landschaften, insbesondere ohne befestigte Wege und Straßen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Großinsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.7.)

Rohrweihe (Circus aeruginosus) -

Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
-
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)

Rotmilan (Milvus milvus) -

Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
-
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)

Schwarzspecht (Dryocopus martius) -

Erhaltung von ausgedehnten Wäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Totholz -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Tafelente (Aythya ferina) -

Erhaltung der stehenden Gewässer mit reicher Ufervegetation und großen freien Wasserflächen
-
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggen- oder Binsenbeständen
-
Erhaltung der offenen Flachwasserzonen -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.10.) sowie der Mauser (1.7.-15.9.)

Wasserralle (Rallus aquaticus) -

Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
-
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
-
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)

Wendehals (Jynx torquilla) -

Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten
-
Erhaltung von mageren Mähwiesen -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen

Wiedehopf (Upupa epops) -

Erhaltung der Mager- und Trockenrasen -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen in bis zu 10 m Höhe sowie der Nisthilfen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten wie Maulwurfs- und Feldgrillen sowie großen Käfern
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.8.)

Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus) -

Erhaltung von lichten Waldbeständen vor allem auf sandigen Standorten
-
Erhaltung von größeren offenen Bereichen wie Lichtungen, Pionierwaldstadien und Schneisen im Wald
-
Erhaltung von breiten Wegsäumen im Wald -
Erhaltung von Rohbodenflächen und Flächen mit niedrigem Bewuchs
-
Erhaltung von einzelnen freistehenden Kiefern innerhalb der offenen Bereiche im Wald
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit nachtaktiven Fluginsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-31.8.)
23.

Heiden und Wälder Tauberland (Gebietsnummer DE 6323-441)

Größe: 1117 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Karlsruhe, Stuttgart

Stadt-/Landkreis(e):

Main-Tauber-Kreis, Neckar-Odenwald-Kreis

Städte und Gemeinden:

Hardheim, Königheim, Külsheim, Tauberbischofsheim, Werbach

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Baumfalke (Falco subbuteo) -

Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
-
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)

Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
-
Erhaltung von lichten Laubwäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten

Heidelerche (Lullula arborea) -

Erhaltung der großflächigen Mager- und Trockenrasen sowie Heiden
-
Erhaltung von größeren Waldlichtungen -
Erhaltung von trockenen, sonnigen, vegetationsarmen bzw. -freien Stellen
-
Erhaltung einer lückigen und lichten Vegetationsstruktur mit vereinzelten Büschen und Bäumen
-
Erhaltung von Rand- und Saumstrukturen sowie Brachland
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand- und Kiesgruben mit flächigen Rohbodenstandorten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten im Sommerhalbjahr
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)

Mittelspecht (Dendrocopos medius) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
-
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
-
Erhaltung von stehendem Totholz -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen

Neuntöter (Lanius collurio) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland-, Heide- und Weinbaugebieten
-
Erhaltung von lichten Waldbeständen und größeren Lichtungen
-
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
-
Erhaltung von großflächigen Mager- und Trockenrasen
-
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
-
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten

Uhu (Bubo bubo) -

Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
-
Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung von offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten

Wachtel (Coturnix coturnix) -

Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
-
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
-
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden, Steinfelder, Magerrasen-Flecken und Steinriegel
-
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
-
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten

Wanderfalke (Falco peregrinus) -

Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)

Wendehals (Jynx torquilla) -

Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
-
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
-
Erhaltung der Magerrasen, Heiden und Steinriegel-Hecken-Gebiete
-
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen

Wespenbussard (Pernis apivorus) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
-
Erhaltung von Feldgehölzen -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)

Wiedehopf (Upupa epops) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen sowie Wiesen- und Weinbaulandschaften
-
Erhaltung von blütenreichen Böschungen und Ruderalfluren sowie extensiven Viehweiden
-
Erhaltung der Mager- und Trockenrasen -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
-
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
-
Erhaltung von Feldgärten -
Erhaltung von Steinhaufen und Steinriegeln -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen in bis zu 10 m Höhe sowie der Nisthilfen und weiterer Nistgelegenheiten wie Höhlungen in Mauern, Hütten und Holzstapeln
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten wie Maulwurfs- und Feldgrillen sowie großen Käfern
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.8.)

Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus) -

Erhaltung von lichten Waldbeständen vor allem auf sandigen Standorten
-
Erhaltung der großflächigen Mager- und Trockenrasen sowie Heiden
-
Erhaltung von größeren offenen Bereichen wie Lichtungen, Pionierwaldstadien und Schneisen im Wald
-
Erhaltung von breiten Wegsäumen im Wald -
Erhaltung von Rohbodenflächen und Flächen mit niedrigem Bewuchs
-
Erhaltung von einzelnen freistehenden Kiefern innerhalb der offenen Bereiche im Wald
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit nachtaktiven Fluginsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
24.

Hohenloher Ebene östlich von Wallhausen (Gebietsnummer DE 6726-441)

Größe: 539 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Stuttgart

Stadt-/Landkreis(e):

Schwäbisch Hall

Städte und Gemeinden:

Satteldorf, Wallhausen

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Kiebitz (Vanellus vanellus) -

Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
-
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
-
Erhaltung von Viehweiden -
Erhaltung der naturnahen Bachniederungen und Muldenlagen
-
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
-
Erhaltung von Grünlandbrachen -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
-
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
-
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.- 31.8.)

Neuntöter (Lanius collurio) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
-
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
-
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
-
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten

Raubwürger (Lanius excubitor) -

Erhaltung von strukturreichem Offenland in Nachbarschaft zu lichten Waldbeständen mit größeren Lichtungen
-
Erhaltung von Kleinstrukturen wie sumpfige Senken, Tümpel, Einzelbüsche und -bäume, unbefestigte Feldwege
-
Erhaltung von magerem Grünland -
Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
-
Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
-
Erhaltung von unzerschnittenen Landschaften, insbesondere ohne befestigte Wege und Straßen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Großinsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.7.)

Wachtel (Coturnix coturnix) -

Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
-
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden, Steinfelder und Magerrasen-Flecken
-
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
-
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten

Wachtelkönig (Crex crex) -

Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Nasswiesen
-
Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen
-
Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken
-
Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.)
-
Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)

Wiesenschafstelze (Motacilla flava) -

Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grünlandgebieten
-
Erhaltung von extensiven Viehweiden -
Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten
-
Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern -
Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
-
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
-
Erhaltung von Wasser führenden Gräben -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten

Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel

Raubwürger (Lanius excubitor) -

Erhaltung von Landschaften mit Heckenstrukturen und Feldgehölzen
-
Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
-
Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete
25.

Hohentwiel/Hohenkrähen (Gebietsnummer DE 8218-401)

Größe: 150 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Freiburg

Stadt-/Landkreis(e):

Konstanz Städte und Gemeinden: Hilzingen, Mühlhausen-Ehingen, Singen (Hohentwiel)

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli) -

Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, südexponierten, steil abfallenden Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht
-
Erhaltung der Steppenheidegebiete mit spärlichem Baumbestand, wechselnder Strauchschicht und geschlossener Kurzrasendecke
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)

Wanderfalke (Falco peregrinus) -

Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-30.6.)

Zaunammer (Emberiza cirlus) -

Erhaltung von extensiv genutzten Weinbergslagen mit eingestreuten dichten Gebüsch- oder Gehölzgruppen
-
Erhaltung von reich strukturiertem Nutzgartengelände und Streuobstwiesen, bevorzugt in sonnenexponierter Hanglage
-
Erhaltung von einzeln stehenden schlanken, hochgewachsenen Baum- und Buschgestalten
-
Erhaltung von ungenutzten Randstreifen und trockenen Säumen
-
Erhaltung von kleineren, zeitweise brach fallenden Flächen
-
Erhaltung von Bewirtschaftungsweisen, die zu niedrig und lückig bewachsenem Erdboden führen
-
Erhaltung von Stoppelbrachen als Überwinterungsflächen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für die Jungvogelaufzucht

Zippammer (Emberiza cia) -

Erhaltung der sonnenexponierten natürlichen Felsformationen, Block- und Steinschutthalden
-
Erhaltung von Lichtungen und Pionierwaldstadien an süd- bis südwestexponierten Steilhängen
-
Erhaltung von extensiv genutzten strukturreichen steilen Weinberghängen mit besonnten Trockenmauern oder Steinriegeln
-
Erhaltung eines Strukturmosaiks aus vegetationsarmen Flächen, Gebüschen, Säumen, Felsen und Steinschutthalden
-
Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für die Jungvogelaufzucht
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-15.8.)
26.

Höwenegg (Gebietsnummer DE 8018-401)

Größe: 21 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Freiburg

Stadt-/Landkreis(e):

Tuttlingen

Städte und Gemeinden:

Immendingen

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli) -

Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, südexponierten, steil abfallenden Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)

Wanderfalke (Falco peregrinus) -

Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
27.

Jagst mit Seitentälern (Gebietsnummer DE 6624-401)

Größe: 852 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Karlsruhe, Stuttgart

Stadt-/Landkreis(e):

Heilbronn, Hohenlohekreis, Neckar-Odenwald-Kreis, Ostalbkreis, Schwäbisch Hall

Städte und Gemeinden:

Adelsheim, Bad Friedrichshall, Bad Wimpfen, Crailsheim, Dörzbach, Frankenhardt, Gerabronn, Gundelsheim, Ilshofen, Ingelfingen, Jagsthausen, Jagstzell, Kirchberg an der Jagst, Krautheim, Langenburg, Möckmühl, Mulfingen, Neudenau, Offenau, Ravenstein, Roigheim, Satteldorf, Schöntal, Schrozberg, Stimpfach, Widdern

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Eisvogel (Alcedo atthis) -

Erhaltung der naturnahen Gewässer -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
-
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
-
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Grauspecht (Picus canus) -

Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
-
Erhaltung von Auenwäldern -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
-
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Wanderfalke (Falco peregrinus) -

Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern sowie der Brutmöglichkeiten an Brücken
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)

Wasserralle (Rallus aquaticus) -

Erhaltung der stehenden Gewässer wie Altwässer mit Flachwasserzonen
-
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
-
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten und Ufergebüschen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)

Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) -

Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Altarme, Feuchtwiesengräben
-
Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
-
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel

Eisvogel (Alcedo atthis) -

Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer -
Erhaltung der im Winter eisfreien Nahrungsgewässer
-
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
28.

Johanniterwald (Gebietsnummer DE 7712-403)

Größe: 58 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Freiburg

Stadt-/Landkreis(e):

Emmendingen

Städte und Gemeinden:

Kenzingen, Rheinhausen

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Mittelspecht (Dendrocopos medius) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
-
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
-
Erhaltung von stehendem Totholz -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen

Schwarzmilan (Milvus migrans) -

Erhaltung von lichten Waldbeständen -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)

Schwarzspecht (Dryocopus martius) -

Erhaltung von ausgedehnten Wäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Totholz -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
29.

Kaiserstuhl (Gebietsnummer DE 7912-442)

Größe: 7923 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Freiburg

Stadt-/Landkreis(e):

Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen

Städte und Gemeinden:

Bahlingen, Bötzingen, Breisach am Rhein, Eichstetten, Endingen am Kaiserstuhl, Ihringen, Riegel, Sasbach, Vogtsburg im Kaiserstuhl,

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Baumfalke (Falco subbuteo) -

Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
-
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4. - 15.9.)

Bienenfresser (Merops apiaster) -

Erhaltung von blütenreichen Böschungen, Ruderalfluren, Gebüsch- oder Gehölzgruppen, magerem Grünland, Viehweiden und Wiesen in Weinbergslagen
-
Erhaltung von strukturreichen, offenen und wärmebegünstigten Landschaftsteilen
-
Erhaltung von extensiven landwirtschaftlichen Nutzungen in der Umgebung von Brutplätzen
-
Erhaltung der weitgehend vegetationsfreien Brutwände, insbesondere der Lösswände
-
Erhaltung von Sitzwarten wie vereinzelte teils dürre Bäume und Büsche
-
Erhaltung der Gewässer -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Fluginsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-15.9.)

Eisvogel (Alcedo atthis) -

Erhaltung der naturnahen Gewässer -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
-
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
-
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Grauspecht (Picus canus) -

Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
-
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
-
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Heidelerche (Lullula arborea) -

Erhaltung der großflächigen Mager- und Trockenrasen
-
Erhaltung von größeren Waldlichtungen -
Erhaltung von trockenen, sonnigen, vegetationsarmen bzw. -freien Stellen
-
Erhaltung einer lückigen und lichten Vegetationsstruktur mit vereinzelten Büschen und Bäumen
-
Erhaltung von Rand- und Saumstrukturen sowie Brachland
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten im Sommerhalbjahr
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)

Hohltaube (Columba oenas) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen

Mittelspecht (Dendrocopos medius) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
-
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
-
Erhaltung von stehendem Totholz -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen

Neuntöter (Lanius collurio) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland- und Weinbaugebieten
-
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
-
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
-
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten

Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola) -

Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten sowie Weinbaulandschaften
-
Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen sowie Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
-
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen

Schwarzspecht (Dryocopus martius) -

Erhaltung von ausgedehnten Wäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Totholz -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Uhu (Bubo bubo) -

Erhaltung von offenen Felswänden in Steinbrüchen mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
-
Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung von offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten

Wachtel (Coturnix coturnix) -

Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
-
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
-
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken
-
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
-
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten

Wanderfalke (Falco peregrinus) -

Erhaltung von offenen Felswänden in Steinbrüchen mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)

Wendehals (Jynx torquilla) -

Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwaldstreifen im Offenland
-
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
-
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen

Wespenbussard (Pernis apivorus) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
-
Erhaltung von Feldgehölzen -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)

Wiedehopf (Upupa epops) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen sowie Wiesen- und Weinbaulandschaften
-
Erhaltung von blütenreichen Böschungen und Ruderalfluren, extensiven Viehweiden
-
Erhaltung der Mager- und Trockenrasen -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
-
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
-
Erhaltung von Feldgärten -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen in bis zu 10 m Höhe sowie der Nisthilfen und weiterer Nistgelegenheiten wie Höhlungen in Mauern, Hütten und Holzstapeln
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten wie Maulwurfs- und Feldgrillen sowie großen Käfern
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.8.)

Zaunammer (Emberiza cirlus) -

Erhaltung von extensiv genutzten Weinbergslagen mit eingestreuten dichten Gebüsch- oder Gehölzgruppen
-
Erhaltung von reich strukturiertem Nutzgartengelände und Streuobstwiesen, bevorzugt in sonnenexponierter Hanglage
-
Erhaltung von einzeln stehenden schlanken, hochgewachsenen Baum- und Buschgestalten
-
Erhaltung von ungenutzten Randstreifen und trockenen Säumen
-
Erhaltung von kleineren, zeitweise brach fallenden Flächen
-
Erhaltung von Bewirtschaftungsweisen, die zu niedrig und lückig bewachsenem Erdboden führen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten zur Jungenaufzucht
30.

Kälberklamm und Hasenklamm (Gebietsnummer DE 7016-401)

Größe: 21 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Karlsruhe

Stadt-/Landkreis(e):

Karlsruhe

Städte und Gemeinden:

Ettlingen, Karlsruhe, Waldbronn

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Wanderfalke (Falco peregrinus) -

Erhaltung der offenen Felswand des Steinbruchs mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
-
Erhaltung des Lebensraums ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen
-
Erhaltung als störungsfreie oder zumindest störungsarme Fortpflanzungsstätte während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
31.

Kammbach-Niederung (Gebietsnummer DE 7413-441)

Größe: 1835 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Freiburg

Stadt-/Landkreis(e):

Ortenaukreis

Städte und Gemeinden:

Appenweier, Kehl, Oberkirch, Offenburg Rheinau, Willstätt

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Baumfalke (Falco subbuteo) -

Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
-
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)

Bekassine (Gallinago gallinago) -

Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
-
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen -
Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden
-
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben
-
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)

Großer Brachvogel (Numenius arquata) -

Erhaltung von weiträumigen, offenen und unzerschnittenen Kulturlandschaften ohne Sichtbarrieren
-
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen in Niederungswiesenkomplexen
-
Erhaltung von nassen Bodenverhältnissen mit weichem, stocherfähigem Untergrund
-
Erhaltung von hohen Grundwasserständen -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen und Drahtzäune
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2. - 31.8.)

Kiebitz (Vanellus vanellus) -

Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
-
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
-
Erhaltung von Viehweiden -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
-
Erhaltung von Grünlandbrachen -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
-
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
-
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)

Neuntöter (Lanius collurio) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten
-
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
-
Erhaltung der Streuwiesen -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
-
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten

Rohrweihe (Circus aeruginosus) -

Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
-
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
-
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)

Wachtel (Coturnix coturnix) -

Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
-
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
-
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken quellige Flecken, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken
-
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
-
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten

Weißstorch (Ciconia ciconia) -

Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
-
Erhaltung der Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
-
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
-
Erhaltung von hohen Grundwasserständen -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
-
Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern

Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel

Reiher (Silberreiher) und Storchenvögel (Weißstorch) -

Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
-
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
-
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
-
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
-
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland mit hohen Grundwasserständen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Watvögel (Großer Brachvogel) -

Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
-
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
-
Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke
-
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
-
Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, und Nahrungsgebiete

Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus) -

Erhaltung der Stillgewässer mit Flachwasserzonen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Würmern
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Nahrungsgebiete
32.

Kinzig-Schutter-Niederung (Gebietsnummer DE 7513-441)

Größe: 2822 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Freiburg

Stadt-/Landkreis(e):

Ortenaukreis

Städte und Gemeinden:

Friesenheim, Hohberg, Kehl, Neuried, Offenburg, Schutterwald, Willstätt

Gebietsbezogene Erhaltungsziele Grauspecht (Picus canus) -

Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
-
Erhaltung von Auenwäldern -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
-
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Großer Brachvogel (Numenius arquata) -

Erhaltung von weiträumigen, offenen und unzerschnittenen Kulturlandschaften ohne Sichtbarrieren
-
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen -
Erhaltung von Grünland, insbesondere von extensiv genutzten Wiesen
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen in Niederungswiesenkomplexen
-
Erhaltung von nassen Bodenverhältnissen mit weichem, stocherfähigem Untergrund
-
Erhaltung von Wässerwiesen -
Erhaltung von hohen Grundwasserständen -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen und Drahtzäune
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)

Kiebitz (Vanellus vanellus) -

Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
-
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
-
Erhaltung von Viehweiden -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
-
Erhaltung von Grünlandbrachen -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
-
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
-
Erhaltung von Wässerwiesen -
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)

Mittelspecht (Dendrocopos medius) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
-
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
-
Erhaltung von stehendem Totholz -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen

Neuntöter (Lanius collurio) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
-
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
-
Erhaltung der Streuwiesen -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
-
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten

Rohrweihe (Circus aeruginosus) -

Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
-
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
-
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)

Rotmilan (Milvus milvus) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
-
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3. - 31.8.)

Schwarzmilan (Milvus migrans) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
-
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
-
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)

Schwarzspecht (Dryocopus martius) -

Erhaltung von ausgedehnten Wäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Totholz -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Wachtel (Coturnix coturnix) -

Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
-
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
-
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken
-
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
-
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten

Wachtelkönig (Crex crex) -

Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen
-
Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen
-
Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken
-
Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.)
-
Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)

Weißstorch (Ciconia ciconia) -

Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
-
Erhaltung der Tümpel, Teiche, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
-
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
-
Erhaltung von hohen Grundwasserständen -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
-
Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern

Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel

Storchenvögel (Weißstorch) -

Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
-
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
-
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
-
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
-
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland mit hohen Grundwasserständen sowie Wässerwiesen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete

Watvögel (Großer Brachvogel, Kiebitz) -

Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
-
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
-
Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke
-
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
-
Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand sowie Wässerwiesen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Ufer- und Flachwasserbereichen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Kornweihe (Circus cyaneus) -

Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
-
Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
33.

Kocher mit Seitentälern (Gebietsnummer DE 6823-441)

Größe: 888 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Stuttgart

Stadt-/Landkreis(e):

Heilbronn, Hohenlohekreis, Schwäbisch Hall

Städte und Gemeinden:

Braunsbach, Bretzfeld, Bühlertann, Bühlerzell, Fichtenberg, Forchtenberg, Gaildorf, Hardthausen am Kocher, Ilshofen, Ingelfingen, Künzelsau, Kupferzell, Langenbrettach, Michelbach an der Bilz, Neuenstadt am Kocher, Neuenstein, Niedernhall, Oberrot, Obersontheim, Öhringen, Pfedelbach, Rosengarten, Schwäbisch Hall, Untermünkheim, Vellberg, Weißbach, Wolpertshausen, Wüstenrot, Zweiflingen

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Eisvogel (Alcedo atthis) -

Erhaltung der naturnahen Gewässer -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
-
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
-
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Wanderfalke (Falco peregrinus) -

Erhaltung der Brutmöglichkeiten an Brücken -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)

Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel

Eisvogel (Alcedo atthis) -

Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer -
Erhaltung der im Winter eisfreien Nahrungsgewässer
-
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete

Flussuferläufer (Actitis hypoleucos) -

Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete
-
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
-
Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke
-
Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließ- und Stillgewässern, die zur Ausbildung von Kies-, Sand- und Schlammbänken bzw. -inseln führt
-
Erhaltung von Flutmulden und zeitweise überschwemmten Senken
-
Erhaltung von Feuchtgrünland entlang der Gewässer
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungsgebiete
34.

Kochhartgraben und Ammertalhänge (Gebietsnummer DE 7419-401)

Größe: 54 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Tübingen

Stadt-/Landkreis(e):

Tübingen

Städte und Gemeinden:

Ammerbuch, Rottenburg am Neckar

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Wanderfalke (Falco peregrinus) -

Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-30.6.)
35.

Konstanzer Bucht des Bodensees (Gebietsnummer DE 8321-401)

Größe: 311 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Freiburg

Stadt-/Landkreis(e):

Konstanz Städte und Gemeinden: Konstanz

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel

Entenvögel (Gänsesäger, Kolbenente, Moorente, Reiherente, Schellente, Schnatterente, Tafelente), Lappen- und Seetaucher (Eistaucher, Haubentaucher, Prachttaucher, Schwarzhalstaucher, Sterntaucher, Zwergtaucher), Rallen (Blässhuhn) -

Erhaltung der Flachwasserzonen des Bodensees mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
-
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Amphibien für Säger und Taucher, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien für Gründelenten und Rallen, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchenten und Rallen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Seeschwalben (Flussseeschwalbe, Trauerseeschwalbe) -

Erhaltung der Flachwasserzonen -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit kleinen Fischen, Insekten und kleineren Krebstieren
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete

Eisvogel (Alcedo atthis) -

Erhaltung der kleinfischreichen Gewässerbereiche
-
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
36.

Korker Wald (Gebietsnummer DE 7313-442)

Größe: 2827 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Freiburg

Stadt-/Landkreis(e):

Ortenaukreis

Städte und Gemeinden:

Achern, Appenweier, Kehl, Renchen, Rheinau, Willstätt

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Baumfalke (Falco subbuteo) -

Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)

Eisvogel (Alcedo atthis) -

Erhaltung der naturnahen Gewässer -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
-
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
-
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Grauspecht (Picus canus) -

Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
-
Erhaltung von Auenwäldern -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
-
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Hohltaube (Columba oenas) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen

Mittelspecht (Dendrocopos medius) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
-
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
-
Erhaltung von stehendem Totholz -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen

Neuntöter (Lanius collurio) -

Erhaltung von lichten Waldbeständen und größeren Lichtungen
-
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten
-
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
-
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
-
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten

Rotmilan (Milvus milvus) -

Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)

Schwarzmilan (Milvus migrans) -

Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
-
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)

Schwarzspecht (Dryocopus martius) -

Erhaltung von ausgedehnten Wäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Totholz -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Wespenbussard (Pernis apivorus) -

Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
-
Erhaltung von Feldgehölzen -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
37.

Lappen bei Walldürn (Gebietsnummer DE 6422-401)

Größe: 63 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Karlsruhe

Stadt-/Landkreis(e):

Neckar-Odenwald-Kreis

Städte und Gemeinden:

Buchen (Odenwald), Walldürn

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel

Watvögel (Bekassine, Bruchwasserläufer, Goldregenpfeifer, Kampfläufer, Kiebitz) -

Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
-
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
-
Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke
-
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
-
Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand sowie Wässerwiesen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Hohltaube (Columba oenas) -

Erhaltung von artenreichen Wildkrautbeständen, Ackerrandstreifen sowie Grassäumen
38.

Lindenweiher (Gebietsnummer DE 7924-401)

Größe: 46 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Tübingen

Stadt-/Landkreis(e):

Biberach

Städte und Gemeinden:

Hochdorf

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Rohrweihe (Circus aeruginosus) -

Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
-
Erhaltung des aktuellen Wasserstandes im Gebiet -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
-
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)

Wasserralle (Rallus aquaticus) -

Erhaltung des Lindenweihers mit seiner Flachwasserzone
-
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
-
Erhaltung des aktuellen Wasserstandes im Gebiet -
Erhaltung der Riede und Niedermoore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
-
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)

Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) -

Erhaltung des Lindenweihers mit seiner Flachwasserzone und der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Quelltöpfe und Feuchtwiesengräben
-
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Schneidried- oder Rohrglanzgrasbestände
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel

Reiher (Silberreiher) -

Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Niedermoorflächen
-
Erhaltung der Flachwasserzonen des Lindenweihers und an schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
-
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede, Schneidriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
-
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
-
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland und Niedermooren mit hohen Grundwasserständen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
39.

Mindelsee (Gebietsnummer DE 8220-403)

Größe: 409 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Freiburg

Stadt-/Landkreis(e):

Konstanz

Städte und Gemeinden:

Allensbach, Radolfzell am Bodensee

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Bekassine (Gallinago gallinago) -

Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
-
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore
-
Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden
-
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben
-
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)

Beutelmeise (Remiz pendulinus) -

Erhaltung von Flussauen -
Erhaltung der Sümpfe mit ihren Wäldern -
Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit Röhrichten, Gebüschen und Silberweidenbeständen oder anderen Bäumen mit herabhängenden Zweigen
-
Erhaltung von ausgeprägten Krautschichten und typischen Kletterpflanzen der Auenwälder wie Hopfen und Waldrebe
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.- 31.7.)

Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus) -

Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
-
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)

Flussseeschwalbe (Sterna hirundo) -

Erhaltung der naturnahen Flüsse und Seen -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit offenen Kiesinseln
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 30.9.)

Grauspecht (Picus canus) -

Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
-
Erhaltung von Auenwäldern -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
-
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Hohltaube (Columba oenas) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen

Kiebitz (Vanellus vanellus) -

Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
-
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
-
Erhaltung von Viehweiden -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore
-
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
-
Erhaltung von Grünlandbrachen -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
-
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)

Kolbenente (Netta rufina) -

Erhaltung der Flachwasserseen oder -zonen mit Wasserpflanzenvorkommen, insbesondere Armleuchteralgen und Laichkrautgewächse
-
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
-
Aufrechterhaltung eines Wasserregimes ohne starke Wasserstandsschwankungen während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.)
-
Erhaltung einer ausreichenden Wasserqualität für Wasserpflanzenvorkommen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie flache, vegetationsreiche Teiche
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut - und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (1.6.-15.9.)

Moorente (Aythya nyroca) -

Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen
-
Erhaltung der vegetationsreichen Moorseen -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Schwimmpflanzen- und Flachwasserzonen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie flache, vegetationsreiche Tümpel
-
Erhaltung störungsfreier Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.1.-15.10.)

Neuntöter (Lanius collurio) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
-
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
-
Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder
-
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
-
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten

Rohrweihe (Circus aeruginosus) -

Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
-
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
-
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)

Rotmilan (Milvus milvus) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
-
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)

Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola) -

Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesengebieten
-
Erhaltung der Moore -
Erhaltung der Ried- und Streuwiesen -
Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen sowie Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
-
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen

Schwarzspecht (Dryocopus martius) -

Erhaltung von ausgedehnten Wäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Totholz -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Tafelente (Aythya ferina) -

Erhaltung der stehenden oder schwach fließenden Gewässer mit reicher Ufervegetation und großen freien Wasserflächen
-
Erhaltung der Kleingewässer in räumlicher Nähe zu größeren Gewässern
-
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggen- oder Binsenbeständen
-
Erhaltung der offenen Flachwasserzonen -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie vegetationsreiche Teiche und Torfstiche mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.10.) sowie der Mauser (1.7. - 15.9.)

Wachtel (Coturnix coturnix) -

Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
-
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
-
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken
-
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
-
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten

Wachtelkönig (Crex crex) -

Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen
-
Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen
-
Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken
-
Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.)
-
Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)

Wasserralle (Rallus aquaticus) -

Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
-
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
-
Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
-
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Torfstiche und Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)

Weißstorch (Ciconia ciconia) -

Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
-
Erhaltung der Niedermoore, Tümpel, Teiche, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
-
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
-
Erhaltung von hohen Grundwasserständen -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
-
Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern

Wendehals (Jynx torquilla) -

Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
-
Erhaltung der Magerrasen und Hecken -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen

Zwergdommel (Ixobrychus minutus) -

Erhaltung der flachen Verlandungszonen an natürlichen und künstlichen Stillgewässern und langsam fließenden Gewässern
-
Erhaltung der reich strukturierten Röhrichte und Großseggenriede sowie Schilfreinbestände, die auch einzelne Gebüsche enthalten können
-
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
-
Erhaltung einer flachen Überstauung des Röhrichts in den Brutgebieten während der gesamten Fortpflanzungszeit (1.5.-15.9.)
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Torfstiche und Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Wasserinsekten und kleineren Amphibien
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit

Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) -

Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Teiche, flache Seen und Feuchtwiesengräben
-
Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
-
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Torfstiche und Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel

Entenvögel (Gänsesäger, Moorente, Reiherente, Tafelente, Zwergsäger) -

Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
-
Erhaltung der besiedelten Gewässer -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
-
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchenten gewährleistet
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Torfstiche und Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Amphibien für Säger, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchenten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Reiher (Rohrdommel) -

Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
-
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
-
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
-
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
-
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland und Mooren mit hohen Grundwasserständen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Kormoran (Phalacrocorax carbo) -

Erhaltung der fischreichen Gewässer -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Baumfalke (Falco subbuteo) -

Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
-
Erhaltung von extensiv genutzten Feuchtgrünlandkomplexen und der Riedgebiete
-
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
40.

Mittlere Schwäbische Alb (Gebietsnummer DE 7422-441)

Größe: 39597 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Stuttgart, Tübingen

Stadt-/Landkreis(e):

Alb-Donau-Kreis, Esslingen, Göppingen, Reutlingen, Tübingen, Zollernalbkreis

Städte und Gemeinden:

Aichelberg, Bad Ditzenbach, Bad Überkingen, Bad Urach, Beuren, Bissingen an der Teck, Böhmenkirch, Boll, Burladingen, Deggingen, Dettingen an der Erms, Dettingen unter Teck, Donzdorf, Dürnau, Engstingen, Eningen unter Achalm, Erkenbrechtsweiler, Eschenbach, Gammelshausen, Geislingen an der Steige, Gingen an der Fils, Göppingen, Grabenstetten, Gruibingen, Gutsbezirk Münsingen, gemfr. Gebiet, Hechingen, Heiningen, Heroldstatt, Hülben, Kohlberg, Kuchen, Laichingen, Lenningen, Lichtenstein, Metzingen, Mössingen, Mühlhausen im Täle, Münsingen, Neidlingen, Neuffen, Owen, Pfullingen, Reutlingen, Römerstein, Sankt Johann, Schelklingen, Schlat, Sonnenbühl, Süßen, Weilheim an der Teck, Wiesensteig, Zell unter Aichelberg

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Baumfalke (Falco subbuteo) -

Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
-
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)

Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli) -

Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, südexponierten, steil abfallenden
-
Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht
-
Erhaltung der Steppenheidegebiete mit spärlichem Baumbestand, wechselnder Strauchschicht und geschlossener Kurzrasendecke
-
Erhaltung der flachen, feuchten, mit Bergkiefern, Fichten und Birken durchsetzten Hochmoore mit geringer Strauch- und geschlossener Krautschicht
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)

Braunkehlchen (Saxicola rubetra) -

Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen
-
Erhaltung der Großseggenriede, Moore und Heiden -
Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
-
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)

Grauammer (Emberiza calandra) -

Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
-
Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
-
Erhaltung von Gras- und Erdwegen -
Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)

Grauspecht (Picus canus) -

Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
-
Erhaltung von Auenwäldern -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
-
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
-
Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten

Heidelerche (Lullula arborea) -

Erhaltung der großflächigen Mager- und Trockenrasen sowie Heiden
-
Erhaltung von größeren Waldlichtungen -
Erhaltung der Borstgrasrasen mit Heidelbeerfluren, Moorgebiete und Flügelginsterheiden
-
Erhaltung von trockenen, sonnigen, vegetationsarmen bzw. -freien Stellen
-
Erhaltung einer lückigen und lichten Vegetationsstruktur mit vereinzelten Büschen und Bäumen
-
Erhaltung von Rand- und Saumstrukturen sowie Brachland
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand- und Kiesgruben mit flächigen Rohbodenstandorten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten im Sommerhalbjahr
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)

Hohltaube (Columba oenas) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen

Krickente (Anas crecca) -

Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
-
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
-
Erhaltung der vegetationsreichen Moorseen -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.- 31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.)

