Gesetz zu dem Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren Vom 25. Februar 1992
§ 1
                            Dem am 6. November 1991 unterzeichneten Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verteilungsverfahren wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2
                            (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem §
5 im Verhältnis zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Baden-Württemberg in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt bekanntzumachen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stuttgart, den 25. Februar 1992
                        
                        
                    
                    
                    
                Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:
                            Teufel
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr.
Schultz-Hector
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schaufler
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Eyrich
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Weiser
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            von
Trotha
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schäfer
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Schäuble
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schlee
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Mayer-Vorfelder
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr.
Vetter
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wabro
                        
                        
                    
                    
                    
                Abkommen
                            Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts
 Hamburg
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            für die seerechtlichen Verteilungsverfahren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das Land Baden-Württemberg,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            der Freistaat Bayern,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Berlin,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Brandenburg,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Freie Hansestadt Bremen,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Hessen,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Mecklenburg-Vorpommern,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Niedersachsen,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Nordrhein-Westfalen,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Rheinland-Pfalz,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Saarland,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            der Freistaat Sachsen,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Sachsen-Anhalt,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Schleswig-Holstein,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Thüringen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Freie und Hansestadt Hamburg
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            schließen vorbehaltlich der Zustimmung ihrer verfassungsmäßig berufenen Organe nachstehendes Abkommen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1
                            Die seerechtlichen Verteilungsverfahren werden dem Amtsgericht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Hamburg für das Gebiet der Länder Baden-Württemberg, Freistaat
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bayern, Berlin, Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Freistaat Sachsen,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen übertragen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2
                            Für die bei dem Inkrafttreten dieses Abkommens bereits
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            anhängigen Verfahren verbleibt es bei den bisherigen Zuständigkeiten.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3
                            Die Freie und Hansestadt Hamburg verzichtet auf Kostenausgleichsansprüche
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            gegen die an diesem Abkommen beteiligten Länder; sie erhält die Einnahmen des Amtsgerichts Hamburg aus den ihm übertragenen Verfahren.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 4
                            Das Abkommen kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            eines Kalenderjahres gekündigt werden, und zwar sowohl von der Freien
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            und Hansestadt Hamburg gegenüber allen oder einzelnen Ländern als
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            auch von den einzelnen Ländern gegenüber der Freien und Hansestadt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Hamburg.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 5
                            Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            werden bei der Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg hinterlegt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das Abkommen tritt mit dem Ersten des Monats in Kraft, der auf den Tag der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde folgt. Die Senatskanzlei der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Freien und Hansestadt Hamburg teilt den übrigen an dem Abkommen beteiligten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ländern die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde mit.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 6
                            Mit dem Inkrafttreten dieses Abkommens tritt das zwischen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            den Ländern Baden-Württemberg, Freistaat Bayern, Berlin, Freie Hansestadt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schleswig-Holstein und Freie und Hansestadt Hamburg geschlossene Abkommen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für Verteilungsverfahren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            nach der Seerechtlichen Verteilungsordnung vom 3. November 1972 außer
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Berlin, den 6. November 1991
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Land Baden-Württemberg
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Justizminister
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Helmut Ohnewald
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für
den Freistaat Bayern
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für
den Ministerpräsidenten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die
Staatsministerin der Justiz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr.
M. Berghofer-Weichner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für
das Land Berlin
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für
den Regierenden Bürgermeister
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die
Senatorin für Justiz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Jutta
Limbach
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das
Land Brandenburg
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für
den Ministerpräsidenten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der
Minister der Justiz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Hans
Otto Bräutigam
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für
die Freie Hansestadt Bremen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der
Senator für Justiz und Verfassung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Volker
Kröning
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für
das Land Hessen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die
Hessische Ministerin der Justiz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Hohmann-Dennhardt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Land Mecklenburg-Vorpommern
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für den Ministerpräsidenten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Minister für
Justiz, Bundes- und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Europaangelegenheiten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ulrich Born
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Land Niedersachsen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für den Niedersächsischen Ministerpräsidenten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Niedersächsisches
Justizministerium
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            H.
Alm-Merk
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (Ministerin)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Land Nordrhein-Westfalen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für den Ministerpräsidenten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Justizminister
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Rolf Krumsiek
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Land Rheinland-Pfalz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            In Vertretung des Ministerpräsidenten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Minister der Justiz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Peter Caesar
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für
das Saarland
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für
den Ministerpräsidenten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der
Minister der Justiz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Walter
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für den Freistaat
Sachsen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für den
Ministerpräsidenten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der
Staatsminister der Justiz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Steffen
Heitmann
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das
Land Sachsen-Anhalt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für
den Ministerpräsidenten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der
Minister der Justiz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Walter
Remmers
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das
Land Schleswig-Holstein
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für
den Ministerpräsidenten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der
Justizminister
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Klingner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Land Thüringen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Minister für
Justiz, Bundes-
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            und
Europaangelegenheiten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Hans-Joachim
Jentsch
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für den
Senat der Freien und Hansestadt Hamburg
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Lore
Maria Peschel-Gutzeit