Verordnung des Finanzministeriums über die örtlichen Zuständigkeitsbereiche der unteren Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Verteidigungslasten einschließlich der Besatzungslasten Vom 5. Mai 1994
§ 1
Die Aufgaben auf dem Gebiet der Verteidigungslasten einschließlich der Besatzungslasten werden von folgenden unteren Verwaltungsbehörden durchgeführt:
1.
in den Regierungsbezirken Stuttgart und Tübingen vom Landratsamt Ostalbkreis,
2.
in den Regierungsbezirken Karlsruhe und Freiburg vom Bürgermeisteramt Karlsruhe.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 1994 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Finanzministeriums über die örtlichen Zuständigkeitsbereiche der unteren Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Verteidigungslasten einschließlich der Besatzungslasten vom 25. Juli 1990 (GBl. S. 278), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 30. April 1992 (GBl. S. 264), außer Kraft.
Stuttgart, den 5. Mai 1994
Mayer-Vorfelder
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