Mittelspecht (Dendrocopos medius) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
-
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
-
Erhaltung von stehendem Totholz -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen

Neuntöter (Lanius collurio) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland- und Heidegebieten
-
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- und stachelbewehrte Gehölze
-
Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder
-
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
-
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten

Raufußkauz (Aegolius funereus) -

Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern, insbesondere buchenreichen Nadelmischwäldern
-
Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
-
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von stehendem Totholz mit großem Stammdurchmesser
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)

Rotmilan (Milvus milvus) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
-
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)

Schwarzmilan (Milvus migrans) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
-
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
-
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)

Schwarzspecht (Dryocopus martius) -

Erhaltung von ausgedehnten Wäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Totholz -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Sperlingskauz (Glaucidium passerinum) -

Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern
-
Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen -
Erhaltung von stehendem Totholz -
Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Gewässer wie Bäche
-
Erhaltung der Moore

Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe) -

Erhaltung von extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten mit Lesesteinhaufen oder -riegeln
-
Erhaltung von extensiv genutzten Viehweiden -
Erhaltung der Heidegebiete -
Erhaltung von vegetationsfreien oder -armen Flächen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)

Uhu (Bubo bubo) -

Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
-
Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung von offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten

Wachtel (Coturnix coturnix) -

Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
-
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
-
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, Dolinen-Einbrüche, quellige Flecken, Kleinmulden, Steinfelder und Magerrasen-Flecken
-
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
-
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten

Wanderfalke (Falco peregrinus) -

Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-30.6.)

Wendehals (Jynx torquilla) -

Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
-
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
-
Erhaltung der Magerrasen, Heiden und Steinriegel-Hecken-Gebiete
-
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen

Wespenbussard (Pernis apivorus) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
-
Erhaltung von Feldgehölzen -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)

Wiesenschafstelze (Motacilla flava) -

Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grünlandgebieten, insbesondere der Ried- und Streuwiesen
-
Erhaltung von extensiven Viehweiden -
Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten
-
Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern -
Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
-
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
-
Erhaltung von Wasser führenden Gräben -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten und stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten

Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel

Raubwürger (Lanius excubitor) -

Erhaltung von Landschaften mit Heckenstrukturen, lockeren Streuobstwiesen und Feldgehölzen
-
Erhaltung der beweideten Wacholderheiden mit Busch- und Baumgruppen
-
Erhaltung der Moore mit Büschen und Bruchwaldinseln
-
Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
-
Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete
41.

Mittlerer Rammert (Gebietsnummer DE 7519-401)

Größe: 2750 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Tübingen

Stadt-/Landkreis(e):

Tübingen

Städte und Gemeinden:

Dußlingen, Ofterdingen, Rottenburg am Neckar, Tübingen

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Baumfalke (Falco subbuteo) -

Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
-
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)

Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli) -

Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, südexponierten, steil abfallenden Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht
-
Erhaltung der wärmeliebenden Vegetationskomplexe mit spärlichem Baumbestand, wechselnder Strauchschicht und geschlossener Kurzrasendecke
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)

Braunkehlchen (Saxicola rubetra) -

Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen
-
Erhaltung der Großseggenriede und Nasswiesen -
Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
-
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)

Eisvogel (Alcedo atthis) -

Erhaltung der naturnahen Gewässer -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
-
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
-
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Grauspecht (Picus canus) -

Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
-
Erhaltung von Auenwäldern -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
-
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
-
Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten

Haselhuhn (Tetrastes bonasia) -

Erhaltung von strukturreichen mehrschichtigen Wäldern, die junge Stadien der Waldsukzession mit Weich- oder Pionierlaubhölzern aufweisen
-
Erhaltung von Niederwaldsukzession -
Erhaltung von bach- und wegebegleitenden Laubbaumbeständen als wichtiges Element von Biotopverbundachsen
-
Erhaltung von krautreichen Wegrandstrukturen -
Erhaltung von Bestandeslücken mit Bodenvegetation
-
Erhaltung von einzelnen tief beasteten Nadelhölzern und kleineren Nadelholzdickungen
-
Erhaltung von Bodenaufschlüssen zur Aufnahme von Magensteinchen und zum Staubbaden
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Drahtzäune und Windkraftanlagen
-
Erhaltung der genetischen Ausstattung der angestammten Population, die an die hiesigen Lebensbedingungen angepasst ist
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Blütenkätzchen, Laubbaumknospen, Kräutern, Gräsern und Beeren für Altvögel sowie Insekten für Jungvögel
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Zeiten besonderer Empfindlichkeit (15.3.-15.7.) und störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rückzugsräume im Winter

Hohltaube (Columba oenas)

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen

Mittelspecht (Dendrocopos medius) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
-
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
-
Erhaltung von stehendem Totholz -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen

Neuntöter (Lanius collurio) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland-, Heide- und Weinbaugebieten
-
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- und stachelbewehrte Gehölze
-
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
-
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten

Rotkopfwürger (Lanius senator) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
-
Erhaltung von Viehweiden, Hackfruchtfeldern, Gemüsegärten, unbefestigten Feldwegen, Wegrändern und in räumlich und zeitlichem Wechsel geschnittenen Wiesen im Anschluss an Streuobstwiesen
-
Erhaltung von magerem Grünland -
Erhaltung von Totholz -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Großinsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 30.9.)

Rotmilan (Milvus milvus) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
-
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)

Schwarzmilan (Milvus migrans) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
-
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
-
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)

Schwarzspecht (Dryocopus martius) -

Erhaltung von ausgedehnten Wäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Totholz -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Wendehals (Jynx torquilla) -

Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
-
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
-
Erhaltung der Magerrasen- und Hecken-Gebiete -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen

Wespenbussard (Pernis apivorus) -

Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
-
Erhaltung von Feldgehölzen -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)

Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) -

Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher und Feuchtwiesengräben
-
Erhaltung der langsam fließenden Bäche -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
42.

Mittlerer Schwarzwald (Gebietsnummer DE 7915-441)

Größe: 21666 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Freiburg

Stadt-/Landkreis(e):

Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis

Städte und Gemeinden:

Bräunlingen, Donaueschingen, Eisenbach (Hochschwarzwald), Elzach, Friedenweiler, Furtwangen im Schwarzwald, Glottertal, Gutach (Schwarzwaldbahn), Gütenbach, Hardt, Hausach, Hornberg, Hüfingen, Löffingen, Mühlenbach, Sankt Georgen im Schwarzwald, Sankt Märgen, Sankt Peter, Schonach im Schwarzwald, Schönwald im Schwarzwald, Schramberg, Simonswald, Titisee-Neustadt, Triberg im Schwarzwald, Unterkirnach, Villingen-Schwenningen, Vöhrenbach, Waldkirch, Winden im Elztal

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Auerhuhn (Tetrao urogallus) -

Erhaltung von lichten, mehrschichtigen und strukturreichen Nadel- oder Mischwäldern, insbesondere mit Anteilen von Kiefer, Tanne oder Buche sowie einer gut entwickelten beerstrauchreichen Bodenvegetation
-
Erhaltung von Beständen mit Altholzstrukturen -
Erhaltung von randlinienreichen Strukturen in Form von häufigen Wechseln zwischen dichten und lichten Bestandesteilen sowie Bestandeslücken
-
Erhaltung der Moore und anmoorigen Standorte -
Erhaltung der Balzplätze -
Erhaltung von Schlafbäumen -
Erhaltung von gut einsehbaren An- und Abflugplätzen, insbesondere an Hangkanten
-
Erhaltung von Bodenaufschlüssen zur Aufnahme von Magensteinchen und zum Staubbaden
-
Erhaltung von Biotopverbundkorridoren oder Trittsteinhabitaten zwischen besiedelten Waldgebieten
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Drahtzäune und Windkraftanlagen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere Insekten für Jungvögel, Kiefern- und Fichtennadeln im Herbst und Winter, Blatt- und Blütenknospen von Laubbäumen im Frühjahr, Kräuter, Gräser und Beeren im Sommer und Frühherbst
-
Erhaltung der genetischen Ausstattung der angestammten Population, die an die hiesigen Lebensbedingungen angepasst ist
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Zeiten besonderer Empfindlichkeit (1.3.-15.7.) und störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rückzugsräume im Winter

Baumfalke (Falco subbuteo) -

Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
-
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland und Weidfeldstrukturen
-
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)

Dreizehenspecht (Picoides tridactylus) -

Erhaltung von Nadelwäldern bzw. Bergmischwäldern der montanen und hochmontanen Stufe
-
Erhaltung von Bereichen mit natürlicher Walddynamik einschließlich Zerfallsstadien
-
Erhaltung einer nachhaltigen Ausstattung mit Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Holzkäferlarven und -puppen

Grauspecht (Picus canus) -

Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
-
Erhaltung von Auenwäldern -
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Weidfeldkomplexen
-
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln, insbesondere alte Buchen und Eichen
-
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
-
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Haselhuhn (Tetrastes bonasia) -

Erhaltung von strukturreichen mehrschichtigen Wäldern, die junge Stadien der Waldsukzession mit Weich- oder Pionierlaubhölzern aufweisen
-
Erhaltung von Niederwald- und Weidfeldsukzession
-
Erhaltung von bach- und wegebegleitenden Laubbaumbeständen als wichtiges Element von Biotopverbundachsen
-
Erhaltung von krautreichen Wegrandstrukturen -
Erhaltung von Bestandeslücken mit Bodenvegetation
-
Erhaltung von einzelnen tief beasteten Nadelhölzern und kleineren Nadelholzdickungen
-
Erhaltung von Bodenaufschlüssen zur Aufnahme von Magensteinchen und zum Staubbaden
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Drahtzäune und Windkraftanlagen
-
Erhaltung der genetischen Ausstattung der angestammten Population, die an die hiesigen Lebensbedingungen angepasst ist
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Blütenkätzchen, Laubbaumknospen, Kräutern, Gräsern und Beeren für Altvögel sowie Insekten für Jungvögel
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Zeiten besonderer Empfindlichkeit (15.3.-15.7.) und störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rückzugsräume im Winter

Mittelspecht (Picoides medius) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
-
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
-
Erhaltung von stehendem Totholz -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen

Neuntöter (Lanius collurio) -

Erhaltung von lichten Waldbeständen und größeren Lichtungen
-
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünland- und Heidegebieten
-
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
-
Erhaltung von Einzelbäumen, Büschen und Gebüschgruppen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
-
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten

Raufußkauz (Aegolius funereus) -

Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern, insbesondere buchenreichen Nadelmischwäldern
-
Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
-
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von stehendem Totholz mit großem Stammdurchmesser
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)

Ringdrossel (Turdus torquatus) -

Erhaltung von strukturreichen, naturnahen und nadelholzreichen Bergwäldern
-
Erhaltung der Moore, Moorwälder und von Weidfeldern
-
Erhaltung von Mosaiken aus Wald und Offenland bzw. Lichtungen
-
Erhaltung von Flächen mit baumartenreicher Sukzession
-
Erhaltung von extensiv bewirtschaftetem Grünland, insbesondere von kurzrasigen Flächen
-
Erhaltung von Waldinnen- und -außensäumen -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.7.)

Rotmilan (Milvus milvus) -

Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
-
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)

Schwarzspecht (Dryocopus martius) -

Erhaltung von ausgedehnten Wäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Totholz -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Sperlingskauz (Glaucidium passerinum) -

Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern
-
Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen -
Erhaltung von stehendem Totholz -
Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Gewässer wie Bäche und Karseen
-
Erhaltung der Moore

Wanderfalke (Falco peregrinus) -

Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-30.6.)

Wespenbussard (Pernis apivorus) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
-
Erhaltung von Feldgehölzen -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)

Zippammer (Emberiza cia) -

Erhaltung der sonnenexponierten natürlichen Felsformationen, Block- und Steinschutthalden
-
Erhaltung von strukturreichen Weidfeldern -
Erhaltung eines Strukturmosaiks aus vegetationsarmen Flächen, Gebüschen, Säumen, Felsen und Steinschutthalden
-
Erhaltung von Lichtungen und Pionierwaldstadien an süd- bis südwestexponierten Steilhängen
-
Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Steinbruchhalden mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für die Jungvogelaufzucht
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-15.8.)

Zitronenzeisig (Carduelis citrinella) -

Erhaltung von montanen lichten zwergstrauchreichen Waldbeständen
-
Erhaltung von Mosaiken aus Wald und Offenland bzw. Lichtungen
-
Erhaltung von Reut- und Weidfeldern -
Erhaltung der Moore -
Erhaltung der Magerrasen und von Magerweiden und Feuchtwiesen
-
Erhaltung von isolierten Weidgehölzen und Weidfichtensolitären
-
Erhaltung von mageren Wiesengesellschaften in tieferen Lagen als Ausweichplätze bei ungünstigen Witterungslagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
43.

Mooswälder bei Freiburg (Gebietsnummer DE 7912-441)

Größe: 3617 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Freiburg

Stadt-/Landkreis(e):

Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Freiburg im Breisgau

Städte und Gemeinden:

Bötzingen, Freiburg im Breisgau, Gottenheim, March, Schallstadt, Umkirch, Vörstetten

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Baumfalke (Falco subbuteo) -

Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
-
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)

Eisvogel (Alcedo atthis) -

Erhaltung der naturnahen Gewässer -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
-
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
-
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Grauammer (Emberiza calandra) -

Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
-
Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
-
Erhaltung von Gras- und Erdwegen -
Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)

Grauspecht (Picus canus) -

Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
-
Erhaltung von Auenwäldern -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
-
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Hohltaube (Columba oenas) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen

Kiebitz (Vanellus vanellus) -

Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
-
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
-
Erhaltung von Viehweiden -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
-
Erhaltung von Grünlandbrachen -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
-
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
-
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)

Mittelspecht (Dendrocopos medius) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
-
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
-
Erhaltung von stehendem Totholz -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen

Neuntöter (Lanius collurio) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
-
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
-
Erhaltung der Streuwiesen -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
-
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten

Rotmilan (Milvus milvus) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
-
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)

Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola) -

Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten
-
Erhaltung der Ried- und Streuwiesen -
Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen sowie Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
-
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen

Schwarzmilan (Milvus migrans) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
-
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
-
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)

Schwarzspecht (Dryocopus martius) -

Erhaltung von ausgedehnten Wäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Totholz -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Wachtel (Coturnix coturnix) -

Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
-
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
-
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken quellige Flecken, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken
-
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
-
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten

Weißstorch (Ciconia ciconia) -

Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
-
Erhaltung der Tümpel, Teiche, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
-
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
-
Erhaltung von hohen Grundwasserständen -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
-
Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern

Wespenbussard (Pernis apivorus) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
-
Erhaltung von Feldgehölzen -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)

Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) -

Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Feuchtwiesengräben
-
Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
-
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel

Reiher (Rohrdommel) und Storchenvögel

(Weißstorch) -

Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
-
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
-
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
-
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
-
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland mit hohen Grundwasserständen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
44.

Nordschwarzwald (Gebietsnummer DE 7415-441)

Größe: 36045 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Freiburg, Karlsruhe

Stadt-/Landkreis(e):

Baden-Baden, Calw, Freudenstadt, Ortenaukreis, Rastatt, Rottweil

Städte und Gemeinden:

Achern, Alpirsbach, Bad Herrenalb, Bad Peterstal-Griesbach, Bad Rippoldsau-Schapbach, Bad Wildbad im Schwarzwald, Baden-Baden, Baiersbronn, Bühl, Bühlertal, Dobel, Durbach, Enzklösterle, Forbach, Freudenstadt, Gaggenau, Gengenbach, Gernsbach, Lauf, Loffenau, Nordrach, Oberharmersbach, Oberkirch, Oberwolfach, Oppenau, Ottenhöfen im Schwarzwald, Ottersweier, Sasbach, Sasbachwalden, Schenkenzell, Seebach, Seewald, Weisenbach

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Auerhuhn (Tetrao urogallus) -

Erhaltung von lichten, mehrschichtigen und strukturreichen Nadel- oder Mischwäldern, insbesondere mit Anteilen von Kiefer, Tanne oder Buche sowie einer gut entwickelten beerstrauchreichen Bodenvegetation
-
Erhaltung von Beständen mit Altholzstrukturen -
Erhaltung von randlinienreichen Strukturen in Form von häufigen Wechseln zwischen dichten und lichten Bestandesteilen sowie Bestandeslücken
-
Erhaltung der Moore und anmoorigen Standorte -
Erhaltung der Balzplätze -
Erhaltung von Schlafbäumen -
Erhaltung von Bodenaufschlüssen zur Aufnahme von Magensteinchen und zum Staubbaden
-
Erhaltung von Biotopverbundkorridoren oder Trittsteinhabitaten zwischen besiedelten Waldgebieten
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Drahtzäune und Windkraftanlagen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für Jungvögel, Kiefern- und Fichtennadeln im Herbst und Winter, Blatt- und Blütenknospen von Laubbäumen im Frühjahr, Kräutern, Gräsern und Beeren im Sommer und Frühherbst
-
Erhaltung der genetischen Ausstattung der angestammten Population, die an die hiesigen Lebensbedingungen angepasst ist
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Zeiten besonderer Empfindlichkeit (1.3.-15.7.) und störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rückzugsräume im Winter

Baumfalke (Falco subbuteo) -

Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
-
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)

Dreizehenspecht (Picoides tridactylus) -

Erhaltung von Nadelwäldern bzw. Bergmischwäldern der montanen und hochmontanen Stufe
-
Erhaltung von Bereichen mit natürlicher Walddynamik einschließlich Zerfallsstadien
-
Erhaltung einer nachhaltigen Ausstattung mit Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Holzkäferlarven und -puppen

Grauspecht (Picus canus) -

Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
-
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
-
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Haselhuhn (Tetrastes bonasia) -

Erhaltung von strukturreichen mehrschichtigen Wäldern, die junge Stadien der Waldsukzession mit Weich- oder Pionierlaubhölzern aufweisen
-
Erhaltung von Niederwald- und Weidfeldsukzession
-
Erhaltung von bach- und wegebegleitenden Laubbaumbeständen als wichtiges Element von Biotopverbundachsen
-
Erhaltung von krautreichen Wegrandstrukturen -
Erhaltung von Bestandeslücken mit Bodenvegetation
-
Erhaltung von einzelnen tief beasteten Nadelhölzern und kleineren Nadelholzdickungen
-
Erhaltung von Bodenaufschlüssen zur Aufnahme von Magensteinchen und zum Staubbaden
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Drahtzäune und Windkraftanlagen
-
Erhaltung der genetischen Ausstattung der angestammten Population, die an die hiesigen Lebensbedingungen angepasst ist
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Blütenkätzchen, Laubbaumknospen, Kräutern, Gräsern und Beeren für Altvögel sowie Insekten für Jungvögel
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Zeiten besonderer Empfindlichkeit (15.3.-15.7.) und störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rückzugsräume im Winter

Hohltaube (Columba oenas) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen

Neuntöter (Lanius collurio) -

Erhaltung von lichten Waldbeständen und größeren Lichtungen
-
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
-
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
-
Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder
-
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
-
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten

Raufußkauz (Aegolius funereus) -

Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern, insbesondere buchenreichen Nadelmischwäldern
-
Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
-
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von stehendem Totholz mit großem Stammdurchmesser
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)

Ringdrossel (Turdus torquatus) -

Erhaltung von strukturreichen, naturnahen und nadelholzreichen Bergwäldern
-
Erhaltung der Moore, Moorwälder und Heideflächen
-
Erhaltung von Mosaiken aus Wald und Offenland bzw. Lichtungen
-
Erhaltung von Flächen mit baumartenreicher Sukzession
-
Erhaltung von Grinden und anderen kurzrasigen Flächen
-
Erhaltung von Waldinnen- und -außensäumen -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.7.)

Schwarzspecht (Dryocopus martius) -

Erhaltung von ausgedehnten Wäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Totholz -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Sperlingskauz (Glaucidium passerinum) -

Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern in den Mittelgebirgen
-
Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen -
Erhaltung von stehendem Totholz -
Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Gewässer wie Bäche und Karseen
-
Erhaltung der Moore

Wanderfalke (Falco peregrinus) -

Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)

Wespenbussard (Pernis apivorus) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
-
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-31.8.)

Zippammer (Emberiza cia) -

Erhaltung der sonnenexponierten natürlichen Felsformationen, Block- und Steinschutthalden
-
Erhaltung von strukturreichen Weidfeldern -
Erhaltung eines Strukturmosaiks aus vegetationsarmen Flächen, Gebüschen, Säumen, Felsen und Steinschutthalden
-
Erhaltung von Lichtungen und Pionierwaldstadien an süd- bis südwestexponierten Steilhängen
-
Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Steinbruchhalden mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für die Jungvogelaufzucht
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-15.8.)

Zitronenzeisig (Carduelis citrinella) -

Erhaltung von montanen lichten zwergstrauchreichen Waldbeständen, insbesondere Bergkiefernbestände mit Lichtungen
-
Erhaltung der Hochmoore, Missen und Grinden -
Erhaltung der Magerrasen und von Magerweiden und Feuchtwiesen
-
Erhaltung von mageren Wiesengesellschaften und Ruderalflächen in tieferen Lagen als Ausweichplätze bei ungünstigen Witterungslagen
-
Erhaltung von Reut- und Weidfeldern -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
45.

Ostalbtrauf bei Aalen (Gebietsnummer DE 7126-401)

Größe: 561 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Stuttgart

Stadt-/Landkreis(e):

Ostalbkreis

Städte und Gemeinden:

Aalen

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Wanderfalke (Falco peregrinus) -

Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-30.6.)
46.

Pfrunger und Burgweiler Ried (Gebietsnummer DE 8022-401)

Größe: 2826 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Tübingen

Stadt-/Landkreis(e):

Ravensburg, Sigmaringen

Städte und Gemeinden:

Guggenhausen, Königseggwald, Ostrach, Riedhausen, Wilhelmsdorf

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Baumfalke (Falco subbuteo) -

Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
-
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)

Bekassine (Gallinago gallinago) -

Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
-
Erhaltung der naturnahen Bachniederungen und Moore
-
Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden
-
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben
-
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)

Braunkehlchen (Saxicola rubetra) -

Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen
-
Erhaltung der Großseggenriede, Moore und Heiden -
Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
-
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)

Eisvogel (Alcedo atthis) -

Erhaltung der naturnahen Gewässer -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
-
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
-
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Torfstiche mit Gewässern und Steilufern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Flussseeschwalbe (Sterna hirundo) -

Erhaltung der naturnahen Gewässer -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung der vorhandenen Nistgelegenheiten -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 30.9.)

Grauspecht (Picus canus) -

Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
-
Erhaltung von Auenwäldern -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
-
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Krickente (Anas crecca) -

Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Torfstichseen, Kleingewässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
-
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
-
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.-31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.)

Neuntöter (Lanius collurio) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
-
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
-
Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder
-
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
-
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten

Raufußkauz (Aegolius funereus) -

Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern, insbesondere buchenreichen Nadelmischwäldern
-
Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
-
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von stehendem Totholz mit großem Stammdurchmesser
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)

Rohrweihe (Circus aeruginosus) -

Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
-
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
-
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Torfstiche mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)

Rotmilan (Milvus milvus) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
-
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)

Schlagschwirl (Locustella fluviatilis) -

Erhaltung der Niedermoore, Fließ- und Stillgewässer begleitenden dichten Ufervegetation und von Feuchtgebieten mit Sukzessions- und Bewaldungsstadien
-
Erhaltung von lichten Auenwäldern -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Torfstiche mit vorgenannten Lebensstätten

Schwarzmilan (Milvus migrans) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
-
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
-
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)

Schwarzspecht (Dryocopus martius) -

Erhaltung von ausgedehnten Wäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Totholz -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana) -

Erhaltung der Verlandungszonen mit niedrig überfluteter abwechslungsreicher krautiger Vegetation wie in Übergangszonen zwischen Röhrichten und Großseggenrieden, im Uferbereich von ausgedehnten Schilfbeständen und in überschwemmten Feuchtwiesen
-
Erhaltung einer flachen Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.)
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie staunasse Torfstiche und Entwässerungsgräben mit Schilfstreifen, Seggenbülten und einer lockeren Krautschicht
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit

Wasserralle (Rallus aquaticus) -

Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
-
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
-
Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
-
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Torfstiche mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)

Weißstorch (Ciconia ciconia) -

Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
-
Erhaltung der Niedermoore, Tümpel, Teiche, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
-
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
-
Erhaltung von hohen Grundwasserständen -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern

Wespenbussard (Pernis apivorus) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
-
Erhaltung von Feldgehölzen -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-31.8.)

Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) -

Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Feuchtwiesengräben
-
Erhaltung der langsam fließenden Bäche und Wiesengräben
-
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Torfstiche mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel

Kornweihe (Circus cyaneus) -

Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
-
Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze

Raubwürger (Lanius excubitor) -

Erhaltung von Landschaften mit Heckenstrukturen, lockeren Streuobstwiesen und Feldgehölzen
-
Erhaltung der Moore mit Büschen und Bruchwaldinseln
-
Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
-
Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete
47.

Pleidelsheimer Wiesental mit Altneckar (Gebietsnummer DE 7021-401)

Größe: 42 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Stuttgart

Stadt-/Landkreis(e):

Ludwigsburg

Städte und Gemeinden:

Freiberg am Neckar, Ingersheim, Pleidelsheim

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Eisvogel (Alcedo atthis) -

Erhaltung der naturnahen Gewässer -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
-
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
-
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Grauspecht (Picus canus) -

Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
-
Erhaltung von Auenwäldern -
Erhaltung von mageren Mähwiesen -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
-
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis) -

Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten

Nachtreiher (Nycticorax nycticorax) -

Erhaltung einer dichten Ufervegetation und zur Nestanlage geeigneter Baumbestände
-
Erhaltung der bestehenden Graureiherkolonien -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Amphibien, Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Kleinsäugern
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-15.9.)

Neuntöter (Lanius collurio) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten
-
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
-
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten

Schwarzmilan (Milvus migrans) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
-
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
-
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)

Wendehals (Jynx torquilla) -

Erhaltung von aufgelockerten Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
-
Erhaltung von mageren Mähwiesen sowie Feldgehölzen
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen

Wiesenschafstelze (Motacilla flava) -

Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten
-
Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern -
Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
-
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten

Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel

Kormoran (Phalacrocorax carbo) -

Erhaltung der fischreichen Gewässer -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Krickente (Anas crecca) -

Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
-
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
-
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
-
Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wasserpflanzen und Pflanzensämereien
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
48.

Renchniederung (Gebietsnummer DE 7313-441)

Größe: 1856 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Freiburg

Stadt-/Landkreis(e):

Ortenaukreis

Städte und Gemeinden:

Achern, Appenweier, Kehl, Oberkirch, Renchen, Rheinau

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Bekassine (Gallinago gallinago) -

Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
-
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen -
Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden
-
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben
-
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)

Eisvogel (Alcedo atthis) -

Erhaltung der naturnahen Gewässer -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
-
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
-
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Grauammer (Emberiza calandra) -

Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
-
Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
-
Erhaltung von Gras- und Erdwegen -
Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)

Großer Brachvogel (Numenius arquata) -

Erhaltung von weiträumigen, offenen und unzerschnittenen Kulturlandschaften ohne Sichtbarrieren
-
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen -
Erhaltung von Grünland, insbesondere von extensiv genutzten Wiesen
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen in Niederungswiesenkomplexen mit zeitlich differenzierter Nutzung
-
Erhaltung der Seggenriede -
Erhaltung von nassen Bodenverhältnissen mit weichem, stocherfähigem Untergrund
-
Erhaltung von hohen Grundwasserständen -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen und Drahtzäune
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)

Kiebitz (Vanellus vanellus) -

Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
-
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
-
Erhaltung von Viehweiden -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
-
Erhaltung von Grünlandbrachen -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
-
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
-
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)

Neuntöter (Lanius collurio) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
-
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
-
Erhaltung der Streuwiesen -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
-
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten

Rohrweihe (Circus aeruginosus) -

Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
-
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
-
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)

Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola) -

Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten
-
Erhaltung der Ried- und Streuwiesen -
Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen sowie Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
-
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen

Wachtel (Coturnix coturnix) -

Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
-
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
-
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken quellige Flecken, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken
-
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
-
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten

Weißstorch (Ciconia ciconia) -

Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
-
Erhaltung der Niedermoore, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
-
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
-
Erhaltung von hohen Grundwasserständen -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
-
Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern

Wiesenschafstelze (Motacilla flava) -

Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grünlandgebieten, insbesondere der Ried- und Streuwiesen
-
Erhaltung von extensiven Viehweiden -
Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten
-
Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern -
Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
-
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
-
Erhaltung von Wasser führenden Gräben -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten

Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel

Reiher (Silberreiher) und Storchenvögel (Weißstorch) -

Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
-
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
-
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
-
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
-
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland mit hohen Grundwasserständen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Watvögel (Bekassine, Großer Brachvogel, Kiebitz) -

Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
-
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
-
Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke
-
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
-
Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Ufer- und Flachwasserbereichen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Kornweihe (Circus cyaneus) -

Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
-
Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
-
Erhaltung von extensiv genutzten Feuchtgrünlandkomplexen und der Riedgebiete
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze

Raubwürger (Lanius excubitor) -

Erhaltung von Landschaften mit Heckenstrukturen, lockeren Streuobstwiesen und Feldgehölzen
-
Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
-
Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete

Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus) -

Erhaltung der Stillgewässer mit Flachwasserzonen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Würmern
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Nahrungsgebiete
49.

Rheinniederung Altlußheim - Mannheim (Gebietsnummer DE 6616-441)

Größe: 4452 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Karlsruhe

Stadt-/Landkreis(e):

Mannheim, Rhein-Neckar-Kreis

Städte und Gemeinden:

Altlußheim, Brühl, Edingen-Neckarhausen, Hockenheim, Ketsch, Mannheim, Schwetzingen

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Baumfalke (Falco subbuteo) -

Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
-
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)

Beutelmeise (Remiz pendulinus) -

Erhaltung von Flussauen -
Erhaltung der Sümpfe mit ihren Wäldern -
Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit Röhrichten, Gebüschen und Silberweidenbeständen oder anderen Bäumen mit herabhängenden Zweigen
-
Erhaltung von ausgeprägten Krautschichten und typischen Kletterpflanzen der Auenwälder wie Hopfen und Waldrebe
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand-, Lehm- und Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.- 31.7.)

Blaukehlchen (Luscinia svecica) -

Erhaltung der Verlandungszonen, Schilfröhrichte und feuchten lockeren Weidengebüsche
-
Erhaltung der Fließgewässer und ihrer Auen -
Erhaltung von reich strukturierten Grabenrändern, Dämmen und Böschungen
-
Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand-, Lehm- und Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und deren Larven
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.)

Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus) -

der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
-
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)

Eisvogel (Alcedo atthis) -

Erhaltung der naturnahen Gewässer -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
-
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
-
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand-, Lehm- und Kiesgruben mit Gewässern und Steilufern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Grauammer (Emberiza calandra) -

Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
-
Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
-
Erhaltung von Gras- und Erdwegen -
Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)

Grauspecht (Picus canus) -

Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
-
Erhaltung von Auenwäldern -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
-
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Hohltaube (Columba oenas) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen

Kiebitz (Vanellus vanellus) -

Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
-
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
-
Erhaltung von Viehweiden -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
-
Erhaltung von Grünlandbrachen -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
-
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
-
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)

Mittelspecht (Dendrocopos medius) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
-
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
-
Erhaltung von stehendem Totholz -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen

Neuntöter (Lanius collurio) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
-
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
-
Erhaltung der Streuwiesen -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
-
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten

Rohrweihe (Circus aeruginosus) -

Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
-
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
-
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)

Rotmilan (Milvus milvus) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
-
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-31.8.)

Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola) -

Erhaltung von trockenen, extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten
-
Erhaltung der Ried- und Streuwiesen -
Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen, Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
-
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen

Schwarzmilan (Milvus migrans) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
-
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
-
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)

Schwarzspecht (Dryocopus martius) -

Erhaltung von ausgedehnten Wäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Totholz -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Wachtel (Coturnix coturnix) -

Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
-
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
-
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken
-
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
-
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten

Wasserralle (Rallus aquaticus) -

Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
-
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
-
Erhaltung der Riede mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
-
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)

Weißstorch (Ciconia ciconia) -

Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
-
Erhaltung der Niedermoore, Tümpel, Teiche, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
-
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
-
Erhaltung von hohen Grundwasserständen -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
-
Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern

Wespenbussard (Pernis apivorus) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
-
Erhaltung von Feldgehölzen -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)

Wiesenschafstelze (Motacilla flava) -

Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grünlandgebieten, insbesondere der Ried- und Streuwiesen
-
Erhaltung von extensiven Viehweiden -
Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten
-
Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern -
Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
-
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
-
Erhaltung von Wasser führenden Gräben -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten

Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) -

Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben
-
Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
-
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel

Entenvögel (Blässgans, Saatgans) und Rallen (Tüpfelsumpfhuhn) -

Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
-
Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließgewässer
-
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
-
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
-
Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für die Rallen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Watvögel (Kiebitz) -

Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
-
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
-
Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke
-
Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließ- und Stillgewässern, die zur Ausbildung von Kies-, Sand- und Schlammbänken bzw. -inseln führt
-
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
-
Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten und Klärteiche mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Ufer- und Flachwasserbereichen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern und Sämereien
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Eisvogel (Alcedo atthis) -

Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer -
Erhaltung der Gießen und anderer im Winter eisfreier Nahrungsgewässer
-
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete

Kornweihe (Circus cyaneus) -

Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
-
Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze

Schwarzmilan (Milvus migrans) -

Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
-
Erhaltung einer vielfältig strukturierten Agrarlandschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
50.

Rheinniederung Breisach - Sasbach mit Limberg (Gebietsnummer DE 7911-401)

Größe: 1116 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Freiburg

Stadt-/Landkreis(e):

Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen

Städte und Gemeinden:

Breisach am Rhein, Sasbach, Vogtsburg im Kaiserstuhl

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Eisvogel (Alcedo atthis) -

Erhaltung der naturnahen Gewässer -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
-
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
-
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Grauspecht (Picus canus) -

Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
-
Erhaltung von Auenwäldern -
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
-
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Mittelspecht (Dendrocopos medius) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
-
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
-
Erhaltung von stehendem Totholz -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen

Schwarzmilan (Milvus migrans) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
-
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
-
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)

Wasserralle (Rallus aquaticus) -

Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
-
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
-
Erhaltung der Riede und Sümpfe mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
-
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)

Wespenbussard (Pernis apivorus) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
-
Erhaltung von Feldgehölzen -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-31.8.)

Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) -

Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben
-
Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
-
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel

Entenvögel (Gänsesäger, Krickente, Reiherente, Schnatterente, Stockente, Tafelente) -

Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
-
Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließgewässer
-
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
-
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
-
Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen insbesondere für die Krickente
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchenten und Sägern gewährleistet
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Amphibien für Säger, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien für Gründelenten, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchenten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Reiher (Rohrdommel, Silberreiher) -

Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
-
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
-
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
-
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Eisvogel (Alcedo atthis) -

Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer -
Erhaltung der Gießen und anderer im Winter eisfreier Nahrungsgewässer
-
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete

Kormoran (Phalacrocorax carbo) -

Erhaltung der fischreichen Gewässer -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
51.

Rheinniederung Elchesheim - Karlsruhe (Gebietsnummer DE 7015-441)

Größe: 2165 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Karlsruhe

Stadt-/Landkreis(e):

Karlsruhe, Rastatt

Städte und Gemeinden:

Au am Rhein, Elchesheim-Illingen, Karlsruhe, Rheinstetten

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Baumfalke (Falco subbuteo) -

Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
-
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)

Blaukehlchen (Luscinia svecica) -

Erhaltung der Verlandungszonen, Schilfröhrichte und feuchten lockeren Weidengebüsche
-
Erhaltung der Fließgewässer und ihrer Auen -
Erhaltung von reich strukturierten Grabenrändern, Dämmen und Böschungen
-
Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand-, Lehm- und Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und deren Larven
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.)

Eisvogel (Alcedo atthis) -

Erhaltung der naturnahen Gewässer -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
-
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
-
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Flussseeschwalbe (Sterna hirundo) -

Erhaltung der naturnahen Flüsse und Seen mit Schotter- und Kiesbänken oder Schwemmsandinseln
-
Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließgewässern, die zur Ausbildung und Umlagerung von Kiesinseln und -ufern führt
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit offenen Kiesinseln
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 30.9.)

Flussuferläufer (Actitis hypoleucos) -

Erhaltung der naturnahen Flüsse und Seen mit Schotter- und Kiesbänken oder Schwemmsandinseln
-
Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließgewässern, die zur Ausbildung und Umlagerung von Kiesinseln und -ufern führt
-
Erhaltung von Pionier- und frühen Sukzessionsstadien an Uferabschnitten oder auf Kiesbänken des Rheins oder rheinnaher Baggerseen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Kiesflächen und Flachwasserbereichen
-
Erhaltung störungsfreier Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.7.)

Grauspecht (Picus canus) -

Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
-
Erhaltung von Auenwäldern -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
-
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Mittelspecht (Dendrocopos medius) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
-
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
-
Erhaltung von stehendem Totholz -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen

Neuntöter (Lanius collurio) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
-
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
-
Erhaltung der Streuwiesen -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
-
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten

Rohrweihe (Circus aeruginosus) -

Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
-
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
-
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)

Schwarzmilan (Milvus migrans) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
-
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
-
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)

Schwarzspecht (Dryocopus martius) -

Erhaltung von ausgedehnten Wäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Totholz -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Wasserralle (Rallus aquaticus) -

Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
-
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
-
Erhaltung der Riede mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
-
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)

Weißstorch (Ciconia ciconia) -

Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
-
Erhaltung der Tümpel, Teiche, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
-
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
-
Erhaltung von hohen Grundwasserständen -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
-
Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern

Wendehals (Jynx torquilla) -

Erhaltung von aufgelockerten Laub- und Mischwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
-
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
-
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen

Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) -

Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben
-
Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
-
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel

Entenvögel (Krickente Anas crecca) -

Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
-
Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließgewässer
-
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
-
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
-
Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
-
Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wasserpflanzen und Pflanzensämereien
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Eisvogel (Alcedo atthis) -

Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer -
Erhaltung der Gießen und anderer im Winter eisfreier Nahrungsgewässer
-
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete

Kormoran (Phalacrocorax carbo) -

Erhaltung der fischreichen Gewässer -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Schwarzmilan (Milvus migrans) -

Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
-
Erhaltung einer vielfältig strukturierten Agrarlandschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze

Weißstorch (Ciconia ciconia) -

Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
-
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
-
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
-
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland und Rieden mit hohen Grundwasserständen sowie Wässerwiesen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
52.

Rheinniederung Haltingen - Neuenburg mit Vorbergzone (Gebietsnummer DE 8211-401)

Größe: 1475 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Freiburg

Stadt-/Landkreis(e):

Breisgau-Hochschwarzwald, Lörrach

Städte und Gemeinden:

Bad Bellingen, Efringen-Kirchen, Neuenburg am Rhein, Schliengen, Weil am Rhein

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Eisvogel (Alcedo atthis) -

Erhaltung der naturnahen Gewässer -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
-
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
-
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Gänsesäger (Mergus merganser) -

Erhaltung der Flüsse und Seen mit klarem Wasser und vegetationsarmem Grund
-
Erhaltung von alten höhlenreichen Baumbeständen entlang der Brutgewässer
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten, auch von künstlichen Nisthilfen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.6.)

Grauspecht (Picus canus) -

Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
-
Erhaltung von Auenwäldern -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
-
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Mittelspecht (Dendrocopos medius) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
-
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
-
Erhaltung von stehendem Totholz -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen

Orpheusspötter (Hippolais polyglotta) -

Erhaltung von frühen und mittleren Sukzessionsstadien an warmen und trockenen Standorten
-
Erhaltung von dichten, nicht zu hohen Gebüschen, einzelnen Bäumen und einer ausgedehnten Krautschicht
-
Erhaltung von Auenwäldern mit Weidengebüschen -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten

Schwarzmilan (Milvus migrans) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
-
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
-
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)

Wanderfalke (Falco peregrinus) -

Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)

Wespenbussard (Pernis apivorus) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
-
Erhaltung von Feldgehölzen -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)

Zaunammer (Emberiza cirlus) -

Erhaltung von extensiv genutzten Weinbergslagen mit eingestreuten dichten Gebüsch- oder Gehölzgruppen
-
Erhaltung von reich strukturiertem Nutzgartengelände und Streuobstwiesen, bevorzugt in sonnenexponierter Hanglage
-
Erhaltung von einzeln stehenden schlanken, hochgewachsenen Baum- und Buschgestalten
-
Erhaltung von ungenutzten Randstreifen und trockenen S äumen
-
Erhaltung von kleineren, zeitweise brach fallenden Flächen
-
Erhaltung von Bewirtschaftungsweisen, die zu niedrig und lückig bewachsenem Erdboden führen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten zur Jungenaufzucht

Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) -

Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben
-
Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
-
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel

Entenvögel (Gänsesäger, Krickente, Reiherente, Schnatterente, Tafelente) -

Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
-
Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließgewässer
-
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
-
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
-
Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen insbesondere für die Krickente
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchenten gewährleistet
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Amphibien für Säger, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien für Gründelenten und Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchenten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Reiher (Silberreiher) -

Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
-
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
-
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
-
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
-
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland mit hohen Grundwasserständen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Eisvogel (Alcedo atthis) -

Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer -
Erhaltung der Gießen und anderer im Winter eisfreier Nahrungsgewässer
-
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete

Kormoran (Phalacrocorax carbo) -

Erhaltung der fischreichen Gewässer -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
53.

Rheinniederung Karlsruhe - Rheinsheim (Gebietsnummer DE 6816-401)

Größe: 5116 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Karlsruhe

Stadt-/Landkreis(e):

Karlsruhe

Städte und Gemeinden:

Dettenheim, Eggenstein-Leopoldshafen, Karlsruhe, Linkenheim-Hochstetten, Philippsburg

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Baumfalke (Falco subbuteo) -

Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
-
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)

Beutelmeise (Remiz pendulinus) -

Erhaltung von Flussauen -
Erhaltung der Sümpfe mit ihren Wäldern -
Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit Röhrichten, Gebüschen und Silberweidenbeständen oder anderen Bäumen mit herabhängenden Zweigen
-
Erhaltung von ausgeprägten Krautschichten und typischen Kletterpflanzen der Auenwälder wie Hopfen und Waldrebe
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.- 31.7.)

Blaukehlchen (Luscinia svecica) -

Erhaltung der Verlandungszonen, Schilfröhrichte und feuchten lockeren Weidengebüsche
-
Erhaltung der Fließgewässer und ihrer Auen -
Erhaltung von reich strukturierten Grabenrändern, Dämmen und Böschungen
-
Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und deren Larven
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.)

Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus) -

Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
-
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)

Eisvogel (Alcedo atthis) -

Erhaltung der naturnahen Gewässer -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
-
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
-
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Grauammer (Emberiza calandra) -

Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
-
Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
-
Erhaltung von Gras- und Erdwegen -
Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)

Grauspecht (Picus canus) -

Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
-
Erhaltung von Auenwäldern -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
-
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Kiebitz (Vanellus vanellus) -

Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
-
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
-
Erhaltung von Viehweiden -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore
-
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
-
Erhaltung von Grünlandbrachen -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
-
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
-
Erhaltung von Wässerwiesen -
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.- 31.8.)

Krickente (Anas crecca) -

Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
-
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
-
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.-31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.)

Mittelspecht (Dendrocopos medius) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
-
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
-
Erhaltung von stehendem Totholz -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen

Neuntöter (Lanius collurio) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
-
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
-
Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder
-
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
-
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten

Rohrweihe (Circus aeruginosus) -

Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
-
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
-
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)

Schwarzmilan (Milvus migrans) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
-
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
-
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)

Schwarzspecht (Dryocopus martius) -

Erhaltung von ausgedehnten Wäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Totholz -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Wasserralle (Rallus aquaticus) -

Erhaltung der stehenden Gewässer wie Altwässer, Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
-
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
-
Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
-
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)

Weißstorch (Ciconia ciconia) -

Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
-
Erhaltung der Niedermoore, Tümpel, Teiche, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
-
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
-
Erhaltung von hohen Grundwasserständen -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
-
Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern

Wendehals (Jynx torquilla) -

Erhaltung von aufgelockerten Laub- und Mischwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
-
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
-
Erhaltung der Magerrasen, Heiden und Steinriegel-Hecken-Gebiete
-
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen

Wespenbussard (Pernis apivorus) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Laub- und Mischwäldern -
Erhaltung von Feldgehölzen -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)

Wiesenschafstelze (Motacilla flava) -

Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grünlandgebieten, insbesondere der Ried- und Streuwiesen
-
Erhaltung von extensiven Viehweiden -
Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten
-
Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern -
Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
-
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
-
Erhaltung von Wasser führenden Gräben -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten

Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) -

Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben
-
Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
-
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel

Entenvögel (Gänsesäger, Krickente, Reiherente, Schellente, Schnatterente, Stockente, Tafelente, Zwergsäger), Lappentaucher (Haubentaucher, Zwergtaucher), Rallen (Blässhuhn) -

Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
-
Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließgewässer
-
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
-
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
-
Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
-
Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen insbesondere für Krickente und Rallen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Amphibien für Säger und Lappentaucher, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien für Gründelenten, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchenten und Rallen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Reiher (Graureiher, Purpurreiher, Rohrdommel, Silberreiher) -

Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
-
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
-
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
-
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
-
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland und Mooren mit hohen Grundwasserständen sowie Wässerwiesen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Möwen (Sturmmöwe) -

Erhaltung der Stillgewässer mit Flachwasserzonen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit kleinen Fischen, Insekten und kleineren Krebstieren
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Eisvogel (Alcedo atthis) -

Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer -
Erhaltung der Gießen und anderer im Winter eisfreier Nahrungsgewässer
-
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete

Kormoran (Phalacrocorax carbo) und Fischadler (Pandion haliaetus) -

Erhaltung der fischreichen Gewässer -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs-(nur Kormoran) und Nahrungsgebiete
54.

Rheinniederung Kehl - Helmlingen (Gebietsnummer DE 7313-401)

Größe: 2134 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Freiburg, Karlsruhe

Stadt-/Landkreis(e):

Ortenaukreis, Rastatt

Städte und Gemeinden:

Kehl, Lichtenau, Rheinau

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Baumfalke (Falco subbuteo) -

Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
-
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)

Eisvogel (Alcedo atthis) -

Erhaltung der naturnahen Gewässer -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
-
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
-
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Flussseeschwalbe (Sterna hirundo) -

Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit offenen Kiesinseln
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 30.9.)

Flussuferläufer (Actitis hypoleucos) -

Erhaltung von Pionier- und frühen Sukzessionsstadien an Uferabschnitten oder auf Kiesbänken rheinnaher Baggerseen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Kiesflächen und Flachwasserbereichen
-
Erhaltung störungsfreier Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-31.7.)

Grauspecht (Picus canus) -

Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
-
Erhaltung von Auenwäldern -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von mageren Mähwiesen -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
-
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Löffelente (Anas clypeata) -

Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
-
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, Schlickflächen und Flachwasserzonen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.7.-15.9.)

Mittelspecht (Dendrocopos medius) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
-
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
-
Erhaltung von stehendem Totholz -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen

Neuntöter (Lanius collurio) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
-
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
-
Erhaltung der Streuwiesen -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
-
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten

Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus) -

Erhaltung der Gewässer mit Flachwasser- und Verlandungszonen sowie aufgelockerten Schilfbeständen
-
Erhaltung von Kiesinseln oder -halbinseln -
Erhaltung von Feuchtgebieten und Grünland in Flussniederungen und Auenlandschaften
-
Erhaltung der Lachmöwenkolonien -
Erhaltung von Pionier- bis frühen Sukzessionsstadien an den Brutplätzen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.7)

Schwarzmilan (Milvus migrans) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
-
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
-
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)

Schwarzspecht (Dryocopus martius) -

Erhaltung von ausgedehnten Wäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Totholz -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Tafelente (Aythya ferina) -

Erhaltung der stehenden oder schwach fließenden Gewässer mit reicher Ufervegetation und großen freien Wasserflächen
-
Erhaltung der Kleingewässer in räumlicher Nähe zu größeren Gewässern
-
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggen- oder Binsenbeständen
-
Erhaltung der offenen Flachwasserzonen -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.10.) sowie der Mauser (1.7.-15.9.)

Wasserralle (Rallus aquaticus) -

Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
-
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
-
Erhaltung der Riede mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
-
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)

Wespenbussard (Pernis apivorus) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Laub- und Mischwäldern -
Erhaltung von Feldgehölzen -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-31.8.)

Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) -

Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben
-
Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
-
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel

Entenvögel (Blässgans, Löffelente, Pfeifente, Reiherente, Saatgans, Schellente, Schnatterente, Zwergsäger) -

Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
-
Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließgewässer
-
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
-
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
-
Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Amphibien für Säger, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien für Gründelenten, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchenten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Rohrdommel (Botaurus stellaris) -

Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
-
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
-
Erhaltung der Röhrichte und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
-
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Würmern
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Watvögel (Kiebitz) -

Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
-
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
-
Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke
-
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
-
Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand sowie Wässerwiesen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Ufer und Flachwasserbereichen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern sowie Sämereien
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Kormoran (Phalacrocorax carbo) -

Erhaltung der fischreichen Gewässer -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Eisvogel (Alcedo atthis) -

Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer -
Erhaltung der Gießen und anderer im Winter eisfreier Nahrungsgewässer
-
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
55.

Rheinniederung Neuenburg - Breisach (Gebietsnummer DE 8011-401)

Größe: 2782 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Freiburg

Stadt-/Landkreis(e):

Breisgau-Hochschwarzwald

Städte und Gemeinden:

Breisach am Rhein, Eschbach, Hartheim, Heitersheim, Neuenburg am Rhein

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Baumfalke (Falco subbuteo) -

Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
-
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)

Eisvogel (Alcedo atthis) -

Erhaltung der naturnahen Gewässer -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
-
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
-
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Gänsesäger (Mergus merganser) -

Erhaltung der Flüsse und Seen mit klarem Wasser und vegetationsarmem Grund
-
Erhaltung von alten höhlenreichen Baumbeständen entlang der Brutgewässer
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten, auch von künstlichen Nisthilfen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.6.)

Grauspecht (Picus canus) -

Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
-
Erhaltung von Auenwäldern -
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
-
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Hohltaube (Columba oenas) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen

Kolbenente (Netta rufina) -

Erhaltung der Flachwasserseen oder -zonen mit Wasserpflanzenvorkommen, insbesondere Armleuchteralgen und Laichkrautgewächse
-
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
-
Aufrechterhaltung eines Wasserregimes an den Brutgewässern ohne starke Wasserstandsschwankungen während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.)
-
Erhaltung einer ausreichenden Wasserqualität für Wasserpflanzenvorkommen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie flache, vegetationsreiche Baggerseen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (1.6.-15.9.)

Mittelspecht (Dendrocopos medius) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
-
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
-
Erhaltung von stehendem Totholz -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen

Neuntöter (Lanius collurio) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten
-
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
-
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
-
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten

Orpheusspötter (Hippolais polyglotta) -

Erhaltung von frühen und mittleren Sukzessionsstadien an warmen und trockenen Standorten
-
Erhaltung von dichten, nicht zu hohen Gebüschen, einzelnen Bäumen und einer ausgedehnten Krautschicht
-
Erhaltung von Auenwäldern mit Weidengebüschen -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten

Schwarzmilan (Milvus migrans) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
-
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
-
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)

Schwarzspecht (Dryocopus martius) -

Erhaltung von ausgedehnten Wäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Totholz -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Wendehals (Jynx torquilla) -

Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
-
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen

Wespenbussard (Pernis apivorus) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
-
Erhaltung von Feldgehölzen -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)

Wiedehopf (Upupa epops) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Wiesenlandschaften
-
Erhaltung von blütenreichen Böschungen und Ruderalfluren, extensiven Viehweiden
-
Erhaltung der Mager- und Trockenrasen -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
-
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen in bis zu 10 m Höhe
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten wie Maulwurfs- und Feldgrillen sowie großen Käfern
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-31.8.)

Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis ) -

Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben
-
Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
-
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel

Entenvögel (Gänsesäger, Reiherente, Saatgans, Schellente, Schnatterente, Stockente), Lappentaucher (Zwergtaucher), Rallen (Blässhuhn) -

Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
-
Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließgewässer
-
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
-
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
-
Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Amphibien für Säger und Lappentaucher, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien für Gründelenten, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchenten und Rallen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Reiher (Silberreiher) -

Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
-
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
-
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
-
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
-
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland mit hohen Grundwasserständen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Eisvogel (Alcedo atthis) -

Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer -
Erhaltung der Gießen und anderer im Winter eisfreier Nahrungsgewässer
-
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete

Kormoran (Phalacrocorax carbo) -

Erhaltung der fischreichen Gewässer -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Kornweihe (Circus cyaneus) und Merlin (Falco columbarius) -

Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
-
Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
56.

Rheinniederung Nonnenweier - Kehl (Gebietsnummer DE 7512-401)

Größe: 3901 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Freiburg

Stadt-/Landkreis(e):

Ortenaukreis

Städte und Gemeinden:

Kehl, Meißenheim, Neuried, Schwanau, Willstätt

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Baumfalke (Falco subbuteo) -

Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
-
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)

Beutelmeise (Remiz pendulinus) -

Erhaltung von Flussauen -
Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit Röhrichten, Gebüschen und Silberweidenbeständen oder anderen Bäumen mit herabhängenden Zweigen
-
Erhaltung von ausgeprägten Krautschichten und typischen Kletterpflanzen der Auenwälder wie Hopfen und Waldrebe
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3. - 31.7.)

Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus) -

Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
-
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)

Eisvogel (Alcedo atthis) -

Erhaltung der naturnahen Gewässer -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
-
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
-
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Flussseeschwalbe (Sterna hirundo) -

Erhaltung der naturnahen Flüsse und Seen mit Schotter- und Kiesbänken oder Schwemmsandinseln
-
Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließgewässern, die zur Ausbildung und Umlagerung von Kiesinseln und -ufern führt
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit offenen Kiesinseln
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-30.9.)

Grauspecht (Picus canus) -

Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
-
Erhaltung von Auenwäldern -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
-
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Hohltaube (Columba oenas) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen

Krickente (Anas crecca) -

Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
-
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
-
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.-31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.)

Mittelspecht (Dendrocopos medius) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
-
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
-
Erhaltung von stehendem Totholz -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen

Neuntöter (Lanius collurio) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
-
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
-
Erhaltung der Streuwiesen -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
-
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten

Rohrweihe (Circus aeruginosus) -

Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
-
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
-
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)

Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus) -

Erhaltung der Gewässer mit Flachwasser- und Verlandungszonen sowie aufgelockerten Schilfbeständen
-
Erhaltung von Kiesinseln oder -halbinseln -
Erhaltung von Feuchtgebieten und Grünland in Flussniederungen und Auenlandschaften
-
Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließgewässern, die zur Ausbildung und Umlagerung von Kiesinseln und -ufern führt
-
Erhaltung der Lachmöwenkolonien -
Erhaltung von Pionier- bis frühen Sukzessionsstadien an den Brutplätzen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.7)

Schwarzmilan (Milvus migrans) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
-
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
-
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)

Schwarzspecht (Dryocopus martius) -

Erhaltung von ausgedehnten Wäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Totholz -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Tafelente (Aythya ferina) -

Erhaltung der stehenden oder schwach fließenden Gewässer mit reicher Ufervegetation und großen freien Wasserflächen
-
Erhaltung der Kleingewässer in räumlicher Nähe zu größeren Gewässern
-
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggen- oder Binsenbeständen
-
Erhaltung der offenen Flachwasserzonen -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.10.) sowie der Mauser (1.7.-15.9.)

Wasserralle (Rallus aquaticus) -

Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
-
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
-
Erhaltung der Riede mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
-
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)

Wespenbussard (Pernis apivorus) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
-
Erhaltung von Feldgehölzen -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-31.8.)

Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) -

Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben
-
Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
-
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel

Entenvögel (Krickente, Löffelente, Pfeifente, Reiherente, Schellente, Schnatterente, Stockente, Tafelente, Zwergsäger), Lappentaucher (Haubentaucher), Rallen (Blässhuhn) -

Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
-
Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließgewässer
-
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
-
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
-
Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
-
Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen insbesondere für Krickente und Rallen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wasserpflanzen und Pflanzensämereien, Insekten, Mollusken und kleinen Krebstieren
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Reiher (Rohrdommel, Silberreiher) -

Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
-
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
-
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
-
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
-
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland mit hohen Grundwasserständen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Eisvogel (Alcedo atthis) -

Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
-
Erhaltung der Gießen als eisfreie Nahrungsgewässer im Winter
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete

Kormoran (Phalacrocorax carbo) und Seeadler (Haliaeetus albicilla) -

Erhaltung der fischreichen Gewässer -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
57.

Rheinniederung Sasbach - Wittenweier (Gebietsnummer DE 7712-401)

Größe: 4719 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Freiburg

Stadt-/Landkreis(e):

Emmendingen, Ortenaukreis

Städte und Gemeinden:

Forchheim, Gemeindefreier Grundbesitz, Kappel-Grafenhausen, Kenzingen, Rheinhausen, Riegel, Rust, Sasbach, Schwanau, Weisweil, Wyhl

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Baumfalke (Falco subbuteo) -

Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
-
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)

Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus) -

Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
-
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)

Eisvogel (Alcedo atthis) -

Erhaltung der naturnahen Gewässer -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
-
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
-
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Flussseeschwalbe (Sterna hirundo) -

Erhaltung der naturnahen Flüsse und Seen mit Schotter- und Kiesbänken oder Schwemmsandinseln
-
Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließgewässern, die zur Ausbildung und Umlagerung von Kiesinseln und -ufern führt
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten, auch von künstlichen Nisthilfen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit offenen Kiesinseln
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 30.9.)

Gänsesäger (Mergus merganser) -

Erhaltung der Flüsse und Seen mit klarem Wasser und vegetationsarmem Grund
-
Erhaltung von alten höhlenreichen Baumbeständen entlang der Brutgewässer
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten, auch von künstlichen Nisthilfen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.6.)

Grauspecht (Picus canus) -

Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
-
Erhaltung von Auenwäldern -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
-
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Krickente (Anas crecca) -

Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
-
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
-
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut - und Aufzuchtszeit (15.3.- 31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.)

Mittelspecht (Dendrocopos medius) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
-
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
-
Erhaltung von stehendem Totholz -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen

Neuntöter (Lanius collurio) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
-
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
-
Erhaltung der Streuwiesen -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
-
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten

Schwarzmilan (Milvus migrans) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
-
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
-
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)

Schwarzspecht (Dryocopus martius) -

Erhaltung von ausgedehnten Wäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Totholz -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Wasserralle (Rallus aquaticus) -

Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
-
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
-
Erhaltung der Riede mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
-
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)

Wendehals (Jynx torquilla) -

Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
-
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
-
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen

Wespenbussard (Pernis apivorus) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
-
Erhaltung von Feldgehölzen -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)

Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) -

Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben
-
Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
-
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel

Entenvögel (Blässgans, Graugans, Krickente, Pfeifente, Reiherente, Saatgans, Schellente, Schnatterente, Stockente, Zwergsäger), Lappentaucher (Haubentaucher) -

Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
-
Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließgewässer
-
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
-
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
-
Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
-
Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen insbesondere für Krickente und Rallen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Amphibien für Säger und Taucher, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien für Gründelenten, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchenten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Reiher (Rohrdommel, Silberreiher) -

Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
-
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
-
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
-
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
-
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland und Mooren mit hohen Grundwasserständen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Kormoran (Phalacrocorax carbo) und Seeadler (Haliaeetus albicilla) -

Erhaltung der fischreichen Gewässer -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Bienenfresser (Merops apiaster) -

Erhaltung von insektenreichem Grünland -
Erhaltung der Gewässer mit Verlandungszonen -
Erhaltung von Sitzwarten wie vereinzelte teils dürre Bäume und Büsche
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete

Eisvogel (Alcedo atthis) -

Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung der Gießen als eisfreie Nahrungsgewässer im Winter
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
58.

Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung (Gebietsnummer DE 7114-441)

Größe: 3105 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Freiburg, Karlsruhe

Stadt-/Landkreis(e):

Ortenaukreis, Rastatt

Städte und Gemeinden:

Hügelsheim, Iffezheim, Lichtenau, Rastatt, Rheinau, Rheinmünster, Steinmauern

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Baumfalke (Falco subbuteo) -

Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
-
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)

Blaukehlchen (Luscinia svecica) -

Erhaltung der Verlandungszonen, Schilfröhrichte und feuchten lockeren Weidengebüsche
-
Erhaltung der Fließgewässer und ihrer Auen -
Erhaltung von reich strukturierten Grabenrändern, Dämmen und Böschungen
-
Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und deren Larven
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.)

Eisvogel (Alcedo atthis) -

Erhaltung der naturnahen Gewässer -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
-
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
-
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Flussseeschwalbe (Sterna hirundo) -

Erhaltung der naturnahen Flüsse und Seen mit Schotter- und Kiesbänken oder Schwemmsandinseln
-
Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließgewässern, die zur Ausbildung und Umlagerung von Kiesinseln und -ufern führt
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit offenen Kiesinseln
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 30.9.)

Flussuferläufer (Actitis hypoleucos) -

Erhaltung der naturnahen Flüsse und Seen mit Schotter- und Kiesbänken oder Schwemmsandinseln
-
Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließgewässern, die zur Ausbildung und Umlagerung von Kiesinseln und - ufern führt
-
Erhaltung von Pionier- und frühen Sukzessionsstadien an Uferabschnitten oder auf Kiesbänken des Rheins oder rheinnaher Baggerseen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Kiesflächen und Flachwasserbereichen
-
Erhaltung störungsfreier Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.7.)

Grauspecht (Picus canus) -

Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
-
Erhaltung von Auenwäldern -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
-
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Hohltaube (Columba oenas) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen

Krickente (Anas crecca) -

Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
-
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
-
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.- 31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.)

Mittelspecht (Dendrocopos medius) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
-
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
-
Erhaltung von stehendem Totholz -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen

Neuntöter (Lanius collurio) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
-
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
-
Erhaltung der Streuwiesen -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
-
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten

Schwarzmilan (Milvus migrans) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
-
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
-
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)

Schwarzspecht (Dryocopus martius) -

Erhaltung von ausgedehnten Wäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Totholz -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Wasserralle (Rallus aquaticus) -

Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Altwässer mit Flachwasserzonen
-
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
-
Erhaltung der Riede mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
-
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)

Wespenbussard (Pernis apivorus) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Laub- und Mischwäldern -
Erhaltung von Feldgehölzen -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)

Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) -

Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, Altarme, Feuchtwiesengräben
-
Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
-
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel

Entenvögel (Blässgans, Krickente, Saatgans, Schnatterente, Stockente) -

Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
-
Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließgewässer
-
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
-
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
-
Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
-
Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen insbesondere für Krickente und Rallen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wasserpflanzen, Pflanzensämereien und kleinen Wirbellosen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Eisvogel (Alcedo atthis) -

Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer -
Erhaltung der Gießen und anderer im Winter eisfreier Nahrungsgewässer
-
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete

Kormoran (Phalacrocorax carbo) -

Erhaltung der fischreichen Gewässer -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
59.

