Monitoring Gesetzessammlung

GBEinsSt8V BW

DE - Landesrecht Baden-Württemberg

GBEinsSt8V BW

Verordnung des Justizministeriums zur Aufhebung und Einrichtung von Grundbucheinsichtsstellen Vom 21. November 2019

Artikel 1

Die Grundbucheinsichtsstellen bei der Stadt Bönnigheim und bei der Gemeinde Mehrstetten werden aufgehoben.

Artikel 2

Bei der Gemeinde Moosburg wird eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet.

Artikel 3

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

STUTTGART, den 21. November 2019

WOLF

Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht