Monitoring Gesetzessammlung

GBEinsSt7V BW

DE - Landesrecht Baden-Württemberg

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Verordnung des Justizministeriums zur Aufhebung und Einrichtung von Grundbucheinsichtsstellen Vom 8. August 2019

Artikel 1

Die Grundbucheinsichtsstelle bei der Gemeinde Moosburg wird aufgehoben.

Artikel 2

Bei der Stadt Bönnigheim wird eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet.

Artikel 3

Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2019 in Kraft.

STUTTGART, den 8. August 2019

WOLF

 
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