FVG§ 8Abs3V BW
DE - Landesrecht Baden-Württemberg

Verordnung der Landesregierung zur Übertragung der Ermächtigung nach § 8 Abs. 3 des Finanzverwaltungsgesetzes Vom 17. Februar 1997

§ 1

Die in § 8 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Finanzverwaltungsgesetzes enthaltene Ermächtigung der Landesregierung zum Erlaß von Rechtsverordnungen wird auf das Finanzministerium übertragen.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
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