Verordnung des Justizministeriums zur Aufhebung und Einrichtung von Grundbucheinsichtsstellen Vom 21. November 2019
Artikel 1
                            Die Grundbucheinsichtsstellen bei der Stadt Bönnigheim und bei der Gemeinde Mehrstetten werden aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 2
                            Bei der Gemeinde Moosburg wird eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 3
                            Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                | STUTTGART, den 21. November 2019 | WOLF |