Riedmatten und Schiftunger Bruch (Gebietsnummer DE 7214-441)

Größe: 375 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Karlsruhe

Stadt-/Landkreis(e):

Rastatt

Städte und Gemeinden:

Bühl, Hügelsheim, Rheinmünster, Sinzheim

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Baumfalke (Falco subbuteo) -

Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
-
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)

Bekassine (Gallinago gallinago) -

Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
-
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben
-
Erhaltung von Wässerwiesen -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)

Braunkehlchen (Saxicola rubetra) -

Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen
-
Erhaltung der Großseggenriede -
Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
-
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)

Eisvogel (Alcedo atthis) -

Erhaltung der Gewässer -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
-
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Großer Brachvogel (Numenius arquata) -

Erhaltung von weiträumigen, offenen und unzerschnittenen Kulturlandschaften ohne Sichtbarrieren
-
Erhaltung von Grünland, insbesondere von extensiv genutzten Wiesen
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen in Niederungswiesenkomplexen
-
Erhaltung der Seggenriede -
Erhaltung von nassen Bodenverhältnissen mit weichem, stocherfähigem Untergrund
-
Erhaltung von Wässerwiesen -
Erhaltung von hohen Grundwasserständen -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen und Drahtzäune
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)

Kiebitz (Vanellus vanellus) -

Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
-
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
-
Erhaltung von Viehweiden -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
-
Erhaltung von Grünlandbrachen -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
-
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
-
Erhaltung von Wässerwiesen -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)

Neuntöter (Lanius collurio) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten
-
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
-
Erhaltung der Streuwiesen -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
-
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten

Rohrweihe (Circus aeruginosus) -

Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
-
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
-
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)

Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola) -

Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten
-
Erhaltung der Ried- und Streuwiesen -
Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen sowie Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
-
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen

Wachtel (Coturnix coturnix) -

Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
-
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
-
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken und Kleinmulden
-
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
-
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten

Wachtelkönig (Crex crex) -

Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen
-
Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen
-
Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken
-
Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.)
-
Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)

Weißstorch (Ciconia ciconia) -

Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
-
Erhaltung der Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
-
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
-
Erhaltung von hohen Grundwasserständen -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen
-
Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern

Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel

Kornweihe (Circus cyaneus) -

Erhaltung der Feuchtgebiete mit Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
-
Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
60.

Rohrsee (Gebietsnummer DE 8125-441)

Größe: 111 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Tübingen

Stadt-/Landkreis(e):

Ravensburg

Städte und Gemeinden:

Bad Wurzach

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus) -

Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
-
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Regenüberlaufbecken mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)

Knäkente (Anas querquedula) -

Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer und von Wasser führenden Gräben
-
Erhaltung der zur Brutzeit überschwemmten Wiesenbereiche und Sümpfe
-
Erhaltung des im Mündungsbereich langsam fließenden Baches mit Flachwasserzonen
-
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Regenüberlaufbecken mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.6.-15.9.)

Kolbenente (Netta rufina) -

Erhaltung der Flachwasserseen mit Wasserpflanzenvorkommen, insbesondere und Laichkrautgewächse
-
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
-
Erhaltung einer ausreichenden Wasserqualität für Wasserpflanzenvorkommen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Regenüberlaufbecken mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (1.6.-15.9.)

Krickente (Anas crecca) -

Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
-
Erhaltung des im Mündungsberecih langsam fließenden Baches mit Flachwasserzonen
-
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Regenüberlaufbecken mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.-31.8.) sowie der Mauser (1.7. - 30.9.)

Schwarzhalstaucher (Podiceps nigricollis) -

Erhaltung der Flachwasserseen -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten und Seggenrieden
-
Erhaltung der Lachmöwen- und Seeschwalbenkolonien
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Regenüberlaufbecken mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)

Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus) -

Erhaltung der Gewässer mit Flachwasser- und Verlandungszonen sowie aufgelockerten Schilfbeständen
-
Erhaltung von Inseln oder -halbinseln -
Erhaltung der Lachmöwenkolonien -
Erhaltung von Pionier- bis frühen Sukzessionsstadien an den Brutplätzen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-31.7)

Tafelente (Aythya ferina) -

Erhaltung der Flachwasserseen mit reicher Ufervegetation und großen freien Wasserflächen sowie der schwach fließenden Gräben und des Baches mit reicher Ufervegetation
-
Erhaltung der Kleingewässer in räumlicher Nähe zum Rohrsee
-
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggen- oder Binsenbeständen
-
Erhaltung der offenen Flachwasserzonen -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Regenüberlaufbecken mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.10.) sowie der Mauser (1.7.-15.9.)

Wasserralle (Rallus aquaticus) -

Erhaltung der Seen mit Flachwasserzonen -
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
-
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Regenüberlaufbecken mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)

Zwergdommel (Ixobrychus minutus) -

Erhaltung der flachen Verlandungszonen an den Seen und langsam fließenden Gewässern
-
Erhaltung der reich strukturierten Röhrichte und Großseggenriede sowie Schilfreinbestände, die auch einzelne Gebüsche enthalten können
-
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
-
Erhaltung einer flachen Überstauung des Röhrichts in den Brutgebieten während der gesamten Fortpflanzungszeit (1.5.-15.9.)
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Regenüberlaufbecken mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Wasserinsekten und kleineren Amphibien
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit

Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) -

Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen flachen Seen und Feuchtwiesengräben
-
Erhaltung des im Mündungsbereich langsam fließenden Baches
-
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Regenüberlaufbecken mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel

Entenvögel (Schnatterente), Lappentaucher (Schwarzhalstaucher) -

Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete
-
Erhaltung der besiedelten Gewässer -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
-
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern gewährleistet
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Regenüberlaufbecken mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten; Mollusken, kleinen Krebstieren, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Reiher (Rohrdommel, Silberreiher) -

Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete
-
Erhaltung der Flachwasserzonen an den Seen und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
-
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
-
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
-
Erhaltung von großflächigen Grünlandkomplexen mit hohen Grundwasserständen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen,
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Watvögel (Großer Brachvogel, Zwergstrandläufer) -

Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete
-
Erhaltung der Flachwasserzonen an den Seen und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
-
Erhaltung von zeitweise überschwemmten Senken -
Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Wirbeltieren sowie Sämereien
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
61.

Saalbachniederung bei Hambrücken (Gebietsnummer DE 6817-441)

Größe: 385 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Karlsruhe

Stadt-/Landkreis(e):

Karlsruhe

Städte und Gemeinden:

Bruchsal, Graben-Neudorf, Karlsdorf-Neuthard, Philippsburg, Waghäusel

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Grauammer (Emberiza calandra) -

Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
-
Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
-
Erhaltung von Gras- und Erdwegen -
Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)

Wachtel (Coturnix coturnix) -

Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
-
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
-
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken und Kleinmulden
-
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
-
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten

Wasserralle (Rallus aquaticus) -

Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher und Teiche mit Flachwasserzonen
-
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
-
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)

Weißstorch (Ciconia ciconia) -

Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
-
Erhaltung der Tümpel, Teiche, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
-
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
-
Erhaltung von hohen Grundwasserständen -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
-
Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern

Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) -

Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche und Feuchtwiesengräben
-
Erhaltung der langsam fließenden Bäche -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
62.

Salemer Klosterweiher (Gebietsnummer DE 8221-401)

Größe: 137 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Tübingen

Stadt-/Landkreis(e):

Bodenseekreis

Städte und Gemeinden:

Salem, Uhldingen-Mühlhofen

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Baumfalke (Falco subbuteo) -

Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)

Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus) -

Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
-
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)

Eisvogel (Alcedo atthis) -

Erhaltung der naturnahen Gewässer -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
-
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Kolbenente (Netta rufina) -

Erhaltung der Flachwasserseen oder -zonen mit Wasserpflanzenvorkommen
-
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
-
Aufrechterhaltung eines Wasserregimes ohne starke Wasserstandsschwankungen während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.)
-
Erhaltung einer ausreichenden Wasserqualität für Wasserpflanzenvorkommen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (1.6.-15.9.)

Rohrdommel (Botaurus stellaris) -

Erhaltung der Gewässer mit ausgedehnten Flachwasser- und Verlandungszonen
-
Erhaltung der wasserständigen Röhrichte und Großseggenriede sowie Schilfreinbestände mit unterschiedlicher Altersstruktur
-
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
-
Erhaltung einer flachen Überstauung des Röhrichts in den Brutgebieten während der gesamten Fortpflanzungszeit (15.2.- 31.8.), außer nach Sömmerung oder Winterung
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen, Kleinsäugern, Amphibien und Wasserinsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit

Schwarzhalstaucher (Podiceps nigricollis) -

Erhaltung der deckungsreichen Weiher mit Flachwasserzonen
-
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten und Seggenrieden
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)

Tafelente (Aythya ferina) -

Erhaltung der stehenden Gewässer mit reicher Ufervegetation und großen freien Wasserflächen
-
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggen- oder Binsenbeständen
-
Erhaltung der offenen Flachwasserzonen -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.10.) sowie der Mauser (1.7.-15.9.)

Weißstorch (Ciconia ciconia) -

Erhaltung von extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
-
Erhaltung der Tümpel, Teiche, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
-
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
-
Erhaltung von hohen Grundwasserständen -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern

Wasserralle (Rallus aquaticus) -

Erhaltung der Weiher mit Flachwasserzonen -
Erhaltung der schilfbewachsenen Wassergräben -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)

Zwergdommel (Ixobrychus minutus) -

Erhaltung der flachen Verlandungszonen an den Weihern und langsam fließenden Gewässer
-
Erhaltung der reich strukturierten Röhrichte und Großseggenriede sowie Schilfreinbestände, die auch einzelne Gebüsche enthalten können
-
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
-
Erhaltung einer flachen Überstauung des Röhrichts in den Brutgebieten während der gesamten Fortpflanzungszeit (1.5.-15.9.)
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Wasserinsekten und kleineren Amphibien
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit

Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) -

Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Weiher
-
Erhaltung der langsam fließenden Wiesengräben -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel

Entenvögel (Tafelente) -

Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete
-
Erhaltung der besiedelten Weiher und Wiesengräben
-
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
-
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
-
Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Mollusken
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Reiher (Rohrdommel, Silberreiher) -

Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete
-
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
-
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit angrenzenden offenen Wasserflächen
-
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
-
Erhaltung von Grünland mit hohen Grundwasserständen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
63.

Salenberg (Gebietsnummer DE 7425-401)

Größe: 28 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Tübingen

Stadt-/Landkreis(e):

Alb-Donau-Kreis

Städte und Gemeinden:

Lonsee

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Wanderfalke (Falco peregrinus) -

Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
64.

Schlichemtal (Gebietsnummer DE 7717-401)

Größe: 218 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Freiburg

Stadt-/Landkreis(e):

Rottweil

Städte und Gemeinden:

Dietingen, Epfendorf

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Wanderfalke (Falco peregrinus) -

Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-30.6.)
65.

Schmiechener See (Gebietsnummer DE 7624-402)

Größe: 74 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Tübingen

Stadt-/Landkreis(e):

Alb-Donau-Kreis

Städte und Gemeinden:

Allmendingen, Schelklingen

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Kiebitz (Vanellus vanellus) -

Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
-
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
-
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore
-
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
-
Erhaltung von Grünlandbrachen -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
-
Erhaltung von zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
-
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.- 31.8.)

Kleines Sumpfhuhn (Porzana parva) -

Erhaltung der ungenutzten wasserständigen Schilfröhrichte und Großseggenriede mit wasserseitigen Knickschicht-Bereichen
-
Erhaltung einer Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fortpflanzungszeit (1.4.-15.9.)
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit

Knäkente (Anas querquedula) -

Erhaltung des eutrophen vegetationsreichen Flachwassersees, der Kleingewässer und von Wasser führenden Gräben
-
Erhaltung der zur Brutzeit überschwemmten Wiesenbereiche und Sümpfe
-
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
-
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.6.-15.9.)

Krickente (Anas crecca) -

Erhaltung des eutrophen vegetationsreichen Flachwassersees, der Kleingewässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
-
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
-
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.- 31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.)

Löffelente (Anas clypeata) -

Erhaltung des eutrophen vegetationsreichen Flachwassersees, der Kleingewässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
-
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, Schlickflächen und Flachwasserzonen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.7.-15.9.)

Rohrweihe (Circus aeruginosus) -

Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
-
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
-
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)

Tafelente (Aythya ferina) -

Erhaltung der stehenden oder schwach fließenden Gewässer mit reicher Ufervegetation und großen freien Wasserflächen
-
Erhaltung der Kleingewässer in räumlicher Nähe zu größeren Gewässern
-
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggen- oder Binsenbeständen
-
Erhaltung der offenen Flachwasserzonen -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.10.) sowie der Mauser (1.7.-15.9.)

Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana) -

Erhaltung der Verlandungszonen mit niedrig überfluteter abwechslungsreicher krautiger Vegetation wie in Übergangszonen zwischen Röhrichten und Großseggenrieden, im Uferbereich von ausgedehnten Schilfbeständen und in überschwemmten Feuchtwiesen
-
Erhaltung einer flachen Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.)
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung von Entwässerungsgräben mit Schilfstreifen, Seggenbülten und einer lockeren Krautschicht
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit

Wasserralle (Rallus aquaticus) -

Erhaltung der stehenden Gewässer mit Flachwasserzonen
-
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
-
Erhaltung der Riede mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
-
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3. - 15.9.)

Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) -

Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer
-
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel

Reiher (Purpurreiher, Rohrdommel) -

Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete
-
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
-
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
-
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
-
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen mit hohen Grundwasserständen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
66.

Schönberg bei Freiburg (Gebietsnummer DE 8012-441)

Größe: 69 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Freiburg

Stadt-/Landkreis(e):

Breisgau-Hochschwarzwald, Freiburg im Breisgau

Städte und Gemeinden:

Freiburg im Breisgau, Merzhausen, Schallstadt

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Neuntöter (Lanius collurio) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland-, und Weinbaugebieten
-
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
-
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
-
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten

Wendehals (Jynx torquilla) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
-
Erhaltung von mageren Mähwiesen sowie Feldgehölzen
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen

Zaunammer (Emberiza cirlus) -

Erhaltung von extensiv genutzten Weinbergslagen mit benachbarten dichten Gebüsch- oder Gehölzgruppen
-
Erhaltung von reich strukturiertem Nutzgartengelände und Streuobstwiesen
-
Erhaltung von einzeln stehenden schlanken, hochgewachsenen Baum- und Buschgestalten
-
Erhaltung von ungenutzten Randstreifen und trockenen Säumen
-
Erhaltung von kleineren, zeitweise brach fallenden Flächen
-
Erhaltung von Bewirtschaftungsweisen, die zu niedrig und lückig bewachsenem Erdboden führen
-
Erhaltung von Stoppelbrachen als Überwinterungsflächen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für die Jungvogelaufzucht
67.

Schönbuch (Gebietsnummer DE 7420-441)

Größe: 15 362 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Stuttgart, Tübingen

Stadt-/Landkreis(e):

Böblingen, Esslingen, Reutlingen, Tübingen

Städte und Gemeinden:

Aichtal, Altdorf, Altenriet, Ammerbuch, Dettenhausen, Gärtringen, Herrenberg, Hildrizhausen, Holzgerlingen, Kirchentellinsfurt, Nufringen, Pliezhausen, Reutlingen, Rottenburg am Neckar, Schlaitdorf, Tübingen, Walddorfhäslach, Waldenbuch, Weil im Schönbuch

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Baumfalke (Falco subbuteo) -

Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
-
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)

Braunkehlchen (Saxicola rubetra) -

Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen
-
Erhaltung der Großseggenriede und Moore -
Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
-
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)

Eisvogel (Alcedo atthis) -

Erhaltung der naturnahen Gewässer -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
-
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
-
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Grauammer (Emberiza calandra) -

Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
-
Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
-
Erhaltung von Gras- und Erdwegen -
Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)

Grauspecht (Picus canus) -

Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
-
Erhaltung von Auenwäldern -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
-
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
-
Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten

Hohltaube (Columba oenas) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen

Kiebitz (Vanellus vanellus) -

Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
-
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
-
Erhaltung von Viehweiden -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
-
Erhaltung von Grünlandbrachen -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
-
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
-
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)

Mittelspecht (Picoides medius) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
-
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
-
Erhaltung von stehendem Totholz -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen

Neuntöter (Lanius collurio) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland und Weinbaugebieten
-
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- und stachelbewehrte Gehölze
-
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
-
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten

Rotmilan (Milvus milvus) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
-
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)

Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola) -

Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten sowie Weinbaulandschaften
-
Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen, Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
-
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen

Schwarzmilan (Milvus migrans) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
-
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
-
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)

Schwarzspecht (Dryocopus martius) -

Erhaltung von ausgedehnten Wäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Totholz -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Sperlingskauz (Glaucidium passerinum) -

Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern
-
Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen -
Erhaltung von stehendem Totholz -
Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Gewässer wie Bäche
-
Erhaltung der Moore

Wachtel (Coturnix coturnix) -

Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
-
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
-
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden, Steinfelder, Magerrasen-Flecken und Steinriegel
-
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
-
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten

Wendehals (Jynx torquilla) -

Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
-
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
-
Erhaltung der Magerrasen und Steinriegel-HeckenGebiete
-
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen

Wespenbussard (Pernis apivorus) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
-
Erhaltung von Feldgehölzen -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)

Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) -

Erhaltung der deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, Altarme, Feuchtwiesengräben, Moorgewäser
-
Erhaltung der langsam fließenden Bäche -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel

Raubwürger (Lanius excubitor) -

Erhaltung von Landschaften mit Heckenstrukturen, lockeren Streuobstwiesen und Feldgehölzen
-
Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
-
Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete
68.

Schwarzensee und Kolbenmoos (Gebietsnummer DE 8324-441)

Größe: 56 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Tübingen

Stadt-/Landkreis(e):

Ravensburg

Städte und Gemeinden:

Wangen im Allgäu

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Braunkehlchen (Saxicola rubetra) -

Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen
-
Erhaltung der Großseggenriede und Moore -
Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
-
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)

Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus) -

Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
-
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)

Kiebitz (Vanellus vanellus) -

Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
-
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
-
Erhaltung von Viehweiden -
Erhaltung der naturnahen Moore -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
-
Erhaltung von Grünlandbrachen -
Erhaltung von zeitweise überschwemmten Senken -
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.- 31.8.)

Kleines Sumpfhuhn (Porzana parva) -

Erhaltung der ungenutzten wasserständigen Schilfröhrichte und Großseggenriede mit wasserseitigen Knickschicht- Bereichen
-
Erhaltung einer Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fortpflanzungszeit (1.4.-15.9.)
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit

Krickente (Anas crecca) -

Erhaltung des eutrophen vegetationsreichen Schwarzensees und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
-
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.- 31.8.) sowie der Mauser (1.7.- 30.9.)

Rohrweihe (Circus aeruginosus) -

Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
-
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
-
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)

Tafelente (Aythya ferina) -

Erhaltung des Schwarzensees mit reicher Ufervegetation und großen freien Wasserflächen
-
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggen- oder Binsenbeständen
-
Erhaltung der offenen Flachwasserzonen -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.10.) sowie der Mauser (1.7.-15.9.)

Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana) -

Erhaltung der Verlandungszonen mit niedrig überfluteter abwechslungsreicher krautiger Vegetation wie in Übergangszonen zwischen Röhrichten und Großseggenrieden, im Uferbereich von ausgedehnten Schilfbeständen und in überschwemmten Feuchtwiesen
-
Erhaltung einer flachen Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.)
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung von Entwässerungsgräben mit Schilfstreifen, Seggenbülten und einer lockeren Krautschicht
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit

Wasserralle (Rallus aquaticus) -

Erhaltung des Schwarzensees mit seinen Flachwasserzonen
-
Erhaltung der schilfbewachsenen Feuchtwiesengräben
-
Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
-
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)

Zwergdommel (Ixobrychus minutus) -

Erhaltung der flachen Verlandungszonen am Schwarzensee und an langsam fließenden Feuchtwiesengräben
-
Erhaltung der reich strukturierten Röhrichte und Großseggenriede sowie Schilfreinbestände, die auch einzelne Gebüsche enthalten können
-
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
-
Erhaltung einer flachen Überstauung des Röhrichts in den Brutgebieten während der gesamten Fortpflanzungszeit (1.5.-15.9.)
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Wasserinsekten und kleineren Amphibien
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit

Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) -

Erhaltung des deckungsreichen Schwarzensees und zumindest stellenweise deckungsreicher Feuchtwiesengräben
-
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben oder Rohrglanzgrasbestände
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
69.

Schwetzinger und Hockenheimer Hardt (Gebietsnummer DE 6617-441)

Größe: 1436 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Karlsruhe

Stadt-/Landkreis(e):

Rhein-Neckar-Kreis

Städte und Gemeinden:

Hockenheim, Leimen, Oftersheim, Reilingen, Sandhausen, Walldorf

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Baumfalke (Falco subbuteo) -

Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
-
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)

Grauspecht (Picus canus) -

Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
-
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
-
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Heidelerche (Lullula arborea) -

Erhaltung von größeren Waldlichtungen -
Erhaltung von trockenen, sonnigen, vegetationsarmen bzw. -freien Stellen
-
Erhaltung einer lückigen und lichten Vegetationsstruktur mit vereinzelten Büschen und Bäumen
-
Erhaltung von Rand- und Saumstrukturen sowie Brachland
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten im Sommerhalbjahr
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)

Hohltaube (Columba oenas) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen

Mittelspecht (Dendrocopos medius) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
-
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
-
Erhaltung von stehendem Totholz -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen

Neuntöter (Lanius collurio) -

Erhaltung von lichten Waldbeständen und größeren Lichtungen
-
Erhaltung von Wegrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten

Schwarzspecht (Dryocopus martius) -

Erhaltung von ausgedehnten Wäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Totholz -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Wendehals (Jynx torquilla) -

Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Wespenbussard (Pernis apivorus) -

Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
-
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-31.8.)

Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus) -

Erhaltung von lichten Waldbeständen vor allem auf sandigen Standorten
-
Erhaltung von größeren offenen Bereichen wie Lichtungen, Pionierwaldstadien und Schneisen im Wald
-
Erhaltung von breiten Wegsäumen im Wald -
Erhaltung von Rohbodenflächen und Flächen mit niedrigem Bewuchs
-
Erhaltung von einzelnen freistehenden Kiefern innerhalb der offenen Bereiche im Wald
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit nachtaktiven Fluginsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-31.8.)
70.

Steinbruch Leimen (Gebietsnummer DE 6618-401)

Größe: 22 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Karlsruhe

Stadt-/Landkreis(e):

Heidelberg, Rhein-Neckar-Kreis

Städte und Gemeinden:

Heidelberg, Leimen

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Wanderfalke (Falco peregrinus) -

Erhaltung von offenen Felswänden des Steinbruchs mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
-
Erhaltung des Lebensraums ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen
-
Erhaltung als störungsfreie oder zumindest störungsarme Fortpflanzungsstätte während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
71.

Streuobst- und Weinberggebiete zw. Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen (Gebietsnummer DE 7123-441)

Größe: 2074 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Stuttgart

Stadt-/Landkreis(e):

Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis

Städte und Gemeinden:

Berglen, Lorch, Plüderhausen, Remshalden, Rudersberg, Schorndorf, Urbach, Welzheim, Winterbach

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Grauspecht (Picus canus) -

Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
-
Erhaltung von Auenwäldern -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
-
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
-
Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten

Mittelspecht (Dendrocopos medius) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
-
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
-
Erhaltung von stehendem Totholz -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen

Neuntöter (Lanius collurio) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland- und Weinbaugebieten
-
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
-
Erhaltung der Streuwiesen -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
-
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten

Rotkopfwürger (Lanius senator) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
-
Erhaltung von Viehweiden, Hackfruchtfeldern, Gemüsegärten, unbefestigten Feldwegen, Wegrändern und in räumlich und zeitlichem Wechsel geschnittenen Wiesen im Anschluss an Streuobstwiesen
-
Erhaltung von magerem Grünland -
Erhaltung von Totholz -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Großinsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 30.9.)

Schwarzspecht (Dryocopus martius) -

Erhaltung von Wäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Totholz -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Wasserralle (Rallus aquaticus) -

Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
-
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
-
Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
-
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)

Wendehals (Jynx torquilla) -

Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
-
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
-
Erhaltung der Magerrasen, Trockenmauern und Hecken
-
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen

Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) -

Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Feuchtwiesengräben
-
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
72.

Stromberg (Gebietsnummer DE 6919-441)

Größe: 10306 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Karlsruhe, Stuttgart

Stadt-/Landkreis(e):

Enzkreis, Heilbronn, Ludwigsburg

Städte und Gemeinden:

Bönnigheim, Brackenheim, Cleebronn, Erligheim, Freudental, Güglingen, Illingen, Löchgau, Maulbronn, Pfaffenhofen, Sachsenheim, Sersheim, Sternenfels, Vaihingen an der Enz, Zaberfeld

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Baumfalke (Falco subbuteo) -

Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
-
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)

Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli) -

Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, südexponierten, steil abfallenden Hängen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht
-
Erhaltung der Steppenheidegebiete mit spärlichem Baumbestand, wechselnder Strauchschicht und geschlossener Kurzrasendecke
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)

Eisvogel (Alcedo atthis) -

Erhaltung der naturnahen Gewässer -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
-
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
-
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Grauspecht (Picus canus) -

Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
-
Erhaltung von Auenwäldern -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
-
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
-
Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten

Heidelerche (Lullula arborea) -

Erhaltung der großflächigen Mager- und Trockenrasen sowie Heiden
-
Erhaltung von Gebüsch- und Feldgehölzstrukturen in den Randbereichen von Weinbergen
-
Erhaltung von trockenen, sonnigen, vegetationsarmen bzw. -freien Stellen
-
Erhaltung einer lückigen und lichten Vegetationsstruktur mit vereinzelten Büschen und Bäumen
-
Erhaltung von Rand- und Saumstrukturen sowie Brachland
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten im Sommerhalbjahr
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)

Hohltaube (Columba oenas) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen

Kiebitz (Vanellus vanellus) -

Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
-
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
-
Erhaltung von Viehweiden -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
-
Erhaltung von Grünlandbrachen -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
-
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
-
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)

Mittelspecht (Dendrocopos medius) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
-
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
-
Erhaltung von stehendem Totholz -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen

Neuntöter (Lanius collurio) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland- und Weinbaugebieten
-
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
-
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
-
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten

Raufußkauz (Aegolius funereus) -

Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern, insbesondere buchenreichen Nadelmischwäldern
-
Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
-
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von stehendem Totholz mit großem Stammdurchmesser
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)

Rotkopfwürger (Lanius senator) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
-
Erhaltung von Viehweiden, Hackfruchtfeldern, Gemüsegärten, unbefestigten Feldwegen, Wegrändern und in räumlich und zeitlichem Wechsel geschnittenen Wiesen im Anschluss an Streuobstwiesen
-
Erhaltung von magerem Grünland -
Erhaltung von Totholz -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Großinsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 30.9.)

Rotmilan (Milvus milvus) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
-
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-31.8.)

Schwarzmilan (Milvus migrans) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
-
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
-
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)

Schwarzspecht (Dryocopus martius) -

Erhaltung von ausgedehnten Wäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Totholz -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Sperlingskauz (Glaucidium passerinum) -

Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern
-
Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen -
Erhaltung von stehendem Totholz -
Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Gewässer wie Bäche und Tümpel

Uhu (Bubo bubo) -

Erhaltung der bekannten Brutplätze -
Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld der Brutplätze
-
Erhaltung von offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten

Wachtel (Coturnix coturnix) -

Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
-
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
-
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden, Magerrasen-Flecken
-
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
-
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten

Wanderfalke (Falco peregrinus) -

Erhaltung der Brutmöglichkeit am Fernmeldeturm -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)

Wasserralle (Rallus aquaticus) -

Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
-
Erhaltung der Riede mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
-
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)

Wendehals (Jynx torquilla) -

Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
-
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
-
Erhaltung der Magerrasen und Hecken -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen

Wespenbussard (Pernis apivorus) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
-
Erhaltung von Feldgehölzen -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)

Wiesenschafstelze (Motacilla flava) -

Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grünlandgebieten, insbesondere der Ried- und Streuwiesen
-
Erhaltung von extensiven Viehweiden -
Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten
-
Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern -
Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
-
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
-
Erhaltung von Wasser führenden Gräben -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten

Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) -

Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben
-
Erhaltung der langsam fließenden Bäche -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel

Raubwürger (Lanius excubitor) -

Erhaltung von Landschaften mit Heckenstrukturen, lockeren Streuobstwiesen, Feldgehölzen und Einzelbäumen
-
Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
-
Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete
73.

Südschwarzwald (Gebietsnummer DE 8114-441)

Größe: 33 516 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Freiburg

Stadt-/Landkreis(e):

Breisgau-Hochschwarzwald, Freiburg im Breisgau, Lörrach, Waldshut

Städte und Gemeinden:

Aitern, Albbruck, Bernau, Böllen, Bollschweil, Bonndorf im Schwarzwald, Breitnau, Buchenbach, Dachsberg (Südschwarzwald), Feldberg (Schwarzwald), Freiburg im Breisgau, Fröhnd, Görwihl, Grafenhausen, Häg-Ehrsberg, Häusern, Herrischried, Hinterzarten, Höchenschwand, Ibach, Kleines Wiesental, Müllheim, Münstertal/ Schwarzwald, Oberried, Sankt Blasien, Schluchsee, Schönau im Schwarzwald, Schönenberg, Schopfheim, Todtmoos, Todtnau, Tunau, Ühlingen-Birkendorf, Utzenfeld, Waldshut-Tiengen, Wehr, Weilheim, Wembach, Wieden, Zell im Wiesental

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Auerhuhn (Tetrao urogallus) -

Erhaltung von lichten, mehrschichtigen und strukturreichen Nadel- oder Mischwäldern, insbesondere mit Anteilen von Kiefer, Tanne oder Buche sowie einer gut entwickelten beerstrauchreichen Bodenvegetation
-
Erhaltung von Beständen mit Altholzstrukturen -
Erhaltung von randlinienreichen Strukturen in Form von häufigen Wechseln zwischen dichten und lichten Bestandesteilen sowie Bestandeslücken
-
Erhaltung der Moore und anmoorigen Standorte -
Erhaltung der Balzplätze -
Erhaltung von Schlafbäumen -
Erhaltung von Bodenaufschlüssen zur Aufnahme von Magensteinchen und zum Staubbaden
-
Erhaltung von Biotopverbundkorridoren oder Trittsteinhabitaten zwischen besiedelten Waldgebieten
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Drahtzäune und Windkraftanlagen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für Jungvögel, Kiefern- und Fichtennadeln im Herbst und Winter, Blatt- und Blütenknospen von Laubbäumen im Frühjahr, Kräutern, Gräsern und Beeren im Sommer und Frühherbst
-
Erhaltung der genetischen Ausstattung der angestammten Population, die an die hiesigen Lebensbedingungen angepasst ist
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Zeiten besonderer Empfindlichkeit (1.3.-15.7.) und störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rückzugsräume im Winter

Baumfalke (Falco subbuteo) -

Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
-
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)

Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli) -

Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, südexponierten, steil abfallenden Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht
-
Erhaltung der flachen, feuchten, mit Bergkiefern, Fichten und Birken durchsetzten Hochmoore mit geringer Strauch- und geschlossener Krautschicht
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)

Braunkehlchen (Saxicola rubetra) -

Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen
-
Erhaltung der Großseggenriede, Moore und Weidfelder
-
Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
-
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)

Dreizehenspecht (Picoides tridactylus) -

Erhaltung von Nadelwäldern bzw. Bergmischwäldern der montanen und hochmontanen Stufe
-
Erhaltung von Bereichen mit natürlicher Walddynamik einschließlich Zerfallsstadien
-
Erhaltung einer nachhaltigen Ausstattung mit Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Holzkäferlarven und -puppen

Grauspecht (Picus canus) -

Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
-
Erhaltung von Auenwäldern -
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
-
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Haselhuhn (Tetrastes bonasia) -

Erhaltung von strukturreichen mehrschichtigen Wäldern, die junge Stadien der Waldsukzession mit Weich- oder Pionierlaubhölzern aufweisen
-
Erhaltung von Niederwald- und Weidfeldsukzession
-
Erhaltung von bach- und wegebegleitenden Laubbaumbeständen als wichtiges Element von Biotopverbundachsen
-
Erhaltung von krautreichen Wegrandstrukturen -
Erhaltung von Bestandeslücken mit Bodenvegetation
-
Erhaltung von einzelnen tief beasteten Nadelhölzern und kleineren Nadelholzdickungen
-
Erhaltung von Bodenaufschlüssen zur Aufnahme von Magensteinchen und zum Staubbaden
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Drahtzäune und Windkraftanlagen
-
Erhaltung der genetischen Ausstattung der angestammten Population, die an die hiesigen Lebensbedingungen angepasst ist
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Blütenkätzchen, Laubbaumknospen, Kräutern, Gräsern und Beere für Altvögel sowie Insekten für Jungvögel
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Zeiten besonderer Empfindlichkeit (15.3.-15.7.) und störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rückzugsräume im Winter

Heidelerche (Lullula arborea) -

Erhaltung der großflächigen Mager- und Trockenrasen sowie Heiden
-
Erhaltung von größeren Waldlichtungen -
Erhaltung der Borstgrasrasen mit Heidelbeerfluren, Moorgebiete und Flügelginsterheiden
-
Erhaltung von trockenen, sonnigen, vegetationsarmen bzw. -freien Stellen
-
Erhaltung einer lückigen und lichten Vegetationsstruktur mit vereinzelten Büschen und Bäumen
-
Erhaltung von Rand- und Saumstrukturen sowie Brachland
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand- und Kiesgruben mit flächigen Rohbodenstandorten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten im Sommerhalbjahr
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)

Hohltaube (Columba oenas) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen

Neuntöter (Lanius collurio) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten
-
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
-
Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder
-
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
-
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten

Raufußkauz (Aegolius funereus) -

Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern, insbesondere buchenreichen Nadelmischwäldern
-
Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
-
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von stehendem Totholz mit großem Stammdurchmesser
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-31.8.)

