ErfVZustV BW
    DE - Landesrecht Baden-Württemberg

    Verordnung des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr über die Zuständigkeit nach der Verordnung über die einkommensteuerliche Behandlung der freien Erfinder Vom 13. November 1975

    § 1

    Zuständig für die Erteilung der Bestätigung nach § 3 Nr. 1 der Verordnung über die einkommensteuerliche Behandlung der freien Erfinder ist das Landesgewerbeamt.

    § 2

    Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1976 in Kraft.
    Stuttgart, den 13. November 1975
    Dr. Eberle
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