Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer Vom 26. Oktober 2011
§ 1 Steuersatz
                            Der Steuersatz der Grunderwerbsteuer für Rechtsvorgänge, die sich auf im Land Baden-Württemberg belegene Grundstücke beziehen, beträgt 5 Prozent.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2 Zeitliche Anwendung
                            Der Steuersatz nach § 1 ist auf Rechtsvorgänge anzuwenden, die ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes verwirklicht werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3 Inkrafttreten
                            Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            STUTTGART, den 26. Oktober 2011
                        
                        
                    
                    
                    
                Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:
| KRETSCHMANN | |
| DR. SCHMID | KREBS | 
| FRIEDRICH | GALL | 
| UNTERSTELLER | WARMINSKI-LEITHEUSSER | 
| BONDE | STICKELBERGER | 
| BAUER | HERMANN | 
| ALTPETER | ÖNEY | 
| DR. SPLETT | ERLER |