Verordnung der Landesregierung zur Übertragung der Ermächtigung zur Bestimmung der zuständigen Finanzbehörden für den länderübergreifenden Abruf und die Verwendung von Daten zur Verhütung, Ermittlung und Verfolgung von Steuerverkürzungen nach § 88b der Abgabenordnung auf das Ministerium für Finanzen (Steuerverkürzungsdatenabrufermächtigungsverordnung - StVDAErmächtVO) Vom 20. Juli 2021
§ 1
Die Ermächtigung der Landesregierung zum Erlass einer Rechtsverordnung nach § 88b Absatz 3 Satz 1
der Abgabenordnung wird auf das Finanzministerium übertragen.
§ 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
STUTTGART, den 20. Juli 2021
Die Regierung des Landes Baden-Württemberg: |
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KRETSCHMANN |
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STROBL |
DR. BAYAZ |
SCHOPPER |
BAUER |
WALKER |
DR. HOFFMEISTER-KRAUT |
LUCHA |
GENTGES |
HERMANN |
HAUK |
RAZAVI |
HOOGVLIET |
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