Verordnung des Justizministeriums zur Aufhebung von Grundbucheinsichtsstellen Vom 24. Februar 2020
Artikel 1
                            Die Grundbucheinsichtsstellen bei der Stadt Walldorf und bei der Gemeinde Schönaich werden aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 2
                            Diese Verordnung tritt am 1. April 2020 in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                | STUTTGART, den 24. Februar 2020 | WOLF |