AOStrafErmV BW 1985
DE - Landesrecht Baden-Württemberg

Verordnung der Landesregierung zur Übertragung von Ermächtigungen im Bereich des Straf- und Bußgeldverfahrens der Abgabenordnung auf das Finanzministerium Vom 15. Juli 1985

§ 1

Die der Landesregierung durch § 387 Abs. 2 Satz 2 der Abgabenordnung erteilte Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen wird auf das Finanzministerium übertragen. Die der Landesregierung durch § 409 Satz 2 in Verbindung mit § 387 Abs. 2 Satz 2
der Abgabenordnung erteilte Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen wird auf das Finanzministerium übertragen.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung zur Übertragung von Ermächtigungen im Bereich des Straf- und Bußgeldverfahrens der Reichsabgabenordnung auf das Finanzministerium vom 3. Oktober 1969 (GBl. S. 221) außer Kraft.
Stuttgart, den 15. Juli 1985

Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:

Späth Weiser Schlee Meyer-Vorfelder Dr. Engler Dr. Eyrich
Dr. Palm Herzog Schäfer
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