Verordnung der Landesregierung zur Übertragung der Ermächtigung nach § 8 Abs. 3 des Finanzverwaltungsgesetzes Vom 17. Februar 1997
§ 1
Die in § 8
Abs. 3
Satz 1 und 2
des
Finanzverwaltungsgesetzes enthaltene Ermächtigung der Landesregierung zum Erlaß von Rechtsverordnungen wird auf das Finanzministerium übertragen.
§ 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
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