Monitoring Gesetzessammlung

GBEinsSt9V BW

DE - Landesrecht Baden-Württemberg

GBEinsSt9V BW

Verordnung des Justizministeriums zur Aufhebung von Grundbucheinsichtsstellen Vom 24. Februar 2020

Artikel 1

Die Grundbucheinsichtsstellen bei der Stadt Walldorf und bei der Gemeinde Schönaich werden aufgehoben.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 1. April 2020 in Kraft.

STUTTGART, den 24. Februar 2020

WOLF

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