Ringdrossel (Turdus torquatus) -

Erhaltung von strukturreichen, naturnahen und nadelholzreichen Bergwäldern
-
Erhaltung der Moore, Moorwälder und Weidfelder -
Erhaltung von Mosaiken aus Wald und Offenland bzw. Lichtungen
-
Erhaltung von Flächen mit baumartenreicher Sukzession
-
Erhaltung von extensiv bewirtschaftetem Grünland, insbesondere von kurzrasigen Flächen
-
Erhaltung von Waldinnen- und -außensäumen -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-31.7.)

Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola) -

Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten
-
Erhaltung der Heiden und Moore -
Erhaltung der Ried- und Streuwiesen -
Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen sowie Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
-
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen

Schwarzmilan (Milvus migrans) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
-
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
-
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)

Schwarzspecht (Dryocopus martius) -

Erhaltung von ausgedehnten Wäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Totholz -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Sperlingskauz (Glaucidium passerinum) -

Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern in den Mittelgebirgen
-
Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen -
Erhaltung von stehendem Totholz -
Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Gewässer wie Bäche und Karseen
-
Erhaltung der Moore

Uhu (Bubo bubo) -

Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
-
Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung von offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten

Wanderfalke (Falco peregrinus) -

Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)

Wespenbussard (Pernis apivorus) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
-
Erhaltung von Feldgehölzen -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)

Zippammer (Emberiza cia) -

Erhaltung der sonnenexponierten natürlichen Felsformationen, Block- und Steinschutthalden
-
Erhaltung von strukturreichen Weidfeldern -
Erhaltung eines Strukturmosaiks aus vegetationsarmen Flächen, Gebüschen, Säumen, Felsen und Steinschutthalden
-
Erhaltung von Lichtungen und Pionierwaldstadien an süd- bis südwestexponierten Steilhängen
-
Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Steinbruchhalden mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für die Jungvogelaufzucht
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-15.8.)

Zitronenzeisig (Carduelis citrinella) -

Erhaltung von montanen lichten zwergstrauchreichen Waldbeständen, insbesondere Bergkiefernbestände mit Lichtungen
-
Erhaltung von Mosaiken aus Wald und Offenland bzw. Lichtungen
-
Erhaltung der Hochmoore -
Erhaltung der Magerrasen und von Magerweiden und Feuchtwiesen
-
Erhaltung von mageren Wiesengesellschaften und Ruderalflächen in tieferen Lagen als Ausweichplätze bei ungünstigen Witterungslagen
-
Erhaltung von Weidfeldern -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2. - 15.8.)
74.

Südwestalb und Oberes Donautal (Gebietsnummer DE 7820-441)

Größe: 43031 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Freiburg, Tübingen

Stadt-/Landkreis(e):

Rottweil, Sigmaringen, Tübingen, Tuttlingen, Zollernalbkreis

Städte und Gemeinden:

Albstadt, Balgheim, Balingen, Bärenthal, Beuron, Bingen, Bisingen, Bodelshausen, Böttingen, Bubsheim, Buchheim, Burladingen, Deilingen, Denkingen, Dotternhausen, Dürbheim, Egesheim, Fridingen an der Donau, Frittlingen, Gammertingen, Gosheim, Hausen am Tann, Hechingen, Hettingen, Inzigkofen, Irndorf, Jungingen, Kolbingen, Königsheim, Leibertingen, Mahlstetten, Meßstetten, Mössingen, Mühlheim an der Donau, Nusplingen, Obernheim, Ratshausen, Reichenbach am Heuberg, Renquishausen, Rietheim-Weilheim, Scheer, Schömberg, Schwenningen, Sigmaringen, Sigmaringendorf, Spaichingen, Stetten am kalten Markt, Straßberg, Tuttlingen, Veringenstadt, Wehingen, Weilen unter den Rinnen, Wellendingen, Wurmlingen

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Baumfalke (Falco subbuteo) -

Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
-
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4. - 15.9.)

Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli) -

Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, südexponierten, steil abfallenden Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht
-
Erhaltung der Steppenheidegebiete mit spärlichem Baumbestand, wechselnder Strauchschicht und geschlossener Kurzrasendecke
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)

Braunkehlchen (Saxicola rubetra) -

Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen, insbesondere mit Streu- und Feuchtwiesenanteilen
-
Erhaltung der Großseggenriede, Moore und Heiden -
Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
-
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)

Eisvogel (Alcedo atthis) -

Erhaltung der naturnahen Gewässer -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
-
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
-
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Grauspecht (Picus canus) -

Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
-
Erhaltung von Auenwäldern -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
-
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
-
Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten

Haselhuhn (Tetrastes bonasia) -

Erhaltung von strukturreichen mehrschichtigen Wäldern, die junge Stadien der Waldsukzession mit Weich- oder Pionierlaubhölzern aufweisen
-
Erhaltung von Niederwaldsukzession -
Erhaltung von bach- und wegebegleitenden Laubbaumbeständen als wichtiges Element von Biotopverbundachsen
-
Erhaltung von krautreichen Wegrandstrukturen -
Erhaltung von Bestandeslücken mit Bodenvegetation
-
Erhaltung von einzelnen tief beasteten Nadelhölzern und kleineren Nadelholzdickungen
-
Erhaltung von Bodenaufschlüssen zur Aufnahme von Magensteinchen und zum Staubbaden
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Drahtzäune und Windkraftanlagen
-
Erhaltung der genetischen Ausstattung der angestammten Population, die an die hiesigen Lebensbedingungen angepasst ist
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Blütenkätzchen, Laubbaumknospen, Kräutern, Gräsern und Beeren für Altvögel sowie Insekten für Jungvögel
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Zeiten besonderer Empfindlichkeit (15.3.-15.7.) und störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rückzugsräume im Winter

Heidelerche (Lullula arborea) -

Erhaltung der großflächigen Mager- und Trockenrasen sowie Heiden
-
Erhaltung von größeren Waldlichtungen -
Erhaltung der Borstgrasrasen und Flügelginsterheiden
-
Erhaltung von trockenen, sonnigen, vegetationsarmen bzw. -freien Stellen
-
Erhaltung einer lückigen und lichten Vegetationsstruktur mit vereinzelten Büschen und Bäumen
-
Erhaltung von Rand- und Saumstrukturen sowie Brachland
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand- und Kiesgruben mit flächigen Rohbodenstandorten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten im Sommerhalbjahr
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)

Hohltaube (Columba oenas) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen

Kornweihe (Circus cyaneus) -

Erhaltung von extensiv genutzten Feuchtwiesen und -weiden
-
Erhaltung der Schilfflächen -
Erhaltung von Hochstaudenfluren und Brachen in den Grünlandgebieten
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und bodenlebenden Kleinvögeln
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.8.)

Mittelspecht (Dendrocopos medius) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
-
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
-
Erhaltung von stehendem Totholz -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen

Neuntöter (Lanius collurio) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland- und Heidegebieten
-
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
-
Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder
-
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
-
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten

Raubwürger (Lanius excubitor) -

Erhaltung von ausgedehnten extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen mit zahlreichen Büschen
-
Erhaltung von Heckengebieten mit den dortigen Kleinstrukturen wie Steinriegelhecken, kleinflächige Brachen, sumpfige Senken, Einzelbüsche und -bäume, unbefestigte Feldwege
-
Erhaltung der beweideten Wacholderheiden mit Busch- und Baumgruppen
-
Erhaltung von magerem Grünland -
Erhaltung der Moore mit Büschen und Bruchwaldinseln
-
Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
-
Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
-
Erhaltung von unzerschnittenen Landschaften, insbesondere ohne befestigte Wege und Straßen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Großinsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.7.)

Raufußkauz (Aegolius funereus) -

Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern, insbesondere buchenreichen Nadelmischwäldern
-
Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
-
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von stehendem Totholz mit großem Stammdurchmesser
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)

Rotmilan (Milvus milvus) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
-
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)

Schwarzmilan (Milvus migrans) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
-
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
-
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)

Schwarzspecht (Dryocopus martius) -

Erhaltung von ausgedehnten Wäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Totholz -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe) -

Erhaltung von extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten mit Lesesteinhaufen oder -riegeln
-
Erhaltung von extensiv genutzten Viehweiden, insbesondere Schafweiden
-
Erhaltung der Heidegebiete -
Erhaltung von vegetationsfreien oder -armen Flächen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)

Uhu (Bubo bubo) -

Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
-
Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung von offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten

Wachtel (Coturnix coturnix) -

Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
-
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
-
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, Dolinen-Einbrüche, quellige Flecken, Kleinmulden, Steinfelder, Magerrasen-Flecken und Steinriegel
-
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
-
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten

Wachtelkönig (Crex crex) -

Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen
-
Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen
-
Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken
-
Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.)
-
Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)

Wanderfalke (Falco peregrinus) -

Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)

Wendehals (Jynx torquilla) -

Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
-
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
-
Erhaltung der Magerrasen, Heiden und Steinriegel-Hecken-Gebiete
-
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen

Wespenbussard (Pernis apivorus) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
-
Erhaltung von Feldgehölzen -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)

Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel

Kornweihe (Circus cyaneus) -

Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
-
Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze

Raubwürger (Lanius excubitor) -

Erhaltung von Landschaften mit Heckenstrukturen, lockeren Streuobstwiesen und Feldgehölzen
-
Erhaltung der beweideten Wacholderheiden mit Busch- und Baumgruppen
-
Erhaltung der Moore mit Büschen und Bruchwaldinseln
-
Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
-
Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete
75.

Täler der Mittleren Flächenalb (Gebietsnummer DE 7624-441)

Größe: 5692 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Tübingen

Stadt-/Landkreis(e):

Alb-Donau-Kreis, Biberach, Reutlingen, Ulm

Städte und Gemeinden:

Allmendingen, Berghülen, Blaubeuren, Blaustein, Dornstadt, Ehingen (Donau), Emeringen, Hayingen, Lauterach, Munderkingen, Münsingen, Obermarchtal, Rechtenstein, Riedlingen, Schelklingen, Ulm, Untermarchtal, Zwiefalten

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli) -

Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, südexponierten, steil abfallenden Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht
-
Erhaltung der Steppenheidegebiete mit spärlichem Baumbestand, wechselnder Strauchschicht und geschlossener Kurzrasendecke
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)

Uhu (Bubo bubo) -

Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
-
Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung von offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten

Wanderfalke (Falco peregrinus) -

Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-30.6.)
76.

Tierstein mit Hangwald und Egerquelle (Gebietsnummer DE 7127-401)

Größe: 3 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Stuttgart

Stadt-/Landkreis(e):

Ostalbkreis

Städte und Gemeinden:

Bopfingen

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Wanderfalke (Falco peregrinus) -

Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)

Uhu (Bubo bubo) -

Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten
77.

Tüllinger Berg und Gleusen (Gebietsnummer DE 8311-441)

Größe: 582 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Freiburg

Stadt-/Landkreis(e):

Lörrach

Städte und Gemeinden:

Binzen, Grenzach-Wyhlen, Lörrach, Weil am Rhein

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Baumfalke (Falco subbuteo) -

Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
-
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)

Grauspecht (Picus canus) -

Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
-
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
-
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Mittelspecht (Dendrocopos medius) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
-
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
-
Erhaltung von stehendem Totholz -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen

Neuntöter (Lanius collurio) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland-, und Weinbaugebieten
-
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
-
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
-
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten

Orpheusspötter (Hippolais polyglotta) -

Erhaltung von frühen und mittleren Sukzessionsstadien an warmen und trockenen Standorten
-
Erhaltung von dichten, nicht zu hohen Gebüschen, einzelnen Bäumen und einer ausgedehnten Krautschicht

Schwarzspecht (Dryocopus martius) -

Erhaltung von ausgedehnten Wäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Totholz -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Wendehals (Jynx torquilla) -

Erhaltung von aufgelockerten Laub- und Mischwäldern
-
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
-
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen

Zaunammer (Emberiza cirlus) -

Erhaltung von extensiv genutzten Weinbergslagen mit eingestreuten dichten Gebüsch- oder Gehölzgruppen
-
Erhaltung von reich strukturiertem Nutzgartengelände und Streuobstwiesen, bevorzugt in sonnenexponierter Hanglage
-
Erhaltung von einzeln stehenden schlanken, hochgewachsenen Baum- und Buschgestalten
-
Erhaltung von ungenutzten Randstreifen und trockenen Säumen
-
Erhaltung von kleineren, zeitweise brach fallenden Flächen
-
Erhaltung von Bewirtschaftungsweisen, die zu niedrig und lückig bewachsenem Erdboden führen
-
Erhaltung von Stoppelbrachen als Überwinterungsflächen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für die Jungvogelaufzucht
78.

Überlinger See des Bodensees (Gebietsnummer DE 8220-404)

Größe: 2556 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Freiburg, Tübingen

Stadt-/Landkreis(e):

Bodenseekreis, Konstanz

Städte und Gemeinden:

Allensbach, Bodman-Ludwigshafen, Konstanz, Sipplingen, Überlingen, Uhldingen-Mühlhofen

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Baumfalke (Falco subbuteo) -

Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
-
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)

Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli) -

Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, südexponierten, steil abfallenden Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht
-
Erhaltung der Steppenheidegebiete mit spärlichem Baumbestand, wechselnder Strauchschicht und geschlossener Kurzrasendecke
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)

Beutelmeise (Remiz pendulinus) -

Erhaltung von Flussauen -
Erhaltung der Sümpfe mit ihren Wäldern -
Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit Röhrichten, Gebüschen und Silberweidenbeständen oder anderen Bäumen mit herabhängenden Zweigen
-
Erhaltung von ausgeprägten Krautschichten und typischen Kletterpflanzen der Auenwälder wie Hopfen und Waldrebe
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.- 31.7.)

Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus) -

Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
-
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)

Eisvogel (Alcedo atthis) -

Erhaltung der naturnahen Gewässer -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
-
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
-
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Grauspecht (Picus canus) -

Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
-
Erhaltung von Auenwäldern -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
-
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Hohltaube (Columba oenas) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen

Kolbenente (Netta rufina) -

Erhaltung der Flachwasserzone des Bodensees mit Wasserpflanzenvorkommen, insbesondere Armleuchteralgen und Laichkrautgewächse
-
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden
-
Erhaltung einer ausreichenden Wasserqualität für Wasserpflanzenvorkommen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (1.6.-15.9.)

Nachtreiher (Nycticorax nycticorax) -

Erhaltung einer dichten Ufervegetation und zur Nestanlage geeigneter Baumbestände
-
Erhaltung der bestehenden Graureiherkolonien -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Amphibien, Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Kleinsäugern
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-15.9.)

Neuntöter (Lanius collurio) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland- und Weinbaugebieten
-
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
-
Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder
-
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
-
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten

Schwarzmilan (Milvus migrans) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
-
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
-
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)

Schwarzspecht (Dryocopus martius) -

Erhaltung von ausgedehnten Wäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Totholz -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Wanderfalke (Falco peregrinus) -

Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)

Wasserralle (Rallus aquaticus) -

Erhaltung der Flachwasserzone des Bodensees -
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
-
Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
-
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)

Wendehals (Jynx torquilla) -

Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
-
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
-
Erhaltung der Magerrasen und Heckengebiete -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen

Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) -

Erhaltung der deckungsreichen Bereiche der Flachwasserzone des Bodensees sowie der Altarme und Feuchtwiesengräben
-
Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
-
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel

Entenvögel (Kolbenente, Reiherente, Schellente, Schnatterente, Tafelente), Lappentaucher (Haubentaucher), Rallen (Blässhuhn) -

Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften
-
Erhaltung der besiedelten Gewässer wie die Flachwasserzone des Bodensees, Altarme und Fließgewässer
-
Erhaltung der Flachwasserzonen am Bodensee und an schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
-
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
-
Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Amphibien für Taucher, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien für Gründelenten, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchenten und Rallen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Seeschwalben (Trauerseeschwalbe) -

Erhaltung der Flachwasserzone des Bodensees -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit kleinen Fischen, Insekten und kleineren Krebstieren
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete

Kormoran (Phalacrocorax carbo) -

Erhaltung der fischreichen Gewässer -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Eisvogel (Alcedo atthis) -

Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer -
Erhaltung der im Winter eisfreien Nahrungsgewässer
-
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
79.

Unteres Remstal (Gebietsnummer DE 7121-442)

Größe: 571 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Stuttgart

Stadt-/Landkreis(e):

Ludwigsburg, Rems-Murr-Kreis

Städte und Gemeinden:

Fellbach, Remseck am Neckar, Waiblingen

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Baumfalke (Falco subbuteo) -

Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
-
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)

Eisvogel (Alcedo atthis) -

Erhaltung der naturnahen Gewässer -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
-
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
-
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Gänsesäger (Mergus merganser) -

Erhaltung der Flüsse und Seen mit klarem Wasser und vegetationsarmem Grund
-
Erhaltung von alten höhlenreichen Baumbeständen entlang der Brutgewässer
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten, auch von künstlichen Nisthilfen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.6.)

Grauspecht (Picus canus) -

Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
-
Erhaltung von Auenwäldern -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
-
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
-
Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten

Hohltaube (Columba oenas) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen

Mittelspecht (Dendrocopos medius) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
-
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
-
Erhaltung von stehendem Totholz -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen

Neuntöter (Lanius collurio) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
-
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
-
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
-
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten

Schwarzspecht (Dryocopus martius) -

Erhaltung von ausgedehnten Wäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Totholz -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Uhu (Bubo bubo) -

Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
-
Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung von offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten

Wanderfalke (Falco peregrinus) -

Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)

Wendehals (Jynx torquilla) -

Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
-
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
-
Erhaltung der Magerrasen und Steinriegel-Hecken-Gebiete
-
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
80.

Untersee des Bodensees (Gebietsnummer DE 8220-401)

Größe: 5915 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Freiburg

Stadt-/Landkreis(e):

Konstanz

Städte und Gemeinden:

Allensbach, Gaienhofen, Konstanz, Moos, Öhningen, Radolfzell am Bodensee, Reichenau, Singen (Hohentwiel)

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Baumfalke (Falco subbuteo) -

Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
-
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)

Bekassine (Gallinago gallinago) -

Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
-
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore
-
Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden
-
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben
-
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)

Beutelmeise (Remiz pendulinus) -

Erhaltung von Flussauen -
Erhaltung der Sümpfe mit ihren Wäldern -
Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit Röhrichten, Gebüschen und Silberweidenbeständen oder anderen Bäumen mit herabhängenden Zweigen
-
Erhaltung von ausgeprägten Krautschichten und typischen Kletterpflanzen der Auenwälder wie Hopfen und Waldrebe
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.- 31.7.)

Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus) -

Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
-
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)

Flussseeschwalbe (Sterna hirundo) -

Erhaltung der Schotter- und Kiesbänke oder Schwemmsandinseln
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit Brutmöglichkeiten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 30.9.)

Grauspecht (Picus canus) -

Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
-
Erhaltung von Auenwäldern -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
-
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Kiebitz (Vanellus vanellus) -

Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
-
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
-
Erhaltung von Viehweiden -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore
-
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
-
Erhaltung von Grünlandbrachen -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
-
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)

Kleines Sumpfhuhn (Porzana parva) -

Erhaltung der ungenutzten wasserständigen Schilfröhrichte und Großseggenriede mit wasserseitigen Knickschicht-Bereichen
-
Erhaltung einer Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fortpflanzungszeit (1.4.-15.9.)
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit

Knäkente (Anas querquedula) -

Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserbereiche des Bodensees, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Gräben
-
Erhaltung der zur Brutzeit überschwemmten Wiesenbereiche und Sümpfe
-
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
-
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.6.-15.9.)

Kolbenente (Netta rufina) -

Erhaltung der Flachwasserzonen mit Wasserpflanzenvorkommen, insbesondere Armleuchteralgen und Laichkrautgewächse
-
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
-
Erhaltung einer ausreichenden Wasserqualität für Wasserpflanzenvorkommen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie flache, vegetationsreiche Teiche
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (1.6.-15.9.)

Krickente (Anas crecca) -

Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserbereiche des Bodensees, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
-
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
-
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.-31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.)

Löffelente (Anas clypeata) -

Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserbereiche des Bodensees, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
-
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, Schlickflächen und Flachwasserzonen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut - und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.7.-15.9.)

Moorente (Aythya nyroca) -

Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserbereiche des Bodensees
-
Erhaltung der vegetationsreichen Moorseen -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Schwimmpflanzen- und Flachwasserzonen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie flache, vegetationsreiche Tümpel abgetorfter Moorflächen
-
Erhaltung störungsfreier Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.1.-15.10.)

Nachtreiher (Nycticorax nycticorax) -

Erhaltung einer dichten Ufervegetation und zur Nestanlage geeigneter Baumbestände
-
Erhaltung der bestehenden Graureiherkolonien -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit Flachwasserbereichen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Amphibien, Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Kleinsäugern
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-15.9.)

Neuntöter (Lanius collurio) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
-
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
-
Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder
-
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
-
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten

Rohrdommel (Botaurus stellaris) -

Erhaltung der Gewässer mit ausgedehnten Flachwasser- und Verlandungszonen
-
Erhaltung der wasserständigen Röhrichte und Großseggenriede sowie Schilfreinbestände mit unterschiedlicher Altersstruktur
-
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen, Kleinsäugern, Amphibien und Wasserinsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-31.8.)

Rohrweihe (Circus aeruginosus) -

Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
-
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
-
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)

Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus) -

Erhaltung der Gewässer mit ausgedehnten Verlandungszonen
-
Erhaltung der Großseggenriede sowie nassen aber nicht großflächig überfluteten lockeren Röhrichte mit ausgeprägter Krautschicht und einzelnen Büschen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.7.)

Schwarzhalstaucher (Podiceps nigricollis) -

Erhaltung der deckungsreichen Stillgewässer -
Erhaltung der Flachwasserbereiche -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten und Seggenrieden
-
Erhaltung der Lachmöwen- und Seeschwalbenkolonien
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)

Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola) -

Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen-und Ackergebieten
-
Erhaltung der Ried- und Streuwiesen -
Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen sowie Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
-
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen

Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus) -

Erhaltung der Gewässer mit Flachwasser- und Verlandungszonen sowie aufgelockerten Schilfbeständen
-
Erhaltung von Kiesinseln oder -halbinseln -
Erhaltung der Niedermoore -
Erhaltung von Feuchtgebieten und Grünland in Flussniederungen und Auenlandschaften
-
Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließgewässern, die zur Ausbildung und Umlagerung von Kiesinseln und -ufern führt
-
Erhaltung der Lachmöwenkolonien -
Erhaltung von Pionier- bis frühen Sukzessionsstadien an den Brutplätzen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.7)

Schwarzmilan (Milvus migrans) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
-
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
-
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)

Tafelente (Aythya ferina) -

Erhaltung der stehenden oder schwach fließenden Gewässer mit reicher Ufervegetation und großen freien Wasserflächen
-
Erhaltung der Kleingewässer in räumlicher Nähe zu größeren Gewässern
-
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggen- oder Binsenbeständen
-
Erhaltung der offenen Flachwasserzonen -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.10.) sowie der Mauser (1.7.-15.9.)

Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana) -

Erhaltung der Verlandungszonen mit niedrig überfluteter abwechslungsreicher krautiger Vegetation wie in Übergangszonen zwischen Röhrichten und Großseggenrieden, im Uferbereich von ausgedehnten Schilfbeständen und in überschwemmten Feuchtwiesen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie staunasse Torfstiche und Entwässerungsgräben mit Schilfstreifen, Seggenbülten und einer lockeren Krautschicht
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.)

Wachtelkönig (Crex crex) -

Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen
-
Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen
-
Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken
-
Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.)
-
Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)

Wasserralle (Rallus aquaticus) -

Erhaltung der stehenden Gewässer mit Flachwasserzonen
-
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
-
Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
-
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)

Wiesenschafstelze (Motacilla flava) -

Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grünlandgebieten, insbesondere der Ried- und Streuwiesen
-
Erhaltung von extensiven Viehweiden -
Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten
-
Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern -
Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
-
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
-
Erhaltung von Wasser führenden Gräben -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten

Zwergdommel (Ixobrychus minutus) -

Erhaltung der flachen Verlandungszonen an natürlichen und künstlichen Stillgewässern und langsam fließenden Gewässern
-
Erhaltung der reich strukturierten Röhrichte und Großseggenriede sowie Schilfreinbestände, die auch einzelne Gebüsche enthalten können
-
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Wasserinsekten und kleineren Amphibien
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit

Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) -

Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben
-
Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
-
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel

Entenvögel (Bergente, Gänsesäger, Knäkente, Kolbenente, Krickente, Löffelente, Pfeifente, Reiherente, Schellente, Schnatterente, Singschwan, Spießente, Stockente, Tafelente, Zwergsäger, Zwergschwan), Lappentaucher (Haubentaucher, Schwarzhalstaucher, Zwergtaucher), Rallen (Blässhuhn, Tüpfelsumpfhuhn) -

Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
-
Erhaltung der besiedelten Gewässer -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
-
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
-
Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
-
Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen insbesondere für Krickente und Rallen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Amphibien für Säger und Lappentaucher, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien für Gründelenten, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchenten und Rallen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Reiher (Rohrdommel, Silberreiher) -

Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
-
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
-
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
-
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
-
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland und Mooren mit hohen Grundwasserständen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Watvögel (Alpenstrandläufer, Bruchwasserläufer, Großer Brachvogel, Kampfläufer, Kiebitz, Zwergstrandläufer) -

Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
-
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
-
Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke
-
Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließ- und Stillgewässern, die zur Ausbildung von Kies-, Sand- und Schlammbänken bzw. -inseln führt
-
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
-
Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Ufer- und Flachwasserbereichen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Möwen (Zwergmöwe) und Seeschwalben (Trauerseeschwalbe) -

Erhaltung der Stillgewässer mit Flachwasserzonen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit kleinen Fischen, Insekten und kleineren Krebstieren
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete

Kormoran (Phalacrocorax carbo) -

Erhaltung der fischreichen Gewässer -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Kornweihe (Circus cyaneus) und Rohrweihe (Circus aeruginosus), Merlin (Falco columbarius) und Baumfalke (Falco subbuteo) -

Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
-
Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
-
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze

Schwarzmilan (Milvus migrans) -

Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
-
Erhaltung einer vielfältig strukturierten Agrarlandschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze

Eisvogel (Alcedo atthis) -

Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer -
Erhaltung der im Winter eisfreien Nahrungsgewässer
-
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
81.

Vogelinsel Max-Eyth-See (Gebietsnummer DE 7121-441)

Größe: 3 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Stuttgart

Stadt-/Landkreis(e):

Stuttgart

Städte und Gemeinden:

Stuttgart

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Nachtreiher (Nycticorax nycticorax) -

Erhaltung einer dichten Ufervegetation und zur Nestanlage geeigneter Baumbestände
-
Erhaltung der bestehenden Graureiherkolonie -
Erhaltung der Flachwasserbereiche -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Amphibien, Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Kleinsäugern
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-15.9.)
82.

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb (Gebietsnummer DE 7323-441)

Größe: 17003 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Stuttgart

Stadt-/Landkreis(e):

Esslingen, Göppingen

Städte und Gemeinden:

Aichelberg, Albershausen, Bad Überkingen, Beuren, Bissingen an der Teck, Boll, Deggingen, Dettingen unter Teck, Dürnau, Eislingen/Fils, Eschenbach, Frickenhausen, Gammelshausen, Geislingen an der Steige, Gingen an der Fils, Göppingen, Hattenhofen, Heiningen, Hochdorf, Holzmaden, Kirchheim unter Teck, Kohlberg, Kuchen, Lenningen, Neidlingen, Neuffen, Notzingen, Nürtingen, Oberboihingen, Ohmden, Owen, Schlat, Schlierbach, Süßen, Uhingen, Weilheim an der Teck, Wendlingen am Neckar, Wernau (Neckar), Zell unter Aichelberg

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Baumfalke (Falco subbuteo) -

Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
-
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)

Grauspecht (Picus canus) -

Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
-
Erhaltung von Auenwäldern -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
-
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
-
Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten

Hohltaube (Columba oenas) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen

Mittelspecht (Dendrocopos medius) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
-
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
-
Erhaltung von stehendem Totholz -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen

Neuntöter (Lanius collurio) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland-, Heide- und Weinbaugebieten
-
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
-
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
-
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten

Rotmilan (Milvus milvus) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
-
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)

Schwarzmilan (Milvus migrans) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
-
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
-
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)

Schwarzspecht (Dryocopus martius) -

Erhaltung von ausgedehnten Wäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Totholz -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Wachtel (Coturnix coturnix) -

Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
-
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
-
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden, Steinfelder, Magerrasen-Flecken
-
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
-
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten

Wendehals (Jynx torquilla) -

Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
-
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
-
Erhaltung der Magerrasen, Heiden und Steinriegel-Hecken-Gebiete
-
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen

Wespenbussard (Pernis apivorus) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
-
Erhaltung von Feldgehölzen -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
83.

Wachenberg bei Weinheim (Gebietsnummer DE 6418-401)

Größe: 23 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Karlsruhe

Stadt-/Landkreis(e):

Rhein-Neckar-Kreis

Städte und Gemeinden:

Weinheim

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Uhu (Bubo bubo) -

Erhaltung von offenen Felswänden des Steinbruchs mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten

Wanderfalke (Falco peregrinus) -

Erhaltung von offenen Felswänden des Steinbruchs mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-30.6.)

Zippammer (Emberiza cia) -

Erhaltung von sonnenexponierten Felsformationen und Steinschutthalden des Steinbruchs
-
Erhaltung eines Strukturmosaiks aus vegetationsarmen Flächen, Gebüschen, Säumen, Felsen und Steinschutthalden
-
Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für die Jungvogelaufzucht
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-15.8.)
84.

Wagbachniederung (Gebietsnummer DE 6717-401)

Größe: 1042 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Karlsruhe

Stadt-/Landkreis(e):

Karlsruhe, Rhein-NeckarKreis

Städte und Gemeinden:

Altlußheim, Neulußheim, Oberhausen-Rheinhausen, Waghäusel

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Baumfalke (Falco subbuteo) -

Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
-
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)

Beutelmeise (Remiz pendulinus) -

Erhaltung von Flussauen -
Erhaltung der Sümpfe mit ihren Wäldern -
Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit Röhrichten, Gebüschen und Silberweidenbeständen oder anderen Bäumen mit herabhängenden Zweigen
-
Erhaltung von ausgeprägten Krautschichten und typischen Kletterpflanzen der Auenwälder wie Hopfen und Waldrebe
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand-, Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.- 31.7.)

Blaukehlchen (Luscinia svecica) -

Erhaltung der Verlandungszonen, Schilfröhrichte und feuchten lockeren Weidengebüsche
-
Erhaltung der Fließgewässer und ihrer Auen -
Erhaltung von reich strukturierten Grabenrändern, Dämmen und Böschungen
-
Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand-, Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und deren Larven
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.)

Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus) -

Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
-
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)

Kleines Sumpfhuhn (Porzana parva) -

Erhaltung der ungenutzten wasserständigen Schilfröhrichte und Großseggenriede mit wasserseitigen Knickschicht-Bereichen
-
Erhaltung einer Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fortpflanzungszeit (1.4.-15.9.)
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche oder Weiher in Lehm- und Kiesgruben und stillgelegten Klärteichen mit geeigneten Schilfröhrichten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit

Knäkente (Anas querquedula) -

Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Gräben
-
Erhaltung der zur Brutzeit überschwemmten Wiesenbereiche und Sümpfe
-
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
-
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.6.-15.9.)

Kolbenente (Netta rufina) -

Erhaltung der Flachwasserseen oder -zonen mit Wasserpflanzenvorkommen, insbesondere Armleuchteralgen und Laichkrautgewächse
-
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten und Seggenrieden
-
Aufrechterhaltung eines Wasserregimes ohne starke Wasserstandsschwankungen während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.)
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Erhaltung einer ausreichenden Wasserqualität für Wasserpflanzenvorkommen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie flache, vegetationsreiche Teiche
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (1.6.-15.9.)

Krickente (Anas crecca) -

Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
-
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
-
Erhaltung der vegetationsreichen Moorseen -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.-31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.)

