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DE - Landesrecht Baden-Württemberg

Verordnung des Justizministeriums zur Aufhebung und Einrichtung von Grundbucheinsichtsstellen Vom 21. November 2019

Artikel 1

Die Grundbucheinsichtsstellen bei der Stadt Bönnigheim und bei der Gemeinde Mehrstetten werden aufgehoben.

Artikel 2

Bei der Gemeinde Moosburg wird eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet.

Artikel 3

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

STUTTGART, den 21. November 2019

WOLF

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