Verordnung der Landesregierung zur Übertragung der Ermächtigung nach § 2 Abs. 2 und § 2 Abs. 3 des Finanzverwaltungsgesetzes Vom 7. Dezember 1998
§ 1
                            Die in  §§ 2
 
Abs. 2
 Satz 1 und 2
 
Abs. 3
 Satz 1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            des 
Finanzverwaltungsgesetzes enthaltenen Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen werden auf das Finanzministerium übertragen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2
                            Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.