Löffelente (Anas clypeata) -

Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
-
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, Schlickflächen und Flachwasserzonen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.7.-15.9.)

Mittelspecht (Dendrocopos medius) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
-
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
-
Erhaltung von stehendem Totholz -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen

Neuntöter (Lanius collurio) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
-
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
-
Erhaltung der Streuwiesen und offenen Riedränder
-
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
-
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten

Purpurreiher (Ardea purpurea) -

Erhaltung der Gewässer mit ausgedehnten Flachwasser- und Verlandungszonen
-
Erhaltung der wasserständigen Röhrichte, insbesondere Schilfreinbestände mit unterschiedlicher Altersstruktur
-
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
-
Erhaltung einer flachen Überstauung des Schilfröhrichts in den Brutgebieten während der gesamten Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten und stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen, Kleinsäugern, Amphibien
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit

Rohrweihe (Circus aeruginosus) -

Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
-
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
-
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)

Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus) -

Erhaltung der Gewässer mit ausgedehnten Verlandungszonen
-
Erhaltung der Großseggenriede sowie nassen aber nicht großflächig überfluteten lockeren Röhrichte mit ausgeprägter Krautschicht und einzelnen Büschen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.7.)

Schwarzhalstaucher (Podiceps nigricollis) -

Erhaltung der deckungsreichen Stillgewässer wie Weiher, Teiche, Altarme
-
Erhaltung der Flachwasserseen -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten und Seggenrieden
-
Erhaltung der Lachmöwen- und Seeschwalbenkolonien
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)

Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola) -

Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten
-
Erhaltung der Ried- und Streuwiesen -
Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen sowie Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachflächen
-
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen

Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus) -

Erhaltung der Gewässer mit Flachwasser- und Verlandungszonen sowie aufgelockerten Schilfbeständen
-
Erhaltung von Kiesinseln oder -halbinseln -
Erhaltung der Niedermoorbereiche -
Erhaltung von Feuchtgebieten und Grünland in Flussniederungen und Auenlandschaften
-
Erhaltung der Lachmöwenkolonien -
Erhaltung von Pionier- bis frühen Sukzessionsstadien an den Brutplätzen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.7)

Schwarzspecht (Dryocopus martius) -

Erhaltung von ausgedehnten Wäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Totholz -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Tafelente (Aythya ferina) -

Erhaltung der stehenden oder schwach fließenden Gewässer mit reicher Ufervegetation und großen freien Wasserflächen
-
Erhaltung der Kleingewässer in räumlicher Nähe zu größeren Gewässern
-
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggen- oder Binsenbeständen
-
Erhaltung der offenen Flachwasserzonen -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.10.) sowie der Mauser (1.7.-15.9.)

Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana) -

Erhaltung der Verlandungszonen mit niedrig überfluteter abwechslungsreicher krautiger Vegetation wie in Übergangszonen zwischen Röhrichten und Großseggenrieden, im Uferbereich von ausgedehnten Schilfbeständen und in überschwemmten Feuchtwiesen
-
Erhaltung einer flachen Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.)
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten und Entwässerungsgräben mit Schilfstreifen, Seggenbülten und einer lockeren Krautschicht
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit

Wasserralle (Rallus aquaticus) -

Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
-
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
-
Erhaltung der Riede mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
-
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)

Wendehals (Jynx torquilla) -

Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
-
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
-
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen

Wiesenschafstelze (Motacilla flava) -

Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grünlandgebieten, insbesondere der Ried- und Streuwiesen
-
Erhaltung von extensiven Viehweiden -
Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten
-
Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern -
Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
-
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
-
Erhaltung von Wasser führenden Gräben -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten und stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten

Zwergdommel (Ixobrychus minutus) -

Erhaltung der flachen Verlandungszonen an Stillgewässern und langsam fließenden Gewässern
-
Erhaltung der reich strukturierten Röhrichte und Großseggenriede sowie Schilfreinbestände, die auch einzelne Gebüsche enthalten können
-
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
-
Erhaltung einer flachen Überstauung des Röhrichts in den Brutgebieten während der gesamten Fortpflanzungszeit (1.5.-15.9.)
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Wasserinsekten und kleineren Amphibien
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit

Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) -

Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben, Moorkolke
-
Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
-
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel

Entenvögel (Knäkente, Krickente, Löffelente, Schnatterente), Lappentaucher (Schwarzhalstaucher), Rallen (Tüpfelsumpfhuhn) -

Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
-
Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließgewässer
-
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
-
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
-
Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
-
Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen insbesondere für Krickente und Rallen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern gewährleistet
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten und stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Amphibien für Lappentaucher, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien für Gründelenten, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Lappentaucher und Rallen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Reiher (Rohrdommel, Silberreiher) -

Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
-
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
-
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
-
Erhaltung von langen Röhricht -Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
-
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland und Rieden mit hohen Grundwasserständen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten und stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Watvögel (Bekassine, Bruchwasserläufer, Flussregenpfeifer, Kampfläufer, Zwergstrandläufer) -

Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
-
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
-
Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke
-
Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließ- und Stillgewässern, die zur Ausbildung von Kies-, Sand- und Schlammbänken bzw. -inseln führt
-
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
-
Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand sowie Wässerwiesen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten und stillgelegte Klärteiche mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Ufer- und Flachwasserbereichen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Möwen (Zwergmöwe) und Seeschwalben (Trauerseeschwalbe, Weißbartseeschwalbe) -

Erhaltung der Stillgewässer mit Flachwasserzonen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit kleinen Fischen, Insekten und kleineren Krebstieren
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs-(nur Sturmmöwe) und Nahrungsgebiete

Rohrweihe (Circus aeruginosus) und Baumfalke (Falco subbuteo) -

Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
-
Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
-
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze

Grauammer (Emberiza calandra) -

Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
-
Erhaltung von Gras- und Erdwegen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
-
Erhaltung von Feldhecken und anderen Dickichten

Kormoran (Phalacrocorax carbo) -

Erhaltung der fischreichen Gewässer -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
85.

Weiher bei Maulbronn (Gebietsnummer DE 7018-401)

Größe: 143 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Karlsruhe

Stadt-/Landkreis(e):

Enzkreis

Städte und Gemeinden:

Maulbronn, Ölbronn-Dürrn

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Baumfalke (Falco subbuteo) -

Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
-
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)

Blaukehlchen (Luscinia svecica) -

Erhaltung der Verlandungszonen, Schilfröhrichte und feuchten lockeren Weidengebüsche
-
Erhaltung von reich strukturierten Grabenrändern, Dämmen und Böschungen
-
Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und deren Larven
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.)

Blauracke (Coracias garrulus) -

Erhaltung von reich strukturierter Kulturlandschaft
-
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen und magerem Grünland mit vereinzelten Bäumen
-
Erhaltung von lichten Waldrändern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Großinsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)

Eisvogel (Alcedo atthis) -

Erhaltung der naturnahen Gewässer -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
-
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
-
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Grauspecht (Picus canus) -

Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
-
Erhaltung von Auenwäldern -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
-
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
-
Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten

Hohltaube (Columba oenas) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen

Kiebitz (Vanellus vanellus) -

Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesen -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
-
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
-
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.- 31.8.)

Knäkente (Anas querquedula) -

Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen und Kleingewässer
-
Erhaltung der zur Brutzeit überschwemmten Wiesenbereiche und Sümpfe
-
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
-
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.6.-15.9.)

Krickente (Anas crecca) -

Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen und Kleingewässer
-
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
-
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut - und Aufzuchtszeit (15.3.-31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.)

Mittelspecht (Dendrocopos medius) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
-
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
-
Erhaltung von stehendem Totholz -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen

Neuntöter (Lanius collurio) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstgebieten
-
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
-
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
-
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten

Rohrweihe (Circus aeruginosus) -

Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
-
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
-
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)

Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus) -

Erhaltung der Gewässer mit ausgedehnten Verlandungszonen
-
Erhaltung der Großseggenriede sowie nassen aber nicht großflächig überfluteten lockeren Röhrichte mit ausgeprägter Krautschicht und einzelnen Büschen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.7.)

Tafelente (Aythya ferina) -

Erhaltung der stehenden oder schwach fließenden Gewässer mit reicher Ufervegetation und großen freien Wasserflächen
-
Erhaltung der Kleingewässer in räumlicher Nähe zu größeren Gewässern
-
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggen- oder Binsenbeständen
-
Erhaltung der offenen Flachwasserzonen -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.10.) sowie der Mauser (1.7.-15.9.)

Wasserralle (Rallus aquaticus) -

Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
-
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
-
Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
-
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)

Wendehals (Jynx torquilla) -

Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
-
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
-
Erhaltung der Feldhecken -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen

Wespenbussard (Pernis apivorus) -

Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
-
Erhaltung von Feldgehölzen -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)

Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) -

Erhaltung der deckungsreichen Gewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben
-
Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
-
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände

Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel

Reiher (Nachtreiher, Rohrdommel) und Storchenvögel (Schwarzstorch) -

Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen
-
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
-
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
-
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
-
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland mit hohen Grundwasserständen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Kormoran (Phalacrocorax carbo) und Fischadler (Pandion haliaetus) -

Erhaltung der fischreichen Gewässer -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs-(nur Kormoran) und Nahrungsgebiete
86.

Wiesenlandschaft bei Balingen (Gebietsnummer DE 7718-441)

Größe: 969 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Tübingen

Stadt-/Landkreis(e):

Zollernalbkreis

Städte und Gemeinden:

Balingen, Geislingen

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Baumfalke (Falco subbuteo) -

Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
-
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)

Braunkehlchen (Saxicola rubetra) -

Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen
-
Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
-
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)

Grauammer (Emberiza calandra) -

Erhaltung von extensiv genutzten Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
-
Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
-
Erhaltung von Gras- und Erdwegen -
Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)

Grauspecht (Picus canus) -

Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
-
Erhaltung von Auenwäldern -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
-
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
-
Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten

Neuntöter (Lanius collurio) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland- und Heidegebieten
-
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- und stachelbewehrte Gehölze
-
Erhaltung der mageren Wiesen -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
-
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten

Rotkopfwürger (Lanius senator) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
-
Erhaltung von Viehweiden, Hackfruchtfeldern, Gemüsegärten, unbefestigten Feldwegen, Wegrändern und in räumlich und zeitlichem Wechsel geschnittenen Wiesen im Anschluss an Streuobstwiesen
-
Erhaltung von magerem Grünland -
Erhaltung von Totholz -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Großinsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 30.9.)

Rotmilan (Milvus milvus) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
-
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)

Schwarzmilan (Milvus migrans) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
-
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
-
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)

Wachtel (Coturnix coturnix) -

Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
-
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
-
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken und Kleinmulden
-
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
-
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten

Wachtelkönig (Crex crex) -

Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Feucht- oder Nasswiesen
-
Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen
-
Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken
-
Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.)
-
Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)

Wendehals (Jynx torquilla) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
-
Erhaltung der Magerrasen und Hecken-Gebiete -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
87.

Wiesenweihe Taubergrund (Gebietsnummer DE 6425-441)

Größe: 1692 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Stuttgart

Stadt-/Landkreis(e):

Main-Tauber-Kreis

Städte und Gemeinden:

Creglingen, Igersheim, Wittighausen

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Baumfalke (Falco subbuteo) -

Erhaltung von lichten Wäldern in den Randbereichen mit angrenzenden offenen Landschaften
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)

Grauammer (Emberiza calandra) -

Erhaltung von Grünlandgebieten und Feldfluren -
Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
-
Erhaltung von Gras- und Erdwegen -
Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)

Rohrweihe (Circus aeruginosus) -

Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
-
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere extensiv genutzten Nasswiesen
-
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)

Wiesenschafstelze (Motacilla flava) -

Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grünlandgebieten, insbesondere der Ried- und Streuwiesen
-
Erhaltung von extensiven Viehweiden -
Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten
-
Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern -
Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
-
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
-
Erhaltung von Wasser führenden Gräben -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten

Wiesenweihe (Circus pygargus) -

Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
-
Erhaltung von großflächigen Wintergetreideanbauflächen insbesondere mit Winterweizen und -gerste
-
Erhaltung von Graswegen und Gras-, Röhricht- und Staudensäumen sowie von Brachen in Ackerbaugebieten
-
Erhaltung der Bruten in Getreidefeldern -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.8.)
88.

Wurzacher Ried (Gebietsnummer DE 8025-401)

Größe: 1798 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Tübingen

Stadt-/Landkreis(e):

Ravensburg

Städte und Gemeinden:

Bad Wurzach

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Baumfalke (Falco subbuteo) -

Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
-
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)

Bekassine (Gallinago gallinago) -

Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
-
Erhaltung der naturnahen Bachauen und Moore -
Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden
-
Erhaltung von zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben
-
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)

Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli) -

Erhaltung der flachen, feuchten, mit Moorkiefern, Fichten und Birken durchsetzten Moore mit geringer Strauch- und geschlossener Krautschicht
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)

Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus) -

Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
-
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Torfstiche mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5. - 31.8.)

Grauspecht (Picus canus) -

Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
-
Erhaltung von Auenwäldern -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
-
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Knäkente (Anas querquedula) -

Erhaltung des Riedsees, der Haidgauer Quellseen und des Stuttgarter Sees, der Kleingewässer und von Wasser führenden Gräben
-
Erhaltung der zur Brutzeit überschwemmten Wiesenbereiche und Sümpfe
-
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
-
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.6.-15.9.)

Krickente (Anas crecca) -

Erhaltung des Riedsees, der Haidgauer Quellseen und des Stuttgarter Sees, der Kleingewässer, insbesondere der durch Biber-Dämme entstandenen Gewässer, und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
-
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
-
Erhaltung der vegetationsreichen Moorgewässer -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.-31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.)

Löffelente (Anas clypeata) -

Erhaltung des Riedsees, der Haidgauer Quellseen und des Stuttgarter Sees, der Kleingewässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
-
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, Schlickflächen und Flachwasserzonen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.7. - 15.9.)

Schwarzkehlchen (Saxicola torquata) -

Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesengebieten
-
Erhaltung der Heiden und Moore -
Erhaltung der Ried- und Streuwiesen -
Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen, Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
-
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen

Wachtel (Coturnix coturnix) -

Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
-
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
-
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken
-
Erhaltung von wildkrautreichen Wiesenrandstreifen und kleineren Brachen
-
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten

Wachtelkönig (Crex crex) -

Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen
-
Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen
-
Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken
-
Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.)
-
Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)

Wasserralle (Rallus aquaticus) -

Erhaltung des Riedsees, der Haidgauer Quellseen und des Stuttgarter Sees und der durch Biber-Dämme entstandenen Gewässer
-
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation und der krautreichen Wiesengräben
-
Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
-
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)

Wespenbussard (Pernis apivorus) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
-
Erhaltung von Feldgehölzen -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)

Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus) -

Erhaltung von lichten Waldbeständen -
Erhaltung der offenen Heiden und Moore -
Erhaltung von größeren offenen Bereichen wie Lichtungen, Pionierwaldstadien und Schneisen im Wald
-
Erhaltung von breiten Wegsäumen im Wald -
Erhaltung von Flächen mit niedrigem Bewuchs -
Erhaltung von einzelnen freistehenden Kiefern innerhalb der offenen Bereiche im Wald
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit nachtaktiven Fluginsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-1.8.)

Zwergtaucher (achybaptus ruficollis) -

Erhaltung des Riedsees, der Haidgauer Quellseen, des Stuttgarter Sees und der durch Biber-Dämme entstandenen Gewässer sowie der Feuchtwiesengräben und Moorgewässer
-
Erhaltung der langsam fließenden Bäche -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel

Raubwürger (Lanius excubitor) -

Erhaltung von Landschaften mit Feldgehölzen -
Erhaltung der Moore mit Büschen und Bruchwaldinseln
-
Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
-
Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete
89.

Wutach und Baaralb (Gebietsnummer DE 8116-441)

Größe: 14002 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Freiburg

Stadt-/Landkreis(e):

Breisgau-Hochschwarzwald, Schwarzwald-Baar-Kreis, Waldshut

Städte und Gemeinden:

Blumberg, Bonndorf im Schwarzwald, Bräunlingen, Donaueschingen, Friedenweiler, Hüfingen, Lenzkirch, Löffingen, Stühlingen, Wutach

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Baumfalke (Falco subbuteo) -

Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
-
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
-
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)

Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli) -

Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, südexponierten, steil abfallenden Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht
-
Erhaltung der Steppenheidegebiete mit spärlichem Baumbestand, wechselnder Strauchschicht und geschlossener Kurzrasendecke
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)

Braunkehlchen (Saxicola rubetra) -

Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Feuchtgrünlandkomplexen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen
-
Erhaltung der Großseggenriede und Moore -
Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
-
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)

Eisvogel (Alcedo atthis) -

Erhaltung der naturnahen Gewässer -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
-
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
-
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Grauammer (Emberiza calandra) -

Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
-
Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
-
Erhaltung von Gras- und Erdwegen -
Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)

Grauspecht (Picus canus) -

Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
-
Erhaltung von Auenwäldern -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
-
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
-
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Heidelerche (Lullula arborea) -

Erhaltung der großflächigen Mager- und Trockenrasen sowie Heiden
-
Erhaltung von größeren Waldlichtungen -
Erhaltung von trockenen, sonnigen, vegetationsarmen bzw. -freien Stellen
-
Erhaltung einer lückigen und lichten Vegetationsstruktur mit vereinzelten Büschen und Bäumen
-
Erhaltung von Rand- und Saumstrukturen sowie Brachland
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand- und Kiesgruben mit flächigen Rohbodenstandorten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten im Sommerhalbjahr
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)

Hohltaube (Columba oenas) -

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen

Kiebitz (Vanellus vanellus) -

Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
-
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
-
Erhaltung von Viehweiden -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore
-
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
-
Erhaltung von Grünlandbrachen -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
-
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
-
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)

Neuntöter (Lanius collurio) -

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
-
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
-
Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder
-
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
-
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten

Rotmilan (Milvus milvus) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
-
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)

Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola) -

Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten
-
Erhaltung der Moore -
Erhaltung der Ried- und Streuwiesen -
Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen sowie Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
-
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen

Schwarzmilan (Milvus migrans) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
-
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
-
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)

Schwarzspecht (Dryocopus martius) -

Erhaltung von ausgedehnten Wäldern -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen -
Erhaltung von Totholz -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

Uhu (Bubo bubo) -

Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
-
Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung von offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten

Wachtel (Coturnix coturnix) -

Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
-
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
-
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden, Steinfelder, Magerrasen-Flecken und Steinriegel
-
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
-
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten

Wachtelkönig (Crex crex) -

Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen
-
Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen
-
Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken
-
Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.)
-
Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4. - 15.8.)

Wanderfalke (Falco peregrinus) -

Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)

Wasserralle (Rallus aquaticus) -

Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
-
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
-
Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
-
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)

Wendehals (Jynx torquilla) -

Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
-
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
-
Erhaltung der Magerrasen und Steinriegel-Hecken-Gebiete
-
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
-
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
-
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen

Wespenbussard (Pernis apivorus) -

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
-
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
-
Erhaltung von Feldgehölzen -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland -
Erhaltung der Magerrasen -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
-
Erhaltung der Bäume mit Horsten -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)

Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) -

Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben
-
Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
-
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
-
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
-
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel

Kornweihe (Circus cyaneus) und Rohrweihe (Circus aeruginosus) -

Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
-
Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
-
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze

Rotmilan (Milvus milvus) -

Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
-
Erhaltung einer vielfältig strukturierten Agrarlandschaft
-
Erhaltung von Grünland -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze

Raubwürger (Lanius excubitor) -

Erhaltung von Landschaften mit Heckenstrukturen, lockeren Streuobstwiesen und Feldgehölzen
-
Erhaltung der Moore mit Büschen und Bruchwaldinseln
-
Erhaltung von teils feuchtem Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
-
Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
-
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln
-
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete
90.

Ziegelberg (Gebietsnummer DE 7418-401)

Größe: 56 ha

 

Regierungsbezirk(e):

Karlsruhe

Stadt-/Landkreis(e):

Calw

Städte und Gemeinden:

Nagold

Gebietsbezogene Erhaltungsziele

Brutvögel

Wanderfalke (Falco peregrinus) -

Erhaltung von offenen Felswänden des Steinbruchs mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
-
Erhaltung des Lebensraums ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
-
Erhaltung als störungsfreie oder zumindest störungsarme Fortpflanzungsstätte während der Fortpflanzungszeit (15.2.-30.6.)

Anlage 2

Anlage 2 der Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO) vom 5. Februar 2010

INHALTSVERZEICHNIS:

Gemeinde-Namen

Gebietsnamen

Gebiets-Nr

Teilkarten-Nummer(n)

Aalen

Ostalbtrauf bei Aalen

7126-401

2540, 2541, 2556, 2557, 2558, 2559, 2566

Achern

Acher-Niederung

7314-441

384, 385, 406, 407

Achern

Korker Wald

7313-442

352, 382

Achern

Nordschwarzwald

7415-441

596, 634, 635, 678

Achern

Renchniederung

7313-441

329, 351, 352, 381, 382, 383

Adelsheim

Jagst mit Seitentälern

6624-401

1810, 1833

Aichelberg

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

2073, 2074, 2117, 2118

Aichelberg

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

2029, 2074, 2118

Aichtal

Schönbuch

7420-441

1674, 1691, 1692, 1712, 1713

Aitern

Südschwarzwald

8114-441

196, 197, 210, 211, 212, 235, 236

Albbruck

Südschwarzwald

8114-441

413, 414, 415, 442, 443, 444, 445, 446, 474, 475

Albershausen

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

2032, 2076, 2077, 2120, 2121, 2122

Albstadt

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

1308, 1309, 1338, 1339, 1340, 1372, 1373, 1374, 1375, 1376, 1410, 1411, 1412, 1413, 1414, 1415, 1455, 1456, 1457, 1458, 1459, 1494, 1495, 1496, 1497, 1498, 1499, 1500, 1501, 1502, 1540, 1541, 1542, 1543, 1544, 1545, 1546, 1547, 1548, 1582, 1583, 1584, 1585,1586

Allensbach

Bodanrück

8220-402

1528, 1529, 1530, 1570, 1571, 1572, 1573, 1606, 1607, 1608, 1609, 1610, 1630, 1631

Allensbach

Mindelsee

8220-403

1529, 1530, 1572

Allensbach

Überlinger See des Bodensees

8220-404

1573, 1609, 1610, 1633

Allensbach

Untersee des Bodensees

8220-401

1528, 1569, 1570, 1606, 1630

Alleshausen

Federseeried

7923-401

2139, 2140, 2141, 2176, 2177, 2178

Allmendingen

Schmiechener See

7624-402

2281

Allmendingen

Täler der Mittleren Flächenalb

7624-441

2181, 2216, 2217, 2239, 2240, 2255

Alpirsbach

Nordschwarzwald

7415-441

788, 789, 790, 791, 828, 829, 830, 831, 832, 833

Altdorf

Schönbuch

7420-441

1473, 1474, 1475, 1517, 1518, 1519, 1560, 1561

Altenriet

Schönbuch

7420-441

1691

Altlußheim

Rheinniederung Altlußheim -Mannheim

6616-441

1030, 1031, 1032, 1069, 1070, 1107

Altlußheim

Wagbachniederung

6717-401

1068, 1105, 1106

Altshausen

Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Weiher

8123-441

2008, 2058, 2097, 2098, 2136, 2137

Ammerbuch

Kochhartgraben und Ammertalhänge

7419-401

1344, 1345, 1381, 1382

Ammerbuch

Schönbuch

7420-441

1346, 1383, 1384, 1424, 1425, 1426, 1427, 1470, 1471, 1472, 1473, 1515, 1516, 1517, 1559, 1560

Appenweier

Kammbach-Niederung

7413-441

324, 325, 326

Appenweier

Korker Wald

7313-442

303, 304, 326, 327, 328, 329, 349, 350, 378, 379

Appenweier

Renchniederung

7313-441

326, 327, 328, 329

Argenbühl

Bodenmöser

8325-441

2445, 2454, 2455, 2461, 2462

Asselfingen

Donauried

7527-441

2568, 2569, 2570, 2571, 2572

Au am Rhein

Rheinniederung Elchesheim -Karlsruhe

7015-441

601, 602, 640, 641, 683, 684, 725

Aulendorf

Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Weiher

8123-441

2137

Bad Bellingen

Rheinniederung Haltingen -Neuenburg mit Vorbergzone

8211-401

3, 4, 10, 11, 12

Bad Buchau

Federseeried

7923-401

2099, 2100, 2138, 2139, 2140, 2174, 2175, 2176, 2177, 2210, 2211, 2212, 2213

Bad Ditzenbach

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

2219, 2220, 2221, 2222, 2242, 2243, 2244, 2245, 2246, 2260, 2261

Bad Dürrheim

Baar

8017-441

1050, 1051, 1052, 1088, 1089, 1090, 1091, 1124, 1125, 1126, 1127, 1128, 1129, 1150, 1151, 1152, 1153, 1154, 1155, 1156, 1173, 1174, 1175, 1176, 1190, 1191, 1192, 1193, 1205,1206

Bad Friedrichshall

Jagst mit Seitentälern

6624-401

1695, 1696, 1717, 1718, 1738, 1739

Bad Herrenalb

Nordschwarzwald

7415-441

891, 892, 930, 932, 933, 934, 974, 975, 1019, 1020

Bad Krozingen

Bremgarten

8011-441

73

Bad Peterstal-Griesbach

Nordschwarzwald

7415-441

560, 561, 588, 589, 627, 628, 668, 669, 670, 671, 672, 711, 712

Bad Rippoldsau-Schapbach

Nordschwarzwald

7415-441

627, 666, 667, 668, 669, 670, 671, 706, 707, 708, 709, 710, 711, 745, 746, 747, 748, 749, 750, 751, 752, 788, 789, 790, 791, 792, 833, 834

Bad Schussenried

Federseeried

7923-401

2173, 2174, 2209, 2210, 2211, 2236, 2237

Bad Überkingen

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

2264, 2265, 2285, 2286, 2287, 2288, 2311, 2312, 2313, 2314, 2332, 2333, 2334, 2351, 2352

Bad Überkingen

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

2264, 2333, 2334

Bad Urach

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

1798, 1816, 1817, 1818, 1841, 1842, 1843, 1864, 1865, 1866, 1867, 1868, 1869, 1896, 1897, 1898, 1899, 1900, 1901, 1932, 1933, 1934,1935,1936

Bad Wildbad im Schwarzwald

Nordschwarzwald

7415-441

971, 1015, 1016, 1017, 1018, 1059, 1060, 1061, 1062, 1063, 1098

Bad Wimpfen

Jagst mit Seitentälern

6624-401

1695

Bad Wurzach

Rohrsee

8125-441

2369, 2370

Bad Wurzach

Wurzacher Ried

8025-401

2371, 2372, 2373, 2395, 2396, 2397, 2415, 2416, 2434, 2435, 2436, 2446

Baden-Baden

Nordschwarzwald

7415-441

638, 639, 682, 722, 723, 763, 764, 765

Bahlingen

Kaiserstuhl

7912-442

103, 104, 122, 123, 124, 144, 145

Baiersbronn

Nordschwarzwald

7415-441

592, 594, 596, 628, 629, 630, 631, 632, 633, 634, 672, 673, 674, 675, 676, 677, 678, 711, 712, 713, 714, 715, 716, 717, 752, 753, 754, 755, 756, 757, 758, 793, 794, 795, 796, 797, 798, 799, 835, 836, 837, 838, 839, 840, 879, 880, 881

Balgheim

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

1232, 1233, 1234, 1245, 1246

Balingen

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

1272, 1273, 1289, 1309, 1310, 1311, 1312, 1313, 1339, 1340, 1341, 1342, 1343, 1374, 1375, 1376, 1414

Balingen

Wiesenlandschaft bei Balingen

7718-441

1255, 1256, 1274, 1275, 1276, 1277, 1290, 1291, 1292

Bärenthal

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

1331, 1332, 1333, 1334, 1366, 1367, 1368, 1404

Bartholomä

Albuch

7226-441

2448, 2449, 2457, 2458, 2465, 2466

Berglen

Streuobst- und Weinberggebiete zwischen Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen

7123-441

1987, 1988, 2037

Bernau

Südschwarzwald

8114-441

338, 339, 340, 341, 342, 364, 365, 366, 367, 368, 393, 394, 395, 396, 397, 421, 422, 423, 453

Betzenweiler

Federseeried

7923-401

2101, 2102, 2140, 2141

Beuren

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

1821, 1846, 1847, 1848, 1871, 1872, 1873

Beuron

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

1365, 1366, 1401, 1402, 1403, 1447, 1448, 1449, 1450, 1451, 1490, 1491, 1492, 1534, 1535, 1536, 1576, 1577, 1578, 1613, 1614, 1615, 1636, 1637

Bingen

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

1725, 1726, 1728, 1745, 1746, 1767, 1768, 1769

Binzen

Tüllinger Berg und Gleusen

8311-441

32, 50

Bisingen

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

1342, 1343, 1376, 1377, 1414, 1415, 1416, 1417, 1458, 1459

Bissingen an der Teck

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

1939, 1940, 1941, 1977, 1978, 1979, 2025, 2026, 2027, 2070, 2071

Bissingen an der Teck

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

1940, 1941, 1977, 1978, 1979, 1980, 2026, 2027

Blaubeuren

Täler der Mittleren Flächenalb

7624-441

2258, 2259, 2282, 2283, 2308, 2309, 2310, 2328, 2329, 2330, 2331, 2348, 2349, 2350, 2374, 2375, 2377, 2399

Blaustein

Täler der Mittleren Flächenalb

7624-441

2350, 2374, 2375, 2376, 2377, 2398, 2399, 2400, 2401, 2417, 2418, 2419

Blumberg

Baar

8017-441

1082, 1083

Blumberg

Wutach und Baaralb

8116-441

993, 994, 1038, 1039, 1040, 1041, 1042, 1043, 1077, 1078, 1079, 1080, 1081, 1082, 1115, 1116, 1117, 1118, 1119, 1120, 1143, 1144, 1145, 1146, 1147, 1167, 1168

Bodelshausen

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

1463, 1506

Bodman-Ludwigshafen

Bodanrück

8220-402

1445, 1487, 1531, 1532, 1573, 1610

Bodman-Ludwigshafen

Überlinger See des Bodensees

8220-404

1488, 1531, 1532, 1533, 1573, 1574, 1575, 1610, 1612

Böhmenkirch

Albuch

7226-441

2447, 2448, 2456, 2457

Böhmenkirch

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

2404, 2405, 2406, 2422, 2423, 2424, 2425, 2440

Boll

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

2117, 2118, 2152, 2153, 2191, 2192

Boll

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

2117, 2118, 2119, 2152, 2153, 2154, 2192, 2193

Böllen

Südschwarzwald

8114-441

195, 196, 209, 210, 211

Bollschweil

Südschwarzwald

8114-441

215, 216

Bonndorf im Schwarzwald

Südschwarzwald

8114-441

611, 612, 646, 647, 687, 688, 727, 728

Bonndorf im Schwarzwald

Wutach und Baaralb

8116-441

648, 689, 690, 728, 729, 770, 771, 811, 812

Bönnigheim

Stromberg

6919-441

1523, 1524, 1565, 1566, 1601, 1602, 1603

Bopfingen

Tierstein mit Hangwald und Egerquelle

7127-401

2580

Böttingen

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

1233, 1234, 1235, 1246, 1247, 1248, 1265, 1266, 1267, 1282, 1283

Bötzingen

Kaiserstuhl

7912-442

100, 101, 102, 120, 121, 142, 143

Bötzingen

Mooswälder bei Freiburg

7912-441

119, 120, 141, 142

Brackenheim

Stromberg

6919-441

1567, 1603

Bräunlingen

Baar

8017-441

774, 775, 776, 815, 816, 817, 860, 861, 862, 863, 910, 911, 912, 913, 954, 955, 956, 957, 997, 998, 999, 1000

