Verordnung der Landesregierung über die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft Vom 12. Februar 1996
§ 1
                            Die - männlichen und weiblichen - Angehörigen folgender Beamten- und Angestelltengruppen sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            I.
                        
                        
                    
                    
                    
                Bei der Bundesfinanzverwaltung:
                            1.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Außenprüfungs- und Steueraufsichtsdienst:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Regierungsräte1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zolloberamtsräte1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zollamtsräte1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zollamtmänner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zolloberinspektoren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zollinspektoren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zollbetriebsinspektoren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zollhauptsekretäre
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zollobersekretäre2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zollsekretäre2
2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Grenzaufsichtsdienst und Grenzabfertigungsdienst:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Regierungsräte1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zolloberamtsräte1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zollamtsräte1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zollamtmänner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zolloberinspektoren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zollinspektoren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zollbetriebsinspektoren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zollschiffsbetriebsinspektoren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zollhauptsekretäre
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zollschiffshauptsekretäre
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zollobersekretäre2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zollschiffsobersekretäre2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zollsekretäre2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zollschiffssekretäre2
3.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Forstdienst:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Forstoberamtsräte
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Forstamtsräte
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Forstamtmänner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Forstoberinspektoren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Forstinspektoren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Forstamtsinspektoren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Forsthauptsekretäre
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Forstobersekretäre2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Forstsekretäre2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Forstassistenten2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            - als Forstbetriebsbeamte im Außendienst
II.
                        
                        
                    
                    
                    
                Bei der Polizei 1.
                            Beim Polizeivollzugsdienst des Landes:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Polizeivizepräsidenten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Leitende Kriminaldirektoren/Leitende Polizeidirektoren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kriminaldirektoren/Polizeidirektoren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kriminaloberräte/Polizeioberräte
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kriminalräte/Polizeiräte
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Erste Kriminalhauptkommissare/Erste Polizeihauptkommissare
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kriminalhauptkommissare/Polizeihauptkommissare
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kriminaloberkommissare/Polizeoberkommissare
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kriminalkommissare/Polizeikommissare
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kriminalhauptmeister/Polizeihauptmeister
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kriminalobermeister/Polizeiobermeister
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kriminalmeister/Polizeimeister
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kriminalkommissaranwärter/Polizeikommissaranwärter
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            nach Abschluss des Grundstudiums.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ausgenommen sind Beamte des höheren Polizeivollzugsdienstes als Leiter einer Polizeidienststelle oder einer Einrichtung für den Polizeivollzugsdienst. Ausgenommen sind ferner Polizeivollzugsbeamte beim Kriminaltechnischen Institut des Landeskriminalamts, solange sie von ihrer Behörde zu Sachverständigen bestellt sind.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Beamte der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes, soweit sie schiffahrtspolizeiliche Vollzugsaufgaben auf dem Hochrhein und dem Oberrhein wahrnehmen:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bauamtsräte
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bauamtmänner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bauoberinspektoren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bauinspektoren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bauhauptsekretäre
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bauobersekretäre
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bausekretäre
III.
                        
                        
                    
                    
                    
                Bei den Forst-, Jagd- und Fischereiverwaltungen
des Landes, der Gemeinden und Körperschaften
des öffentlichen Rechts: 1.
                            Forst- und Jagdverwaltung:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Oberamtsräte
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Amtsräte
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Forstamtmänner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Forstoberinspektoren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Forstinspektoren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Amtsinspektoren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Forsthauptsekretäre
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Forstobersekretäre
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Forstsekretäre2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Forstassistenten2
 sowie
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            forstliche Angestellte einer vergleichbaren Vergütungsgruppe2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            im forstlichen Revierdienst des Landes oder der Körperschaften.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Fischereiverwaltung:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Biologiedirektoren3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Oberbiologieräte3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Biologieräte3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Oberamtsräte3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Amtsräte3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Landwirtschaftsamtmänner3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Landwirtschaftsoberinspektoren3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Amtsinspektoren3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Landwirtschaftshauptsekretäre3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            sowie Angestellte einer vergleichbaren Vergütungsgruppe3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            staatliche Fischereiaufseher2
IV.
                        
                        
                    
                    
                    
                Bei der Bergverwaltung:
                            Leitender Bergdirektor
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bergdirektoren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Oberbergräte
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bergräte
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Oberamtsräte
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Amtsräte
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bergamtmänner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bergoberinspektoren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Beim Regierungspräsidium Freiburg
V.
                        
                        
                    
                    
                    
                Bei der Staatsanwaltschaft:
                            Wirtschaftsfachkräfte, sofern sie
1.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            sich mindestens in der Besoldungsgruppe A 11 befinden
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            oder
2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            als Angestellte einer vergleichbaren Vergütungsgruppe angehören und mindestens zwei Jahre in einer der in dieser Verordnung bezeichneten Beamten- oder Angestelltengruppe tätig gewesen sind.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            VI.
                        
                        
                    
                    
                    
                Beamte zur Anstellung
                            stehen den Beamten ihrer Laufbahngruppe gleich.
VII.
                        
                        
                    
                    
                    
                Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft aus anderen Bundesländern:
                            Die in einem anderen Bundesland als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft bezeichneten Beamten und Angestellten, die im Lande Baden-Württemberg berechtigt sind, polizeiliche Aufgaben wahrzunehmen.
                        
                        
                    
                    
                    
                Fußnoten
                            1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Sofern sie nicht Leiter einer selbständigen Dienststelle sind.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2
                            Ermittlungspersonen sind ferner
1.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            gemeindliche Vollzugsbedienstete im Sinne von § 125
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            des Polizeigesetzes im Rahmen der ihnen übertragenen polizeilichen Vollzugsaufgaben,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Angestellte bei den Polizeidienststellen im Rahmen der ihnen übertragenen polizeilichen Vollzugsaufgaben,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Preisprüfer der Regierungspräsidien (Preisüberwachungsstellen),
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die mit der Überwachung des Weinverkehrs betrauten Sachverständigen (Weinkontrolleure),
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Bediensteten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden nach § 18 Abs. 4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            des Gesetzes zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes, welche die Voraussetzungen der Lebensmittelkontrolleur-Verordnung vom 17. August 2001 (BGBl. I S. 2236) in ihrer jeweils gültigen Fassung erfüllen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            sofern sie als Angestellte im öffentlichen Dienst stehen, das 21. Lebensjahr vollendet haben und mindestens zwei Jahre in der bezeichneten Angestelltengruppe tätig gewesen sind.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3
                            Unberührt bleibt die Bestellung zu Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft kraft Gesetzes.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 4
                            Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung über die Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft vom 23. September 1985 (GBl. S. 325) außer Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stuttgart, den 12. Februar 1996
                        
                        
                    
                    
                    
                Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:
                            Teufel
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Spöri
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Birzele
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            von Trotha
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Mayer-Vorfelder
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Solinger
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schaufler
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wabro
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Weinmann
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Vetter
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Schavan
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Schäuble
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Weiser
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schäfer
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Unger-Soyka
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Baumhauer
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Reinelt