Verordnung der Landesregierung zur Übertragung der Ermächtigung nach § 8 Abs. 3 des Finanzverwaltungsgesetzes Vom 17. Februar 1997
§ 1
                            Die in § 8
 Abs. 3
 Satz 1 und 2
 des 
Finanzverwaltungsgesetzes enthaltene Ermächtigung der Landesregierung zum Erlaß von Rechtsverordnungen wird auf das Finanzministerium übertragen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2
                            Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.