Verordnung der vorläufigen Regierung über die Errichtung von Verwaltungsabteilungen bei den Oberlandesgerichten Vom 8. Juni 1953
§ 1
                            Bei den Oberlandesgerichten Stuttgart und Karlsruhe werden je für ihren Bezirk Verwaltungsabteilungen gebildet.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2
                            Die den Abwicklungsstellen der Justizministerien der früheren Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern verbliebenen Zuständigkeiten gehen auf die Verwaltungsabteilungen über.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3
                            Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1953 in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stuttgart,
den 8. Juni 1953
                        
                        
                    
                    
                    
                Die vorläufige Regierung des Landes Baden-Württemberg:
                            Dr. Reinhold Maier
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ulrich
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Herrmann
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Hohlwegler
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Fiedler