Bräunlingen

Mittlerer Schwarzwald

7915-441

654, 695, 696, 733, 734, 735, 775, 776, 777, 817, 818, 819

Bräunlingen

Wutach und Baaralb

8116-441

909, 910, 953, 954, 996, 997

Braunsbach

Kocher mit Seitentälern

6823-441

2302, 2320, 2321, 2322, 2323, 2324, 2325, 2337, 2338

Breisach am Rhein

Kaiserstuhl

7912-442

60, 61

Breisach am Rhein

Rheinniederung Breisach -Sasbach mit Limberg

7911-401

29, 30, 31, 41, 42, 43

Breisach am Rhein

Rheinniederung Neuenburg -Breisach

8011-401

39, 40, 55, 56, 57, 58, 59, 74, 75

Breitnau

Südschwarzwald

8114-441

372, 373, 374, 402, 403, 429, 430

Bretzfeld

Kocher mit Seitentälern

6823-441

1879, 1880, 1881, 1882, 1912, 1913, 1914, 1951, 1952, 1991, 1992

Brigachtal

Baar

8017-441

915, 916, 917, 959, 960, 961, 1002, 1003, 1004, 1049, 1050, 1051, 1088, 1089

Bruchsal

Saalbachniederung bei Hambrücken

6817-441

1100, 1101, 1102, 1103, 1136, 1137, 1138

Brühl

Rheinniederung Altlußheim -Mannheim

6616-441

1033, 1034, 1073, 1074, 1075, 1111, 1112, 1113, 1142

Bubsheim

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

1248, 1249, 1266, 1267, 1268, 1283, 1284

Buchen (Odenwald)

Lappen bei Walldürn

6422-401

1811, 1812, 1834, 1835

Buchenbach

Südschwarzwald

8114-441

372, 373, 374

Buchheim

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

1362, 1363, 1399, 1400, 1401, 1446, 1447

Buggingen

Bremgarten

8011-441

23a, 23b, 33, 33a, 51

Bühl

Acher-Niederung

7314-441

407, 408, 409, 437, 438, 468

Bühl

Nordschwarzwald

7415-441

598, 599, 636, 637, 638, 639, 681, 682

Bühl

Riedmatten und Schiftunger Bruch

7214-441

469, 502

Bühlertal

Nordschwarzwald

7415-441

599, 636, 637, 638, 639, 680, 681

Bühlertann

Kocher mit Seitentälern

6823-441

2427, 2428, 2429

Bühlerzell

Kocher mit Seitentälern

6823-441

2426, 2427

Burladingen

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

1551, 1591, 1620, 1641

Burladingen

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

1501, 1547, 1548, 1549, 1550, 1551, 1587, 1588, 1589, 1590, 1591, 1618, 1619

Cleebronn

Stromberg

6919-441

1478, 1479, 1523, 1524, 1525, 1565, 1566, 1602, 1603

Crailsheim

Jagst mit Seitentälern

6624-401

2469, 2470, 2480, 2481, 2482, 2483, 2484, 2485, 2500, 2501, 2502, 2503

Creglingen

Wiesenweihe Taubergrund

6425-441

2486, 2487, 2488, 2489, 2506, 2507, 2508, 2509

Dachsberg (Südschwarzwald)

Südschwarzwald

8114-441

390, 391, 417, 418, 419, 446, 447, 448, 449, 450, 451, 480, 481

Dauchingen

Baar

8017-441

1093, 1094, 1095, 1131, 1132, 1133, 1157, 1158, 1159

Deggingen

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

2243, 2244, 2245, 2246, 2261, 2262, 2263, 2264, 2284, 2285, 2286, 2287

Deggingen

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

2246, 2264

Deilingen

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

1228, 1237, 1238, 1239, 1250, 1251, 1252, 1270, 1271

Deißlingen

Baar

8017-441

1131, 1132, 1133, 1134, 1158, 1159, 1160, 1161, 1180, 1181, 1197

Denkingen

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

1225, 1226, 1234, 1235, 1236

Dettenhausen

Schönbuch

7420-441

1597, 1598, 1626, 1627, 1649, 1650

Dettenheim

Hardtwald nördlich von Karlsruhe

6916-441

983

Dettenheim

Rheinniederung Karlsruhe -Rheinsheim

6816-401

854, 855, 900, 901, 902, 943, 944, 945, 946, 984, 985, 986

Dettingen an der Erms

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

1790, 1799, 1800, 1801, 1818, 1819, 1820, 1843, 1844

Dettingen unter Teck

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

1941

Dettingen unter Teck

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

1848, 1849, 1873, 1874, 1905, 1906, 1907, 1941, 1942

Dietingen

Schlichemtal

7717-401

1183,1198

Dobel

Nordschwarzwald

7415-441

1019, 1020, 1063, 1064

Donaueschingen

Baar

8017-441

817, 862, 863, 864, 865, 913, 914, 915, 956, 957, 958, 959, 999, 1000, 1001, 1002, 1046, 1047, 1048, 1049, 1083, 1084, 1085, 1086, 1087, 1088, 1089, 1121, 1122, 1123, 1124, 1125, 1126, 1127, 1148, 1149, 1150, 1151, 1152, 1153, 1170

Donaueschingen

Mittlerer Schwarzwald

7915-441

734, 735, 776, 777, 778, 817, 818, 819, 864, 865

Donaueschingen

Wutach und Baaralb

8116-441

1147, 1148, 1169, 1170

Donzdorf

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

2353, 2354

Dornstadt

Täler der Mittleren Flächenalb

7624-441

2418, 2419, 2438

Dörzbach

Jagst mit Seitentälern

6624-401

2234, 2253, 2254, 2279, 2280

Dossenheim

Bergstraße Dossenheim -Schriesheim

6518-401

1215, 1216, 1222

Dotternhausen

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

1253, 1254, 1272, 1273

Durbach

Nordschwarzwald

7415-441

466

Dürbheim

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

1232, 1233, 1243, 1244, 1245, 1246, 1262, 1263, 1264, 1265

Durchhausen

Baar

8017-441

1194, 1195, 1207, 1208

Dürnau

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

2153, 2191, 2192

Dürnau

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

2153, 2154, 2191, 2192, 2193

Dußlingen

Mittlerer Rammert

7519-401

1509, 1510, 1554

Edingen-Neckarhausen

Rheinniederung Altlußheim -Mannheim

6616-441

1074, 1075, 1112, 1113

Efringen-Kirchen

Rheinniederung Haltingen -Neuenburg mit Vorbergzone

8211-401

1, 2, 3, 4, 7, 8, 9, 19

Egesheim

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

1283, 1284, 1285, 1302, 1303, 1304, 1333

Eggenstein-Leopoldshafen

Hardtwald nördlich von Karlsruhe

6916-441

938, 939, 940, 980, 981

Eggenstein-Leopoldshafen

Rheinniederung Karlsruhe -Rheinsheim

6816-401

810, 849, 850, 851, 852, 895, 896, 897, 898, 939, 940

Ehingen (Donau)

Täler der Mittleren Flächenalb

7624-441

1965, 2012, 2013, 2061, 2062, 2063, 2105, 2106

Eichstegen

Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Weihe

8123-441

2008

Eichstetten

Kaiserstuhl

7912-442

102, 103, 121, 122, 143, 144

Eisenbach (Hochschwarzwald)

Mittlerer Schwarzwald

7915-441

654, 655, 695, 696, 697, 733, 734, 735, 736

Eislingen/ Fils

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

2248, 2249, 2266, 2267

Elchesheim-Illingen

Rheinniederung Elchesheim -Karlsruhe

7015-441

600, 601

Elzach

Mittlerer Schwarzwald

7915-441

434, 435, 462, 463, 464, 492, 493, 494, 495, 496, 520, 521, 522, 523, 524, 525, 552, 553, 554, 555

Emeringen

Täler der Mittleren Flächenalb

7624-441

2010, 2011, 2059

Endingen am Kaiserstuhl

Kaiserstuhl

7912-442

80, 81, 92, 93, 94, 103, 104, 105, 123, 124

Engstingen

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

1750, 1772, 1773

Eningen unter Achalm

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

1754, 1755, 1756, 1776, 1777, 1778, 1787, 1788, 1789

Enzklösterle

Nordschwarzwald

7415-441

924, 925, 968, 969, 970, 971, 1012, 1013, 1014, 1015

Epfendorf

Schlichemtal

7717-401

1182, 1183, 1198

Eriskirch

Eriskircher Ried

8323-401

2004, 2005, 2006, 2054, 2055

Erkenbrechtsweiler

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

1845, 1869, 1870, 1871, 1902, 1903

Erligheim

Stromberg

6919-441

1601

Eschbach

Bremgarten

8011-441

35, 36, 52, 53

Eschbach

Rheinniederung Neuenburg - Breisach

8011-401

35, 36

Eschenbach

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

2222, 2246, 2247

Eschenbach

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

2222, 2223, 2224, 2225, 2246, 2247, 2248

Essingen

Albuch

7226-441

2465, 2466, 2467, 2468, 2476, 2477, 2478, 2479, 2493, 2494, 2495, 2496

Ettlingen

Kälberklamm und Hasenklamm

7016-401

976

Feldberg (Schwarzwald)

Südschwarzwald

8114-441

342, 343, 344, 368, 369, 370, 399, 400, 425, 426, 456

Fellbach

Unteres Remstal

7121-442

1757, 1780

Fichtenberg

Kocher mit Seitentälern

6823-441

2250, 2251, 2268, 2291

Forbach

Nordschwarzwald

7415-441

634, 635, 678, 679, 680, 681, 682, 718, 719, 720, 721, 722, 759, 760, 761, 762, 763, 764, 765, 800, 801, 802, 803, 804, 841, 842, 843, 844, 845, 883, 884, 885, 886, 887, 924, 925, 926, 927, 928, 968, 969

Forchheim

Rheinniederung Sasbach -Wittenweier

7712-401

106, 107, 125, 126, 147

Forchtenberg

Kocher mit Seitentälern

6823-441

1917, 1918, 1956, 1957, 1995, 1996, 2047, 2048, 2086, 2087, 2088, 2128, 2129, 2130

Frankenhardt

Jagst mit Seitentälern

6624-401

2499, 2500

Freiberg am Neckar

Pleidelsheimer Wiesental mit Altneckar

7021-401

1693, 1715

Freiburg im Breisgau

Mooswälder bei Freiburg

7912-441

115, 116, 117, 137, 138, 139, 165, 166, 167, 168, 184, 185, 186, 198, 199, 200, 217, 218

Freiburg im Breisgau

Schönberg bei Freiburg

8012-441

164, 183

Freiburg im Breisgau

Südschwarzwald

8114-441

215, 216, 240, 241, 242, 270, 271

Freudenstadt

Nordschwarzwald

7415-441

711, 751, 752, 792, 793, 832, 833, 834, 835, 877, 878

Freudental

Stromberg

6919-441

1564, 1565, 1600, 1601

Frickenhausen

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

1803, 1821, 1822, 1823, 1846, 1847, 1848

Fridingen an der Donau

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

1328, 1329, 1330, 1362, 1363, 1364, 1365, 1366, 1400, 1401, 1402, 1447, 1448

Friedenweiler

Mittlerer Schwarzwald

7915-441

651, 652, 653, 692, 693, 694

Friedenweiler

Wutach und Baaralb

8116-441

649, 650, 690, 691, 692, 730

Friedrichshafen

Eriskircher Ried

8323-401

1964, 2005, 2006

Friesenheim

Kinzig-Schutter-Niederung

7513-441

219, 220, 243, 244

Frittlingen

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

1227

Fröhnd

Südschwarzwald

8114-441

209, 232, 233, 262, 263, 288

Fronreute

Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Weiher

8123-441

2007, 2056, 2057, 2058, 2095, 2096, 2097, 2134, 2135

Furtwangen im Schwarzwald

Mittlerer Schwarzwald

7915-441

486, 517, 518, 547, 548, 549, 577, 578, 579, 580, 616, 617, 618, 619, 620, 656, 657, 658, 659, 660, 700

Gaggenau

Nordschwarzwald

7415-441

891, 892, 933

Gaienhofen

Untersee des Bodensees

8220-401

1394, 1395, 1396, 1438, 1439, 1440, 1481, 1482

Gaildorf

Kocher mit Seitentälern

6823-441

2269, 2270, 2291, 2292, 2293, 2294, 2317, 2318, 2319

Gammelshausen

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

2191, 2192, 2221, 2222

Gammelshausen

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

2192, 2222, 2223

Gammertingen

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

1729, 1730, 1749, 1771

Gärtringen

Schönbuch

7420-441

1349, 1386, 1429, 1430

Geisingen

Baar

8017-441

1148, 1149, 1150, 1151, 1170, 1171, 1172, 1173, 1187, 1188, 1189, 1190, 1202, 1203, 1204, 1211, 1212

Geislingen an der Steige

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

2285, 2311, 2312, 2332, 2333, 2334, 2351, 2352, 2353, 2354, 2378, 2379, 2380, 2381, 2382, 2402, 2403, 2404, 2422, 2423

Geislingen an der Steige

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

2334, 2335, 2352

Geislingen

Wiesenlandschaft bei Balingen

7718-441

1257, 1275, 1276

Gemeindefreier Grundbesitz

Rheinniederung Sasbach -Wittenweier

7712-401

110, 111, 112, 113, 130, 131, 132, 133, 152, 153

Gengenbach

Nordschwarzwald

7415-441

465, 466

Gerabronn

Jagst mit Seitentälern

6624-401

2387, 2411, 2432

Gernsbach

Nordschwarzwald

7415-441

846, 847, 887, 888, 889, 890, 925, 926, 927, 928, 929, 930, 931, 969, 970, 971, 972, 973, 974, 975, 1015, 1016, 1017, 1018, 1019, 1062

Gerstetten

Eselsburger Tal

7327-441

2552, 2553, 2564

Gingen an der Fils

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

2287, 2288, 2289, 2314, 2315, 2336

Gingen an der Fils

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

2288, 2289, 2314, 2315, 2316

Glottertal

Mittlerer Schwarzwald

7915-441

347, 375

Göppingen

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

2248, 2266

Göppingen

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

2119, 2120, 2121, 2154, 2155, 2156, 2157, 2193, 2194, 2195, 2224, 2225, 2247, 2248, 2249, 2266

Görwihl

Südschwarzwald

8114-441

360, 361, 390, 391, 413, 414, 415, 416, 418, 444, 445, 446

Gosheim

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

1227, 1228, 1235, 1236, 1237, 1248, 1249

Gottenheim

Mooswälder bei Freiburg

7912-441

118, 119, 140, 141

Graben-Neudorf

Hardtwald nördlich von Karlsruhe

6916-441

982, 983, 1026, 1027, 1065, 1066, 1100

Graben-Neudorf

Saalbachniederung bei Hambrücken

6817-441

1102, 1103

Grabenstetten

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

1868, 1869, 1870, 1899, 1900, 1901, 1902, 1935, 1936, 1937, 1938, 1975

Grafenhausen

Südschwarzwald

8114-441

540, 573, 574, 608, 609, 610, 612

Grenzach-Wyhlen

Tüllinger Berg und Gleusen

8311-441

69, 87

Gruibingen

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

2115, 2116, 2117, 2150, 2151, 2152, 2189, 2190, 2191, 2219, 2220, 2221, 2244

Guggenhausen

Pfrunger und Burgweiler Ried

8022-401

1888, 1889, 1923

Güglingen

Stromberg

6919-441

1436, 1437, 1479, 1480, 1524, 1525

Gundelfingen

Mooswälder bei Freiburg

7912-441

217, 218

Gundelsheim

Jagst mit Seitentälern

6624-401

1717, 1718, 1739

Gutach (Schwarzwaldbahn)

Mittlerer Schwarzwald

7915-441

554, 555, 556, 557, 558, 582, 583, 584, 585, 586

Gütenbach

Mittlerer Schwarzwald

7915-441

486, 487, 488, 516, 517, 547, 548

Gutsbezirk Münsingen, gemfr. Gebiet

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

1932, 1933, 1934, 1970, 1971, 1972, 1973, 2018, 2019, 2020, 2021, 2065, 2066, 2067, 2068, 2107, 2108, 2109, 2110, 2111, 2144, 2145, 2146, 2147, 2183, 2184, 2185, 2186

Häg-Ehrsberg

Südschwarzwald

8114-441

232, 261, 262, 263, 287, 288

Hardheim

Heiden und Wälder Tauberland

6323-401

2001, 2002, 2052, 2053

Hardt

Mittlerer Schwarzwald

7915-441

874

Hardthausen am Kocher

Kocher mit Seitentälern

6823-441

1804, 1828, 1829, 1855, 1856, 1883

Hartheim

Bremgarten

8011-441

53, 73

Hartheim

Rheinniederung Neuenburg -Breisach

8011-401

27, 28, 35, 36, 37, 38, 54, 55, 56

Hattenhofen

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

2030, 2075, 2076, 2119, 2120, 2155

Hausach

Mittlerer Schwarzwald

7915-441

526, 527, 556, 557, 558

Hausen am Tann

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

1270, 1271, 1272, 1273, 1287, 1288, 1289

Häusern

Südschwarzwald

8114-441

512, 513, 540, 541, 542

Hayingen

Täler der Mittleren Flächenalb

7624-441

1893, 1894, 1895, 1927, 1928, 1929, 1965, 1966, 1967, 2012, 2013, 2014, 2015

Hechingen

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

1551, 1591

Hechingen

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

1416, 1417, 1459, 1460, 1461, 1462, 1463, 1501, 1502, 1503, 1504, 1505, 1506, 1549, 1550, 1551, 1590, 1591

Heidelberg

Steinbruch Leimen

6618-401

1214, 1221

Heidenheim an der Brenz

Albuch

7226-441

2516, 2517, 2518, 2536, 2537, 2538, 2554, 2555

Heiningen

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

2222, 2246

Heiningen

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

2193, 2194, 2195, 2222, 2223, 2224, 2225, 2246, 2248

Heitersheim

Bremgarten

8011-441

51, 51a, 52, 52a

Heitersheim

Rheinniederung Neuenburg -Breisach

8011-401

35, 36

Herbolzheim

Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust

7712-402

149, 150

Herbrechtingen

Donauried

7527-441

2572

Herbrechtingen

Eselsburger Tal

7327-441

2552, 2553, 2564, 2565

Heroldstatt

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

2146, 2184, 2185, 2186

Herrenberg

Schönbuch

7420-441

1314, 1315, 1316, 1347, 1348, 1383, 1384, 1385, 1427, 1428, 1473, 1474

Herrischried

Südschwarzwald

8114-441

285, 286, 311, 312, 335, 360, 361

Hettingen

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

1729, 1730, 1747, 1748, 1749, 1770, 1771

Heubach

Albtrauf Heubach

7225-401

2441, 2442, 2443, 2450, 2451, 2452

Hildrizhausen

Schönbuch

7420-441

1385, 1386, 1428, 1429, 1430, 1474, 1475

Hilzingen

Hohentwiel/Hohenkrähen

8218-401

1241, 1242, 1259, 1260, 1261

Hinterzarten

Südschwarzwald

8114-441

370, 371, 372, 399, 400, 401, 402, 426, 427, 428

Hochdorf

Lindenweiher

7924-401

2306, 2307

Hochdorf

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

1945

Höchenschwand

Südschwarzwald

8114-441

478, 479, 510, 511, 512, 538, 539, 540, 569, 570, 571

Hockenheim

Rheinniederung Altlußheim -Mannheim

6616-441

1031, 1032, 1069, 1070, 1071, 1072, 1107, 1108, 1109, 1110, 1139, 1140, 1141

Hockenheim

Schwetzinger und Hockenheimer Hardt

6617-441

1164, 1165, 1166, 1185, 1186

Hohberg

Kinzig-Schutter-Niederung

7513-441

220, 221, 222, 243, 244, 245

Holzgerlingen

Schönbuch

7420-441

1518, 1519, 1561, 1562

Holzmaden

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

1981, 2029, 2074, 2075

Hornberg

Mittlerer Schwarzwald

7915-441

553, 554, 581, 582, 583, 623, 624, 625, 663, 664, 705

Hüfingen

Baar

8017-441

776, 954, 955, 997, 998, 1043, 1044, 1045, 1046, 1082, 1083, 1084, 1085, 1120, 1121, 1122, 1148

Hüfingen

Mittlerer Schwarzwald

7915-441

776, 777, 817

Hüfingen

Wutach und Baaralb

8116-441

907, 908, 909, 951, 952, 953, 994, 995, 996, 997, 1041, 1042, 1043, 1044, 1082, 1120, 1121, 1147, 1148, 1169, 1170

Hügelsheim

Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung

7114-441

472, 473, 505, 506, 507

Hügelsheim

Riedmatten und Schiftunger Bruch

7214-441

504, 532

Hülben

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

1843, 1844, 1868, 1869, 1870

Ibach

Südschwarzwald

8114-441

361, 362, 363, 391, 392, 393, 394, 418, 419, 420, 421, 451

Iffezheim

Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung

7114-441

506, 507, 508, 533, 534

Igersheim

Wiesenweihe Taubergrund

6425-441

2344, 2363, 2390, 2391, 2392, 2412, 2413, 2414, 2433

Ihringen

Kaiserstuhl

7912-442

60, 61, 76, 77, 78, 88, 89, 90, 91, 100, 101, 102

Illingen

Enztal Mühlhausen - Roßwag

7019-441

1351

Illingen

Stromberg

6919-441

1319, 1320, 1352, 1353, 1354, 1389, 1390, 1391

Ilshofen

Jagst mit Seitentälern

6624-401

2431, 2432, 2444

Ilshofen

Kocher mit Seitentälern

6823-441

2385, 2386

Immendingen

Baar

8017-441

1190, 1191, 1203, 1204, 1205, 1211, 1212, 1213, 1219

Immendingen

Höwenegg

8018-401

1223

Ingelfingen

Jagst mit Seitentälern

6624-401

2166, 2202, 2233

Ingelfingen

Kocher mit Seitentälern

6823-441

2165, 2201, 2231, 2232

Ingersheim

Pleidelsheimer Wiesental mit Altneckar

7021-401

1693, 1694, 1716

Inzigkofen

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

1636, 1659, 1660, 1682, 1683

Irndorf

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

1366, 1367, 1368, 1403, 1404, 1405, 1449, 1450

Isny im Allgäu

Adelegg

8226-441

2510, 2511, 2512, 2513, 2527, 2528, 2529, 2530, 2531, 2532, 2545, 2546, 2547

Isny im Allgäu

Bodenmöser

8325-441

2454, 2455, 2461, 2462, 2471, 2472

Jagsthausen

Jagst mit Seitentälern

6624-401

1884, 1885, 1919, 1920, 1958, 1959

Jagstzell

Jagst mit Seitentälern

6624-401

2497, 2498, 2523

Jungingen

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

1502, 1503, 1548, 1549, 1550, 1588, 1589, 1590

Kanzach

Federseeried

7923-401

2100, 2101, 2139, 2140

KappelGrafenhausen

Rheinniederung Sasbach -Wittenweier

7712-401

131, 132, 152, 153

Karlsdorf-Neuthard

Saalbachniederung bei Hambrücken

6817-441

1100, 1101, 1137

Karlsruhe

Hardtwald nördlich von Karlsruhe

6916-441

893, 894, 935, 936, 937, 938, 939, 977, 978, 979, 980, 1022

Karlsruhe

Kälberklamm und Hasenklamm

7016-401

976

Karlsruhe

Rheinniederung Elchesheim -Karlsruhe

7015-441

725, 726, 766, 767, 768, 769, 805, 806, 807, 808

Karlsruhe

Rheinniederung Karlsruhe -Rheinsheim

6816-401

809, 810, 848, 849, 850, 895

Kehl

Gottswald

7513-442

224, 225, 248, 249

Kehl

Kammbach-Niederung

7413-441

254, 280, 281, 325

Kehl

Kinzig-Schutter-Niederung

7513-441

204, 224, 225, 226, 227

Kehl

Korker Wald

7313-442

252, 253, 254, 278, 280, 281, 304, 305, 328, 329

Kehl

Rheinniederung Kehl - Helmlingen

7313-401

208, 229, 230, 255

Kehl

Rheinniederung Nonnenweier - Kehl

7512-401

191, 192, 193, 194, 203, 204, 205, 206, 207

Kenzingen

Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust

7712-402

147, 148, 149, 150

Kenzingen

Johanniterwald

7712-403

126, 127, 148, 149

Kenzingen

Rheinniederung Sasbach -Wittenweier

7712-401

125, 126, 147

Ketsch

Rheinniederung Altlußheim -Mannheim

6616-441

1072, 1073, 1074, 1109, 1110, 1111, 1112, 1141

Kirchberg an der Jagst

Jagst mit Seitentälern

6624-401

2431, 2444, 2453, 2459, 2460, 2469, 2470

Kirchentellinsfurt

Schönbuch

7420-441

1646, 1647, 1648, 1670, 1671, 1672

Kirchheim unter Teck

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

1849, 1850, 1851, 1874, 1875, 1876, 1877, 1906, 1907, 1908, 1909, 1942, 1943, 1944, 1945, 1979, 1980, 1981, 1982, 1983, 2029, 2030

Kleines Wiesental

Südschwarzwald

8114-441

134, 135, 160, 161, 162, 163, 177, 178, 179, 180, 181, 195, 196

Kohlberg

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

1801

Kohlberg

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

1801, 1802

Kolbingen

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

1281, 1282, 1299, 1300, 1301, 1330, 1331, 1332, 1364, 1365, 1366

Köngen

Grienwiesen und Wernauer Baggerseen

7322-401

1853

Königheim

Heiden und Wälder Tauberland

6323-401

2053, 2093, 2094, 2132, 2133, 2170

Königsbronn

Albuch

7226-441

2465, 2466, 2474, 2475, 2476, 2491, 2492, 2493, 2494, 2517, 2518, 2519, 2520, 2537, 2538, 2539, 2555

Königseggwald

Pfrunger und Burgweiler Ried

8022-401

1838, 1862

Königsfeld im Schwarzwald

Baar

8017-441

873, 922, 923, 966, 967, 1009, 1010, 1011

Königsheim

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

1282, 1283, 1301, 1302, 1333

Konstanz

Bodanrück

8220-402

1607, 1608, 1609, 1630, 1631, 1632, 1633, 1653, 1654, 1655, 1677, 1678, 1679, 1680

Konstanz

Konstanzer Bucht des Bodensees

8321-401

1675, 1676, 1698, 1720

Konstanz

Überlinger See des Bodensees

8220-404

1609, 1632, 1633, 1655, 1656, 1678, 1679, 1680, 1699

Konstanz

Untersee des Bodensees

8220-401

1628, 1629, 1629, 1651, 1652

Krauchenwies

Baggerseen Krauchenwies/Zielfingen

7921-401

1724, 1743, 1744, 1764

Krautheim

Jagst mit Seitentälern

6624-401

2131, 2167, 2168, 2203, 2204, 2234

Kuchen

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

2313, 2314, 2315, 2334, 2335, 2336

Kuchen

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

2313, 2314, 2315, 2334, 2335

Külsheim

Heiden und Wälder Tauberland

6323-401

2002, 2003, 2052, 2053, 2094

Künzelsau

Kocher mit Seitentälern

6823-441

2200, 2230, 2231, 2252, 2277, 2278, 2302, 2303, 2325

Kupferzell

Kocher mit Seitentälern

6823-441

2162, 2200, 2229, 2230

Laichingen

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

2146, 2147, 2186, 2187

Langenargen

Eriskircher Ried

8323-401

2004

Langenau

Donauried

7527-441

2534, 2535, 2548, 2549, 2550, 2551, 2560, 2561, 2562, 2563, 2567, 2568

Langenbrettach

Kocher mit Seitentälern

6823-441

1827, 1828, 1854, 1881, 1882

Langenburg

Jagst mit Seitentälern

6624-401

2357, 2358, 2359, 2387, 2388

Lauf

Acher-Niederung

7314-441

407, 408, 436, 437

Lauf

Nordschwarzwald

7415-441

597

Lauterach

Täler der Mittleren Flächenalb

7624-441

2061, 2062, 2103, 2104, 2105, 2143

Leibertingen

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

1448, 1449, 1489, 1490, 1534, 1535, 1576, 1577, 1613

Leimen

Schwetzinger und Hockenheimer Hardt

6617-441

1185, 1186, 1200, 1201

Leimen

Steinbruch Leimen

6618-401

1214, 1221

Lenningen

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

1902, 1903, 1904, 1936, 1937, 1938, 1939, 1940, 1974, 1975, 1976, 1977, 2022, 2023, 2024, 2025, 2069, 2070, 2113

Lenningen

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

1902, 1903, 1904, 1937, 1938, 1939, 1940, 1975,1976

Lenzkirch

Wutach und Baaralb

8116-441

613, 614, 615, 649, 650, 690

Leutkirch im Allgäu

Adelegg

8226-441

2513, 2514, 2515, 2531, 2532, 2533

Lichtenau

Acher-Niederung

7314-441

385, 386, 407, 408

Lichtenau

Rheinniederung Kehl - Helmlingen

7313-401

334, 355, 357

Lichtenau

Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung

7114-441

334, 357, 358, 359, 387, 388

Lichtenstein

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

1732, 1733, 1734, 1750, 1751, 1752, 1753, 1754, 1772, 1773, 1774, 1775, 1776, 1786, 1787

Linkenheim-Hochstetten

Hardtwald nördlich von Karlsruhe

6916-441

940, 981, 982, 983, 1026

Linkenheim-Hochstetten

Rheinniederung Karlsruhe -Rheinsheim

6816-401

852, 853, 897, 898, 899, 900, 940, 941, 942, 943

Löchgau

Stromberg

6919-441

1600

Loffenau

Nordschwarzwald

7415-441

891, 930, 931, 932

Löffingen

Baar

8017-441

772, 773, 774, 813, 814, 815, 816, 859, 860, 861, 909, 910

Löffingen

Mittlerer Schwarzwald

7915-441

692, 693, 694, 731, 732, 733, 773, 774, 775

Löffingen

Wutach und Baaralb

8116-441

648, 649, 689, 690, 691, 729, 730, 771, 772, 812, 857, 858, 859, 907, 908, 909, 951, 952, 953

Lonsee

Salenberg

7425-401

2420, 2421, 2439

Lorch

Streuobst- und Weinberggebiete zwischen Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen

7123-441

2158, 2196, 2197

Lörrach

Tüllinger Berg und Gleusen

8311-441

48, 49, 50, 70, 71, 72

Mahlstetten

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

1246, 1263, 1264, 1265, 1266, 1280, 1281, 1282

Mannheim

Rheinniederung Altlußheim -Mannheim

6616-441

987, 988, 1035, 1036, 1075, 1076, 1113, 1114

March

Mooswälder bei Freiburg

7912-441

140, 141, 142, 168, 169, 185, 186

Maulbronn

Stromberg

6919-441

1293, 1319

Maulbronn

Weiher bei Maulbronn

7018-401

1240, 1278

Meißenheim

Rheinniederung Nonnenweier - Kehl

7512-401

157, 158, 159, 171, 172, 173

Mengen

Baggerseen Krauchenwies/Zielfingen

7921-401

1743, 1744, 1764, 1765, 1784, 1785

Merzhausen

Schönberg bei Freiburg

8012-441

183

Meßstetten

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

1286, 1287, 1288, 1289, 1306, 1307, 1308, 1309, 1335, 1336, 1337, 1338, 1369, 1370, 1371, 1372, 1406, 1407, 1408, 1409, 1452, 1453, 1454, 1494, 1495

Metzingen

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

1778, 1779, 1789, 1790, 1798, 1799

Michelbach an der Bilz

Kocher mit Seitentälern

6823-441

2271, 2272, 2295, 2296, 2297

Möckmühl

Jagst mit Seitentälern

6624-401

1795, 1796, 1806, 1807, 1808, 1809, 1830, 1831, 1832, 1857, 1858

Mönchweiler

Baar

8017-441

871, 872, 873, 921, 922, 923, 965, 966

Moos

Untersee des Bodensees

8220-401

1326, 1327, 1360, 1361, 1396

Moosburg

Federseeried

7923-401

2101, 2139, 2140

Mössingen

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

1551, 1591, 1592, 1593, 1620, 1621, 1622, 1641, 1642, 1643, 1644, 1667, 1668

Mössingen

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

1463, 1505, 1506, 1507, 1551, 1552, 1553, 1591, 1592, 1593, 1621, 1622

Mühlacker

Enztal Mühlhausen - Roßwag

7019-441

1317, 1318, 1350, 1351, 1387

Mühlenbach

Mittlerer Schwarzwald

7915-441

525, 526, 527, 555, 556, 557

Mühlhausen im Täle

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

2188, 2189, 2219, 2220, 2243, 2244

MühlhausenEhingen

Hohentwiel/Hohenkrähen

8218-401

1261

Mühlheim an der Donau

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

1262, 1263, 1264, 1279, 1280, 1281, 1298, 1299, 1300, 1329, 1330

Mulfingen

Jagst mit Seitentälern

6624-401

2280, 2304, 2305, 2326, 2327, 2339, 2340, 2341, 2342, 2343, 2359, 2360, 2361, 2362

