Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer Vom 26. Oktober 2011
§ 1 Steuersatz
Der Steuersatz der Grunderwerbsteuer für Rechtsvorgänge, die sich auf im Land Baden-Württemberg belegene Grundstücke beziehen, beträgt 5 Prozent.
§ 2 Zeitliche Anwendung
Der Steuersatz nach § 1 ist auf Rechtsvorgänge anzuwenden, die ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes verwirklicht werden.
§ 3 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
STUTTGART, den 26. Oktober 2011
Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:
KRETSCHMANN |
|
DR. SCHMID |
KREBS |
FRIEDRICH |
GALL |
UNTERSTELLER |
WARMINSKI-LEITHEUSSER |
BONDE |
STICKELBERGER |
BAUER |
HERMANN |
ALTPETER |
ÖNEY |
DR. SPLETT |
ERLER |
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