Verordnung der Landesregierung zur Übertragung von Ermächtigungen im Bereich des Straf- und Bußgeldverfahrens der Abgabenordnung auf das Finanzministerium Vom 15. Juli 1985
§ 1
                            Die der Landesregierung durch § 387 Abs. 2 Satz 2
 der Abgabenordnung erteilte Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen wird auf das Finanzministerium übertragen. Die der Landesregierung durch § 409 Satz 2 in Verbindung mit § 387 Abs. 2 Satz 2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            der Abgabenordnung erteilte Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen wird auf das Finanzministerium übertragen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2
                            Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung zur Übertragung von Ermächtigungen im Bereich des Straf- und Bußgeldverfahrens der Reichsabgabenordnung auf das Finanzministerium vom 3. Oktober 1969 (GBl. S. 221) außer Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stuttgart, den 15. Juli 1985
                        
                        
                    
                    
                    
                Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:
                            Späth Weiser Schlee 
 Meyer-Vorfelder Dr. Engler Dr. Eyrich
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Palm Herzog Schäfer