Müllheim

Südschwarzwald

8114-441

162

Munderkingen

Täler der Mittleren Flächenalb

7624-441

2143, 2179, 2180

Münsingen

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

1864, 1896, 1897, 1932, 1970, 1971, 2018, 2184

Münsingen

Täler der Mittleren Flächenalb

7624-441

1930, 1931, 1967, 1968, 1969, 2015, 2016, 2017, 2064

Münstertal/ Schwarzwald

Südschwarzwald

8114-441

180, 181, 182, 196, 197, 212, 213, 214, 215, 238, 239, 240

Nagold

Ziegelberg

7418-401

1220, 1231

Neckargemünd

Felsenberg

6618-402

1258

Neidlingen

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

2025, 2026, 2069, 2070, 2071, 2114, 2115, 2116, 2150

Neidlingen

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

2070, 2071, 2114, 2115, 2116

Neudenau

Jagst mit Seitentälern

6624-401

1739, 1759, 1760, 1782, 1783, 1795, 1796

Neuenburg am Rhein

Bremgarten

8011-441

23, 23a, 33, 33a, 34, 35, 51, 52

Neuenburg am Rhein

Rheinniederung Haltingen -Neuenburg mit Vorbergzone

8211-401

5, 6, 12, 13, 14, 15, 20, 21

Neuenburg am Rhein

Rheinniederung Neuenburg -Breisach

8011-401

16, 17, 22, 23, 24, 25, 26, 33, 34, 35

Neuenstadt am Kocher

Kocher mit Seitentälern

6823-441

1794, 1804, 1805, 1828

Neuenstein

Kocher mit Seitentälern

6823-441

2085, 2128, 2162, 2163, 2200

Neuffen

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

1801, 1819, 1820, 1844, 1845, 1846, 1869, 1870, 1871

Neuffen

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

1801, 1802, 1803, 1819, 1820, 1821, 1822, 1844, 1845,1846

Neulußheim

Wagbachniederung

6717-401

1105,1106

Neuried

Kinzig-Schutter-Niederung

7513-441

201, 202, 203, 219, 220, 221, 222, 223, 224

Neuried

Rheinniederung Nonnenweier - Kehl

7512-401

159, 173, 174, 175, 176, 187, 188, 189, 190, 191, 202, 203, 204

Niedereschach

Baar

8017-441

1008, 1009, 1010, 1011, 1055, 1056, 1057, 1058, 1094, 1095, 1096, 1097, 1133, 1134

Niedernhall

Kocher mit Seitentälern

6823-441

2128, 2129, 2162, 2163, 2164, 2165

Niederstotzingen

Donauried

7527-441

2569, 2570, 2572, 2573, 2574, 2575, 2576, 2577

Nordrach

Nordschwarzwald

7415-441

465, 466, 497, 498, 499, 500, 528, 529, 530, 531

Notzingen

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

1908, 1909, 1945, 1946, 1983

Nufringen

Schönbuch

7420-441

1315, 1316, 1348, 1349, 1385, 1386

Nürtingen

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

1823, 1824, 1847, 1848, 1849, 1850, 1873, 1874

Nusplingen

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

1285, 1302, 1303, 1304, 1305, 1333, 1334, 1335, 1336, 1368, 1369, 1370, 1405, 1406

Oberboihingen

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

1850

Oberharmersbach

Nordschwarzwald

7415-441

528, 529, 559, 560, 561, 587, 588, 627

Oberhausen-Rheinhausen

Wagbachniederung

6717-401

1028, 1029, 1067, 1068, 1104, 1105, 1106

Oberkirch

Kammbach-Niederung

7413-441

325

Oberkirch

Nordschwarzwald

7415-441

466, 467, 500, 501

Oberkirch

Renchniederung

7313-441

383

Oberkochen

Albuch

7226-441

2478, 2494, 2495, 2496, 2520, 2521, 2522

Obermarchtal

Täler der Mittleren Flächenalb

7624-441

2010, 2011, 2059, 2060, 2103, 2143, 2179

Oberndorf am Neckar

Brandhalde

7617-401

1163

Obernheim

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

1270, 1271, 1285, 1286, 1287, 1304, 1305, 1306

Oberried

Südschwarzwald

8114-441

239, 240, 241, 268, 269, 270, 271, 294, 295, 296, 319, 320, 321, 322, 343, 344, 345, 346, 370, 371, 372, 401, 402

Oberrot

Kocher mit Seitentälern

6823-441

2161, 2198, 2199, 2226, 2227, 2228, 2251

Obersontheim

Kocher mit Seitentälern

6823-441

2407, 2408, 2409, 2429, 2430

Oberwolfach

Nordschwarzwald

7415-441

587, 588, 626, 627, 665, 666, 667

Offenau

Jagst mit Seitentälern

6624-401

1695

Offenburg

Gottswald

7513-442

224, 247, 248, 249, 272, 273, 274, 275, 276, 297

Offenburg

Kammbach-Niederung

7413-441

298, 299, 300, 301, 323, 324, 325

Offenburg

Kinzig-Schutter-Niederung

7513-441

276

Ofterdingen

Mittlerer Rammert

7519-401

1464, 1465, 1508, 1509, 1554

Oftersheim

Schwetzinger und Hockenheimer Hardt

6617-441

1166, 1186

Oggelshausen

Federseeried

7923-401

2175, 2176, 2210, 2211, 2212, 2237, 2238

Ohmden

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

1981, 1982, 2029, 2030, 2074, 2075

Öhningen

Untersee des Bodensees

8220-401

1296, 1297, 1324, 1325, 1358, 1359, 1394

Öhringen

Kocher mit Seitentälern

6823-441

1883, 1915, 1916, 1917, 1953, 1954, 1955, 1993, 1994, 2043, 2044, 2085

Ölbronn-Dürrn

Weiher bei Maulbronn

7018-401

1240

Oppenau

Nordschwarzwald

7415-441

500, 501, 529, 530, 531, 561, 590, 591, 592, 593, 594, 628, 629, 630, 631, 632, 672

Ostrach

Pfrunger und Burgweiler Ried

8022-401

1797, 1813, 1814, 1815, 1836, 1837, 1838, 1839, 1840, 1861, 1862

Ottenhöfen

im Schwarzwald

Nordschwarzwald

7415-441

562, 593, 594

Ottersweier

Acher-Niederung

7314-441

407, 436, 437, 438

Ottersweier

Nordschwarzwald

7415-441

598, 636, 679, 680

Owen

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

1871, 1903, 1904, 1940, 1941

Owen

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

1871, 1872, 1873, 1903, 1904, 1905, 1940, 1941

Pfaffenhofen

Stromberg

6919-441

1392, 1393, 1436, 1437, 1479, 1480

Pfedelbach

Kocher mit Seitentälern

6823-441

2041, 2042, 2043, 2083, 2084

Pfullingen

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

1686, 1687, 1710, 1711, 1733, 1734, 1735, 1736, 1752, 1753, 1754, 1755, 1775, 1776

Philippsburg

Rheinniederung Karlsruhe -Rheinsheim

6816-401

902, 903, 904, 905, 945, 946, 947, 948, 985, 986

Philippsburg

Saalbachniederung bei Hambrücken

6817-441

1103

Pleidelsheim

Pleidelsheimer Wiesental mit Altneckar

7021-401

1693, 1694, 1715, 1716

Pliezhausen

Schönbuch

7420-441

1648, 1649, 1671, 1672, 1673, 1688, 1689, 1690

Plüderhausen

Streuobst- und Weinberggebiete zwischen Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen

7123-441

2123, 2158, 2159, 2196, 2197

Radolfzell am Bodensee

Bodanrück

8220-402

1398, 1443, 1444, 1445, 1484, 1485, 1486, 1487, 1529, 1530, 1531, 1532, 1572, 1573

Radolfzell am Bodensee

Mindelsee

8220-403

1443, 1484, 1485, 1529, 1530

Radolfzell am Bodensee

Untersee des Bodensees

8220-401

1361, 1397, 1441, 1442, 1483, 1484

Rammingen

Donauried

7527-441

2562, 2563, 2568, 2569, 2570, 2571

Rastatt

Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung

7114-441

507, 508, 509, 533, 534, 535, 536, 537, 565, 566, 567

Ratshausen

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

1252, 1253, 1270, 1271, 1272

Ravenstein

Jagst mit Seitentälern

6624-401

1999, 2000, 2051, 2091, 2092

Rechtenstein

Täler der Mittleren Flächenalb

7624-441

2011, 2060, 2103

Reichenau

Bodanrück

8220-402

1483, 1484, 1528, 1529, 1570, 1571, 1606, 1607, 1629, 1630, 1631

Reichenau

Untersee des Bodensees

8220-401

1483, 1484, 1526, 1527, 1528, 1568, 1569, 1605, 1606, 1629, 1629, 1630, 1651

Reichenbach am Heuberg

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

1267, 1268, 1284, 1285, 1304

Reilingen

Schwetzinger und Hockenheimer Hardt

6617-441

1164, 1165, 1184,1185

Remseck am Neckar

Unteres Remstal

7121-442

1757, 1758, 1780, 1781, 1793

Remshalden

Streuobst- und Weinberggebiete zwischen Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen

7123-441

1911, 1949

Renchen

Korker Wald

7313-442

328, 329, 349, 350, 351, 352, 378, 379, 382

Renchen

Renchniederung

7313-441

329, 350, 351, 352, 353, 380, 381, 382, 383

Renquishausen

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

1282, 1301, 1302, 1331, 1332, 1333, 1367

Reutlingen

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

1644, 1645, 1667, 1668, 1669, 1686, 1687, 1710

Reutlingen

Schönbuch

7420-441

1671, 1688

Rheinau

Acher-Niederung

7314-441

354, 355, 384, 385, 407

Rheinau

Kammbach-Niederung

7413-441

281

Rheinau

Korker Wald

7313-442

280, 281, 304, 305, 307, 328, 329, 330, 331, 352, 353

Rheinau

Renchniederung

7313-441

305, 306, 328, 329, 330, 331, 351, 352, 353

Rheinau

Rheinniederung Kehl - Helmlingen

7313-401

230, 231, 255, 256, 257, 282, 283, 284, 307, 308, 309, 310, 332, 333, 334, 355, 356, 357

Rheinau

Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung

7114-441

334, 357

Rheinhausen

Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust

7712-402

127, 128, 129, 149, 150

Rheinhausen

Johanniterwald

7712-403

126, 127, 149

Rheinhausen

Rheinniederung Sasbach -Wittenweier

7712-401

98, 99, 107, 108, 109, 110, 126, 127, 128, 129

Rheinmünster

Acher-Niederung

7314-441

385, 407, 409, 438, 439, 468

Rheinmünster

Rheinniederung von der Rench-bis zur Murgmündung

7114-441

358, 359, 388, 389, 410, 411, 412, 440, 441, 471, 472

Rheinmünster

Riedmatten und Schiftunger Bruch

7214-441

470, 504

Rheinstetten

Rheinniederung Elchesheim -Karlsruhe

7015-441

683, 684, 724, 725, 726, 766, 767, 805, 806

Riedhausen

Pfrunger und Burgweiler Ried

8022-401

1837, 1838, 1861, 1862, 1889

Riedlingen

Täler der Mittleren Flächenalb

7624-441

1924, 2009, 2010

Riegel

Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust

7712-402

147

Riegel

Kaiserstuhl

7912-442

123, 124, 145, 146

Riegel

Rheinniederung Sasbach -Wittenweier

7712-401

125, 147

Rietheim-Weilheim

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

1243, 1244, 1262

Ringsheim

Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust

7712-402

150, 151

Roigheim

Jagst mit Seitentälern

6624-401

1809, 1810, 1833

Römerstein

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

1934, 1936, 1973, 1974, 1975, 2021, 2022, 2023, 2112, 2113

Rosengarten

Kocher mit Seitentälern

6823-441

2269, 2270, 2271, 2272, 2295, 2296, 2297, 2298

Rottenburg am Neckar

Kochhartgraben und Ammertalhänge

7419-401

1344

Rottenburg am Neckar

Mittlerer Rammert

7519-401

1378, 1379, 1380, 1418, 1419, 1420, 1421, 1464, 1465, 1466, 1467, 1508, 1509, 1510

Rottenburg am Neckar

Schönbuch

7420-441

1422, 1423, 1468, 1469, 1470, 1513

Rottweil

Baar

8017-441

1133, 1134, 1135, 1160, 1161, 1162, 1181, 1197

Rudersberg

Streuobst- und Weinberggebiete zwischen Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen

7123-441

1989, 1990, 2037, 2038, 2039, 2040, 2079, 2080, 2081, 2082, 2126, 2127

Rust

Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust

7712-402

128, 129, 150, 151

Rust

Rheinniederung Sasbach -Wittenweier

7712-401

110, 111, 129, 130, 131

Sachsenheim

Stromberg

6919-441

1321, 1322, 1354, 1355, 1356, 1391, 1392, 1435, 1436, 1476, 1477, 1478, 1479, 1521, 1522, 1523, 1563, 1564, 1565, 1600

Salem

Salemer Klosterweiher

8221-401

1723, 1741, 1742, 1761, 1762, 1763

Sandhausen

Schwetzinger und Hockenheimer Hardt

6617-441

1186, 1200, 1201

Sankt Blasien

Südschwarzwald

8114-441

367, 368, 369, 396, 397, 398, 399, 421, 422, 423, 424, 425, 426, 446, 447, 448, 449, 452, 453, 454, 455, 477, 478, 479, 480, 481, 482, 483, 484, 510, 511, 512, 513, 514

Sankt Georgen im Schwarzwald

Baar

8017-441

871, 872, 873

Sankt Georgen im Schwarzwald

Mittlerer Schwarzwald

7915-441

702, 703, 704, 705, 741, 742, 743, 783

Sankt Johann

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

1776, 1786, 1787, 1788, 1789, 1798, 1799, 1816, 1817, 1818, 1841, 1864

Sankt Märgen

Mittlerer Schwarzwald

7915-441

457, 458, 486, 487

Sankt Peter

Mittlerer Schwarzwald

7915-441

375, 404, 431

Sasbach

Acher-Niederung

7314-441

437

Sasbach

Kaiserstuhl

7912-442

44, 45, 64, 65, 66, 80, 81, 82

Sasbach

Nordschwarzwald

7415-441

564, 596, 597, 598, 634, 635, 636, 679, 680

Sasbach

Rheinniederung Breisach -Sasbach mit Limberg

7911-401

44, 45, 46, 47, 65, 66, 67

Sasbach

Rheinniederung Sasbach -Wittenweier

7712-401

47, 67

Sasbachwalden

Nordschwarzwald

7415-441

596, 597, 598, 635

Satteldorf

Hohenloher Ebene östlich von Wallhausen

6726-441

2504, 2505, 2524, 2525, 2542, 2543

Satteldorf

Jagst mit Seitentälern

6624-401

2459, 2469, 2470, 2484, 2485

Schallstadt

Mooswälder bei Freiburg

7912-441

114, 115, 136, 137, 165

Schallstadt

Schönberg bei Freiburg

8012-441

164

Scheer

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

1767, 1768

Schelklingen

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

2183, 2184

Schelklingen

Schmiechener See

7624-402

2281

Schelklingen

Täler der Mittleren Flächenalb

7624-441

2181, 2182, 2216, 2217, 2218, 2239, 2240, 2241, 2255, 2256, 2257, 2258, 2259, 2282, 2283, 2309

Schenkenzell

Nordschwarzwald

7415-441

744, 745, 746, 747, 784, 785, 786, 787, 788, 828, 829, 830

Schlaitdorf

Schönbuch

7420-441

1691, 1712, 1713, 1737

Schlat

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

2246, 2247, 2248, 2264, 2265, 2266, 2287, 2288

Schlat

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

2246, 2247, 2248, 2264, 2265, 2266

Schliengen

Rheinniederung Haltingen -Neuenburg mit Vorbergzone

8211-401

40167

Schlierbach

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

1982, 1983, 2030, 2031, 2075, 2076

Schluchsee

Südschwarzwald

8114-441

424, 425, 453, 454, 455, 456, 483, 484, 485, 513, 514, 515, 540, 541, 542, 543, 573, 574,609, 612

Schömberg

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

1228, 1229, 1230, 1237, 1238, 1239, 1253

Schonach im Schwarzwald

Mittlerer Schwarzwald im Schwarzwald

7915-441

491, 492, 493, 494, 519, 520, 521, 522, 551, 552, 553, 621, 622, 661

Schönau im Schwarzwald

Südschwarzwald

8114-441

209, 233, 234, 263, 264, 265, 288, 289, 290, 314, 315, 316, 339, 340, 341

Schönenberg

Südschwarzwald

8114-441

196, 209, 210, 211, 235

Schöntal

Jagst mit Seitentälern

6624-401

1922, 1959, 1960, 1961, 1962, 1997, 1998, 1999, 2049, 2050, 2051, 2089, 2090, 2091, 2131, 2166, 2167

Schönwald im Schwarzwald

Mittlerer Schwarzwald

7915-441

491, 518, 519, 520, 549, 550

Schopfheim

Südschwarzwald

8114-441

259, 260, 286, 311, 312

Schorndorf

Streuobst- und Weinberggebiete zwischen Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen

7123-441

1947, 1948, 1950, 1984, 1985, 1986, 1987, 1988, 2033, 2034, 2035, 2036, 2037, 2078

Schramberg

Mittlerer Schwarzwald

7915-441

705, 825, 826, 827, 874, 875, 876

Schriesheim

Bergstraße Dossenheim -Schriesheim

6518-401

1209, 1210, 1216, 1217

Schrozberg

Jagst mit Seitentälern

6624-401

2361, 2389

Schutterwald

Gottswald

7513-442

222, 223, 224, 246, 247, 248, 272, 273

Schutterwald

Kinzig-Schutter-Niederung

7513-441

202, 221, 222, 223, 224, 245, 246

Schwäbisch Hall

Kocher mit Seitentälern

6823-441

2161, 2273, 2274, 2275, 2297, 2298, 2299, 2300, 2383, 2384, 2385

Schwanau

Rheinniederung Nonnenweier - Kehl

7512-401

153, 154, 155, 156, 157, 158, 170, 171

Schwanau

Rheinniederung Sasbach -Wittenweier

7712-401

153

Schwenningen

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

1404, 1405, 1406, 1450, 1451, 1452, 1453, 1493, 1494

Schwetzingen

Rheinniederung Altlußheim -Mannheim

6616-441

1074, 1075, 1112, 1113, 1142

Seebach

Nordschwarzwald

7415-441

563, 564, 594, 595, 596, 632, 633, 634

Seekirch

Federseeried

7923-401

2177, 2178, 2213, 2214, 2215

Seewald

Nordschwarzwald

7415-441

882, 883, 924

Sersheim

Stromberg

6919-441

1520, 1521, 1563

Sigmaringen

Baggerseen Krauchenwies /Zielfingen

7921-401

1724, 1743, 1744

Sigmaringen

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

1613, 1614, 1636, 1637, 1638, 1660, 1661, 1662, 1663, 1683, 1684, 1703, 1704, 1705, 1706, 1707, 1725, 1726, 1727, 1728, 1745

Sigmaringendorf

Baggerseen Krauchenwies /Zielfingen

7921-401

1743, 1744

Sigmaringendorf

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

1766, 1767, 1768

Simonswald

Mittlerer Schwarzwald

7915-441

375, 376, 404, 405, 431, 432, 433, 434, 458, 459, 460, 461, 462, 486, 487, 488, 489, 490, 491, 492, 516, 517, 518, 519

Singen (Hohentwiel)

Hohentwiel/Hohenkrähen

8218-401

1241, 1242, 1259, 1260

Singen (Hohentwiel)

Untersee des Bodensees

8220-401

1326, 1327, 1360, 1361

Sinzheim

Riedmatten und Schiftunger Bruch

7214-441

469, 470, 471, 502, 503, 504, 532

Sipplingen

Überlinger See des Bodensees

8220-404

1575, 1611, 1612, 1635

Sonnenbühl

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

1641, 1642, 1643, 1665, 1666, 1667, 1668, 1685, 1686, 1709, 1710, 1731, 1732, 1733, 1750, 1751

Sontheim an der Brenz

Donauried

7527-441

2576, 2577, 2578, 2579, 2581, 2582

Spaichingen

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

1224, 1225, 1233, 1234

Steinheim am Albuch

Albuch

7226-441

2456, 2457, 2458, 2463, 2464, 2465, 2466, 2467, 2473, 2474, 2475, 2476, 2477, 2490, 2491, 2492, 2516, 2517, 2536, 2537

Steinmauern

Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung

7114-441

566, 567, 600

Sternenfels

Stromberg

6919-441

1293, 1294, 1295, 1319, 1320, 1321, 1322, 1354, 1355

Stetten am kalten Markt

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

1453, 1493, 1494, 1495, 1536, 1537, 1538, 1539, 1540, 1577, 1578, 1579, 1580, 1581, 1615, 1616, 1617, 1638, 1639, 1640, 1662, 1663, 1664

Stimpfach

Jagst mit Seitentälern

6624-401

2498, 2499

Straßberg

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

1539, 1540, 1581, 1582, 1583, 1617, 1640

Stühlingen

Wutach und Baaralb

8116-441

949, 950, 989, 990, 991, 992, 993, 1037, 1038, 1039, 1040, 1077

Stutensee

Hardtwald nördlich von Karlsruhe

6916-441

978, 979, 980, 981, 982, 1022, 1023, 1024, 1025, 1026, 1065, 1066, 1099, 1100

Stuttgart

Vogelinsel Max-Eyth-See

7121-441

1714

Süßen

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

2265, 2266, 2288, 2289

Süßen

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

2266, 2267, 2288, 2289, 2290

Talheim

Baar

8017-441

1193, 1194, 1206, 1207

Tauberbischofsheim

Heiden und Wälder Tauberland

6323-401

2133, 2169, 2170, 2171, 2172, 2205, 2206, 2207, 2208

Tiefenbach

Federseeried

7923-401

2176, 2177, 2212, 2213

Titisee-Neustadt

Mittlerer Schwarzwald

7915-441

544, 545, 546, 575, 576

Todtmoos

Südschwarzwald

8114-441

311, 312, 313, 314, 335, 336, 337, 338, 361, 362, 364

Todtnau

Südschwarzwald

8114-441

238, 239, 265, 266, 267, 268, 288, 289, 290, 291, 292, 293, 294, 314, 315, 316, 317, 318, 319, 320, 338, 339, 340, 341, 342, 343, 368, 369

Triberg im Schwarzwald

Mittlerer Schwarzwald

7915-441

621, 622, 623, 624, 661, 662, 663, 703, 705

Trossingen

Baar

8017-441

1195,1196

Tübingen

Mittlerer Rammert

7519-401

1466, 1467, 1510, 1511

Tübingen

Schönbuch

7420-441

1424, 1468, 1469, 1470, 1471, 1512, 1513, 1514, 1515, 1516, 1555, 1556, 1557, 1558, 1559, 1560, 1594, 1595, 1596, 1597, 1598, 1623, 1624, 1625, 1626, 1646, 1647, 1648, 1649

Tunau

Südschwarzwald

8114-441

234, 263, 264, 288, 289

Tuningen

Baar

8017-441

1154, 1155, 1156, 1176, 1177, 1178, 1193, 1194,1195

Tuttlingen

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

1262, 1279

Überlingen

Überlinger See des Bodensees

8220-404

1612, 1634, 1635, 1635, 1657, 1658, 1681, 1701, 1702, 1722

Uhingen

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

2120, 2121, 2122, 2155, 2156, 2157

Uhldingen-Mühlhofen

Salemer Klosterweiher

8221-401

1723, 1740, 1741, 1761, 1762

Uhldingen-Mühlhofen

Überlinger See des Bodensees

8220-404

1721, 1722

Ühlingen-Birkendorf

Südschwarzwald

8114-441

539, 540, 569, 570, 571, 572, 605, 606, 607, 608, 643, 644, 645, 685, 686

Ulm

Täler der Mittleren Flächenalb

7624-441

2417, 2418, 2437, 2438

Umkirch

Mooswälder bei Freiburg

7912-441

139, 140, 141, 167, 168

Unterensingen

Grienwiesen und Wernauer Baggerseen

7322-401

1825, 1826

Unterkirnach

Baar

8017-441

871

Unterkirnach

Mittlerer Schwarzwald

7915-441

740, 741, 782, 783, 822, 823, 824

Untermarchtal

Täler der Mittleren Flächenalb

7624-441

2142, 2143, 2179, 2180

Untermünkheim

Kocher mit Seitentälern

6823-441

2275, 2276, 2301, 2320

Urbach

Streuobst- und Weinberggebiete zwischen Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen

7123-441

2078, 2124, 2125, 2160

Uttenweiler

Federseeried

7923-401

2178, 2214, 2215

Utzenfeld

Südschwarzwald

8114-441

235, 236, 264, 265, 266

Vaihingen an der Enz

Enztal Mühlhausen - Roßwag

7019-441

1350, 1351, 1387, 1388, 1431

Vaihingen an der Enz

Stromberg

6919-441

1353, 1354, 1389, 1390, 1391, 1432, 1433, 1434, 1435, 1476, 1477, 1478, 1521

Vellberg

Kocher mit Seitentälern

6823-441

2383, 2384, 2409, 2410

Veringenstadt

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

1707, 1708

Villingen-Schwenningen

Baar

8017-441

865, 866, 867, 871, 915, 916, 917, 918, 919, 920, 921, 922, 923, 959, 960, 961, 962, 963, 964, 965, 966, 1004, 1005, 1006, 1007, 1008, 1009, 1051, 1052, 1053, 1054, 1055, 1091, 1092, 1093, 1094, 1095, 1129, 1130, 1131, 1156, 1157, 1158, 1178, 1179, 1195, 1196

Villingen-Schwenningen

Mittlerer Schwarzwald

7915-441

740, 741, 779, 780, 781, 782, 783, 819, 820, 821, 822, 823, 824, 865, 866, 868, 869, 870

Vogtsburg im Kaiserstuhl

Kaiserstuhl

7912-442

44, 61, 62, 63, 64, 77, 78, 79, 80, 90, 91, 92, 102, 103

Vogtsburg im Kaiserstuhl

Rheinniederung Breisach -Sasbach mit Limberg

7911-401

31, 43, 44

Vöhrenbach

Mittlerer Schwarzwald

7915-441

577, 578, 616, 617, 656, 657, 658, 698, 699, 700, 701, 702, 735, 736, 737, 738, 739, 740, 741, 777, 778, 779, 780, 781, 782, 819, 820

Vörstetten

Mooswälder bei Freiburg

7912-441

200, 218

Waghäusel

Saalbachniederung bei Hambrücken

6817-441

1103

Waghäusel

Wagbachniederung

6717-401

1104

Waiblingen

Unteres Remstal

7121-442

1780, 1781, 1791, 1792, 1793

Waldbronn

Kälberklamm und Hasenklamm

7016-401

976, 1021

Walddorfhäslach

Schönbuch

7420-441

1649, 1650, 1672, 1673, 1674, 1690, 1691, 1712

Waldenbuch

Schönbuch

7420-441

1650, 1674

Waldkirch

Mittlerer Schwarzwald

7915-441

347, 348, 375, 376, 377, 405

Waldshut-Tiengen

Südschwarzwald

8114-441

446, 447, 476, 477, 603, 604, 605, 642, 643, 685, 686

Walldorf

Schwetzinger und Hockenheimer Hardt

6617-441

1184, 1185, 1199, 1200

Walldürn

Lappen bei Walldürn

6422-401

1812, 1835

Wallhausen

Hohenloher Ebene östlich von Wallhausen

6726-441

2525, 2526, 2543, 2544

Wangen im Allgäu

Schwarzensee und Kolbenmoos

8324-441

2346, 2347, 2367, 2368

Wehingen

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

1236, 1237, 1249, 1250, 1251, 1268, 1269, 1270

Wehr

Südschwarzwald

8114-441

258, 259, 260, 285, 286

Weil am Rhein

Rheinniederung Haltingen -Neuenburg mit Vorbergzone

8211-401

18, 19

Weil am Rhein

Tüllinger Berg und Gleusen

8311-441

32, 48, 49, 50, 70, 71

Weil im Schönbuch

Schönbuch

7420-441

1518, 1560, 1561, 1562, 1597, 1598, 1599, 1627

Weilen unter den Rinnen

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

1230, 1238, 1239, 1252

Weilheim

Südschwarzwald

8114-441

477, 478, 538, 568, 569, 603, 604, 605, 606, 642, 643

Weilheim an der Teck

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

2026, 2027, 2071, 2072, 2073, 2074, 2115, 2116, 2117, 2151, 2152

Weilheim an der Teck

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

1979, 1980, 1981, 2026, 2027, 2028, 2071, 2072, 2073, 2074, 2115, 2116, 2117

Weinheim

Wachenberg bei Weinheim

6418-401

1218

Weisenbach

Nordschwarzwald

7415-441

846, 887, 888, 928

Weißbach

Kocher mit Seitentälern

6823-441

2129, 2130

Weisweil

Rheinniederung Sasbach -Wittenweier

7712-401

85, 86, 95, 96, 97, 98, 106, 107, 108, 109, 126

Wellendingen

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

1227, 1228, 1229

Welzheim

Streuobst- und Weinberggebiete zwischen Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen

7123-441

2080

Wembach

Südschwarzwald

8114-441

233

Wendlingen am Neckar

Grienwiesen und Wernauer Baggerseen

7322-401

1853

Wendlingen am Neckar

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

1825, 1851, 1852, 1853, 1876, 1877

Werbach

Heiden und Wälder Tauberland

6323-401

2208, 2235

Wernau (Neckar)

Grienwiesen und Wernauer Baggerseen

7322-401

1853

Wernau (Neckar)

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

1852, 1853, 1877, 1878, 1909, 1910

Westerheim

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

2148

Widdern

Jagst mit Seitentälern

6624-401

1857, 1858, 1884, 1885, 1886, 1921, 1922

Wieden

Südschwarzwald

8114-441

211, 212, 236, 237, 238, 267

Wiesensteig

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

2069, 2070, 2112, 2113, 2114, 2115, 2148, 2149, 2150, 2188, 2189

Wilhelmsdorf

Pfrunger und Burgweiler Ried

8022-401

1836, 1837, 1859, 1860, 1861, 1887, 1888, 1889

Willstätt

Gottswald

7513-442

225, 226, 249, 250, 275, 276

Willstätt

Kammbach-Niederung

7413-441

277, 278, 279, 280, 300, 301, 302, 303, 304, 325, 326, 327

Willstätt

Kinzig-Schutter-Niederung

7513-441

225, 226, 227, 228, 250, 251, 276, 277

Willstätt

Korker Wald

7313-442

252, 253, 254, 278, 279, 280, 302, 303, 304, 326, 327

Willstätt

Renchniederung

7313-441

327

Willstätt

Rheinniederung Nonnenweier - Kehl

7512-401

192, 193, 205, 206

Winden im Elztal

Mittlerer Schwarzwald

7915-441

434, 435

Winterbach

Streuobst- und Weinberggebiete zwischen Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen

7123-441

1947, 1948, 1949, 1985, 1986

Wittighausen

Wiesenweihe Taubergrund

6425-441

2344, 2345, 2363, 2364, 2365, 2366, 2393, 2394

Wolpertshausen

Kocher mit Seitentälern

6823-441

2337, 2355, 2356, 2386

Wolpertswende

Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Weiher

8123-441

2057, 2096, 2097, 2135, 2136, 2137

Wurmlingen

Südwestalb und Oberes Donautal

7820-441

1262

Wüstenrot

Kocher mit Seitentälern

6823-441

1991, 1992

Wutach

Wutach und Baaralb

8116-441

811, 812, 856, 857, 906, 907, 950, 951, 952, 993, 994

Wyhl

Rheinniederung Sasbach -Wittenweier

7712-401

67, 68, 83, 84, 85, 95, 96

Zaberfeld

Stromberg

6919-441

1321, 1322, 1323, 1355, 1356, 1357, 1392, 1393

Zell im Wiesental

Südschwarzwald

8114-441

232

Zell unter Aichelberg

Mittlere Schwäbische Alb

7422-441

2118

Zell unter Aichelberg

Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

7323-441

2074, 2075, 2118, 2119, 2154

Zimmern ob Rottweil

Baar

8017-441

1096, 1097, 1133, 1134, 1135, 1161, 1162

Zweiflingen

Kocher mit Seitentälern

6823-441

1915, 1995, 2045, 2046, 2087

Zwiefalten

Täler der Mittleren Flächenalb

7624-441

1863, 1890, 1891, 1892, 1893, 1924, 1925, 1926, 1927

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