Verordnung der Landesregierung zur Übertragung der Ermächtigung nach § 17 Abs. 2 des Finanzverwaltungsgesetzes auf das Finanzministerium Vom 4. Februar 1991
§ 1
                            Die in § 17
 Abs. 2
 Satz 3
 des 
Finanzverwaltungsgesetzes enthaltene Ermächtigung der Landesregierung zum Erlaß von Rechtsverordnungen wird auf das Finanzministerium übertragen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2
                            (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung zur Übertragung der Ermächtigung nach § 17 Abs. 2 des Gesetzes über die Finanzverwaltung auf das Finanzministerium vom 25. Juli 1972 (GBl. S. 409) außer Kraft.