Verordnung des Justizministeriums zur Aufhebung und Einrichtung von Grundbucheinsichtsstellen Vom 8. August 2019
Artikel 1
                            Die Grundbucheinsichtsstelle bei der Gemeinde Moosburg wird aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 2
                            Bei der Stadt Bönnigheim wird eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 3
                            Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2019 in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                | STUTTGART, den 8. August 2019 | WOLF |