Verordnung der vorläufigen Regierung über die Errichtung von Verwaltungsabteilungen bei den Oberlandesgerichten Vom 8. Juni 1953
§ 1
Bei den Oberlandesgerichten Stuttgart und Karlsruhe werden je für ihren Bezirk Verwaltungsabteilungen gebildet.
§ 2
Die den Abwicklungsstellen der Justizministerien der früheren Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern verbliebenen Zuständigkeiten gehen auf die Verwaltungsabteilungen über.
§ 3
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1953 in Kraft.
Stuttgart,
den 8. Juni 1953
Die vorläufige Regierung des Landes Baden-Württemberg:
Dr. Reinhold Maier
Ulrich
Herrmann
Hohlwegler
Fiedler
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